N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Barkelsby vom 29.05.2012.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.05 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Wolf-Dieter Ohrt
Gemeindevertreter Rainer Hagemann
Gemeindevertreter Karl-Heinz Hansmann
1. stellv. Bürgermeister Gerhard Jordan
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Köpke
Gemeindevertreter Kai Lohman
2. stellvertr. Bürgermeister Oliver Nießler
Gemeindevertreter Harald Nissen
Gemeindevertreter Harry Ossowski
Gemeindevertreterin Bärbel Schenk
Gemeindevertreter Bernd Truelsen
Gemeindevertreter Harald Wende

Abwesend sind:
Gemeindevertreterin Erika Matt (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) - erneutes Beteiligungsverfahren
  Beschlussvorlage - 13/2012
9. Planfeststellungsverfahren für die Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals - erneutes Beteiligungsverfahren
  Beschlussvorlage - 14/2012
10. Bauplanung Kirchenweg
  Beschlussvorlage - 18/2012
11. Oberflächenwasserabführung "Rosseer Weg" und "Schusterredder"
  Beschlussvorlage - 20/2012
12. Ausbau Wanderweg Kasmark / Ringstraße
  Beschlussvorlage - 15/2012
13. Einrichtung einer 3. Gruppe im Gemeindekindergarten
  Beschlussvorlage - 21/2012
14. Anschaffung von Ausstattung für Kinderspielplätze
15. Förderung von Kindertagespflege
  Beschlussvorlage - 12/2012
16. Erlass einer Neufassung der Satzung für den gemeindlichen Kindergarten
  Beschlussvorlage - 26/2012
17. Erlass einer Neufassung der Benutzungsordnung für den gemeindlichen Kindergarten
  Beschlussvorlage - 27/2012
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
23. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Bürgermeister bittet darum, die Tagesordnung um Punkt 22 „Verkauf eines Grundstückes im Gewerbegebiet Selbarg“ zu erweitern. Ferner bittet der Bürgermeister zu beschließen, die Tagesordnungspunkte 18 -22 nicht öffentlich zu behandeln.

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragezeit
Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Sozialausschussvorsitzender Hagemann berichtet, dass die wesentlichen Punkte der letzten Sitzung auf der heutigen Tagesordnung behandelt werden. Zusätzlich hat der Ausschuss sich noch mit der Seniorenfahrt nach Molfsee und der Ferienaktion beschäftigt.

Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern

Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor.


zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

Gemeindevertreter Jordan weist darauf hin, dass in der Vergangenheit bereits einmal der Bedarf von Papierhandtuchhaltern im Gemeindetreff angesprochen wurde. Der Bürgermeister wird sich über einen möglichen Lösungsansatz Gedanken machen.

Gemeindevertreter Jordan spricht die Fläche unterhalb des Grundstückes Lehmann im Bereich des Sportplatzes an, die sich in keinem schönen Zustand befindet. Eventuell könnte hier Gras angesät werden. Der Bürgermeister erläutert, dass es sich hierbei um eine Lagerfläche handelte. Eine Grasansaat ist jedoch möglich.

Gemeindevertreter Jordan weist darauf hin, dass Herr Sievers nur den Knick auf der rechten Seite des Mühlenweges aufputzt. Die linke Seite müsste jedoch auch dringend bearbeitet werden. Der Bürgermeister wird mit Herrn Sievers sprechen.

Gemeindevertreter Jordan spricht die Abfahrt zum Gildeweg von der Brücke kommend an. Auch hier müsste dringend der Bewuchs entfernt werden. Der Bürgermeister wird sich der Sache annehmen.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 8. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) - erneutes Beteiligungsverfahren
Beschlussvorlage - 13/2012

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat im Juli 2011 Entwürfe für die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung vorgelegt und von August bis November 2011 hierzu ein erstes Anhörungs- und Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die rund 1.850 Stellungnahmen, die im Rahmen dieses Verfahrens abgegeben wurden, sind vom Innenministerium ausgewertet und bewertet worden. Anschließend wurden die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne überarbeitet.

Am 27. März 2012 hat der Innenminister bekanntgegeben, dass die Änderungen der Teilfortschreibungen gegenüber den Entwurfsfassungen vom Juli 2011 so erheblich sind, dass die Grundzüge der Planung berührt sind. Das Raumordnungsgesetz des Bundes verlangt in einem solchen Fall eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit.

Von Ende Mai bis Anfang Juli 2012 wird es daher ein zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zu allen Teilfortschreibungen der Regionalpläne geben.

Mit der zweiten Anhörung sollen rechtliche Risiken für die Teilfortschreibungen von vornherein ausgeschlossen werden. Andernfalls könnte das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Pläne wegen eines schweren Verfahrensfehlers für nichtig erklären. Ziel ist zudem, eine größtmögliche Akzeptanz der Eignungsgebiete für die Windenergienutzung. Deshalb wird es die Möglichkeit geben, zu den vorgenommenen Planänderungen Stellung zu nehmen.

Die Auswertung der Stellungnahmen aus der zweiten Anhörung und die Erstellung der neuen Pläne will das Innenministerium bis Mitte Oktober abschließen. Danach folgen Sitzungen des Landesplanungsrates und des Kabinetts. Mit einer Veröffentlichung im Amtsblatt im November oder Dezember 2012 sollen die Teilfortschreibungen der Regionalpläne zur Ausweisung von Windenergieeignungsflächen schließlich rechtskräftig werden.

Die Entwürfe vom Juli 2011 zeigten 22.800 Hektar Eignungsgebiete für die Windenergienutzung in Schleswig-Holstein auf. Nachdem die Eignungsgebiete aufgrund von Einwänden und Anregungen aus der ersten Anhörung an rund 180 Stellen geändert wurden, hat sich ihre Fläche auf jetzt rund 25.000 Hektar erhöht. Das entspricht etwas mehr als 1,5 Prozent der Landesfläche.
(Quelle: Pressemitteilung IM)


Wie einem Fragenkatalog des IM zu entnehmen ist, ist eine Meldung von neuen, bisher noch nicht bekannten Flächen, nicht möglich.


Beschluss:

Dass die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung erneut ausgelegt werden soll, wird zur Kenntnis genommen. Im Hinblick auf die bisherige Beschlussfassung sowie der Tatsache, dass das Gemeindegebiet Barkelsby teilw. als Ausschlussgebiet für Windkraftanlagen zu bewerten ist, wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.

Der Bürgermeister wird dennoch legitimiert, Stellungnahmen abzugeben. Dies wird insbesondere dann erforderlich, wenn erst nach erfolgter Beschlussfassung in der Gemeindevertretung neue Informationen bekannt werden, die die Abgabe einer Stellungnahme notwendig erscheinen lassen.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Planfeststellungsverfahren für die Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals - erneutes Beteiligungsverfahren
Beschlussvorlage - 14/2012

Seit 2008 laufen die Planungen für den Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals. Im Frühjahr 2010 erfolgte die erstmalige Auslegung der Planfeststellungsunterlagen. Durch die seinerzeit vorgebrachten Stellungnahmen haben die Anrainerkommunen der Ostseeküste (Eckernförder Bucht) und die Bundesrepublik Deutschland, endvertreten durch die Planungsgruppe zum Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals beim Wasser und Schifffahrtsamt, eine Vereinbarung über die Verbringung von Nassbaggergut aus dem Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals treffen können.

Die Vielzahl vorgebrachter Stellungnahmen hat die Planfeststellungsbehörde dazu veranlasst, die Planfeststellungsunterlagen erneut öffentlich auszulegen. Die Auslegung erfolgt dabei in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 15.05.2012. Stellungnahmen können bis spätestens 29.05.2012 bei der Planfeststellungsbehörde eingereicht werden (es zählt das Eingangsdatum).

Sofern eine Betroffenheit im Bereich der einzelnen Änderungsmaßnahmen vorliegen sollte, also nicht ausschließlich von der ursprünglichen Planung betroffen ist, hat man die Möglichkeit eine Einwendung zu erheben. Es ist nicht erforderlich, bereits erhobene Einwendungen gegen den ursprünglich ausgelegten Plan erneut zu erheben. Die bisher erhobenen Einwendungen bleiben weiterhin Gegenstand des Verfahrens.

Die Änderungen der vorliegenden Planfeststellungsunterlagen beziehen sich auf folgende Punkte:

Kurve Landwehr (Baulos 1)
  • Reduzierung der Eingriffe im Böschungskörper im Bereich der nördlichen Zufahrtsstraße zur Fähre Landwehr
  • Einrichtung einer neuen Umschlagstelle für Schuten östlich der Fährstelle Landwehr (Kkm 87,135 bis 87,360)
  • Rückverlegung von Baufeldgrenzen

Wittenbeker Kurve (Baulos 2)
  • Verlegung der Umschlagstelle nach Osten (Kkm 90,060 bis 90,275)
  • Überarbeitung der Zufahrtsrampe an die verlegte Umschlagstelle
  • Verschiebung der Wendestelle bzw. der Betriebswegsausweiche für LKW auf dem Betriebsweg nach Kkm 89,57 bzw. 87,9
  • Ausführung einer flacheren Böschungsneigung

Kurve Groß Nordsee (Baulos 4)
  • Verlegung der Baustraße 4b östlich der Waldfläche „Im Linden"

Gerade Königsförde (Baulos 5)
  • Anschluss des oberen Wirtschaftsweges an die Straße Bökenrott
  • Anpassung des Wendehammers an der Dorfstraße in Königsförde
  • Zusätzliche Zuwegung zum unteren Betriebsweg für Fußgänger und Radfahrer
  • Schaffung von Ersatzparkflächen im Bereich der Gaststätte „Lindenkrug"
  • Änderung der Straßenanbindung Ziegeleiweg

Spülfeldkomplex Flemhude
  • Verkleinerung der Baustelleneinrichtungsfläche und Begrenzung des Baufeldes
  • Geringfügige Vergrößerung des Eingriffsbereichs im Bereich der Umschlagstelle
  • Umlagerung des im Flemhuder See gewonnenen Materials in den südlichen Bereich des Sees
  • Herstellung von Steininseln im Flemhuder See
  • Veränderte Trassierung der neuen Zufahrtstraße
  • Gestaltung des Strohweges vom Einmündungsbereich der neuen Zufahrt bis zur K67
  • Profilierung eines neuen bepflanzten Erdwalls südlich des Spülfeldkomplexes als Verbringungs- und Kompensationsfläche
  • Errichtung eines Sportbootanlegers als Ersatz für Sportbootreede

Verbringungsflächen
  • Veränderter Zuschnitt der Ablagerungsfläche „Warleberg Süd"
  • Verlegung der Förderbandtrasse nach Osten
  • Änderung der Entwässerungsführung der Ablagerungsfläche „Warleberg Zentral"
  • Veränderte Nutzhöhen der Ablagerungsfläche „Gut Rosenkrantz Schinkel /Kippland"
  • Änderung der Zufahrt 4b zur Ablagerungsfläche „Gut Rosenkrantz, Ziegelgrube"

Nassbaggergutverbringung in die Kieler Bucht
  • Reduzierung der Verbringungsfläche von 3,75 km2 auf 0,81 km2 durch Aufhöhung bis auf 14 m Wassertiefe - jetzige Tiefe ca. 20 m
  • Anlage eines Steinfeldes vor Bookniseck, Waabs als Kompensationsmaßnahme

Darüber hinaus hat der Vorhabensträger den Antrag auf Erlass einer vorläufigen Anordnung für vorgezogene Teilmaßnahmen gem. § 14 Abs. 2 Wasserstraßengesetz zurückgenommen.

Zum Steinfeld kann von hier angemerkt werden, dass dies aus den im Trockenabtrag separierten Findlingen (>30 cm Durchmesser) angelegt und - sofern genügend Findlinge vorhanden sind - weitere auf der Verbringungsfläche abgelegt werden soll/en. Nach telef. Rücksprache wurde die Planänderung damit begründet, dass das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) dies als Kompensation des geplanten Eingriffs fordert. Aus verschiedenen Bereichen wurde vorrangig Strandbek ausgewählt. Die Steine sollen dabei unter der Wasseroberfläche in einem Bereich von ca. drei ha abgelegt werden. Ziel ist die Ansiedelung von Pflanzen und Tieren. Das LLUR hat sich zwischenzeitlich ausführlich zur geplanten Maßnahme geäußert und die näheren Beweggründe für das Vorhaben geschildert. Betreffend des Steinfeldes ist Herr Prof. Malcherek gehört worden. Dieser hat grundsätzlich keine Bedenken gegen die Herstellung geäußert.

Steine für den Küstenschutz oder einen Buhnenbau stehen hingegen nicht zur Verfügung. Evtl. überschüssige Steine sollen, wie bereits erwähnt, auf der Verbringungsfläche abgelegt werden.

Die Fachgutachten wurden überdies um eine Einschätzung der langfristigen Auswirkungen der Verbringung von Nassbaggergut in die Ostsee ergänzt. Die Inhalte stellen im wesentlichen auf Schwerpunkte ab, die für die Anrainergemeinden sekundär von Bedeutung sind. Dies sind u. a. die Tierwelt und die Entwicklungsprognose nach Abschluss der Ablagerung.


Beschluss:

Unter Berücksichtigung der bisher eingereichten Stellungnahme sowie der vereinbarten Monitoring-Maßnahmen wird auf die Abgabe einer ergänzenden Stellungnahme verzichtet.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Bauplanung Kirchenweg
Beschlussvorlage - 18/2012

Im Rahmen der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 25.04.2012 wurde beschlossen, die vorgestellte Struktur des potentiellen Baugebiets weiter zu verfolgen. Dies beinhaltet insbesondere die südlich angrenzende Erschließungsstraße mit Flächeninanspruchnahme der Kirche sowie die Einbindung einer Teilfläche des Grundstücks „Achterworth 3“.


Beschluss:

Es wird beschlossen, Frau Bahlmann, Architektin für Stadtplanung, Eckernförde, mit der Durchführung der Bauleitplanung zu beauftragen. Die notwendigen Vermessungsarbeiten im Kirchenweg sollen durch das Vermessungsbüro Radeleff erfolgen.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Oberflächenwasserabführung "Rosseer Weg" und "Schusterredder"
Beschlussvorlage - 20/2012

Im Rahmen der letzten Sitzung des Bau-, Umwelt- und Wegeausschusses vom 25.04.2012 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Rosseer Weg:
Es wird beschlossen, die verwurzelte Leitung in Teilen durch eine neue Leitung zu ersetzen. Der Bürgermeister wird mit einer Tiefbaufirma einen Ortstermin vereinbaren, in dem nach einer kostengünstigen Lösung gesucht werden soll.

Schusterredder:
Es wird beschlossen, die ehemaligen Entwässerungsrinnen entlang des Schusterredders wiederherzustellen und die Zuleitung in die Drainage zu verschließen. Der Bürgermeister wird beauftragt, notwendige Maßnahmen zu veranlassen.

Rosseer Weg:
Es liegen 3 Alternativen vor.

1. Alternative:
Ausbau der vorhandenen Verrohrung (DN 300 Beton) und Herstellung eines offenen Grabens; der Boden soll seitlich einplaniert werden
1.819,99 EURO (brutto)

2. Alternative
Ausbau der vorhandenen Verrohrung (DN 300 Beton) und Herstellung einer Kunststoffleitung PP DN 300
2.700,23 EURO (brutto)


3. Alternative
Ausbau der beschädigten Teile der vorhandenen Verrohrung (DN 300 Beton) und punktuelle Instandsetzung in DN 300 Beton; danach Einbau einer Kunststoffleitung PP DN 250 in die vorhandene Betonleitung
2.495,01 EURO (brutto)

Die Angebote sind von einem Unternehmen, welches aktuell verschiedene Erschließungsmaßnahmen im Gemeindegebiet durchführt. Kosten für eine Baustelleneinrichtung würden somit nicht anfallen.

Innerhalb des Bauausschusses ergab sich eine kurze Diskussion über die vorgestellten Varianten. Der verrohrte Bereich dient u. a. als zusätzliche Zufahrt zur angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche.
Im Ergebnis konnte festgehalten werden, dass noch bis zu zwei weitere Firmen um Abgabe eines Kostenangebots gebeten werden sollen. Überdies sollte die Alternative 2 weiter verfolgt werden.

Dem Bürgermeister liegt nunmehr als günstigstes Angebot ein Angebot der Firma Bahr vor, welches für beide auszuführenden Arbeiten mit einem Kostenvolumen von 1.773,- € abschließt.


Beschluss:

Die Maßnahme im Schusterreder und im Rosseer Weg (Alternative 2) werden für 1.773,- € an die Firma Bahr vergeben. Bei einer Verstopfung von mehr als 3 Metern ist der Betonrohrteil durch ein KG-Rohr zu ersetzen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Ausbau Wanderweg Kasmark / Ringstraße
Beschlussvorlage - 15/2012

Überschüssiges Recyclingmaterial, welches im Zuge der Erschließungsmaßnahmen der Neubaugebiete anfällt, steht der Gemeinde kostenfrei zur Verfügung. Sofern die Gemeinde einen Bedarf nicht geltend macht, fällt dieses, so ist es in der Ausschreibung geregelt, an die Baufirma zurück. Ein Teil des Materials wurde im Rahmen der Wegeunterhaltung bereits zur Aufwertung des Wanderweges Kasmark / Ringstraße eingesetzt. Vom Kasmarker Weg bis zur Au erfolgte bereits eine Instandsetzung. Die Kosten hierfür betrugen ca. 2.500,00 EURO.

Angedacht ist nunmehr die weitere Instandsetzung von der Au bis zur Ringstraße. Durch eine Neuprofilierung des Weges soll das Gefälle zur Au optimiert werden. Hierdurch kann es zu einer Erhöhung des Weges führen. Durch diese Erhöhung wird das Oberflächenwasser der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen voraussichtlich nicht mehr schadlos abgeführt werden können, so dass eine Drainage verlegt werden muss.
Weiterhin ist im Bereich des Grundstücks „Ringstraße 11“ ein Teich vorhanden. Wasser aus diesem Teich drückt teilw. in den Bereich des Wanderweges und vernässt diesen. Auch hier ist eine Drainage zwingend ratsam. Betreffend der dafür entstehenden Kosten sollte mit den Grundeigentümern das Gespräch gesucht werden.

Durch die etwas aufwendigeren Bauarbeiten und die Herstellung einer Drainage bis zur Au ist dieser Abschnitt etwas kostenaufwendiger. Nach Rücksprache mit der bisher ausführenden Firma betragen die Kosten ca. 5.000,00 EURO.


Beschluss:

Basierend auf der Grundlage für den Ausbau des ersten Abschnittes soll auch der zweite Abschnitt des Wanderweges instandgesetzt werden. Die Ausbaubreite soll 1,40 m betragen. In den notwendigen Bereichen ist eine Drainage mit Anschluss an die Au herzustellen. Die Kosten für diese Maßnahme betragen voraussichtlich ca. 5.000,00 EURO und sind über den Nachtrag im Haushalt zur Verfügung zu stellen. Der Auftrag soll der Firma Rumpf erteilt werden. Ferner sollen 2 Schilder „Hunde sind an der Leine zu führen“ aufgestellt werden.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Einrichtung einer 3. Gruppe im Gemeindekindergarten
Beschlussvorlage - 21/2012

Es liegen im Kindergarten diverse Voranmeldungen vor. Eine Aufnahme der Kinder kann durch die 2 vorhandenen Gruppen nicht gewährleistet werden. Die Mitglieder des Sozialausschusses haben daher in ihrer Sitzung am 08.05.2012 empfohlen, eine 3. Gruppe, vorerst für die Zeit vom 01.08.2012 bis 31.07.2013, einzurichten.


Beschluss:

Es wird beschlossen, für die Zeit vom 01.08.2012 bis 31.07.2013 eine 3. Gruppe im Kindergarten einzurichten.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Anschaffung von Ausstattung für Kinderspielplätze

Sozialausschussvorsitzender Hagemann berichtet, dass er als Ersatzgerät für den Spielplatz Rommelsworth I eine 1er Stahlschaukel mit einer Höhe von 2,50 m von Aukamp ausgesucht hat. Diese würde Kosten in Höhe von 569,- € zzgl. Mehrwertsteuer verursachen.

Der Vorschlag von Gemeindevertreter Jordan, die Attraktivität der Spielplätze durch die Beschaffung von weiteren Geräten zu steigern, soll in der nächsten Sozialausschusssitzung beraten werden.

Beschluss:
Für den Spielplatz Rommelsworth I soll eine Schaukel entsprechend dem Vorschlag von Sozialausschussvorsitzendem Hagemann beschafft werden.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Förderung von Kindertagespflege
Beschlussvorlage - 12/2012

Mit dem Kindertagesausbaubetreuungsgesetz hat der Gesetzgeber den Anspruch auf Betreuung von Kindern unter 3 Jahren geschaffen. Bei diesem Anspruch war der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass rd. 35 % der Kinder einen solchen Platz auch tatsächlich in Anspruch nehmen werden. Dieser Rechtsanspruch auf Betreuung kann sowohl in Form der Tagespflege als auch in Form der altersgemischten Gruppen oder in Krippen erfolgen. Die Entwicklung sowohl auf Kreisebene als auch in den Gemeinden, in denen bereits entsprechende Einrichtungen geschaffen worden sind, zeigt deutlich auf, dass die Einrichtungsplätze recht schnell belegt sind. Die finanziellen Mittel für den weiteren Bau von Krippen sind jedoch eng begrenzt. Bereits im Jahre 2010 waren diese zeitweise überzeichnet. Erst durch weitere Haushaltsmittel des Landes und Bundes konnte die Bezuschussung im Jahre 2011 fortgesetzt werden. Man kam daher überein, in den Gemeinden und dem Kreis erneut über die Möglichkeiten zur Schaffung und Förderung von Tagespflegeplätzen zu diskutieren. Die Tagespflege ist eine Säule der Betreuungsalternativen. Diese hat sich jedoch im Kreis Rendsburg-Eckernförde nicht so stark entwickelt wie in anderen Kreisen. Andere Kreise hatten jedoch auch andere Finanzierungssysteme, in denen die Eltern seitens des öffentlichen Trägers stärker unterstützt wurden. Ein wesentlicher Grund für die bisher geringere Entwicklung und den teilweisen Rückgang des Angebotes an Tagespflegepersonen wird neben der entstandenen Steuer- und Sozialversicherungspflicht der Tagespflegeperson auch in den unterschiedlichen Belastungen der Eltern gesehen.

Wie hoch ist die monatliche finanzielle Belastung der Erziehungsberechtigten bei Tagespflege im Vergleich zur Betreuung in einer Krippeneinrichtung?
Die Tagespflegepersonen vereinbaren mit den Erziehungsberechtigten derzeit Stundensätze von 3,50 € bis 5,00 € für die Betreuungsstunde.
Tagespflege
Std.
3,50 €/h
5,00 €/h
Krippenbeitrag
Differenz zur Krippe bei 3,50 €
Differenz zur Krippe bei 5,00 €
 
4
303,31 €
433,30 €
200,00 €
103,31 €
233,30 €
 
5
379,14 €
541,63 €
250,00 €
129,14 €
291,63 €
 
6
454,97 €
649,95 €
300,00 €
154,97 €
349,95 €
 
7
530,79 €
758,28 €
350,00 €
180,79 €
408,28 €
 
8
606,62 €
866,60 €
400,00 €
206,62 €
466,60 €

Anliegend wird nun die Vereinbarung über die finanzielle Beteiligung nebst Anschreiben des Kreisjugendamtes im Entwurf vorgestellt.

Um das Ziel zu erreichen, Kindertagespflege zu einem attraktiven und kostengünstigen Angebot weiter zu entwickeln, wurde anliegendes Konzept entwickelt. Dies hätte für die Gemeinde folgenden Vorteil:
Nach den derzeitigen Berechnungen bezuschussen die amtsangehörigen Gemeinden jeden gemeindeeigenen Krippenplatz mit monatlich ca. 400,00 €. Der Kostenausgleich an eine andere Gemeinde würde bei 6 Stunden Betreuungszeit mtl. 462,00 € betragen. Würde man eine Bezuschussung mit einem Euro je Betreuungsstunde in einem kreisweit einheitlichen System der Tagespflegebezuschussung unterstellen, würde ein Platz in der Tagespflege bei 6-stündiger Betreuung monatlich einen Zuschuss von 129,00 € pro Platz bedeuten. Die Finanzierung der Tagespflege ist wesentlich günstiger als die Zahlung eines Kostenausgleichs.

Die Tagespflege könnte so für ggf. zusätzliche erforderliche Betreuungsplätze auch durch die Eltern zu einem höheren Anteil in Anspruch genommen werden. Es wäre auch denkbar, dass sich weitere Tagespflegepersonen finden, soweit die Erziehungsberechtigten für die Tagespflege in etwa gleich hohe Elternbeteiligungen zu tragen hätten, wie in der Krippenbetreuung.

Vorrangig kann mit diesem System zunächst der auf 2 Jahre befristete Versuch gestartet werden, ob die Bedarfsentwicklung durch ein neues Angebot an Tagespflegebezuschussung gedeckt werden kann.


Beschluss:

Die Gemeinde beteiligt sich an den Kosten, die für die Kindertagespflege gemäß § 23 SGB III für Kinder unter drei Jahren entstehen, mit einem Euro pro Betreuungstunde. Die beigefügte Vereinbarung mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde über die Beteiligung der Gemeinde an der Finanzierung der Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII für Kinder unter drei Jahren wird abgeschlossen.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Erlass einer Neufassung der Satzung für den gemeindlichen Kindergarten
Beschlussvorlage - 26/2012

Der Sozialausschuss hat der Gemeindevertretung auf der letzten Sitzung empfohlen, die Betreuungszeit des gemeindlichen Kindergartens als zusätzliches Angebot auf die Zeit von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr auszuweiten. Hierfür ist ein neuer Gebührentatbestand in die Satzung aufzunehmen. Da die bisherige Satzung aus dem Jahr 1995 stammte und damit kurz vor dem Ende der 20-jährigen Ablauffrist nach dem Kommunalabgabengesetz stand, wurde eine Neufassung der Satzung entwickelt.

In § 3 ist nunmehr die Öffnungszeit der Einrichtung im Detail geregelt. Diese Regelung wurde aus der Benutzungsordnung übernommen und entsprechend erweitert. In § 7 Abs. 2 wurde der neue Gebührentatbestand eingefügt.

Die Neufassung der Satzung über den gemeindlichen Kindergarten soll zum 01.06.2012 in Kraft treten.


Beschluss:

Die Neufassung der Satzung der Gemeinde Barkelsby für den gemeindlichen Kindergarten wird zum 01.06.2012 erlassen.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Erlass einer Neufassung der Benutzungsordnung für den gemeindlichen Kindergarten
Beschlussvorlage - 27/2012

Der Sozialausschuss hat der Gemeindevertretung auf der letzten Sitzung empfohlen, die Betreuungszeit des gemeindlichen Kindergartens als zusätzliches Angebot auf die Zeit von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr auszuweiten. Hierfür wurde eine Neufassung der Satzung für den gemeindlichen Kindergarten entwickelt. Dabei wurde die Regelung der Öffnungszeit aus der Benutzungsordnung entfernt und in die Satzung übernommen. Daraus ergibt sich auch eine Neufassung der Benutzungsordnung.

Die Neufassung der Benutzungsordnung über den gemeindlichen Kindergarten soll zum 01.06.2012 in Kraft treten.


Beschluss:

Die Neufassung der Benutzungsordnung der Gemeinde Barkelsby für den gemeindlichen Kindergarten wird zum 01.06.2012 erlassen.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 23. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.


Godber Peters  Wolf-Dieter Ohrt 
Protokollführer  Bürgermeister 



Dateianlagen:
Bericht des Bürgermeisters