Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Altenhof

Beschlussvorlage
8/2013
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jutta Blaase   
 
04.04.2013

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 22.04.2013 

Betreff:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 für den Bereich "ehem. DRK-Heim, Campingpatz Aschau"
- Aufstellungsbeschluss -

Sachverhalt:

Seitens des Betreibers und des Eigentümers besteht Interesse zum einen, den Campingplatz weiterzuführen und zum anderen das ehemalige DRK-Heim als Ferienunterkunft für Behinderte umzunutzen.

Der Flächennutzungsplan gibt einen engen Rahmen für die weitere Nutzung vor. Dies ist durch den äußerst sensiblen naturschutzfachlichen Standort (Küste, Schutzstreifen am Gewässer, Gebiet mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft gem. Regionalplan, geschütztes Biotop gem. Landesnaturschutzgesetz) begründet. Darüber hinaus ist aufgrund der abgesetzten Lage im Außenbereich nur eine Entwicklung im Bestand möglich.

Seitens des Kreises (UNB, Planung) wird nicht nur für das ehemalige DRK-Heim, sondern auch für den weiteren Betrieb des Campingplatzes das Erfordernis zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gesehen, da nur über das Instrument der verbindlichen Bauleitplanung eine rechtssichere Absicherung der unterschiedlichen Raumansprüche (Naturschutz, Erholung) und der durch den F-Plan vorgegebenen Einschränkung des Nutzerkreises (Behinderte) möglich ist.

Für das weitere Vorgehen sollte ein Betriebs- und Nutzungskonzept erstellt werden, aus dem die Belastbarkeit, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit des Projektes abgeleitet werden kann.


Abstimmungstext:

                                    
1. Für das Gebiet des ehemaligen DRK-Heimes sowie für den Campingplatz Aschau wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Ausweisung eines Sondergebietes Versehrten- und Behinderten-Camping sowie Sondergebiet Erholungsfläche für geistig u. körperlich Behinderte

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Frank Springer in Busdorf beauftragt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich/ in einem Scoping-Termin erfolgen.

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB
soll durchgeführt werden.

6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.
      



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Jutta Blaase
-Verwaltung-

Anlagen:
Antrag Gutsverwaltung Altenhof vom 13.03.2013
Bereichsabgrenzung B-Plan