Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Zentrale Dienste

 

Gemeinde Altenhof

Vorlage
26/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Anike Braun   
 
21.08.2017

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Dorfentwicklungsplan

Sachverhalt:
An die Landschaftsplanung Günther und Pollok wurde der Auftrag zur Erarbeitung und Erstellung eines Leistungsverzeichnisses für die Ausschreibung des Projektes Dorfentwicklungsplan Altenhof erteilt. Am 27.06.2017 hat ein Workshop stattgefunden, und zwischenzeitlich wurde bereits ein 1. Entwurf für ein Leistungsverzeichnis erstellt. Es ist nun zu beraten, ob das Leistungsverzeichnis den Wünschen der Gemeinde entspricht, bevor eine Abstimmung mit der zuständigen Sachbearbeiterin beim Amt Schlei-Ostsee erfolgt. Diese wird dann die Ausschreibung auf den Weg bringen.    

Abstimmungstext:
Leistungsverzeichnis (Änderungen gegenüber dem Entwurf sind fett hervorgehoben)
Öffentliches Interessenbekundungsverfahren zur Ermittlung geeigneter Interessenten zur Erstellung eines Ortsentwicklungskonzeptes für die Gemeinde Altenhof (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Zur Interessenbekundung auffordernde Stelle
Gemeinde Altenhof
c/o Amt Schlei-Ostsee
Holm 13
24340 Eckernförde

Interessenbekundungen sind einzureichen bei
Gemeinde Altenhof
c/o Amt Schlei-Ostsee
Holm 13
24340 Eckernförde

Ansprechpartner
Frau Braun, Tel.: 04351/7379-210

Frist zur Einreichung der Interessenbekundungen
(frühestmöglicher Zeitpunkt)

Art und Umfang des Verfahrens
Mit diesem Interessenbekundungsverfahren wird die Erstellung eines Ortsentwicklungskonzepts für die Gemeinde Altenhof im Kreis Rendsburg-Eckernförde ausgeschrieben.

Die Gemeinde Altenhof möchte auch zukünftig passende Infrastrukturangebote für ihre Bewohner vorhalten, attraktiv bleiben und die besondere naturnahe Lage hervorheben. Die Auswirkungen des demographischen Wandels, insbesondere die Alterung der Bevölkerung, stellt die Gemeinde ebenso vor besondere Herausforderungen wie das Fehlen eines kompakten Ortskerns.
Das Ortsentwicklungskonzept soll Antworten auf wesentliche Zukunftsfragen der Gemeinde liefern:
  • Die Gemeinde mit drei kleineren Siedlungskernen und verschiedenen Siedlungssplittern beabsichtigt die Umgestaltung eines bisherigen Zentrums der Dorfgemeinschaft: Das Feuerwehrgerätehaus sowie das Dorfgemeinschaftshaus sollen umgestaltet und neugebaut bzw. an einem anderen Standort neu errichtet werden. Die Einbindung verschiedener Nutzergruppen, die Schaffung eines multifunktionalen Treffpunktes, die Berücksichtigung unterschiedlicher Interessen sind von besonderer Bedeutung.
  • Der Bedarf an seniorengerechter Infrastruktur wird wachsen. Ortsentwicklungskonzepte als Grundlage für bedarfsgerechte Investitionen und die Konzentration von Angeboten sind entsprechende Handlungsmöglichkeiten. Neue Wohnformen und die Nachnutzung bzw. bauliche Umgestaltung von Gebäuden bieten wichtige Anreize.
  • Zugleich soll im Rahmen der Ortsentwicklung eine Attraktivität auch für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene / Familien gegeben sein, um langfristig neue Ideen in das Gemeindeleben einbringen und aufnehmen zu können.
  • Die naturnahe Lage der Gemeinde und der weite Strandabschnitt sind eindeutige Standortvorteile. Die Besucherlenkung und -information mit einem Schwerpunkt im Bereich Aschauhof ist ebenso von Bedeutung wie das Vorantreiben der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Naturschutzkonzeptes ist voranzutreiben.


Die Gemeinde steuert während der gesamten Zeit das Verfahren. Erwartet wird die Entwicklung und Aufstellung eines Ortsentwicklungskonzeptes. Dabei sind folgende Schritte vorgesehen:
  • Beratung der politischen Gremien
  • Hinzuziehen bestehender bzw. übergeordneter Planung (z.B. Flächennutzungsplan, Landschaftsplan, Konzepte und Planungen mit Schwerpunktsetzungen im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Bereich Aschauhof, Landesentwicklungsplan), ggf. Ortstermine bei Behörden
  • Wahrnehmung von Ortsterminen
  • Moderation des Verfahrens bei öffentlichen Veranstaltungen, Sitzungen der politischen Gremien
  • In einer Einwohnerversammlung wird das Vorhaben einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt und alle interessierten Bürger werden zu einem "Zukunftsworkshop" eingeladen.
  • In dem "Zukunftsworkshop" werden vom Moderator im Plenum die Grundlagendaten zur Gemeinde sowie der Ablauf und die Ziele des Beteiligungsverfahrens vorgestellt. Der Planer macht im Vorwege Vorschläge zur bestmöglichen Aktivierung und Einbindung der Einwohner. In thematischen Arbeitsgruppen werden Stärken und Schwächen sowie Chancen und Risiken der Gemeindeentwicklung zusammengestellt und Zukunftsvisionen aufgezeigt. Dabei soll insbesondere auch auf die Bedürfnisse der Jugendlichen, Menschen mit Handicap und Älteren eingegangen werden.
  • Moderation von Arbeitsgruppen
  • Die Gemeindegremien sichten und bewerten die Arbeitsergebnisse des Workshops und erarbeiten zusammen mit dem Moderator/Planer einen ersten Entwurf für das Ortsentwicklungskonzept.
  • Der Entwurf wird in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt und diskutiert. Anregungen werden aufgenommen.
  • Die Gemeindegremien bewerten die Anregungen und beschließen das Ortsentwicklungskonzept.

Dieser vorgegebene Rahmen kann jederzeit durch die Gemeinde erweitert werden.

Zeitraum der Ausführung
(schnellstmöglich)

Unterlagen und Kriterien zur Vorauswahl
Mit der Interessenbekundung sind für die Beurteilung des Auswahl der Interessenten alle relevanten Informationen vorzulegen, welche wie folgt gewertet werden
  • Grobkonzept, Lösungsansätze, Zeitplan, sonstige Informationen (50 Punkte)
  • Kosten für die Umsetzung des LV (30 Punkte)
  • Liste von Referenzobjekten der letzten 3 Jahre (20 Punkte)

Den Planungsbüros werden anhand der Angaben des Leistungsangebots Punkte zwischen den Werten 1 bis 10 zugeordnet. Anschließend werden diese mit den o. g. Punktwerten der drei Bewertungsblöcke ins Verhältnis gesetzt.    


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Anike Braun
-Verwaltung-

Anlagen:
Dokumentation des Workshops sowie 1. Entwurf eines Leistungsverzeichnisses