Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Altenhof

Beschlussvorlage
37/2018
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
20.11.2018

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Weiteres Vorgehen zur Erfüllung der Forderungen der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord zum Feuerwehrgerätehaus

Sachverhalt:
Im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung am 25.09.2018 wurde letztmalig in dieser Angelegenheit beraten. Dabei wurde folgender Beschluss gefasst:

Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu beauftragen, die festgestellten Mängel mit der HFUK Nord inhaltlich zu erörtern und eine Priorisierung abzustimmen. Grundlage ist dabei die Planungsabsicht der Gemeinde zur Beseitigung der Mängel, ohne dass abschließend klar ist, ob ein Anbau oder Neubau zum Tragen kommt. Die Ergebnisse werden auf der nächsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vorgetragen.

Weiterhin ist als Sofortmaßnahme zu prüfen, welche Mängel ohne Weiteres durch Neuaufstellung oder Anpassung von Dienstanweisungen beseitigt werden können. Diesbezüglich soll eine Abstimmung der neuen Wehrführerin erfolgen. Ebenso ist eine Abstimmung mit der Norddeutschen Pflanzenzucht in Hohenlieth bzw. der Freiwilligen Feuerwehr der Nachbargemeinden und die Prüfung evtl. Alternativstandorte (z. B. Gut Altenhof) vorzunehmen.  

Es sind die Ergebnisse zu erörtern und das weitere Vorgehen festzulegen.

Abstimmungstext:
Zur Erfüllung der Forderungen der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord zum Feuerwehrgerätehaus soll wie folgt weiter verfahren werden:

Bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung sind durch den Bürgermeister, in Abstimmung mit dem Fachplaner, die Kosten für den vorgestellten Umbau darzulegen. Sofern diese Kosten als tragfähig bewertet werden, stellt die Umbaumaßnahme die vorrangige Lösung für die Erfüllung der Forderung der HFUK dar.
In der Folge wäre der Fachplaner, Herr Tjarks, Eckernförde, mit der notwendigen Detailplanung der Umbaumaßnahmen zu beauftragen. Auf dieser Basis sind dann gemäß Förderrichtlinien Fördermittel für den Umbau des Feuerwehrgerätehauses zu beantragen (Stichtag September 2019).

Parallel dazu, wären dann prioritär
  1. die Beseitigung des Bordsteins,
  2. die Anpassung der Parkraumsituation und
  3. der Einbau einer Abgasabsauganlage
zu planen und umzusetzen (abhängig von einer evtl. Förderung).

Durch den Fachplaner sind auch die Kosten, für eine Übergangslösung während der Bauzeit zu betrachten.


.....................................
Norbert Jordan
-Verwaltung-