In der Eckernförder Bucht vor der Gemeinde Altenhof liegen Wasserflächen der Ostsee in einer Größe von 254,2011 ha, die durch Vermessung im Jahre 1991 entstanden sind. Da eine Inkommunalisierung (Eingliederung eines gemeindefreien Grundstücks in eine Gemeinde) dieser Flächen bisher nicht erfolgt ist, wären die Flurstücke im Liegenschaftskataster als gemeindefrei zu führen. Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein fragt an, ob die Gemeinde Altenhof in absehbarer Zeit ein Interesse an einer Inkommunalisierung der Flächen hat.
Eine städtebauliche Planung in Form von Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplan kann nur für Flächen, die sich im Gemeindegebiet befinden, in die Wege geleitet werden. Sollte die Gemeinde in diesem Bereich (von der Küste seewärts) etwas planen, wäre eine Inkommunalisierung der Wasserflächen sinnvoll. Auswirkungen auf naturschutzrechtliche Konzepte ergeben sich nicht, da weiterhin die entsprechenden Vorschriften Anwendung finden. Die Gemeinde würde durch die Inkommunalisierung nur ihr Gemeindegebiet vergrößern. Sie wird dadurch nicht zur Eigentümerin. Wirtschaftlich sind zurzeit keine Vor- oder Nachteile ersichtlich. Bei einzelnen Vorhaben, bei denen die Größe des Gemeindegebiets als Maßstab dient, könnten sich Auswirkungen ergeben.