N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Barkelsby vom 02.07.2012.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.00 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Wolf-Dieter Ohrt
Gemeindevertreter Rainer Hagemann
Gemeindevertreter Karl-Heinz Hansmann
1. stellv. Bürgermeister Gerhard Jordan
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Köpke
Gemeindevertreter Kai Lohman
Gemeindevertreterin Erika Matt
2. stellvertr. Bürgermeister Oliver Nießler
Gemeindevertreter Harald Nissen
Gemeindevertreter Harry Ossowski
Gemeindevertreterin Bärbel Schenk
Gemeindevertreter Bernd Truelsen
Gemeindevertreter Harald Wende

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer/in Susanne Hagemeier
5 Gäste
EZ, KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
4. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
7. Einwohnerfragezeit
8. 1. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung
  Beschlussvorlage - 29/2012
9. Fortsetzung der Beteiligung am Streetworkerprojekt
  Beschlussvorlage - 28/2012
10. Verlagerung des Schießplatzes der Gilde
  Beschlussvorlage - 36/2012
11. Anschaffungen für die 3.Kindergartengruppe
  Beschlussvorlage - 32/2012
12. Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Barkelsby für den gemeindlichen Kindergarten
  Beschlussvorlage - 31/2012
13. Elektroversorgung Schule
13.1 Sanierung der Elektroverteilung
13.2 Anschaffung von Handtrocknern in der Schule
  Beschlussvorlage - 37/2012
13.3 EDV-Anschlüsse in den Klassen
14. Schulhofgestaltung
14.1 Durchführung der Planung
  Beschlussvorlage - 38/2012
14.2 Beauftragung eines Planungsbüros
15. Schülerbeförderung nach Ende der Offenen Ganztagsschule
  Beschlussvorlage - 33/2012
16. Erschließung von Fördermöglichkeiten im ländlichen Wegebau
  Beschlussvorlage - 35/2012
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
19. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Bürgermeister bittet darum, die Tagesordnung für den öffentlich zu behandelnden Teil um Punkt 16 „Erschließung von Fördermöglichkeiten im ländlichen Wegebau“ zu erweitern. Ferner bittet der Bürgermeister zu beschließen, die Tagesordnungspunkte 17-und 18 nicht öffentlich zu behandeln.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern

Anregungen oder Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor.


zu TOP 4. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

GV Truelsen und GV Jordan sehen in den Feldsteinen auf dem Kindergartenspielplatz eine Gefahrenquelle. GV Hagemann und Bgm.Ohrt verweisen auf die Beschlusslage und die entsprechenden Planungen des Fachmanns.
Vor dem Haus Dorfstraße 15 wachsen laut GV Truelsen Rosen in den öffentlichen Verkehrsraum. Bgm. Ohrt kümmert sich darum.
GV Truelsen fragt nach, ob der Straßenlaternenmast vor dem Grundstück Westerschauer Weg 18 bereits durch den Eigentümer umgesetzt wurde. Dies ist laut Bgm.Ohrt noch nicht geschehen.
Laut GV Truelsen sind Gemeindestraßen wie der Westerschauer Weg und der Rosseer Weg für die Durchfahrt mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen wegen herunter hängender Äste zu eng. Der Bgm. wird die Straßen in Augenschein nehmen, das Herunterschneiden im Sommer hält er jedoch für ausgeschlossen.
GV Jordan spricht die Verkehrsführung im Schusterredder an, die dazu führt, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge durch das Neubaugebiet fahren müssen. Bgm.Ohrt erläutert als ausschlaggebend für die Verkehrsführung die Entschärfung der Ausfahrt vom Schusterredder auf die Landesstraße als Forderung der Straßenbauverwaltung. Ausnahmen vom Durchfahrverbot sind laut GV Nießler nicht zulässig.


zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 6. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

GV Ossowski berichtet als Vorsitzender des Schul-, Sport- und Kulturausschusses von der Sitzung am 07.06.2012, dass für ein Begrüßungsschreiben an Neubürger kein Bedarf gesehen wird, hinsichtlich der Nutzung des „Eisenbahnraumes“ noch Gesprächsbedarf besteht und erwähnt die Verschmutzung des Schulgeländes durch Bürger. Weitere Punkte sind Inhalt der heutigen GV-Sitzung.
Die Inhalte der Bau-, Umwelt- und Wegeausschusssitzung vom 26.06.2012 sind laut Ausschussvorsitzenden Ohrt im Wesentlichen Gegenstand der heutigen Tagesordnung.
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.


zu TOP 7. Einwohnerfragezeit

Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt.


zu TOP 8. 1. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung
Beschlussvorlage - 29/2012

Die Entschädigungssatzungin der Gemeinde Barkelsby enthält für die Personen, die gem. der Satzung eine Entschädigung erhalten, festgeschriebene Geldbeträge. Dadurch müsste bei einer Veränderung der gesetzlichen Grundlagen für diese Entschädigungen immer wieder eine Anpassung erfolgen. Wird in der Entschädigungssatzung mit Prozentsätzen gearbeitet, ist grundsätzlich eine Anpassung nicht notwendig, es sei, dass diese politisch gewollt ist.
Der Entwurf der 1. Nachtragssatzung berücksichtigt folgendes:

Artikel I
1. Anpassung der jetzigen Entschädigung für Gemeindevertreter/innen in Form des
entsprechenden Prozentsatzes
2. Die Entschädigung für bürgerliche Ausschussmitglieder wird durch einen festgesetzten
Prozentsatz geregelt
3. Ausschussvorsitzende erhalten ein zusätzliches Sitzungsgeld in Höhe eines festgelegten
Prozentsatzes


Beschluss:

Die 1. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung wird gemäß der Anlage beschlossen. 


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Fortsetzung der Beteiligung am Streetworkerprojekt
Beschlussvorlage - 28/2012

Die Gemeinde beteiligt sich seit dem 01.03.2000 am Projekt „Straßensozialarbeit“. Der Zuschuss beträgt jährlich 1.278,23 €. Es ist zu entscheiden, ob zum 01.03.2013 gekündigt werden soll bzw. eine erneute automatische Verlängerung bis zum 28.02.2015 gewünscht wird.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, sich auch in der Zeit vom 01.03.2013 bis 28.02.2015 an dem Projekt „Straßensozialarbeit“ zu beteiligen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Verlagerung des Schießplatzes der Gilde
Beschlussvorlage - 36/2012

Die Gilde ist an den Bürgermeister herangetreten und hat den Wunsch geäußert, den Schießstand vom „alten“ Sportplatz in die Halle verlegen zu dürfen. Ziel der Gilde ist es, die Veranstaltung auf einen Standort zu konzentrieren. Derzeit erfolgt das Schießen auf dem Sportplatz und der übrige Teil im Bereich der Halle/Gemeindetreff. Prüfungen über das Amt Schlei-Ostsee beim kommunalen Versicherer, dem Kommunalen Schadenausgleich Schleswig-Holstein, haben ergeben, dass beim Schießen in der Halle keine Haftung übernommen werden kann. Unter Berücksichtigung dieses Umstandes erscheint diese Lösung nicht tragbar.

Die Gilde hat sich daraufhin Gedanken über einen Alternativstandort gemacht und würde es begrüßen, wenn der Schießstand hinter der Halle (neben dem Spielplatz des Kindergartens) errichtet werden könnte. Die Schießrichtung ist dabei in Richtung Wald angedacht. Während der Veranstaltung müsste der Fußweg in diesem Bereich gesperrt werden. Ebenso wäre es ggf. notwendig eine entsprechende Aufwallung vorzunehmen.

Herr Blaas ist als Gildevorsitzender anwesend und erklärt sein Einverständnis mit der Verlegung.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dass gegen die Verlegung des Schießplatzes grundsätzlich keine Bedenken bestehen. Unter Berücksichtigung haftungsrechtlicher Fragen wird jedoch empfohlen, die Verlegung auf den „neuen“ Sportplatz vorzunehmen. Die Gilde ist hierüber entsprechend zu informieren.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Anschaffungen für die 3.Kindergartengruppe
Beschlussvorlage - 32/2012

Für den Betrieb der dritten Kindergartengruppe sind verschiedene Anschaffungen erforderlich- siehe hierzu die anhängende Liste.


Beschluss:

Es wird beschlossen die Anschaffungen laut Liste mit den Gesamtkosten von 4.204,54.€ zu tätigen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Barkelsby für den gemeindlichen Kindergarten
Beschlussvorlage - 31/2012

Der bisherige Lieferant für das Mittagessen im Kindergarten Barkelsby hat die Lieferung zum 01.08.2012 aufgekündigt. Die Lieferung des Mittagessens übernimmt ab 01.08.2012 der selbe Anbieter, der die Betreute Grundschule in Barkelsby beliefert. Der Preis pro Mittagessen beträgt 3,30 €. Die von der Gemeinde zu erhebende Gebühr soll daher auf 2,80 € festgesetzt werden. Die restlichen Kosten von 0,50 € pro Mittagessen werden von der Gemeinde übernommen.

Diese Änderung wurde in die 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Barkelsby für den gemeindlichen Kindergarten aufgenommen. Sie soll zum 01.08.2012 in Kraft treten.


Beschluss:

Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Barkelsby für den gemeindlichen Kindergarten wird beschlossen. Die 1. Nachtragssatzung tritt zum 01.08.2012 in Kraft.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Elektroversorgung Schule

zu TOP 13.1 Sanierung der Elektroverteilung
Durch Bürgermeister Ohrt wird mitgeteilt, dass es im Schulbetrieb mit der derzeitigen Lösung, dem Einsatz von Papierhandtüchern, zu Problemen kommt. Einige Kinder werfen das Papier in die Toiletten, so dass Verstopfungen nicht ausgeschlossen werden können. Neben dem hohen Verbrauch von Papier wird diese Lösung aus Sicht des Schulleiters auch hygienisch in Frage gestellt. Es entstand daher die Überlegung, die Papiertücher gegen elektrische Handtrockner auszutauschen.

Nachdem sich die Räumlichkeiten mit einem Elektriker angesehen wurden, musste festgestellt werden, dass es bei der Bereitstellung der Stromversorgung zu Problemen kommt. Die vorhandenen Stromleitungen sind, was die zulässige Belastbarkeit betrifft, voll ausgelastet. Ebenso ist die Hauptverteilung sehr alt und verfügt zum Teil nicht über die gesetzlich vorgeschriebenen FI-Schutzschalter.
Um die Handtrockner sicher anbinden zu können, müssten zwei neue Leitungen verlegt werden. Diese könnten über bestehende Kabelkanäle, über die auch die DSL-Leitungen verlegt wurden, verlegt werden. Weiterhin wäre die Hauptverteilung zu erneuern. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass in den Klassenräumen Waschbecken vorhanden sind. Daneben befindet sich i. d. R. jeweils eine Steckdose. Diese sind nicht über einen FI-Schutzschalter abgesichert. Auch für die im Gebäude befindliche Mietwohnung wäre ein FI-Schutzschalter erforderlich.
Durch den Elektriker wurde festgestellt, dass das Leitungsnetz bei einem noch erforderlichen E-Check voraussichtlich nicht die Voraussetzungen erfüllen würde, die der Gesetzgeber an Leitungsnetze in öffentlichen Gebäuden stellt. In der Küche (Schule) muss weiterhin ein Notaus-Schalter vorhanden sein.

Im Rahmen der Überprüfung des Gesundheitsschutzes am Arbeitspaltz wurde festgestellt, dass der Schrank für den Router des Landesnetzes versetzt werden muss. Die Kosten hierfür betragen 500,97 €.
Beschluss:
Die Erneuerung der Hauptverteilung mit FI-Schutzschalter und Sicherungsautomaten mit einem Kostenaufwand von 3.375,55 € sowie die Versetzung des Routerschrankes für 500,97 € werden beschlossen.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13.2 Anschaffung von Handtrocknern in der Schule
Beschlussvorlage - 37/2012
Auf die Erläuterungen zu TOP 13.1 wird verwiesen.
Ein Handtrockner hat eine Leistung von ca. 2.400 Watt und würde für den geplanten Schulbetrieb Kosten von jährlich ca. 170,00 EURO verursachen. Der Gemeinde liegen Angebote über ein Gerät in zwei verschiedenen Ausführungen vor.

Für die Anschaffung von Handtrocknern in Edelstahl-Ausführung sind Kosten in Höhe von 1.300,00 € zu veranschlagen.

Beschluss:
Der Einbau von zwei elektrischen Handtrocknern in Edelstahl-Ausführung mit Kosten von ca. 1.300,00 € wird beschlossen.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13.3 EDV-Anschlüsse in den Klassen

Weiterhin wurde durch den Schulleiter der Wunsch geäußert, dass jeder Klassenraum einen eigenen Internetanschluss bekommt. Der jetzige EDV-Raum soll aufgelöst werden. Dies ist insbesondere deswegen geplant, da ab dem nächsten Jahr mit zwei ersten Klassen zu rechnen ist. Der EDV-Raum würde dann wieder als Klassenraum genutzt werden können. Angedacht ist die Ausstattung jedes Klassenraumes mit einem normalen LAN-Anschluss. WLAN ist nicht vorgesehen. Die Kosten hierfür würden 1.125,03 EURO betragen.

Innerhalb der Gemeindevertretung besteht dahingehend Einigkeit, dass bei einer Anpassung der Hauptverteilung auch eine Anpassung der anderen notwendigen Elektroinstallationen erfolgen sollte. Auch wird der Einsatz von einer vollständigen WLAN Versorgung erörtert. Hier gibt es verschiedene Vor- aber auch Nachteile.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dass zunächst mit dem Schulleiter Rücksprache gehalten werden soll, welche Bedürfnisse in Hinblick auf die LAN- bzw. WLAN-Versorgung bestehen. Nach Klärung wird die Angelegenheit der GV zur Beschlussfassung vorgelegt.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 14. Schulhofgestaltung

zu TOP 14.1 Durchführung der Planung
Beschlussvorlage - 38/2012
Bereits im Schul-, Sport- undKulturausschuss wurde über die Neugestaltung des Schulhofes beraten. Nach der Beseitigung der Holzpalisaden ist zu überlegen, wie der Böschungsbereich langfristig sinnvoll genutzt werden kann. Angedacht ist evtl. die Errichtung eines Atriums. Hieran sind jedoch verschiedene sicherheitstechnische Anforderungen gestellt, die es zu beachten gilt. Für die Umgestaltung des Schulhofes wird es grundsätzlich als notwendig erachtet, sich durch einen Fachplaner begleiten zu lassen. Dieser kann aus seinen Erfahrungen Lösungsansätze aufzeigen, die den Schulhof langfristig attraktiv gestalten lassen.

Beschluss:
Sofern eine umfangreiche Neugestaltung des Schulhofes erfolgt, soll dies nur mit fachlicher Begleitung erfolgen.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14.2 Beauftragung eines Planungsbüros

GV Hansmann schlägt vor, ein Arbeitsgremium aus 2 Bauausschussmitgliedern (Vors. Ohrt, GV Schenk), 1 Schulausschussmitglied (Vors.Ossowski) und dem Schulleiter zu bilden, das ein Planungsbüro aussucht und mit diesem Vorschläge zur Schulhofgestaltung erarbeitet, die der GV auch in Hinblick auf die Kosten vorgelegt werden.

Beschluss:
Es wird beschlossen, das Arbeitsgremium mit der Findung eines Planers und der Erarbeitung von Gestaltungsvorschlägen zu betrauen.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Schülerbeförderung nach Ende der Offenen Ganztagsschule
Beschlussvorlage - 33/2012

An der Offenen Ganztagsschulewerden zurzeit 64 Schülerinnen/Schüler betreut. Die Betreuung findet bis 15.45 Uhr statt.

Eine Schülerbeförderung zum Ende der Betreuungszeit an der Offenen Ganztagsschule erfolgt zurzeit nicht. Da immer mehr Schülerinnen und Schüler an der Betreuung der Offenen Ganztagsschule teilnehmen ist es angedacht, auch hier die Schülerbeförderung am Ende der Betreuungszeit sicherzustellen.

Eine Anfrage beim Kreis Rendsburg-Eckernförde, Amt für Kommunalaufsicht, Schul- und Kulturwesen, hat ergeben, dass auch die Schülerbeförderung nach Beendigung der Offenen Ganztagsschule unter die notwendig anerkannten Kosten lt. Schülerbeförderungssatzung fällt. Die Kosten werden somit zu 2/3 vom Kreis Rendsburg-Eckernförde getragen.

Die zusätzlichen Fahrten nach Beendigung der Offenen Ganztagsschule müssen vom Kreis Rendsburg-Eckernförde, Amt für Kommunalaufsicht, Schul- und Kulturwesen genehmigt werden. Eine Anfrage ist schon erfolgt, bisher aber noch keine Rückanwort.


Beschluss:

Die Gemeinde beschließt, für die Schülerinnen und Schüler aus Gammelby und Loose auch eine Schülerbeförderung nach Beendigung der Betreuungszeit an der Offenen Ganztagsschule sicherzustellen. Der Bürgermeister der Gemeinde Barkelsby wird beauftragt, entsprechende Verträge/Vereinbarungen abzuschließen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Erschließung von Fördermöglichkeiten im ländlichen Wegebau
Beschlussvorlage - 35/2012

Über die Aktiv-Regionen werden EU-Mittel aus dem Bereich der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums für die Sanierung von Kernwegen bereit gestellt. Die erste Förderperiode, die diese Möglichkeit vorsieht, läuft von 2011 bis Ende 2013. Den 21 Aktiv-Regionen des Landes SH wurden für diesen Zeitraum nach zwischenzeitlicher Anpassung jeweils rund 430.000 € bereit gestellt. Bedenkt man, dass z.B. allein die Aktiv-Region Schlei-Ostsee über 80 Gemeinden und die Städte Kappeln und Schleswig vereint, so erschließt sich einem schnell, dass die bereit gestellten Mittel bei einer Förderhöhe von 55 % der Nettobaukosten nicht jeder Gemeinde zugute kommen können. Vielmehr muss eine möglichst objektive Auswahl getroffen und eine Priorisierung vorgenommen werden.
Wie das Budget jeder Aktiv-Region für die kommende Förderperiode ab 2014 ausgestattet sein wird, steht noch nicht genau fest. Jedoch strebt die EU an, Mittel aus der GAP Säule 1 (Regelungen zu den Agrarmärkten und zu den Direktzahlungen für die Landwirtschaft) in die Säule 2 zu verlagern, d.h. für die Entwicklung des ländlichen Raums bereit zu stellen. Daher ist es mittelfristig zu empfehlen, sich bei abzusehendem Sanierungsbedarf an gemeindlichen Kernwegen frühzeitig um Fördergelder, sprich um ein Sanierungskonzept zu bemühen.

Um überhaupt in den Genuss dieser Mittel zu kommen, bedarf es der Darstellung eines Kernwegenetzes auf der Ebene der Aktiv-Region und eines Kernwegekonzeptes auf der Ebene jeder interessierten Gemeinde. Das übergemeindliche Netz der Aktiv-Region Schlei-Ostsee wurde Anfang 2011 aufgestellt und im Juni 2011 vom zuständigen Landesamt (LLUR) geprüft und genehmigt.
Im Rahmen der Aufstellung dieses Kernwegenetzes galt es, Kernwege zu definieren. Dabei sollte ein Kernweg eine gemeindeverbindende Funktion besitzen und überdies der Landwirtschaft, dem Tourismus und als Schulweg dienen (Stichwort Multifunktionalität). Damit kommen die meisten Wirtschafts- und Feldwege sowie alle innerorts führenden Straßen automatisch nicht in Frage. Vielmehr sind es eher die Wege mit der alten Bezeichnung der „Gemeindeverbindungswege erster Klasse“ (GIK). Wenn die Multifunktionalität erwiesenermaßen dokumentiert werden kann, können allerdings auch andere Wege durchaus als Kernweg definiert und anerkannt werden.

In der Gemeinde Barkelsby wurden folgende Wege als Kernwege definiert:

1. B 203 - Mohrberg - Böhnrüh
2. Barkelsby - Böhnrüh - Hemmelmark L 26 (GIK 19)
3. L 27 - Rögen - Gammelby
4. B 203 - Mohrbergmühle - Loose

Bei allen übrigen Wegen der Gemeinde Barkelsby ließ sich 2009 auch mit Wohlwollen keine Kernwegfunktion begründen.

Herr Bürgermeister Ohrt bat Herrn Andresen vor kurzen um die Erläuterung der Möglichkeiten einer Bezuschussung anstehenden Wegesanierungen. Herr Andresen ist der Auffassung, dass eine Bezuschussung der Sanierung der Wege 1 + 3 + 4 über absehbare Zeit nur noch über die EU, sprich über die Aktiv-Region möglich sein wird. Voraussetzung ist allerdings, dass die Gemeinde ein Kernwegekonzept vorweisen kann.

Um also die EU-Mittel über die Aktiv-Region einwerben zu können, muss zunächst ein Kernwegekonzept auf Gemeindeebene erstellt werden. Da die äußere Form dieses Konzeptes vom LLUR und der EU vorgegeben ist, bedarf es zur Darstellung einer bestimmten GIS-Software. Da es nicht wirtschaftlich ist, diese Software im Amt Schlei-Ostsee vorzuhalten, muss dieses Konzept mit einem Dienstleister in Zusammenarbeit mit der Gemeinde und der Verwaltung aufgestellt werden. Dabei gilt es, alle Versorgungseinrichtungen, Schulen, Kindergärten, Betriebe, Landwirte, Forste usw. und die sich daraus ergebenden Ziel- und Quellverkehre aller Art darzustellen und diese textlich zu erläutern.
Dieses Konzept muss abschließend durch die Gemeindevertretung beschlossen werden. Ebenso müssen die Nachbargemeinden, zu denen man vernetzte Kernwegefunktionen unterhält, dem Konzept zustimmen.
Erst nach Vorlage des allseits beschlossenen Konzeptes kann dieses durch das LLUR anerkannt und genehmigt werden. Danach sind die Voraussetzungen für die Beantragung der Bezuschussung eines konkreten Wegbauprojektes geschaffen. Bezuschusst werden lediglich Ausbauprojekte, d.h. die Ertüchtigung von Wegen im Hinblick auf gestiegene Beanspruchungen. Bei den in Frage kommenden Projekten muss der Weg verbreitert und der Unterbau wesentlich verbessert werden. Einfache Deckenerneuerungen oder -verstärkungen werden nicht für eine Förderung anerkannt. Daher muss für die Beantragung eines konkreten Projektes zu gegebener Zeit eine sogenannte Qualifizierte Entwurfsplanung (LP 1 - LP 3 nach HOAI § 46) vorgelegt werden. In diesem Stadium der Planung muss geprüft werden, inwiefern Grunderwerb erforderlich ist.

Die Beratung und Beschlussfassung der Aufnahme von konkret beantragten Projekten nimmt die LAG (Lokale Aktionsgruppe der Aktiv-Region) in Zusammenarbeit mit einem Expertengremium vor. D.h., dass Prinzip der Verteilung von EU-Mitteln über die Länder und die Aktiv-Regionen mit Priorisierung an der Basis in den LAGs findet auch hier Anwendung. Daher ist es von besonderer Bedeutung, dass stets Interessensvertreter aus den Ämtern als Vertreter der Amtsgemeinden die betreffenden Gremien der Aktiv-Region besetzen.

Aktuelle Entwicklung Stand 26.06.2012:
Da das innerhalb der Aktiv-Region Schlei-Ostsee zur Verfügung stehende Förderbudget möglicherweise auf Grund unentschlossener Antragsteller nicht ausgeschöpft wird, wird ggf. ein Nachrückeprojekt benötigt. Dabei könnte das Barkelsbyer Projekt „B 203 - Mohrberg - Böhnrüh“ möglicherweise in Frage kommen. Um hier keine Gelegenheit zu verpassen, hat Herr Andresen sich mit Herrn Ohrt abgestimmt und die Fertigstellung des Kernwegekonzeptes forciert. Die Ergebnisse werden zur Sitzung durch den Bürgermeister vorgetragen. Die Fraktionsvorsitzenden haben von Herrn Andresen über Herrn Ohrt jeweils ein Entwurfsexemplar erhalten.
Die Kosten dieser Entscheidung bewegen sich in einem vertretbaren Rahmen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, das vorgestellte Kernwegekonzept zu genehmigen.

Sofern das Wegekonzept genehmigt wird, wird ferner beschlossen, eine Vorplanung der Ausbau- und Sanierungsmaßnahme „B 203 - Mohrberg - Böhnrüh“ in Form einer qualifizierten Entwurfsplanung zur Antragsreife an das LLUR über die Aktiv-Region zu bringen. Diese Planung wird vor Versendung als Förderantrag in einer einzuberufenden Bauausschusssitzung vorgestellt und beraten.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 19. Bekanntgaben

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 



Susanne Hagemeier  Wolf-Dieter Ohrt 
Protokollführer/in  Bürgermeister 



Dateianlagen:
Bericht des Bürgermeisters