Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Altenhof

Beschlussvorlage
21/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Anja Schnutz   
 
08.09.2015

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Umweltausschuss 23.09.2015 
Gemeindevertretung 28.09.2015 
Bau- und Umweltausschuss 14.06.2016 
Gemeindevertretung 23.06.2016 

Betreff:
Inkommunalisierung der Ostsee

Sachverhalt:
In der Eckernförder Bucht vor der Gemeinde Altenhof liegen Wasserflächen der Ostsee in einer Größe von 254,2011 ha, die durch Vermessung im Jahre 1991 entstanden sind. Da eine Inkommunalisierung (Eingliederung eines gemeindefreien Grundstücks in eine Gemeinde) dieser Flächen bisher nicht erfolgt ist, wären die Flurstücke im Liegenschaftskataster als gemeindefrei zu führen. Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein fragt an, ob die Gemeinde Altenhof in absehbarer Zeit ein Interesse an einer Inkommunalisierung der Flächen hat.

Eine städtebauliche Planung in Form von Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplan kann nur für Flächen, die sich im Gemeindegebiet befinden, in die Wege geleitet werden. Sollte die Gemeinde in diesem Bereich (von der Küste seewärts) etwas planen, wäre eine Inkommunalisierung der Wasserflächen sinnvoll. Auswirkungen auf naturschutzrechtliche Konzepte ergeben sich nicht, da weiterhin die entsprechenden Vorschriften Anwendung finden. Die Gemeinde würde durch die Inkommunalisierung nur ihr Gemeindegebiet vergrößern. Sie wird dadurch nicht zur Eigentümerin. Wirtschaftlich sind zurzeit keine Vor- oder Nachteile ersichtlich. Bei einzelnen Vorhaben, bei denen die Größe des Gemeindegebiets als Maßstab dient, könnten sich Auswirkungen ergeben.

Abstimmungstext:
Die im anliegenden Plan kenntlich gemachten Wasserflächen in einer Größe von 254,2011 ha sollen inkommunalisiert werden. Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein ist entsprechend zu informieren.


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Anja Schnutz
-Verwaltung-

Anlagen:
Luftbild