Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Altenhof

Beschlussvorlage
19/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Sylvia Brücker   
 
31.05.2017

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Altenhof für das Gebiet "südlich Aschauer Landstraße, westlich Neudorfer Weg"

Sachverhalt:
Ein Vorhabenträger ist mit Antrag vom 17.05.2017 an die Gemeinde Altenhof herangetreten. Er beabsichtigt auf der landwirtschaftlichen Flächen in Aschau, Altenhof, Flur 3, Flurstück 38/29 und 38/30 den Neubau einer Maschinenhalle mit Betriebsleiterwohnhaus auf eigenem Grundstück. Es wird der Antrag auf die vorhabenbezogene Bauleitplanung gestellt. Der Flächennutzungsplan ist zu ändern und ein vorhabenbezogener Bebauungsplan ist aufzustellen.   

Abstimmungstext:
  1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 2. Änderung aufgestellt, die das Gebiet "südlich Aschauer Landstraße, westlich Neudorfer Weg"*. Die Planung sieht folgende Änderungen vor: Neubau einer Maschinenhalle mit Betriebsleiterwohnhaus auf dem eigenem Grundstück
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Es sind drei fachkundige Planungsbüros zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Das Planungsbüro mit dem wirtschaftlichsten Angebot soll beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.
  7. Der Geltungsbereich ist auf das Grundstück "Aschauer Landstraße 5" auszudehnen.
  • * ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss)   


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Sylvia Brücker
-Verwaltung-

Anlagen:
Geltungsbereichsabgrenzung