N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Barkelsby vom 11.12.2012.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  19.45 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Wolf-Dieter Ohrt
Gemeindevertreter Rainer Hagemann
Gemeindevertreter Karl-Heinz Hansmann
1. stellv. Bürgermeister Gerhard Jordan
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Köpke
Gemeindevertreter Kai Lohman
Gemeindevertreterin Erika Matt
2. stellvertr. Bürgermeister Oliver Nießler
Gemeindevertreter Harry Ossowski
Gemeindevertreterin Bärbel Schenk
Gemeindevertreter Bernd Truelsen
Gemeindevertreter Harald Wende

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Harald Nissen (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Erlass Haushaltssatzung 2013
  Beschlussvorlage - 59/2012
9. Bebauungsplan Nr. 9 "An der Dorfstraße - Kirchenweg"
9.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 60/2012
9.2 b) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 61/2012
10. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 26. Mai 2013
  Beschlussvorlage - 62/2012
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
12. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Auf Antrag von Bürgermeister Ohrt wird beschlossen, Tagesordnungspunkt 11 nicht öffentlich zu behandeln.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragezeit

Herr Vogt weist darauf hin, dass der Fußweg ab Kasmarker Weg Richtung Grundstück Sela nicht geräumt wurde. Der Bürgermeister wird die Angelegenheit klären.


ab hier anwesend: Herr Kai Lohman

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt. Bezüglich der Bauausschusssitzung berichtet der Bürgermeister über die Diskussion über die Fremdstoffeinträge in die Kanalisation.


zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern

Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor.


zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

Gemeindevertreter Jordan regt an, nächstes Jahr einen Weihnachtsbaum von der Gemeinde im Bereich des Feuerwehrgerätehauses aufzustellen. Früher wurde dies von der Wehr erledigt. Seit einigen Jahren stellt die Wehr jedoch keinen Baum mehr auf.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 8. Erlass Haushaltssatzung 2013
Beschlussvorlage - 59/2012

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2014 bis 2016 werden beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     1.848.200 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     1.848.200 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     605.300 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     605.300 EUR
    festgesetzt.
§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     462.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        9,61 Stellen


§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     210 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     220 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     300 v. H.


§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Bebauungsplan Nr. 9 "An der Dorfstraße - Kirchenweg"

zu TOP 9.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 60/2012

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde und die Begründung haben in der Zeit vom 12.10.2012 bis 14.11.2012 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 01.10.2012 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Das Verfahren wird nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt.


Ergänzend zur vorliegenden Beschlussvorlage wurde im Bauausschuss durch Frau Bahlmann darauf hingewiesen, dass zwischenzeitlich auch die Stellungnahme vom Innenministerium zum Bauleitplan eingegangen ist. Es wurde von dort erklärt, dass durch die Planung die Ziele der Raumordnung nicht berührt werden.

Betreffend der Anmerkung des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur vorgesehenen Stellplatzregelung wurde von Frau Bahlmann die Empfehlung ausgesprochen, dies ergänzend auch im Kaufvertrag zu regeln.


Beschluss:

Die während des Beteiligungsverfahrens abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage des Planungsbüros Bahlmann - wird Bestandteil des Originalprotokolls.

Insgesamt gingen ein:
Behördenbeteiligung – öffentliche Auslegung nach GV-Beschluss vom 18.09.2012
         B-Plan Nr. 9 „An der Dorfstraße - Kirchenweg“, Gemeinde Barkelsby
 
 
Datum:
Bedenken:
2a.
Deutsche Telekom AG
Niederlassung Heide
 
 
11.
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes S.- H.
Abt. Straßenbau u. Straßenverkehr -VII 4
durch das LBV-SH
 
 
17.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume
untere Forstbehörde
16.10.2012
keine
18.
Archäologische Landesamt
06.11.2012
s. Stellungnahme
19.
Landesamt für Denkmalpflege
des Landes Schleswig-Holstein
 
 
20.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume
29.10.2012
keine
23.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachdienst Regionalentwicklung, Schul- u. Kurturwesen (Bet. der Fachabt. intern)
12.11.2012
s. Stellungnahme
25.
Industrie- und Handelskammer zu Kiel
 
 
26.
Handwerkskammer
14.11.2012
keine
27.
Wasserbesch.verband
Mittelschwansen
22.10.2012
s. Stellungnahme
28a.
E.ON Hanse AG
Netzcenter Süderbrarup
 
28e.
Stadtwerke Eckernförde
 
 
29.
Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche
Nordelbisches Kirchenamt
 
 
32.
Wasser-und Bodenverband
„Am Noor“
 
 
34.
- Sachbearbeiter im Hause (Entwässerung)
allgemein- alle Gem.
 
36.
Gemeinsame Büro der AG-29 für
- Landesnaturschutzverbd. S.H.
- Landesjagdverbd. S.H.
- Landessportfischerverbd. S.H.
- S.H. Heimatbund e.V.
- Schutzgem. Deutscher Wald
13.11.2012
s. Stellungnahme
37.
IGU Kappeln u. Umgebung
09.11.2012
keine
38.
NABU - Naturschutzbund Deutschl.
Landesverbd. Schl.-Holst. e.V.
13.11.2012
keine
39.
Bund für Umwelt u. Naturschutz
Landesverband Schl.-Holst. e.V.
 
 
41.
Abfallwirtschaftsges. Rendsbg.- Eckernförde
31.10.2012
keine
43.
Nachrichtlich
Staatskanzlei des Landes S.-H.
Abt. Landesplanung – StK 322
Regionalentwicklung und -planung
14.11.2012
keine
44.
Nachrichtlich
Innenministerium des Landes S.-H.
- Abt. IV 26 - Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht
 
 
45.
Ordnungsamt im Hause
     (f. Verkehrssicherung)
Techniker im Hause
11.10.2012
keine


Beteiligung als Nachbargemeinde, sowie als TöB
52.
Gemeinde Waabs
11.10.2012
keine
56.
Gemeinde Loose
10.10.2012
keine
61.
Gemeinde Gammelby
08.11.2012
keine
68.
Stadt Eckernförde
Bauamt/ Abt. Planung
 
 

Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9.2 b) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 61/2012

s. Beschlussvorlage 60/2012


Beschluss:

Der Bebauungsplan Nr. 9, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeinde ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

ab hier anwesend: Herr Hans-Heinrich Köpke
Herr Harry Ossowski

zu TOP 10. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 26. Mai 2013
Beschlussvorlage - 62/2012

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Kommunalwahl am 26. Mai 2013 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand und das Wahllokal vorschlägt.

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, mindestens 8 Personen als Mitglieder in den Wahlvorstand zu benennen. Zusätzlich sollten noch 2 Personen als Reserve benannt werden.


Beschluss:

Es wird folgendes Wahllokal für die Kommunalwahl am 26. Mai 2013 vorgeschlagen:

Wahllokal: Gemeindetreff

Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Kommunalwahl am 26. Mai 2013 vorgeschlagen:

  1) Wahlvorsteher/in:             Wolf-Dieter Ohrt

  2) stellv. Wahlvorsteher/in:             Reiner Schloßer

  3) Schriftführer/in:                         Bärbel Schenk

  4) stellv. Schriftführer/in:             Harald Nissen

  5) Beisitzer/in:                         Erich Wilde

  6) Beisitzer/in:                         Klaus-Peter Schnoor
            
  7) Beisitzer/in:                         Claus Becker

  8) Beisitzer/in:                         Kai Walczak


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 12. Bekanntgaben

Der im nichtöffentlichen Teil gefasste Beschluss wird bekannt gegeben.



Godber Peters  Wolf-Dieter Ohrt 
Protokollführer  Bürgermeister 



Dateianlagen:
Bericht des Bürgermeisters