N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Barkelsby vom 05.09.2013.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.45 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Fritz-Wilhelm Blaas
Gemeindevertreter Andreas Greis
Gemeindevertreter/in Silke Greis
Gemeindevertreter Sönke Greve
Gemeindevertreter Rainer Hagemann
Gemeindevertreter Karl-Heinz Hansmann
Gemeindevertreter Holger Hinrichsen
2. stellv. Bürgermeister Gerhard Jordan
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Köpke
Gemeindevertreter/in Birgit Mackeprang
1. stellv. Bürgermeister Oliver Nießler
Gemeindevertreter Bernd Truelsen
Gemeindevertreter Harald Wende

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. "Bericht von Architekt Gerhardt zu den Mehrkosten beim Krippenanbau
9. Beschlussfassung über die Entsendung eines Mitgliedes in die Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes Mittelschwansen
  Beschlussvorlage - 41/2013
10. Gültigkeitserklärung der Gemeindewahl am 26. Mai 2013
  Beschlussvorlage - 31/2013
11. Spielkreis Barkelsby Gemeindezentrum
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2013/2014
  Beschlussvorlage - 30/2013
12. Lärmaktionsplan Barkelsby
12.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 32/2013
12.2 b) abschießender Beschluss
  Beschlussvorlage - 33/2013
13. SW - Druckrohrleitung zwischen Barkelsby und Eckernförde
  Beschlussvorlage - 40/2013
14. Antrag eines Anliegers aus dem Mohrberger Weg
  Beschlussvorlage - 39/2013
15. Wegebau im Mohrberger Weg
  Beschlussvorlage - 38/2013
16. Stellungnahme zum Entwurf der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung des Kreises Rendsburg-Eckernförde
  Beschlussvorlage - 34/2013
17. Ausbau der Schulsozialarbeit
  Beschlussvorlage - 36/2013
18. Verbesserung der DSL Versorgung
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
23. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Bürgermeister bittet darum, die Tagesordnung im öffentlichen Teil um die Punkte 8 „Bericht von Architekt Gerhardt zu den Mehrkosten beim Krippenanbau“ und 18 „Verbesserung der DSL-Versorgung“ zu erweitern. Im nichtöffentlichen Teil soll unter TOP 22 „Grundstücksangelegenheit“ eingefügt werden. Die Tagesordnungspunkte 19 bis 22 sollen nichtöffentlich beraten werden.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragezeit

Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Bauausschussvorsitzender Greve berichtet über die Beratungen im Ausschuss. Diese sind im Wesentlichen Gegenstand der heutigen Tagesordnung.


zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern

Die Eheleute Saskia und Bernd Bonenberger bittemn darum, dass die Gemeinde sich dafür einsetzt, eine Bushaltestelle vor dem Haus Waabser Chaussee 102 zu errichten. Der Bürgermeister führt dazu aus, dass die nächste Bushaltestelle ca. 300 m entfernt ist. Es kann nicht vor jedem Haus eine Bushaltestelle errichtet werden. Die Eheleute Bonenberger sollen ein ablehnendes Schreiben erhalten.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

Gemeindevertreter Hansmann weist darauf hin, dass der TOP 14 aus der Sitzung vom 19.02.13 noch nicht bearbeitet wurde.

Das Schreiben von Gemeindevertreter Wende mit Fragen über die Problematik des Eingangsbereichs des Dorfladens mit den Anmerkungen des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Gemeindevertreter Truelsen weist darauf hin, dass die Bank in der Bushaltestelle im Böhnrüher Weg defekt ist. Ferner muss der Bewuchs im Bereich des Gildeweges zurück geschnitten werden.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 8. "Bericht von Architekt Gerhardt zu den Mehrkosten beim Krippenanbau

Architekt Gerhardt berichtet über die Gründe für die entstandenen Mehrkosten beim Krippenanbau. Insgesamt handelt es sich hierbei um 28.000,- €. Eine Aufstellung über die Mehrkosten ist als Anlage dem Protokoll beigefügt. Als ein wesentlicher Grund für die Abweichung von der Kostenschätzung wird die Kurzfristigkeit bei der Erstellung aufgrund der Dringlichkeit der Zuschussbeantragung genannt.

Fragen der Gemeindeverterinnen und Gemeindevertretern werden beantwortet.

Insgesamt herrscht in der Gemeindevertretung Empörung über die entstandenen Mehrkosten.


zu TOP 9. Beschlussfassung über die Entsendung eines Mitgliedes in die Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes Mittelschwansen
Beschlussvorlage - 41/2013

Auf der Sitzung der Gemeindevertretung vom 20.06.2013 wurde beschlossen, Bürgermeister Fritz Blaas in die Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes Mittelschwansen zu entsenden. Im Rahmen der letzten Verbandsversammlung wurde dieser jedoch in den Vorstand gewählt und kann somit der Verbandsversammlung nicht mehr angehören. Aus diesem Grund ist ein Nachfolger für Herrn Blaas zu entsenden.


Durch Gemeindevertreter Köpke wird Gemeindevertreter Hinrichsen vorgeschlagen.


Beschluss:

Als Mitglied für die Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes Mittelschwansen wird Gemeindevertreter Hinrichsen gewählt.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :5

Die Angelegenheit wird angenommen.


Aufgrund der Wahl von Gemeindevertreter Hinrichsen zum Mitglied in der Verbandversammlung ist es erforderlich einen neuen persönlichen Stellvertreter für Gemeindevertreter Greve zu wählen.

Durch Gemeindevertreter Köpke wird Gemeindevertreter Hansmann vorgeschlagen. Dieser steht jedoch nicht zur Verfügung. Daraufhin wird durch Gemeindevertreter Köpke Gemeindevertreter Truelsen vorgeschlagen.

Beschluss:
Als persönlicher Stellvertreter für Gemeindevertreter Greve in der Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes Mittelschwansen wird Gemeindevertreter Truelsen gewählt.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :5

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Gültigkeitserklärung der Gemeindewahl am 26. Mai 2013
Beschlussvorlage - 31/2013

Der Gemeindewahlausschuss des Amtes Schlei-Ostsee hat am 27.05.2013 und der Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Barkelsby am 05.09.2013 die Wahlunterlagen zur Gemeindewahl am 26. Mai 2013 geprüft. Gegen die Gültigkeit der Wahl wurden keine Einsprüche erhoben und auch keine Beanstandungen hinsichtlich der Vorbereitung und Durchführung der Wahlhandlung vorgebracht.

Somit ist die Gemeindewahl vom 26. Mai 2013 gemäß § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig zu erklären.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Gemeindewahl vom 26. Mai 2013 in der Gemeinde Barkelsby für gültig.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Spielkreis Barkelsby Gemeindezentrum
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2013/2014
Beschlussvorlage - 30/2013

Der Gemeinde Barkelsby liegt ein Antrag der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Borby-Land auf Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2013/2014 für den Spielkreis Barkelsby im Gemeindezentrum vor (siehe Anlage). In den Vorjahren wurde kein Zuschuss gewährt.


Beschluss:

Es wird beschlossen keinen Zuschuss zu gewähren.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Lärmaktionsplan Barkelsby

zu TOP 12.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 32/2013

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Barkelsby für Bereiche an der B 203 (Schwansenstraße) und der L 27 (Eckernförder Landstraße) gem. § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie EU-Umgebungslärmrichtlinie mit entsprechenden Lärmkarten
haben in der Zeit vom 10.06.2013 bis 11.07.2013 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu Jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben des Amtes vom 28.05.2013 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.


Beschluss:

a) Abwägungsbeschlüsse:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage Abwägungsvorschläge - wird Bestandteil des Originalprotokolls.

Insgesamt gingen ein:
„Lärmaktionsplan der Gemeinde Barkelsby“
Eingegangene Stellungnahmen zur Behörden-/TöB-Beteiligung v. 28.05.2013
 
 
Datum:
Bedenken:
1.
Eisenbahn-Bundesamt

Keine Stellungnahme
2.
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes S.- H.
Abt. Straßenbau u. Straßenverkehr -VII 4den LBV-SH
Landesbetrieb Straßenbauu. Verkehr
11.06.2013
s. Stellungnahme
3.
Ministerium f. Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume
 
Keine Stellungnahme
4.
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume
25.03.2013
02.06.2013
s. Stellungnahme
keine
5.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachdienst Regionalentwicklung, Schul- und Kulturwesen
19.07.2013
s. Stellungnahme


Beteiligung als Nachbargemeinde, sowie als TöB
6.
Stadt Eckernförde
Bauamt/ Abt. Planung
 
Keine Stellungnahme
7.
Gemeinde Waabs
(über Amt Schlei-Ostsee)
31.05.2013
keine
8.
Gemeinde Loose
(über Amt Schlei-Ostsee)
04.06.2013
keine
9.
Gemeinde Gammelby
(über Amt Schlei-Ostsee)
04.06.2013
keine

Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12.2 b) abschießender Beschluss
Beschlussvorlage - 33/2013

s. Beschlussvorlage 32/2013


Beschluss:

Unter Berücksichtigung vorgenannter Einzelbeschlüsse wird der Lärmaktionsplan der Gemeinde Barkelsby für Bereiche an der B 203 (Schwansenstraße) und der L 27 (Eckernförder Landstraße) gem. § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie EU-Umgebungslärmrichtlinie mit entsprechenden Lärmkarten abschließend beschlossen.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Lärmaktionsplan ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit den Karten während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. SW - Druckrohrleitung zwischen Barkelsby und Eckernförde
Beschlussvorlage - 40/2013

Im August 2012 kam es bekanntlich zu mehreren Brüchen in der Abwasserdruckrohrleitung zwischen Barkelsby und Eckernförde. Diese Brüche sind dem hohen Alter (ca. 45 Jahre) der aus Asbestzement bestehenden Leitung geschuldet. Um die Funktionalität der Druckrohrleitung wieder zu gewährleisten, musste die Gemeinde Barkelsby im letzten Jahr bereits 25.000,00 € ausgeben. Seitens der Bauamtsverwaltung sei in dieser Vorlage darauf hingewiesen, dass mittelfristig für die gesamte Rohrleitung zwischen Barkelsby und Eckernförde Sanierungsbedarf besteht. Es ist sinnvoll, die Sanierungsmaßnahme konzeptionell durch ein Ingenieurbüro überplanen zu lassen und die für diese Baumaßnahme anfallenden Kosten schätzen zu lassen. Die ermittelten Ergebnisse könnten dann in den Ausschüssen weiter beraten werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, das fertige Kanalkataster mit der Darstellung des digitalisierten Leitungsverlaufes abzuwarten. Darüber hinaus soll zunächst keine weitere konzeptionelle Planung angestrengt werden. Nach Vorlage des Katasters wird man sich ggf. wieder des Themas annehmen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Antrag eines Anliegers aus dem Mohrberger Weg
Beschlussvorlage - 39/2013

Die Gemeinde Barkelsby hat sich bemüht, Zuschüsse für den Ausbau des Mohrberger Wegs einzuwerben. Ziel eines Ausbaus soll sein, dass die Straße in Ihrem Aufbau und ihrer Breite durchgängig von der B 203 bis nach Böhnrüh den heutigen und zukünftigen Verkehrsanforderungen angepasst bzw. hergerichtet wird.

Zuschüsse im außerörtlichen Wegebau können heute quasi nur noch aus EU-Töpfen eingeworben werden. Kreis-, Landes- oder Bundesmittel stehen nicht zur Disposition. Die EU- Zuschüsse werden in Schleswig-Holstein innerhalb definierter Förderperioden über das Land an die Aktiv-Regionen als Budget zugeteilt. Die Aktiv-Regionen entscheiden mit Ihren Beschlussgremien über die Auswahl von Projekten. Voraussetzung für die Beteiligung am Wettbewerb um die Zuschüsse ist das Vorhandensein eines vom Landesamt für Landwirtschaft und Ländliche Räume (LLUR) genehmigten regionalen und kommunalen Kernwegekonzeptes. Diese Konzepte stellen darauf ab, dass unterhalb der klassifizierten Straßen kommunale Wege definiert werden, die in der Gemeinde und der Region eine vernetzende Funktion erfüllen. Sofern diese Funktion erfüllt ist, kommt eine Bezuschussung in Frage. Der Zuschussgeber bzw. die Förderregularien definieren dann allerdings auch einen Mindeststandard des Ausbaus der Wege.

In Bezug auf den Mohrberger Weg hat ein Anlieger mit Schreiben vom 28.06.2013 Bedenken zum Ausbau geäußert. Der Eingang des Schreibens wurde dem Absender bestätigt und eine Erörterung in der Gemeinde angekündigt.
Er erkennt die Notwendigkeit eines Ausbaus von der B 203 bis "Mohrberg-Mitte" an, stellt den weiteren Ausbau von dort bis Böhnrüh aber in Frage. In diesem Zusammenhang definiert er den Weg als Anliegerstraße. Diese subjektive Definition steht der Definition als Kernweg entgegen, da Kernwege nur als solche durch das LLUR anerkannt werden, wenn es keine Anliegerstraßen sind.
Der Antragsteller regt an, den Ausbau mit einer breiteren Fahrbahn nur bis "Mohrberg-Mitte" vorzunehmen. Von dort bis Böhnrüh solle die Fahrbahnbreite im Istzustand beibehalten bleiben.
Diese Anregung möge subjektiv sinnvoll sein, steht allerdings der vermeintlich objektiven Einschätzung der Prüfinstanz des LLUR entgegen. Das LLUR hat den Mohrberger Weg als Kernweg anerkannt. Damit ist der Weg aus dem Blickwinkel dieser Fachdisziplin keine Anliegerstraße.
Somit entsteht der Konflikt, entweder einen Ausbau mit dem Genuss von Zuschüssen zu betreiben oder dem Anliegen des Antrages Rechnung zu tragen.
Ferner wird eine Bepflanzung des Wegeabschnittes von Mohrberg bis Böhnrüh, z.B. mit einer Baumreihe, angeregt.

Die Notwendigkeit eines Ausbaus an sich kann seitens der Gemeinde aus technischen und verkehrsinfrastrukturellen Gründen eigentlich nicht mehr in Zweifel gezogen werden, da zumindest die Gemeindevertretung der letzten Wahlzeit aus der Notwendigkeit heraus das Einwerben von Zuschüssen veranlasst hat.

Hinweis zum Thema Ausbaubeiträge und wem kommen öffentliche Zuschüsse zu Gute?

Die Ausbaubeiträge bemessen sich nach den Vorgaben der (noch zu entwerfenden und beschließenden) Ausbaubeitragssatzung. Die Bemessung erfolgt anhand des beitragsfähigen Aufwandes, bei dem ein ggf. gewährter Zuschuss nicht in Abzug gebracht wird. D.h. öffentliche Zuschüsse reduzieren den kommunalen Kostenanteil, nicht aber die Ausbaubeiträge der Anlieger. Es sei denn, es ergibt sich ein Verhältnis, wonach die Gemeinde am Ende der Abrechnung einer Maßnahme statt Kosten einen Überschuss aus der Maßnahme erzielen würde. Dann würde der Überschuss den Ausbaubeitragsanteil entlasten. Diese Konstellation kann sich bei einer Maßnahme im Mohrberger Weg aber definitiv nicht ergeben.

Der Bauausschuss und schlussendlich die Gemeindevertretung muss beraten, ob:
  1. das Projekt mit einem durchgängigen Ausbau und mit der Gewährung von Zuschüssen sowie dem Erheben von Ausbaubeiträgen durchgeführt werden soll.
    oder
  2. ob nur ein teilweiser Ausbau alleinig auf Kosten der Gemeinde und der Anlieger durchgeführt werden soll.
    oder
  3. ob gar kein Ausbau durchgeführt werden soll.

HINWEIS: Eine Diskussion, ob es sich bei den Möglichkeiten 1 und 2 um einen Ausbau mit der Pflicht zur Erhebung von Ausbaubeiträgen handelt, ist überflüssig. Es ist Ausbau und es sind Ausbaubeiträge zu erheben!


Der Bürgermeister berichtet, dass der Bauausschuss empfohlen hatte, die Beschlussfassung zum Antrag des Anliegers so lange zurückzustellen, bis ein Entwurf einer Ausbaubeitragssatzung für die Gemeinde Barkelsby vorliegt. Am heutigen Tage ist jedoch der Bewilligungsbescheid eingegangen. Aus diesem Grund müssen nun schnellstmöglich die Beschlüsse für die Umsetzung der Maßnahme gefasst werden. Daher ist eine erneute Beratung im Bauausschuss und der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung erforderlich.
Herr Peters führt aus, dass die Beratungen und der Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung unabhängig von den Beratungen über die Maßnahme sind. Bei den Beratungen über die Maßnahme ist die Erforderlichkeit und die Art und der Umfang der Durchführung zu beraten. Die Straßenausbaubeitragssatzung ist ein generelles Satzungswerk, das für diese und alle weiteren Maßnahmen zu erlassen ist.


Beschluss:

Es wird die Option 1 gemäß den Darstellungen des Sachverhaltes beschlossen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Wegebau im Mohrberger Weg
Beschlussvorlage - 38/2013

In der Bau-, Umwelt- und Wegeausschusssitzung am 26.06.2012 und der Gemeindevertretersitzung am 02.07.2012 hat Herr Andresen die Möglichkeiten der Förderung des Wegebaus über die Aktiv-Region Schlei-Ostsee aufgezeigt. Als Grundlage eines Förderantrages wurde das vorgestellte Kernwegekonzept beschlossen. Ferner wurde beschlossen, eine Vorplanung in Form einer qualifizierten Entwurfsplanung über ein Ingenieurbüro erstellen zu lassen. Diese kann dann als Grundlage eines konkreten Förderantrages dienen.
In der Bau-, Umwelt- und Wegeausschusssitzung am 10.09.2012 wurde unter TOP 10 der seinerzeit aktuelle Sachstand mitgeteilt.

Im Spätherbst 2012 wurde das von den Gemeinden Thumby und Barkelsby gemeinsam beantragte Kernwegekonzept (2.Nachtrag zum regionalen Konzept) seitens des Landesamtes für Landwirtschaft und Ländliche Räume (LLUR) sowie der Aktiv-Region Schlei-Ostsee genehmigt, so dass es als Voraussetzung für eine Förderung herangezogen werden konnte. Im Ranking stand das Projekt der Gemeinde Thumby aus Budgetgründen der Aktiv-Region vor dem Projekt der Gemeinde Barkelsby. Nachdem sich die Dinge entwickelten und die Gemeinde Thumby von ihrem geplanten Projekt Abstand genommen hatte, war zügiges Handeln der Gemeinde Barkelsby angesagt. Kurzerhand wurde in Absprache mit Herrn Bürgermeister Ohrt ein konkreter, formeller Projektantrag für das "Kernwegeprojekt Barkelsby B 203 – Mohrberg – Böhnrüh 2012 – 2014" endformuliert und im Dezember 2012 über die Aktiv-Region an das LLUR gerichtet.

Die wesentlichen Unterlagen der Entwurfsplanung aus November 2012 wurden den Ausschussmitgliedern und Gemeindevertretern zur Beratung zur Verfügung gestellt.

Nach dem Wechsel der Parteien in der Landesregierung ist es seit dem 01.01.2013 in aller Munde, dass Kommunen eine Straßenausbaubeitragssatzung erlassen und bei Straßenausbaumaßnahmen Ausbaubeiträge von den Anliegern erheben müssen. Dieses Thema haben Herr Andresen und Herr Ohrt seinerzeit schon erörtert. In diesem Zusammenhang muss ebenso erwähnt werden, dass insgesamt rund 1.000 m² Grunderwerb erforderlich wird, um den Ausbau der Straße realisieren zu können (im Wesentlichen zur Unterbringung von Böschungen und Banketten). Tatsächlich wird ein Landanlieger nur freiwillig Land veräußern, wenn er das Projekt insgesamt anerkennt. Vor diesem Hintergrund hat Herr Ohrt seinerzeit mit den beiden wesentlichen Landanliegern (in Bezug auf Grunderwerb) Kontakt aufgenommen und erfragt, ob sie auf der einen Seite bereit seien, Land im geringen Umfang für den Wegebau zu veräußern und gleichzeitig auf der anderen Seite Ausbaubeiträge zu zahlen. Herr Ohrt berichtete stets, dass die angesprochenen Anlieger zu dem Projekt stehen, mit allen geschilderten Konsequenzen.
Herr Andresen hat, bei sich bietenden Gelegenheiten, jüngst beide Anlieger sprechen können und erfahren, dass diese Darstellung nach wie vor Bestand hat. Natürlich hat man ein Interesse daran zu erfahren, welche Größenordnung ein Ausbaubeitrag annehmen wird. Nicht zuletzt aus diesem Grunde ist es wichtig, dass die Gemeinde auch die Ausbaubeitragssatzung entwirft, berät und beschließt.
An dieser Stelle soll nicht unerwähnt bleiben, dass einige andere Anlieger der Straße entweder das Projekt gänzlich oder aber in Teilen ablehnen. Diese Ablehnung wurde telefonisch oder persönlich sowohl beim Amt als auch bei Herrn Ohrt vorgetragen. Ein schriftlicher Antrag eines Anliegers ist Gegenstand der Vorlage 39/2013 und wird / wurde separat beraten.

Am 05.09.2013 ging der positiv beschiedene Bewilligungsbescheid im Amt Schlei-Ostsee ein. Unter der Maßgabe, dass förderungsfähige Nettobaukosten in Höhe von bis zu 330.647,09 € entstehen, wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu 181.855,89 € bewilligt. Das heißt, auf die förderungsfähigen Nettobaukosten wird ein Zuschuss von 55 % gewährt.
Wer nachrechnet, stellt fest, dass bei der Prüfung des Antrages durch das LLUR netto rund 9.000 € als nicht förderungsfähig definiert wurden. Dabei handelt es sich z.B. um Kosten von Grunderwerb und Vermessung. (Berechnung: 403.000 € brutto, also 338.655 € netto, 55 % davon ergeben 186.260 € Zuschuss. Tatsächlich sind aber nur 330.647 € als förderungsfähig anerkannt worden, daher "nur" 181.855,89 € maximaler Zuschuss).

Sofern die Maßnahme umgesetzt werden soll, werden sich im Zuge der Ausführungsplanung möglicherweise Problemstellungen ergeben, die im weiteren Planungsverfahren zu lösen sein werden. Hiermit soll nur zum Ausdruck gebracht werden, dass bis dato zur Vermeidung unnötiger Kosten nur die Entwurfsplanung erforderlich war. Erst die Ausführungsplanung wird auf Details eingehen, die möglicherweise noch Probleme aufwerfen.


Zu diesem Tagesordnungspunkt wird auf die Aussagen zu TOP 14 verwiesen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Ausbau des Mohrberger Weges in der geplanten Fassung durchzuführen. Die geschätzten Kosten in Höhe von rund 403.000 € werden anerkannt und in den Vermögenshaushalt 2014 eingestellt. Ferner wird eine Einnahmehaushaltsstelle für den EU-Zuschuss eingerichtet.
Es wird ferner beschlossen, das bereits tätig gewordene Ingenieurbüro Meyer mit den weiteren Leistungsphasen nach HOAI zu beauftragen und eine öffentliche Ausschreibung der Maßnahme durchzuführen. Maßgabe soll sein, dass die Ausschreibung bis zum 15.11.2013 veröffentlicht wird. Nach Wahrung aller Fristen nach VOB sollen die Angebote submittiert und geprüft werden. Das geprüfte Ergebnis der Ausschreibung soll bis Anfang Januar 2014 als Vergabevorschlag formuliert und an die Gemeinde gesendet werden. Der Auftrag soll sodann an den wirtschaftlichsten Bieter erteilt werden. Die Ausführung der Bauarbeiten soll im Frühjahr 2014 erfolgen.
Ziel soll dabei sein, dass in der künftig zu erlassenen Straßenausbaubeitragssatzung für Straßen im Außenbereich ein maximaler Beteiligungsschlüssel von 30 v. H. festgelegt wird.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.
ab hier abwesend: Herr Bernd Truelsen

zu TOP 16. Stellungnahme zum Entwurf der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung des Kreises Rendsburg-Eckernförde
Beschlussvorlage - 34/2013

Nach dem Entwurf der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes des Kreises Rendsburg-Eckernförde gehören die Stadt Eckernförde und das Amt Schlei-Ostsee zu einer gemeinsamen Schulregion von denen es im Kreisgebiet insgesamt 6 gibt. Im Amtsgebiet befinden sich insgesamt 9 Schulen, davon sind zwei in freier Trägerschaft (Internat Louisenlund und dänische Schule in Rieseby), zwei Förderzentren (Winnemark und Damp) und 5 Grundschulen (in Barkelsby, Fleckeby, Karby, Rieseby und Waabs). Der Schulentwicklungsplan des Kreises betrachtet ausschließlich Schulen in öffentlicher Trägerschaft, wobei für die Grundschule Karby, deren Träger der Nahbereichsschulverband Kappeln ist, der Kreis Schleswig-Flensburg zuständig ist.

Folglich verbleiben in der weiteren Betrachtung die Grundschulen in Barkelsby, Fleckeby, Rieseby und Waabs. Die jeweiligen Prognosedaten basieren auf den Geburtenzahlen, aktuellen Jahrgangsbesetzungen, allgemeinen Geburtenfaktoren, Schülerzahlen je Klasse und Einschulungsquoten. Hiernach ergibt sich für die Grundschule in Barkelsby eine Schülerzahl im Grenzbereich der Mindestgröße einer Grundschule von 80 Schülerinnen und Schülern. Nach der zwischenzeitlich bekannten tatsächlichen Einschulungsquote im Schuljahr 2013/2014 von 46 Kindern in Barkelsby wird die dortige Schule tendenziell jedoch deutlich über der Mindestgröße liegen und gilt daher als gesichert. Auch die Grundschule Fleckeby stellt sich in der Prognose als langfristig gesichert dar, während sich die Schule Mittelschwansen und die Schleischule Rieseby im Grenzbereich von 80 Schülerinnen und Schülern bewegen werden. Die dortigen Schulstandorte sind aber ebenso dauerhaft gesichert, soweit eine kooperative Zusammenarbeit mit einer oder mehreren weiteren Schulen erfolgt. Im Einzelnen wird auf den Entwurf des Schulentwicklungsplanes des Kreises vom 21.06.2013 verwiesen. Hierin wird im Ergebnis empfohlen, dass alle 4 Grundschulen unter der einheitlichen Trägerschaft des Amtes Schlei-Ostsee zusammengeführt werden. Für die Schleischule Rieseby und die Grundschule Mittelschwansen wird das Eingehen einer organisatorischenVerbindung für unentbehrlich gehalten, um den jeweiligen Schulstandort grundsätzlich zu erhalten.

Gemeinsam mit den Schulleitungen und den Bürgermeistern, deren Gemeinden an Schulträgerschaften beteiligt sind, hat am 30.07.2013 eine Erörterung des Entwurfes des Schulentwicklungsplanes stattgefunden, deren Inhalt sich im Wesentlichen aus dem vorstehenden Sachverhalt ergibt. Eine einheitliche Trägerschaft wurde dort jedoch nicht favorisiert; vielmehr wurde Wert auf eigenständige Trägerschaften für die Schulen gelegt, wobei eine Zusammenarbeit in bestimmten Situationen und bei gewissen Sachthemen als sinnvoll erkannt wurde.

Nunmehr ist bis zum 15. Oktober 2013 eine Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf des Schulentwicklungsplanes abzugeben.


Beschluss:

Der Entwurf der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung des Kreises vom 21.06.2013 wird zur Kenntnis genommen.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Ausbau der Schulsozialarbeit
Beschlussvorlage - 36/2013

Mit der Neuregelung des Zweiten Sozialgesetzbuches wurden für die Jahre 2011 bis 2013 Bundesmittel für Schulsozialarbeit bereitgestellt. Der Schulverband hatte daher beschlossen, Schulsozialarbeit im Rahmen der voraussichtlich vorhandenen Fördermittel zu leisten. Nunmehr stehen zusätzliche Landesmittel für das Jahr 2013 in Höhe von 5.000,00 € für den Ausbau der Schulsozialarbeit zur Verfügung. Es ist davon auszugehen, dass diese Mittel auch in den Folgejahren geleistet werden, da sie im Rahmen des Konnexitätsprinzips für die Übernahme der U3-Betriebskosten den Kommunen zustehen.

Bisher wurde die Arbeit durch die Erzieherin, Frau Birgit Dahlke-Siebelist, in 5 Stunden pro Woche geleistet. Frau Dahlke-Siebelist wäre bereit, die durch diese zusätzlichen Gelder möglichen Stunden zu leisten.

Die Bruttoarbeitgeberkosten lägen bei einer 5-Stunden-Kraft bei ca. 4.900,00 € jährlich. Diese wären durch die zusätzlichen Landesmittel von 5.000,00 € gedeckt. Somit könnte sich die Sozialarbeit von 5 auf 10 Stunden erhöhen.

Nach der vorliegenden Kooperationsvereinbarung des Schulträgers mit dem Schulamt hätte sodann die Schulleitung in Kooperation mit der/m Schulsozialarbeiter/in bis zum 30.08.2013 ein örtliches Konzept aufzustellen und bis 15.12.2013 einen Bericht an das Schulamt und den Schulträger zu senden. Das Amt würde bis 15.01.2014 einen abschließenden Sachbericht über Konzept, Umsetzung und Mitteleinsatz fertigen.


Beschluss:

Die Schulsozialarbeit soll im Rahmen der voraussichtlichen Fördermittel ausgebaut werden. Die Schulleitung wird in Kooperation mit der/m Schulsozialarbeiter/in dem Schulrat und dem Schulträger bis spätestens 30.08.2013 ein fortgeschriebenes örtliches Konzept vorlegen.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 18. Verbesserung der DSL Versorgung

Gemeindevertreter Nießler weist darauf hin, dass es sinnvoll wäre sich für eine Verbesserung der kabelgebundenen DSL-Versorgung einzusetzen. Die vorhandene Versorgung über LTE weist zu bestimmten Zeiten erhebliche Engpässe auf. Er schlägt daher vor, einen Arbeitskreis einzurichten, der alle relevanten Fakten und Daten für die Verbesserung der kabelgebundenen DSL-Versorgung ermittelt und darstellt. Danach können weitere Beratungen in der Gemeindevertretung durchgeführt werden.

Beschluss:
Es soll ein Arbeitskreis zur Verbesserung der DSL-Versorgung eingerichtet werden. Diesem sollen je 2 Mitglieder der Fraktion der Wählergemeinschaft und der SPD-Fraktion und 1 Mitglied der CDU-Fraktion angehören. Die Fraktionen werden ihre Mitglieder benennen. Zusätzlich können fachlich versierte Bürger mit einbezogen werden.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 23. Bekanntgaben

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 



Godber Peters  Fritz-Wilhelm Blaas 
Protokollführer  Bürgermeister