Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die Maßnahme umsetzen zu lassen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme die Sicherstellung des Grundschutzes an Löschwasserversorgung sicherstellt. Die hierzu erforderlichen Kosten in Höhe von 3500 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.
Ist ein Hydrant nicht zweckmäßig, um den Grundschutz sicherzustellen, sind die Kosten für einen Löschwasserentnahmebrunnen bzw. einer Zisterne zu prüfen. Die Ergebnisse wären dann in der nächsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vorzustellen.