Im Juni dieses Jahres hat der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV SH) die Verwaltung darüber in Kenntnis gesetzt, dass das Brückenbauwerk im Bereich der B 76 / Jordanschule im nächsten Jahr erneuert werden soll. Die aktuellen Planungen zeigen auf, dass sich die geplante Baugrube auf die gemeindliche SW-Druckrohrleitung auswirken wird. Die Leitung befindet sich danach im Böschungsbereich der Baugrube und stört somit bei der Umsetzung der Baumaßnahme.
Zwischen der Gemeinde und dem LBV SH wurde 1991 ein Nutzungsvertrag zur Verlegung der SW-Druckrohrleitung geschlossen. § 10 (1) dieses Vertrages regelt die Folgekosten. Danach hat die Gemeinde Änderungen oder Sicherungen der Anlage, die der LBV SH wegen einer Verlegung, Verbreiterung oder sonstiger Änderung der Straße oder wegen einer Unterhaltungsmaßnahme nach pflichtgemäßem Ermessen für erforderlich hält, nach schriftlicher Aufforderung durch den LBV SH durchzuführen, damit Straßenbaumaßnahmen nicht behindert werden. Dies gilt auch, wenn die Änderung oder Sicherung der Anlage ausschließlich durch den Neubau einer anderen Straße oder durch die Änderung oder Unterhaltung einer kreuzenden Straße veranlasst wird. Nach § 10 (2) hat hierfür die Gemeinde die Kosten zu tragen.
In einem ersten Vorgespräch mit einem Mitarbeiter des LBV SH wurde von dort angeboten, die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung, provisorischen Umverlegung und Wiederherstellung mit auszuschreiben. So können voraussichtlich günstigere Konditionen erreicht werden (z. B. durch Einsparung der Baustelleneinrichtung). Der LBV SH erbittet jedoch ein klar definiertes Leistungsverzeichnis mit allen notwendigen Unterlagen, damit dies als eigenständige Position mit in die Gesamtausschreibung aufgenommen werden kann. Für die Erstellung dieser Unterlagen wird es notwendig, ein qualifiziertes Planungsbüro zu beauftragen.
Die Vorlage der notwendigen Unterlagen beim LBV SH sollte zeitnah erfolgen, damit die dortige Ausschreibung vorangetrieben werden kann. Die Kosten für die Maßnahme sowie die Ingenieurkosten sind über den Nachtragshaushalt bzw. über den Haushalt 2016 bereitzustellen.