Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Altenhof

Beschlussvorlage
7/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
02.06.2016

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Besucherlenkung im Bereich Aschau

Sachverhalt:
Die Gemeinde Altenhof setzt sich seit langem mit der Sicherung von schützenswerten Landschaftsteilen im Gemeindegebiet auseinander. Hierzu wurde u. a. ein naturschutzfachliches Entwicklungskonzept für den Bereich Aschau erstellt und ein umfangreiches Ökokonto eingerichtet. Ebenso hat sich in der Gemeinde eine Interessengemeinschaft „Naturschatz Aschau“ gegründet.

Ein Bestandteil der Optimierung der Gesamtsituation ist und war die Besucherlenkung. Hierzu wurden bereits vor vielen Jahren Parkplätze vom Strandbereich ausgelagert und die Verkehrslenkung angepasst. Ebenso sind vor vielen Jahren Holzbrücken über die Dünen im Strandbereich entstanden. So wurde der sensible Dünenstreifen vor dem Betreten geschützt.

Aktuell gibt es Überlegungen, die Parksituationen zu optimieren und durch Hinweistafeln über die schützenswerten Landschaftsteile zu informieren. Ebenso sind die Holzquerungen im Dünenbereich abgängig und bedürfen zur Verkehrssicherung entsprechende Unterhaltungsmaßnahmen. All diese Maßnahmen dienen der Besucherlenkung und somit dem Schutz der Natur im Bereich Aschau.

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat eine Richtlinie zur Verwendung von Ersatzzahlungen, die z. B. aus der Schaffung neuer Windkraftanlagen entstanden sind, erlassen. Gefördert wird dabei die Durchführung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Auch wenn das Thema "Besucherlenkung" nicht explizit in der Richtlinie aufgeführt ist, wurde im Dialog mit der zuständigen Mitarbeiterin des Kreises eine Förderfähigkeit erörtert. Hierauf wird nachstehend im Einzelnen näher eingegangen.

Parkplätze
Im Bereich des ehemaligen Zollhauses (Bolzplatz) wurden durch die Gemeinde Stellplätze für Pkw bereitgestellt. Dort sollen Besucher parken, die an den Strand möchten. Dieser Parkplatzbereich könnte ggf. effizienter genutzt werden, wenn die Benutzer die einzelnen Stellplätze besser erkennen könnten bzw. die gewünschte Parksituation über Schilder visualisiert wird. Ebenso besteht im Bereich "Aschauer Hofkoppel" / "Aschauhof" ein Parkplatz, für den Gleiches zugrunde gelegt werden kann.

Auf Nachfrage, ob diese Maßnahmen durch die Richtlinie des Kreises förderfähig wären, wurde eine Absage erteilt. Diese Aufwendungen sind von der Gemeinde selbst zu tragen.

Infotafeln
Im Bereich der Parkplätze könnten Infotafeln über vorhandene Wegeverbindungen und die schützenswerten Landschaftsbestandteile errichtet werden. Diese Infotafeln wären, je nach Größe und dargestellten Informationen, förderfähig.


Brückenquerung im Bereich der Dünen
Zu den Brückenquerungen sei kurz angemerkt, dass die genaue Entstehungsgeschichte und die Genehmigungsgrundlage bei den betroffenen Grundeigentümern und Genehmigungsbehörden nicht mehr nachvollziehbar ist. Aktuell ist davon auszugehen, dass diese zum Zeitpunkt des Betriebes des DRK-Lagers errichtet wurden und schon damals zum Schutz der Dünen der Besucherlenkung dienten. Eine Querung wurde aufgrund vorhandener Mängel bereits durch den Bauhof des Landesbetriebes für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH) entfernt. Die zweite Querung soll möglichst erhalten und erneuert werden. Diese sollte dann auch ein Podest mit Infotafel erhalten. Von diesem Podest wäre der Blick in die geschützten Landschaftsteile und den Dünenbereich möglich. Diese Maßnahme wäre grundsätzlich förderfähig. Hiermit sind jedoch verschiedene Voraussetzungen verbunden:
  • Aufwertung des Dünenbereichs
  • Erneuerung der Einzäunung des Dünenbereichs
  • Schaffung von barrierefreien Wegen (vom Spurplattenweg bis zur Brückenquerung)
  • möglichst barrierefreies Podest
  • Errichtung des Podestes landseitig
  • evtl. andere Fördermöglichkeiten sind vorab in Anspruch zu nehmen
  • Abstimmung der Höhe des Podestes mit den zuständigen Behörden

Eigentumsrechtlich befindet sich die Brückenquerung auf privatem Grund und Boden. Der überwiegende Teil befindet sich dabei auf dem Grundstück des LKN.SH. Beide haben bereits signalisiert, die erforderlichen Zustimmungen zu erteilen und die Wegerechte dinglich zu sichern.
Im Falle der Realisierung würde die Gemeinde die Verkehrssicherungspflicht und die Unterhaltungspflicht hierfür übernehmen müssen.
Wissentlich dessen, dass die Gemeinde nicht Eigentümer der betroffenen Liegenschaften ist, wird zum Schutz der Natur dennoch ein öffentliches Interesse an der Besucherlenkung in diesem Bereich gesehen.

Betrachtet man nunmehr alle Maßnahmen als Gesamtprojekt, kann dies zu einer weiteren Aufwertung des Bereichs Aschau führen. Maßnahmen, die so evtl. keine Umsetzung gefunden hätten, könnten aus vorhandenen Ersatzgeldern realisiert werden.

Zur weiteren Vorgehensweise wird empfohlen, einen Fachplaner mit einer Konzepterarbeitung zu beauftragen. Hier würde sich vom Ing.-Büro RegionNord, Herr Dipl.-Biologe Pollok, anbieten, der bereits das naturschutzfachliche Entwicklungskonzept für Aschau erarbeitet hat. Ebenso müsste eine grobe Kostenschätzung erarbeitet werden. Diese Unterlagen wären dann beim Kreis Rendsburg-Eckernförde zur Prüfung der Förderfähigkeit einzureichen.
Für die Erarbeitung dieses Grobkonzeptes und der ersten Kostenschätzung würden ca. 2.500,00 € eingeplant werden müssen.

Unter Berücksichtigung des zuvor genannten Sachverhalts ist zu klären, ob diese Maßnahme weiter verfolgt werden soll und welche Schwerpunkte gesetzt werden.   

Abstimmungstext:
Alle im Sachverhalt beschriebenen Punkte sollen weiter verfolgt werden. Zur Erarbeitung eines Grobkonzeptes soll das Planungsbüro RegionNord, Herr Pollok, beauftragt werden.  


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Norbert Jordan
-Verwaltung-

Anlagen:
- Richtlinie zur Verwendung von Ersatzzahlungen