Zu dem bestehenden F-Plan wird die 2. Änderung aufgestellt, die das Gebiet "südlich Aschauer Landstraße, westlich Neudorfer Weg"*. Die Planung sieht folgende Änderungen vor: Neubau einer Maschinenhalle mit Betriebsleiterwohnhaus auf dem eigenem Grundstück
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
Es sind drei fachkundige Planungsbüros zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Das Planungsbüro mit dem wirtschaftlichsten Angebot soll beauftragt werden.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.
Der Geltungsbereich ist auf das Grundstück "Aschauer Landstraße 5" auszudehnen.