Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Altenhof

Beschlussvorlage
11/2019
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
18.04.2019

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Sachstandsbericht zur Umsetzung von Maßnahmen zum Dünenschutz und der Besucherlenkung im Bereich Aschau

Sachverhalt:
Im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung vom 25.09.2018 wurde letztmalig in dieser Angelegenheit beraten und beschlossen. Im Ergebnis sollen die vom Büro BHF ausgeschriebenen Maßnahmen umgesetzt werden. Auf dieser Basis sollten weitere Kostenangebote eingeholt werden, mit dem Ziel, die Kosten deutlich zu senken. Die Kosten für die Aussichtsplattform wurden dabei auf max. 40.000,00 € (brutto) gedeckelt. Sofern die Kosten überschritten werden sollten, würde die Umsetzung der Plattform entfallen; es würde dann lediglich das Fledermausquartier errichtet werden. Danach wäre der Förderbescheid beim Kreis Rendsburg-Eckernförde zu beantragen. Nachdem die Förderzusage im bisher zugesagtem Umfang vorliegt, sollen die notwendigen Genehmigungen eingeholt und die weiteren Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer aufgenommen werden.

Die erneute Preisumfrage hat zum Ergebnis gehabt, dass sich die Bruttobaukosten von bisher 225.183,70 € auf insgesamt 100.436,00 € reduziert haben, wovon auf die Aussichtsplattform 35.343,00 € (brutto) entfallen. Der von der Gemeindevertretung vorgegebene Kostenrahmen konnte somit eingehalten werden. Auf dieser Basis wurde das Gesamtvorhaben weiter vorangetrieben und der Zuwendungsbescheid beantragt. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat zwischenzeitlich weitere Instandsetzungsarbeiten am Dünenschutzzaun erbeten, die mit 100 % der Kosten gefördert werden. Von den kalkulierten Gesamtkosten (Ausschreibungsergebnis zzgl. Planungs-, Vermessungs- und Baugrunduntersuchungskosten, etc.) in Höhe von rund 158.000,00 € wurde eine nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von bis zu 135.000,00 € bewilligt, sodass der Anteil der Gemeinde bei ca. 23.000,00 € liegen wird. Dies ist der Eigenanteil an der Aussichtsplattform zzgl. der nicht gedeckten Planungskosten.

Weiterhin wurden die notwendigen Nutzungsrechte mit den betroffenen Grundeigentümern verhandelt. Mit dem Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz S.-H. wurde der notwendige Vertrag zwischenzeitlich unterzeichnet. Mit dem privatem Grundstückseigentümer befindet sich der Abschluss der Vereinbarung zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage in der finalen Phase. Es wurde notwendig, Regelungen zum Fledermaushabitat in der Form zu treffen, dass ein Ersatz an anderer Stelle auf dem Grundstück durch die Gemeinde erfolgt, sofern dieses der gewünschten Bauleitplanung des ehemaligen DRK-Lagers entgegenstehen würde, und eine Befreiung nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes nicht durch die zuständigen Behörden in Aussicht gestellt werden kann.

Aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten (Untere Naturschutzbehörde und Untere Bauaufsichtsbehörde) sind die Bauanträge für die Dünenquerung und die Aussichtsplattform getrennt zu stellen. Der Bauantrag für die Dünenquerung wurde bereits eingereicht, der für die Aussichtsplattform wird nach Unterzeichnung des Nutzungsvertrages mit dem privatem Grundstückseigentümer eingereicht.

Das Besucherinformationssystem (Ausschilderung), welches parallel zum Vorhaben der Gemeinde durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) entwickelt wird, befindet sich in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und der Gemeinde. Dies wird dann auf Kosten des LLUR im Rahmen der Gesamtmaßnahme mit errichtet.

Sobald die Baugenehmigungen vorliegen, wird mit dem Auftragsnehmer die zeitliche Umsetzung des Vorhabens erörtert. Vor Baubeginn erfolgt mit allen Beteiligten eine entsprechende Baueinweisung.     

Abstimmungstext:
Der beschriebene Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.     


.....................................
Norbert Jordan
-Verwaltung-