Sitzungsort: | im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.55 Uhr |
Bürgermeister Wolf-Dieter Ohrt |
Gemeindevertreter Rainer Hagemann |
Gemeindevertreter Karl-Heinz Hansmann |
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Köpke |
Gemeindevertreter Kai Lohman |
Gemeindevertreterin Erika Matt |
2. stellvertr. Bürgermeister Oliver Nießler |
Gemeindevertreter Harald Nissen |
Gemeindevertreter Harry Ossowski |
Gemeindevertreterin Bärbel Schenk |
Gemeindevertreter Bernd Truelsen |
Gemeindevertreter Harald Wende |
1. stellv. Bürgermeister Gerhard Jordan (entschuldigt ) |
Protokollführer Christoph Stöcks |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Einwohnerfragezeit |
4. | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
5. | Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
6. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
8. | Feuerwehrbedarfsplanung in der Gemeinde Barkelsby |
9. | Anbau einer Krippengruppe an den Kindergarten |
9.1 | Baubeschluss / Antrag auf Förderung |
9.2 | Auftragserteilung an ein Planungsbüro |
10. | Mitgliedschaft im Förderverein Kapelle Westerthal und Kirchenzentrum Barkelsby e.V. |
Beschlussvorlage - 10/2013 | |
11. | Erlass der 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Barkelsby über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Offene Ganztagsschule Barkelsby |
Beschlussvorlage - 12/2013 | |
12. | Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie |
12.1 | Aufstellungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 2/2013 | |
12.2 | Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 3/2013 | |
13. | Schadenspotentialanalyse |
Beschlussvorlage - 11/2013 | |
14. | Bericht über die Preisgestaltung des Wasserbeschaffungsverbandes |
15. | Aktualisierung des Konzeptes des Kindergartens und der Benutzungsordnung |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
17. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Herr Bürgermeister Ohrt stellt den Antrag, die Tagesordnung um die Angelegenheit „Aktualisierung des Konzeptes des Kindergartens“ zu ergänzen. Dieser Punkt wäre als neuer TOP 15 in die Tagesordnung einzugliedern. Die anderen TOP's sind entsprechend neu zu nummerieren. Weitere Ergänzungen oder Änderungsanträge zur vorgeschlagenen Tagesordnung werden nicht gemacht. Beschluss: Es wird beschlossen, der vorgeschlagenen Tagesordnung mit der beantragten Ergänzung zuzustimmen. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Einwohnerfragezeit |
Es werden keine Fragen gestellt. |
zu TOP 4. | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
Herr Hagemann teilt als Sozialausschussvorsitzender mit, dass die aus dem Ausschuss empfohlene Konzeptergänzung für den Kindergarten in die heutige Tagesordnung aufgenommen wurde. Herr Ohrt berichtet aus dem Bauausschuss über folgende Punkte: - Einleitung von Fremdstoffen in die Kanalisation vermutl. lokalisiert - Sanierung von 3 abgesenkten Schachtdeckeln - Vorstellung der Erschließung „Kirchenweg“ sowie den vorgesehenen Zeitplan - Angebotsabgabe für die Erschließung am 19.03.2013 - Energieverbräuche in den gemeindlichen Liegenschaften Der Bericht des Bürgermeisters wird als Anlage dem Protokoll beigefügt. |
zu TOP 5. | Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
Anregungen und Beschwerden liegen nicht vor. |
zu TOP 6. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern werden nicht gestellt. |
zu TOP 7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 8. | Feuerwehrbedarfsplanung in der Gemeinde Barkelsby |
Herr Bürgermeister Ohrt stellt die einzelnen Punkte der Feuerwehrbedarfsplanung durch den Gemeindewehrführer dar. Diesbezüglich wurde im Bauauschuss nach Lösungsansätzen gesucht. Zu den 5 genannten Punkten erfolgte folgende Empfehlung an die Gemeindevertretung:
Herr Wende befürwortet diese Vorgehensweise, da die Dringlichkeit der Maßnahmen gesehen wird. Beschluss: Es werden folgende Maßnahmen zur Feuerwehrbedarfsplanung beschlossen:
Die Punkte „Stellfläche für das MZF“ und „Umkleideraum Frauen / Männer“ werden geschoben. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Anbau einer Krippengruppe an den Kindergarten |
zu TOP 9.1 | Baubeschluss / Antrag auf Förderung |
Herr Gerhardt vom Büro Lassen, Paulsen und Partner (LPP) stellt den Entwurf für einen Anbau am Kindergarten im hinteren Bereich zur Betreuung von U3-Kindern vor. Die Gesamtgröße des Anbaus wird sich auf ca. 100 m² belaufen. Dieser beinhaltet die Funktionsbereiche Gruppen- und Ruheraum sowie den Sanitärbereich. Des Weiteren entsteht noch eine Personaltoilette. Herr Ohrt erläutert, dass der Gruppenraum für 10 Kinder berechnet wurde, da dies die maximale Gruppengröße für eine U3-Betreuung ist. Die 5 Plätze im Ruheraum beruhen auf Erfahrungswerten. Er stellt die Notwendigkeit des Projektes für die Zukunft dar, verweist aber gleichzeitig auf die hohen Betreuungskosten, die der Gemeinde entstehen würden, wenn die U3-Kinder außerhalb der Gemeinde untergebracht werden. Es wird auf den gesetzlichen Anspruch zum 01.08.2013 auf die Unterbringung von Kinder zwischen dem 1. und 3. Lebensjahr hingewiesen. Beschluss: Es wird beschlossen, den Kindergarten im hinteren Bereich um den vorgestellten Entwurf für eine Betreuung von U3-Kindern zu erweitern. Darüberhinaus wird beschlossen, für diese Baumaßnahme einen Förderungsantrag beim Kreis zu stellen. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9.2 | Auftragserteilung an ein Planungsbüro |
Aufgrund des vorgestellten Entwurfes wird vorgeschlagen, das Büro Lassen, Paulsen und Partner mit der Planung zu beauftragen. Beschluss: Es wird beschlossen, dass Büro Lassen, Paulsen und Partner mit den Planungen zu beauftragen.
|
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Mitgliedschaft im Förderverein Kapelle Westerthal und Kirchenzentrum Barkelsby e.V. |
Beschlussvorlage - 10/2013 Es liegt ein Antrag des Fördervereins Kapelle Westerthal und Kirchenzentrum Barkelsby e. V. vor in dem dieser darum bittet, dass die Gemeinde Mitglied in dem Verein wird. In dem Antrag werden die Tätigkeit des Vereins und die bisher durchgeführten Maßnahmen zum Erhalt der kirchlichen Einrichtungen dargestellt. |
Herr Ohrt trägt den Antrag des Fördervereins vor und berichtet über durchgeführte Projekte, die vom Förderverein unterstützt wurden. Herr Lohmann schlägt vor, dem Förderverein nicht beizutreten, sondern auf Antrag einzelne Maßnahmen zu bezuschussen. Dieser Auffassung schließen sich Herr Ossowski und Herr Nießler an. Herr Köpke befürwortet eine Mitgliedschaft, da die Kirche im Dorfleben eingebunden ist , und andere Vereine auch gefördert werden. Herr Hansmann sieht eine Mitgliedschaft kritisch, weil dann die Gemeinde auch in anderen Vereinen Mitglied werden müsste. Herr Ohrt schlägt vor, von einer Mitgliedschaft abzusehen, aber jetzt eine Einmalzahlung von 300,- € zu leisten und auf Antrag Maßnahmen im Kirchenzentrum Barkelsby zu bezuschussen. |
Beschluss: Es wird beschlossen, von einer Mitgliedschaft der Gemeinde Barkelsby im Förderverein abzusehen, aber jetzt eine Einmalzahlung von 300,- € zu leisten und auf Antrag Maßnahmen im Kirchenzentrum Barkelsby zu bezuschussen. |
Ja-Stimmen | :11 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Erlass der 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Barkelsby über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Offene Ganztagsschule Barkelsby |
Beschlussvorlage - 12/2013 Die Betreuungszeiten an der Offenen Ganztagsschule in Barkelsby haben sich laut Mitteilung der Grundschule Barkelsby ab 01.02.2013 wie folgt geändert: montags bis donnerstags bis 16.00 Uhr und freitags bis 15.00 Uhr. In § 1 Abs. 3 der Satzung der Gemeinde Barkelsby über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Offene Ganztagsschule Barkelsby ist der zweite Satz zu streichen. Diese Änderungen werden durch die 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Barkelsby über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Offene Ganztagsschule Barkelsby, die rückwirkend zum 01.02.2013 in Kraft treten soll, eingearbeitet. |
Beschluss: Die 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Barkelsby über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Offene Ganztagsschule Barkelsby wird rückwirkend zum 01.02.2013 erlassen. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie |
zu TOP 12.1 | Aufstellungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 2/2013 Mit der Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) hat die Europäische Gemeinschaft ein Konzept vorgegeben, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und ihnen vorzubeugen. Die Richtlinie 2002/49/EG ist mit den §§ 47 a bis f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie mit Erlass der Lärmkartierung – 34. BImSchV in deutsches Recht umgesetzt worden. Gem. § 47 d (1) S. 2 BImSchG stellen die zuständigen Gemeinden auf der Grundlage der Lärmkarten, Lärmaktionspläne auf. Diese sind für sämtliche Hauptverkehrsstraßen bis zum 18.07.2013 zu erstellen. Hauptverkehrsstraßen im Sinne der Richtlinie sind Bundes-, Landes- oder auch sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr. In der Gemeinde Barkelsby wäre das die Schwansenstraße (B 203) und die Eckernförder Landstraße (L 27). Eine zentrale Bedeutung hat die Information der Öffentlichkeit über Lärmbelastungen und die Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Aktionsplanung. Durch die Lärmaktionspläne sollen Lärmprobleme und Auswirkungen geregelt werden. Die Festlegung von Maßnahmen in den Plänen sind in das Ermessen der zuständigen Behörde gestellt. Die Lärmaktionspläne müssen dabei die Mindestanforderungen der Richtlinie erfüllen. Die Öffentlichkeit ist zu Vorschlägen für die Lärmaktionspläne anzuhören. Sie muss rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhalten an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Lärmaktionspläne zielen auf mehr Lärmschutz ab und dienen damit der Wohnqualität sowie dem Erhalt bzw. der Steigerung von Immobilienwerten. Weiterhin können andere gemeindliche Ziele, wie beispielsweise die Erhöhung der Attraktivität der Gemeinde, unterstützt werden. |
Beschluss:
|
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12.2 | Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 3/2013 In der Beschlussvorlage zum Aufstellungsbeschluss des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Barkelsby wurde die Notwendigkeit eines solchen Planes eingehend erläutert. Die Verwaltung hat anhand des Leitfadens für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holsteins (MLuR S-H) einen Lärmaktionsplan für die Gemeinde Barkelsby erarbeitet. Dieser ist in der Anlage beigefügt. |
Es wird darauf hingewiesen, dass 3.2 Nr. 3 dahingehend konkretisiert werden muss, dass es sich um die westliche Ausfahrt Barkelsby an der B 203 handelt. |
Beschluss:
|
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Schadenspotentialanalyse |
Beschlussvorlage - 11/2013 Am 23. Januar 2013 hat im Amtsgebäude Schlei-Ostsee eine Veranstaltung zum Küstenschutz stattgefunden. Thema war die Vorstellung der Möglichkeiten sowie der Kosten einer Schadenspotentialanalyse. Hierbei wird das Szenario bei Hochwasser +3,50 m über NN dargestellt. Es wird ersichtlich inwieweit die Küste und das Landesinnere bei einer Sturmflut überflutet und betroffen sind. Eine solche Analyse wäre erforderlich um später Mittel für die Maßnahmenplanung und Umsetzung zum Küstenschutz beim Land erhalten zu können. Nur so kann nachgewiesen werden, dass es schützenswertes Vermögen innerhalb der Gemeinden gibt. Die Vergabe der Fördermittel hängt von der Bedeutung bzw. Gewichtung der jeweiligen Gebiete ab. Auch wenn vorrangig die Ostseeküste betroffen ist wirkt sich das Hochwasser auch auf die Schlei aus, so dass ebenfalls die Anrainerkommunen betroffen sind. Zurzeit werden überwiegend Fördermittel an der Westküste eingesetzt. Die vorstellige Firma hat den Gemeinden ein Angebot unterbreitet, in welchem eine solche Analyse unterstützt durch eine Masterarbeit erstellt werden könnte. Die Kosten wären dementsprechend geringer als bei einem fertig ausgebildeten Geographen. Das derzeitige Angebot liegt bei 82.500,00 € /netto. Da die Ingenieurleistungen ausgeschrieben werden müssen wird Seitens der Verwaltung mit insgesamt 90.000,00 €/netto gerechnet. Die Mehrwertsteuer würde sich dann auf 17.100,00 € belaufen. Zu beachten ist hier, dass lediglich die Nettokosten, nicht aber die Mehrwertsteuer, durch die AktivRegion Schlei-Ostsee förderungsfähig sind. Im Rahmen des Gespräches ergab sich somit, dass man sich vorstellen könnte, die nicht förderungsfähige Mehrwertsteuer auf die betroffenen Campingplatzbetreiber zu verteilen, wobei eine Verteilung nach Stellplätzen erfolgen würde. Die, nach Abzug der Förderung, bereinigten Nettokosten wären dann auf die betroffenen Gemeinden prozentual nach dem Amtsumlagesatz aufzuteilen. Weitere Überlegungen sind dahingehend zu machen, wann eine solche Analyse durchgeführt werden soll. Nach Abstimmung mit der AktivRegion Schlei-Ostsee kann festgehalten werden, dass eine solche Maßnahme grundsätzlich förderfähig wäre. Die Förderperiode I der AktivRegion Schlei-Ostsee läuft vom Jahre 2008 bis Ende 2013. Hier bestünde die Möglichkeit eine Förderung bis zu 55 % der Nettosumme zu erhalten. In solch einem Fall wären dann noch 45 % durch die Gemeinden selbst, als bereinigte Nettosumme, zu finanzieren. Die Förderperiode II betrifft den Zeitraum der Jahre 2014 bis Ende 2019. Fördeschwerpunkt ist dort der Klimawandel und die Energiewende. Aufgrund dessen ist davon auszugehen, dass die Förderung bei bis zu 80% der Nettosumme liegen kann und die Gemeinden somit nur noch die verbleibenden 20 % als bereinigte Nettosumme tragen müssten. Zu beachten ist, dass in diesem Zeitraum nicht mehr die Möglichkeit bestünde die Schadenspotentialanalyse unterstützt durch die Masterarbeit erstellen zu lassen. Die Kosten würden sich dann auf 30.00,00 € bis 50.000,00 € mehr belaufen. Aufgrund dieser vorläufigen Schätzungen hat die Verwaltung eine Berechnung durchgeführt in der die jeweiligen Kosten und Möglichkeiten gegenübergestellt worden sind.
Das bedeutet, dass bei einer zu erwartenden Investitionssumme von 120.000,00 € netto und einer Förderung von 80% eine Kostenbeteiligung für die Gemeinde Barkelsby von ca. 2.100,00 €.
Für die Campingplatzbetreiber ergibt sich hinsichtlich der Mehrwertsteuer Folgendes:
In die Überlegung der Gemeinde sollte mit einfließen, dass der Kostenaufwand für eine Schadenspotentialanalyse zu einem späteren Zeitpunkt steigen wird,so dass die Belastung der Campingplatzbetreiber in so einem Fall höher wäre. Dem steht gegenüber, dass, geht man von einer späteren möglichen Förderung von bis zu 80 % der Nettosumme aus, sich die Kosten für die Gemeinde verringern. Es sei aber dennoch darauf hingewiesen, dass es sich bei den 80 % um eine Angabe handelt, von der im jetzigen Zeitpunkt auszugehen ist, welche allerdings im Moment noch nicht fest steht. Weiter weist die Verwaltung auf den zeitlichen Aspekt und die Verzögerung der Umsetzung der Maßnahmen mit jedem weiteren Jahr hin. |
Beschluss: Die Gemeinde Barkelsby beschließt, sich im Verhältnis des Amtsumlagesatzes der 16 betroffenen Gemeinden mit einem Betrag bis zu 3.400,00 €, gemäß der 1. Kostenbeteiligungsform, zu beteiligen. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 14. | Bericht über die Preisgestaltung des Wasserbeschaffungsverbandes |
Herr Ohrt berichtet , dass das Leitungsnetz des WBV's teilweise 40 jahre alt ist. Aufgrund des Sanierungsaufwands wurde 2010 die Frischwassergebühr erhöht. Für 2013 war wieder eine Erhöhung von 10 Cent angedacht. Diese konnte aber auf 5 Cent reduziert werden. Es stellt sich die Frage, ob diese Vorgehensweise von der Gemeinde als Mitglied im WBV so hingenommen werden muss, oder Anregungen für eine andere Ausrichtung der Sanierungsarbeiten (Arbeiten über einen mitel- bis langfristigen Zeitraum zu strecken) an den Vorstand gibt. Die Gebührenerhöhungen in den letzten beiden Jahren sind für die Abnehmer belastend gewesen. Herr Köpke schlägt vor, den Vorstand aufzufordern, Einsparpotenziale zu ermitteln, um den Wasserpreis stabil zu halten. Die Ergebnisse sind dann auf der nächsten Sitzung vorzustellen. Beschluss: Es wird beschlossen, den Vorstand vom Wasserbeschaffungsverband aufzufordern, Einsparpotenziale zu ermitteln, um den Wasserpreis stabil zu halten. Die Ergebnisse sind dann auf der nächsten Sitzung vorzustellen. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 15. | Aktualisierung des Konzeptes des Kindergartens und der Benutzungsordnung |
Herr Hagemann informiert darüber, dass im Konzept des KiGa Barkelsby unter Pkt 2.4. Öffnungszeiten folgender Passus zugefügt werden: Zusätzlich zum Regelbetrieb wird eine Betreuung nach Bedarf von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr angeboten In der Praxis wird schon so verfahren, jedoch musste das Konzept noch angepasst werden. Der Sozialauschuss hat diese Änderung der Gemeindevertretung empfohlen. Beschluss: Es wird beschlossen, im Konzept des Kindergartens den Satz „Zusätzlich zum Regelbetrieb wird eine Betreuung nach Bedarf von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr angeboten“ unter Punkt 2.4. einzufügen. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 17. | Bekanntgaben |
Da die Öffentlichkeit nicht mehr anwesend ist, erfolgen keine Bekanntgaben. |
Christoph Stöcks | Wolf-Dieter Ohrt |
Protokollführer | Bürgermeister |