Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Finanzausschuss | 11.11.2014 |
Gemeindevertretung | 25.11.2014 |
Betreff: |
Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 |
Sachverhalt: |
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Altenhof mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 11.700 € erhöht und damit gegenüber bisher 407.700 € auf nunmehr 419.400 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 14.900 € erhöht und damit gegenüber bisher 55.800 € auf nunmehr 70.700 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. |
Abstimmungstext: |
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 in der hier vorliegenden Form zu erlassen. |
Anlagen: |
Entwurf 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2014 |