N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Barkelsby vom 12.12.2011.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  19.35 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Wolf-Dieter Ohrt
Gemeindevertreter Rainer Hagemann
Gemeindevertreter Karl-Heinz Hansmann
1. stellv. Bürgermeister Gerhard Jordan
Gemeindevertreter Kai Lohman
2. stellvertr. Bürgermeister Oliver Nießler
Gemeindevertreter Harald Nissen
Gemeindevertreter Harry Ossowski
Gemeindevertreterin Bärbel Schenk
Gemeindevertreter Bernd Truelsen
Gemeindevertreter Harald Wende

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Köpke (entschuldigt )
Gemeindevertreterin Erika Matt (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer/in Susanne Hagemeier
Verwaltung Godber Peters
EZ

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011
  Beschlussvorlage - 70/2011
9. Erlass Haushaltssatzung 2012
  Beschlussvorlage - 71/2011
10. Erlass einer Hundesteuersatzung
  Beschlussvorlage - 60/2011
11. Aufstellung des "Ländlichen Kernwegenetzes der Gemeinde Loose"
Zustimmung der Gemeinde Barkelsby
  Beschlussvorlage - 72/2011
12. Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten
  Beschlussvorlage - 57/2011
13. Ferienbetreuung - Offene Ganztagsschule
14. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 06. Mai 2012
  Beschlussvorlage - 73/2011
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
16. Bekanntgaben der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Einwohnerfragezeit

Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Alle im Finanzausschuss beratenen Themen sind Gegenstand der Tagesordnung, deswegen entfällt hier ein detailierter Bericht.
Der Bericht des Bürgermeisters ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.


zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern

Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor.


zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

Gemeindevertreter Truelsen regt an, über den Erwerb der Hofstelle Sela in der Riesebyer Straße durch die Gemeinde zu beraten.
Der Punkt wird Gegenstand der nächsten Bauausschuss-Sitzung sein.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011
Beschlussvorlage - 70/2011

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Barkelsby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 103.000 € erhöht und damit gegenüber bisher 1.560.200 € auf nunmehr 1.663.200€ festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 145.300 € erhöht und damit gegenüber bisher 794.600 € auf nunmehr 939.900 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass Haushaltssatzung 2012
Beschlussvorlage - 71/2011

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2011 bis 2015 werden beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     1.690.700 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     1.690.700 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     278.100 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     278.100 EUR
    festgesetzt.
§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     422.600 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        7,04 Stellen





§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     230 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     250 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     300 v. H.


§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass einer Hundesteuersatzung
Beschlussvorlage - 60/2011

Die derzeit gültigen Steuersätze betragen seit 2003 25,00 € für den ersten, 50,00 € für den zweiten und 75,00 € für jeden weiteren Hund.
Der durchschnittliche Steuerbetrag im Amtsgebiet Schlei-Ostsee liegt bei 39,00 € für den ersten Hund. Der vom Land im Zusammenhang mit Fehlbedarfszuweisungen geforderte Steuersatz für einen ersten Hund liegt derzeit bei 100,00 €.
Die Verwaltungskosten betragen rund 27,00 € jährlich pro Hundesteuerfall.

Eine Erhöhung der Steuersätze auf 40,00 € für den ersten, 60,00 € für den zweiten und 80,00€ für jeden weiteren Hund erscheint angemessen.

Die Ermäßigungstatbestände für die Reduzierung der Hundesteuer um die Hälfte ist in das Ermessen der Gemeinde gestellt, Ermäßigungen müssen also nicht gewährt werden. Im Satzungsentwurf sind diese nicht mehr enthalten.
Dies gilt genauso für die Zwingersteuer, die eine Privilegierung von Hundezüchtern zum Ausdruck bringt.
Steuerbefreiungen sind nur in dem im Entwurf enthaltenen Umfang zwingend.


Beschluss:

Der Erlass der Hundesteuersatzung zum 01.01.2012 wird beschlossen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Aufstellung des "Ländlichen Kernwegenetzes der Gemeinde Loose"
Zustimmung der Gemeinde Barkelsby
Beschlussvorlage - 72/2011

Die Gemeinde Loose stellt für sich gerade ein „Ländliches Kernwegenetz“ im Sinne des Leitfadens für die Antragstellung zur Förderung der Modernisierung ländlicher Wege im Rahmen des ZPLR (Zukunftsprogramm Ländliche Räume) über die AktivRegionen auf. Da der Mühlenweg (alte Klassifizierung GIK 20) von der Gemeinde Loose über die Gemeindegrenze in die Gemeinde Barkelsby führt, benötigt die Gemeinde Loose die Zustimmung der Gemeinde Barkelsby.
Da der Mühlenweg ohnehin auch für die Gemeinde Barkelsby als Kernweg definiert wurde, entsteht der Gemeinde Barkelsby durch die Anerkennung kein Nachteil.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem Ländlichen Kernwegenetz der Gemeinde Loose, insbesondere an der Gemeindegrenze nach Barkelsby zuzustimmen. Der Mühlenweg (GIK 20) stellt auch für die Gemeinde Barkelsby einen Kernweg dar.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten
Beschlussvorlage - 57/2011

Ein Problem stellt das sog. „wilde Plakatieren“ dar, welches immer weiter zunimmt. Um diesem vorzubeugen bzw. diesem Trend entgegenzuwirken, bedarf es einer Regelung in Form einer „Plakatierungssatzung“, in welcher ordnende Regelungen getroffen werden.

Die Verwaltung hat hierzu eine Mustersatzung erarbeitet, welche als Anlage der Vorlage beigefügt ist.


Beschluss:

Pro Veranstaltung sollen maximal 2 Plakatträger aufgestellt werden dürfen, auch wenn für mehrere Veranstaltungen auf einem Plakat geworben wird. Zudem soll der letzte Punkt unter § 3 Plakatierungsrichtlinien gestrichen werden. Das Inkrafttreten der Satzung wird auf den 01.01.2012 festgelegt.

Es wird beschlossen, die Satzung gem. anliegendem Satzungsmuster zu erlassen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Ferienbetreuung - Offene Ganztagsschule

Aufgrund der Empfehlung des Schul-, Sport- und Kulturausschusses der Gemeinde Barkelsby vom 05.12.2011 wird beschlossen, für die Ferienbetreuung als Pilotprojekt (bis auf weiteres) Herrn Düllmann zu ermächtigen mit dem Familienzentrum Eckernförde Kontakt / Verhandlungen zur Betreuung von Schülern/innen der offenen Ganztagsschule aufzunehmen. Ein Kostenrahmen wird nicht festgelegt.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 06. Mai 2012
Beschlussvorlage - 73/2011

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Landtagswahl am 06. Mai 2012 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt.
Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind.


Beschluss:

Für die Landtagswahl am 06. Mai 2012 wird folgendes Wahllokal bestimmt:
Gemeindetreff, Jugendraum, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby

Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Landtagswahl am 06. Mai 2012 vorgeschlagen:

Wahlvorsteher: Oliver Nießler
stellv. Wahlvorsteher: Gerhard Jordan
Schriftführer: Wolf-Dieter Ohrt
stellv. Schriftführerin: Bärbel Schenk
Beisitzer: Bernd Truelsen
Beisitzer: Rainer Hagemann
Beisitzer: Harald Nissen
Beisitzer: Kai Lohmann
Beisitzer: Rolf Wandrowsky
               


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 16. Bekanntgaben der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.



Susanne Hagemeier  Wolf-Dieter Ohrt 
Protokollführer/in  Bürgermeister 



Dateianlagen:
Bericht des Bürgermeisters