N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Barkelsby vom 22.08.2011.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.50 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Wolf-Dieter Ohrt
Gemeindevertreter Rainer Hagemann
Gemeindevertreter Karl-Heinz Hansmann
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Köpke
Gemeindevertreterin Erika Matt
2. stellvertr. Bürgermeister Oliver Nießler
Gemeindevertreter Harald Nissen
Gemeindevertreter Harry Ossowski
Gemeindevertreterin Bärbel Schenk
Gemeindevertreter Bernd Truelsen
Gemeindevertreter Harald Wende

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Günther Ina (entschuldigt )
1. stellv. Bürgermeister Gerhard Jordan (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


I Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Erlass der Satzung über die Benutzung und Gebührenerhebung für die offene Ganztagsschule
  Beschlussvorlage - 42/2011
9. Beteiligung am Streetworkerprojekt
  Beschlussvorlage - 37/2011
10. Sachstandsbericht Skateranlage
  Beschlussvorlage - 45/2011
11. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft)
  Beschlussvorlage - 54/2011
12. Jugendfreiwilligendienst/Freiwilliges Soziales Jahr -FSJ-
  Beschlussvorlage - 53/2011
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
26. Bekanntgaben der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Bürgermeister beantragt, die Tagesordnung im öffentlichen Teil um Punkt 11 „Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft)“ und um Punkt 12 „Jugendfreiwilligendienst/Freiwilliges Soziales Jahr -FSJ-“ und im nichtöffentlichen Teil um Punkt 25 „Personalangelegenheit“ zu erweitern.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragezeit

Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Sozialausschussvorsitzender Hagemann berichtet über die durchgeführte Seniorenfahrt

Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.


zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern

Der Bürgermeister berichtet, dass eine Anfrage von Herrn Sönke Greve bezüglich der Regenwasserführung im Westerschauer Weg vorliegt. Diese Anfrage ist als Anlage dem Protokoll beigefügt. In dieser Anfrage geht es im wesentlichen darum, dass ein ursprünglicher Graben einschließlich vorhandener Abwasserleitung und Kontrollschacht zwischen den Grünflächen hinter dem Grundstück Westerschauer Weg 28 im Zuge der neu verlegten Regenwasserleitung verfüllt wurde. Herr Greve erhält im Rahmen der Sitzung die Gelegenheit, sein Anliegen noch einmal zu erläutern.

Bürgermeister Ohrt erklärt hierzu, dass die neue Leitung ordnungsgemäß verlegt und alle Grundstücke entsprechend angeschlossen wurden. Die gemeindliche Maßnahme ist damit abgeschlossen. Eine Grabenverfüllung wurde von der Gemeinde nicht in Auftrag gegeben. Ein Grundeigentümer hat jedoch in eigener Verantwortung Mutterboden auf seinem Grundstück anliefern und verteilen lassen. Die von Herrn Greve angesprochen Probleme sind damit nicht gemeindlicher Natur.

Nach eingehender Diskussion schlägt Gemeindevertreter Truelsen vor, die Angelegenheit noch einmal zu beobachten, da sich der frisch angefüllte Boden erst noch setzen muss. Gegebenenfalls sollte man eine Lösung mit den betroffenen Grundeigentümern in Form einer Drainageverlegung finden. Bürgermeister Ohrt macht noch einmal deutlich, dass eine Lösung nicht auf Kosten der gemeinde erfolgen kann.


zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

Gemeindevertreter Hagemann weist darauf hin, dass ein Grundstückseigentümer zwischen Rommelsworth I und Rommelsworth II seit Jahren an seinem Haus herumbastelt. Die Nachbarn werden durch ständigen Baulärm auch am Wochenende belästigt. Gemeindevertreter Ossowski berichtet auch von Rauschschwaden, die in gewissen Abständen die Nachbarn belästigen. Außerdem werden auf dem Knick Sägearbeiten durchgeführt.
Das Amt wird sich der Angelegenheit einmal annehmen.

Gemeindevertreter Truelsen weist darauf hin, dass der Knick im Bereich Westerschauer Weg und Kasmarker Weg zurückgeschnitten werden müsste. Hierzu erläutert Bürgermeister Ohrt, dass in Gefahrenbereichen ein Rückschnitt erfolgte. In den übrigen Bereichen sind die Arbeiten erst ab dem 15.09. möglich und werden dann auch durchgeführt.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 8. Erlass der Satzung über die Benutzung und Gebührenerhebung für die offene Ganztagsschule
Beschlussvorlage - 42/2011

Gemäß Beschluss der Gemeindevertretung wurde die betreute Grundschule zum 01.08.2011 in eine offene Ganztagsschule umgewandelt. Für die rechtssichere Gebührenerhebung ist daher der Erlass einer neuen Satzung erforderlich. Die bisherige Satzung über die Benutzung und Gebührenerhebung für die betreute Grundschule ist gleichzeitig aufzuheben.


Beschluss:

Die Satzung über die Benutzung und Gebührenerhebung für die offene Ganztagsschule wird rückwirkend zum 01.08.2011 erlassen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Beteiligung am Streetworkerprojekt
Beschlussvorlage - 37/2011

Die Gemeinde beteiligt sich seit dem 01.03.2000 am Projekt „Straßensozialarbeit“. Der Zuschuss beträgt jährlich 1278,23 €. Es ist nun zu entscheiden, inwieweit eine weitere Beteiligung für die Zeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2012 erfolgen soll.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, sich auch in der Zeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2012 an dem Projekt „Straßensozialarbeit“ zu beteiligen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Sachstandsbericht Skateranlage
Beschlussvorlage - 45/2011

Mit Schreiben vom 27.06.2011 wurde die Gemeinde Barkelsby durch die Untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde darüber in Kenntnis gesetzt, dass es für die Entscheidung über die durch das Amt gestellte Bauvoranfrage erforderlich wird, ein Immissionsschutzgutachten vorzulegen. Darüber hinaus wurde u. a. das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume (LLUR) als Fachbehörde beteiligt.

Am 05.07.2011 hat sich Frau Wahnschaffe vom LLUR mit dem Unterzeichner in Verbindung gesetzt und sich näher nach den Nutzungsarten der angrenzenden Baugebiete erkundigt. Unter Hinzuziehung des Flächennutzungsplanes und den tatsächlich vor Ort bekannten Nutzungsarten wurde der Standort inhaltlich diskutiert. Im Hinblick auf die zu erwartenden Emissionen ist ihrer fachlichen Beurteilung nach der geplante Standort nicht realisierbar. Vielmehr müsste über eine Veränderung des Standortes oder aber über aufwendige Schallschutzmaßnahmen nachgedacht werden. Ein entsprechendes Gutachten könnte hier weiterhelfen.

Unter Berücksichtigung dieses Gesprächs wurde mit dem Wasser- und Verkehrskontor Neumünster Kontakt aufgenommen. Nachdem die nötigen Informationen übermittelt wurden, wurde auch von dort der Standpunkt vertreten, dass es keine Genehmigungsfähigkeit geben wird. Sofern die Gemeinde dennoch eine Untersuchung des Standortes wünscht, würden Kosten von ca. 3.000,00 bis 4.000,00 EURO entstehen.

Da derzeit kein Alternativstandort erkennbar ist und die Aussagen der Fachbehörden eine Genehmigungsfähigkeit nicht in Aussicht stellen, wurde die Bauvoranfrage formell zurückgezogen. Die Umsetzung einer Skateranlage scheint derzeit aufgrund eines fehlenden Standorts bzw. erheblicher Lärmschutzmaßnahmen nicht realisierbar.


Beschluss:

zu TOP 11. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft)
Beschlussvorlage - 54/2011

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein stellt derzeit die Teilfortschreibung der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung auf. Für das Amtsgebiet des Amtes Schlei-Ostsee ist der Geltungsbereich des Planungsraumes III, bestehend aus den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Plön sowie den Städten Kiel und Neumünster, maßgebend.

In der Zeit vom 15.08.2011 bis zum 15.11.2011 haben die Gemeinden die Möglichkeit ihre Stellungnahme abzugeben. Dabei handelt es sich nach § 28 Nr. 5 Gemeindeordnung um eine der Gemeindevertretung vorbehaltene Aufgabe.

Einleitend kann mitgeteilt werden, dass der Entwurf des Regionalplans für das Gebiet des Amtes Schlei-Ostsee keine Eignungsflächen für Windkraft vorsieht. Die Halbinsel Schwansen ist wegen der vor allem für den Vogelschutz erforderlichen Freihaltezonen entlang der Schlei sowie entlang der Ostseeküste als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Der verbleibende küstenfernere Bereich wird dominiert durch ein Landschaftsschutzgebiet und Biotopverbundstrukturen. Als Kulturlandschaft stellt das Gebiet insgesamt eine Einheit dar, die auch unter landschaftspflegerischen Aspekten von Windkraftanlagen freigehalten werden soll.

Die Halbinsel Schwansen ist bereits seit der letzten Fortschreibung im Jahre 2000 als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Im Rahmen des bisherigen Verfahrens wurde versucht hiervon Ausnahmen/Befreiungen zu erlangen. Die vorgetragenen Argumente haben im jetzigen Entwurf keine Berücksichtigung gefunden.

Neben der Halbinsel Schwansen sind weitere Teile des Amtsgebietes als charakteristischer Landschaftsraum eingestuft worden. Hierzu gehört der Küstenraum Eckernförde über den Dänischen Wohld und die Probstei bis Hohwacht in einer Tiefe von drei bis vier Kilometern.

Das die charakteristischen Landschafträume frei von Windkraftanlagen bleiben sollen, wurde überdies durch Runderlass des Innenministeriums, des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom 22.03.2011 (Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen) zum Ausdruck gebracht. Danach sind in den Regionalplänen ausgewiesene charakteristische Landschaftsräume Ausschlussgebiete für Windkraft.

Für die Gemeinde Barkelsby wurde über eine mögliche Ausweisung von Flächen im Bereich Hemmelmark und Hohenstein beraten. Mit Datum vom 15.12.2009 erfolgte der Beschluss, dass diese Flächen nicht dem Kreiskonzept gemeldet werden sollen. Bei einer Änderung der Rahmenbedingungen würde die Gemeinde über die Angelegenheit neu entscheiden.

Wie dem vorliegenden Entwurf entnommen werden kann, haben sich die Rahmenbedingungen noch weiter verschärft. Das Gemeindegebiet Barkelsby ist vollflächig als charakteristischer Landschaftsraum dargestellt und stellt somit Ausschlussgebiet dar.


Beschluss:

Die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird zur Kenntnis genommen. Im Hinblick auf die bisherige Beschlussfassung sowie der Tatsache, dass das Gemeindegebiet Barkelsby als Ausschlussgebiet für Windkraftanlagen zu bewerten ist, wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Jugendfreiwilligendienst/Freiwilliges Soziales Jahr -FSJ-
Beschlussvorlage - 53/2011

Es liegt eine Anfrage vor, im Rahmen des Jugendfreiwilligendienstes (hier: Freiwilliges Soziales Jahr -FSJ-), das FSJ in Barkelsby ableisten zu wollen.

Die Zulassungvoraussetzungen von Trägern des Jugendfreiwilligendienstes prüft das Land Schleswig-Holstein (Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit). Eine Reihe von Kriterien müssen zur Anerkennung erfüllt sein (siehe Anlage „Zulassungsvoraussetzungen“. Grundsätzlich werden Einrichtungen aus dem Sozial- und Wohlfahrtsbereich als Träger des FSJ anerkannt. Die zentrale Stelle des jeweiligen Trägers gewährleistet die besonderen Anforderungen an die pädagogische Begleitung in den Einsatzstellen und ist Vermittlerin zwischen Freiwilligen und Einsatzstelle.

Die Gemeinde Barkelsby kommt als eigenverantwortlicher Träger des FSJ nicht in Frage. Denn neben der praktischen Hilfstätigkeit in der Einsatzstelle (hier kommen in Barkelsby der Kindergarten und die Grundschule -verlässliche Grundschule- in Betracht), sind sowohl eine pädagogische Betreuung (Pädagogisches Rahmenkonzept) als auch Seminarkonzepte vorzuhalten. Bezogen auf einen 12-monatigen Dienst sind mindestens 25 Seminartage der/m Freiwilligen kostenfrei anzubieten.

Die Gemeinde Barkelsby beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem bereits anerkannten Träger des Jugendfreiwilligendienstes abzuschließen mit dem Ziel, jährlich einen Einsatzplatz anzubieten.

Die Geld- und Sachleistungen betragen derzeit auf Landesebene monatlich:

Taschengeld: 150,00 Euro
Unterkunft: frei oder Geldersatzleistung von mind. 50,00 Euro weil Miete oder Fahrkosten entstehen
Verpflegung: frei oder Geldersatzleistung zur Selbstversorgung von mindestens 75,00 Euro.

Arbeitskleidung ist im vorliegenden Fall nicht zu stellen.

Die Einsatzstelle (Gemeinde Barkelsby) hat neben den o. g. Leistungen die Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) und Beiträge zur Berufsgenossenschaft zu entrichten. Hierfür sind zusätzliche Aufwendungen von ca. 80,00 Euro mtl. zu erwarten.

Somit betragen die gesamten Geld- und Sachleistungen monatlich ca. 355,00 Euro.



Bürgermeister Ohrt informiert die Gemeindevertretung, dass nach Rücksprache mit der AWO hier besser das Instrument des Bundesfreiwilligendienstes gewählt werden sollte, da dieser vom Bund mit 250,- € monatlich bezuschusst wird.


Beschluss:

Die Gemeinde Barkelsby stellt als Einsatzstelle einem zugelassenen Träger des Bundesfreiwilligendienstes für die Ableistung des Bundesfreiwilligendienstes im Bereich des Kindergartens und der Schule einen Lernort zur Verfügung. Die Kosten für die Geld- und Sachleistungen trägt die Gemeinde.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 26. Bekanntgaben der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.



Godber Peters  Wolf-Dieter Ohrt 
Protokollführer  Bürgermeister