Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Altenhof

Beschlussvorlage
21/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Christian Levien   
 
16.11.2017

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 07.12.2017 
Gemeindevertretung 14.12.2017 

Betreff:
Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017

Sachverhalt:
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Altenhof mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 21.500 € vermindert und damit gegenüber bisher 487.600 € auf nunmehr 466.100 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 145.000 € erhöht und damit gegenüber bisher 40.000 € auf nunmehr 185.000 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.     

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.     


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Christian Levien
-Verwaltung-

Anlagen:
Entwurf 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2017