Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Altenhof

Beschlussvorlage
19/2013
2. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Susanne Hagemeier   
 
16.09.2013

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss  
Gemeindevertretung 26.11.2013 

Betreff:
Erlass einer neuen Hundesteuersatzung

Sachverhalt:

Ein Jäger aus der Gemeinde hat um Prüfung eines Ermäßigungstatbestandes für Jagdhunde in der Hundesteuersatzung gebeten.

Die Gemeinde Altenhof hatte bis zum 31.12.2011 eine Hundesteuersatzung mit sämtlichen Ermäßigungs- und Befreiungstatbeständen, die in den letzten Jahrzehnten angewendet wurden.
Da es im Ermessen der Gemeinde steht, ob und welche Ermäßigungen bzw. Befreiungen sie gewähren will, hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom 07.12.2011 beschlossen, Ermäßigungen und Befreiungen ersatzlos zu streichen.

Bis Ende 2011 gab es 4 ermäßigte erste Hunde, davon 3 Jagdhunde und ein Hund zur Bewachung eines Gebäudes.
Es gab einen Zwingersteuerfall mit 3 Hunden und einen Befreiungsfall für einen Hund eines bestätigten Jagdaufsehers.
Wie das aktuell wäre, kann nicht beurteilt werden. Für den Fall des Erlasses entsprechender Vorschriften müssten neue Anträge gestellt werden.

Die einzigen in der Vergangenheit tatsächlich angewandten Ermäßigungen bezogen sich auf Jagd- und Wachhunde für einsam gelegene Wohnhäuser.
Die Zwingersteuer stellt auch eine Ermäßigung dar und privilegiert die Hundezucht.
Manche Befreiungstatbestände sind nur von informativem und klarstellendem Charakter, da für aus beruflichen Gründen gehaltene Hunde gar keine Hundesteuer erhoben werden darf (z.B. Polizeihunde).
Hier sind tatsächlich entscheidungsrelevant nur
  • erforderliche Hunde von bestätigten Jagdaufsehern/innen
  • Blindenführhunde
  • Hunde, die zum Schutze dauerhaft hilfloser Personen unentbehrlich sind.

Der Gemeindevertretung liegt eine Satzung mit allen Ermäßigungs- und Befreiungstatbeständen zur Beratung vor.

Darüber hinaus enthält der Entwurf die Festlegung der Fälligkeit der Steuer auf den 15.05. eines Jahres. Dies könnte bei einigen wenigen Hundehaltern, die nicht gleichzeitig Eigentümer sind und Grundbesitzabgaben zu zahlen haben, zu Vereinfachungen im Mahn- und Vollstreckungsverfahren führen.

Alle Veränderungen sind in "ROT" gedruckt.


Abstimmungstext:

Die Gemeindevertretung beschließt Änderungen der bisherigen Hundesteuersatzung hinsichtlich folgender Vorschriften als 1. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung vom 08.12.2011:
  • Steuerjahr, Fälligkeit der Steuer § 14



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Susanne Hagemeier
-Verwaltung-

Anlagen:
  • Entwurf einer Hundesteuersatzung