Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Altenhof

Beschlussvorlage
31/2017
2. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Bärbel Schiewer   
 
08.11.2017

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Umweltausschuss 29.11.2017 
Gemeindevertretung 08.03.2018 
Gemeindevertretung 14.12.2017 

Betreff:
Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie
Aktualisierung 2017/2018

Sachverhalt:
Im Jahr 2012/13 wurden die Gemeinden des Landes Schleswig-Holstein zur Umsetzung der zweiten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG (ULR) und somit zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen aufgefordert. Gem. § 47 d (1) S. 2 BImSchG stellen die Gemeinden auf der Grundlage von sog. Lärmkarten Lärmaktionspläne auf. Diese sind für sämtliche Hauptverkehrsstraßen, die im Sinne der Richtlinie Bundes-, Landes- oder auch sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr behaftet sind, aufzustellen. In der Gemeinde Altenhof wäre das die Bundesstraße 76 (B 76). Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Altenhof wurde am 22.06.2015 beschlossen.

Die Lärmaktionspläne sind laut Umgebungslärmrichtlinie alle fünf Jahre fortzuschreiben. Die Lärmkarten der zweiten Stufe aus dem Jahr 2012 wurden daher überprüft und überarbeitet. Auf deren Grundlage ist gem. § 47 d Abs. 5 BImSchG die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Altenhof von der Verwaltung des Amtes Schlei-Ostsee in der hier vorliegenden Fassung erarbeitet worden. Da eine zusätzliche Lärmbelästigung auf Grundlage der Lärmkartierung von 2012 und der Entwürfe von 2017 festgestellt wird, sollen die unter Punkt 3.2 Nr. 1 schnellstmöglich umgesetzt werden.

Eine zentrale Bedeutung bei der Aktionsplanung hat die Information der Öffentlichkeit über Lärmbelastungen und die Mitwirkung der Öffentlichkeit. Durch die Lärmaktionspläne sollen Lärmprobleme und Auswirkungen geregelt werden. Die Festlegung von Maßnahmen in den Plänen sind in das Ermessen der zuständigen Behörde gestellt. Die Lärmaktionspläne müssen dabei die Mindestanforderungen der Richtlinie erfüllen.    

Die Öffentlichkeit ist im Rahmen einer öffentlichen Auslegung (4 Wochen) dieses Planentwurfes zu Vorschlägen für die Lärmaktionspläne anzuhören. Diese erfolgt im Anschluss an die Beschlussfassung dieses Entwurfes. Die Öffentlichkeit erhält dadurch rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Aktualisierung des Lärmaktionsplanes mitzuwirken. Änderungen und Bedenken werden dann nach einem entsprechenden Abwägungsverfahren durch die Gemeinde und die Amtsverwaltung in den Planentwurf zur Aufstellung des endgültigen Lärmaktionsplanes eingearbeitet. Inwieweit die Ergebnisse der Mitwirkung der Öffentlichkeit berücksichtigt wurden, wird nach einem endgültigen Beschluss der Gemeindevertretung über den Lärmaktionsplan 2017/2018 durch Bekanntmachung im Amtsblatt veröffentlicht.

Die Fortschreibung ist gemäß Fristsetzung des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (LLUR) bis zum 18.07.2018 abzuschließen.       

Abstimmungstext:
  1. Die überarbeitete Entwurfsversion des Lärmaktionsplanes 2017/2018 für die Gemeinde Altenhof wird in der vorliegenden Version mit den korrigierten Zahlen unter 2.1 gebilligt.
  2. Der Entwurf ist öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) sind zu beteiligen. 


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Bärbel Schiewer
-Verwaltung-

Anlagen:
Lärmkarten der Gemeinde
Entwurf Lärmaktionsplan 2017/2018