Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Altenhof

Beschlussvorlage
34/2018
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Christian Levien   
 
15.11.2018

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 28.11.2018 
Gemeindevertretung 11.12.2018 

Betreff:
Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018

Sachverhalt:
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Altenhof mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 43.200 € erhöht und damit gegenüber bisher 602.200 € auf nunmehr 645.400 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 59.300 € vermindert und damit gegenüber bisher 276.200 € auf nunmehr 216.900 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.        

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.        


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Christian Levien
-Verwaltung-

Anlagen:
Entwurf 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2018