N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Barkelsby vom 18.11.2013.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.05 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Fritz-Wilhelm Blaas
Gemeindevertreter Andreas Greis
Gemeindevertreter/in Silke Greis
Gemeindevertreter Sönke Greve
Gemeindevertreter Rainer Hagemann
Gemeindevertreter Karl-Heinz Hansmann
2. stellv. Bürgermeister Gerhard Jordan
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Köpke
Gemeindevertreter/in Birgit Mackeprang
1. stellv. Bürgermeister Oliver Nießler
Gemeindevertreter Bernd Truelsen
Gemeindevertreter Harald Wende

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Holger Hinrichsen (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
7. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
8. Beschaffung eine Mittellöschfahrzeuges (MLF)
  Beschlussvorlage - 58/2013
9. Erlass der Satzung der Gemeinde Barkelsby für den gemeindlichen Kindergarten
  Beschlussvorlage - 57/2013
10. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013
  Beschlussvorlage - 52/2013
11. Ausbau des Mohrberger Weges
  Beschlussvorlage - 51/2013
12. Antrag eines Anliegers aus dem Mohrberger Weg
  Beschlussvorlage - 39/2013
13. Anschaffung eines Beamers für den Gemeindetreff
14. Verkehrssituation bei der Schule
II. Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
III. Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
18. Bekanntgaben

I. Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Bürgermeister beantragt, die Tagesordnung im öffentlichen Teil um folgende Punkte zu erweitern:
TOP 13 Anschaffung eines Beamers für den Gemeindetreff
TOP 14 Verkehrssituation bei der Schule

Die Tagesordnungspunkte 15 - 17 sollen nichtöffentlich behandelt werden.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragezeit

Wehrführer Nommels berichtet über die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr während des Sturms am 28.10.2013. Allein an diesem Tag waren 37 Einsätze zu verzeichnen.

Es wird angeregt, dass die Gemeinde für die Feuerwehrkameraden ein Frühstück als Dank für den außergewöhnlichen Einsatz ausrichtet.

Herr Schmidt bedankt sich im Namen der Anlieger des Mohrberger Weges für die jetzt durch die Gemeinde gefundene Lösung, die den Anliegern in allen Punkten entgegen kommt.


zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Finanzausschussvorsitzender Köpke berichtet, dass die Beratungen des Ausschusses Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Bau- und Umweltausschussvorsitzender Greve berichtet wie folgt:
  • Der Übergabeschacht der SW-Leitung an die Stadt Eckernförde ist fertiggestellt.
  • Eine Begehung mit dem WABO hat ergeben, dass der Ablaufgraben hinter dem Regenrückhaltebecken Selbarg ausgebaggert werden muss.
  • Es erfolgt eine Kartierung der neuen RW-Leitung Westerschau


zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern

Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor.


zu TOP 6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 7. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

Gemeindevertreter Hagemann fragt nach, wie der Winterdienst geregelt ist. Hierzu erläutert der Bürgermeister, dass im Winter immer 1 Gemeindearbeiter am Wochenende Dienst hat. Ob und wann geräumt und gestreut werden muss, wird in Abstimmung mit dem Bürgermeister festgelegt. Hierzu fragt Gemeindevertreter Hansmann nach, wie die Vergabe des externen Auftrages für den Winterdienst geregelt ist. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass dieser an Herrn Greve vergeben ist.

Gemeindevertreter Wende fragt nach, wie der Seniorennachmittag geplant ist, da bisher noch keine Informationen bekannt sind. Sozialausschussvorsitzender Köpke gibt bekannt, dass die entsprechende Information demnächst kommt. Es wird wie in den letzten Jahren gehandhabt. In diesem Zusammenhang weist Gemeindevertreter Hagemann darauf hin, dass in der Vergangenheit, als er noch Sozialausschussvorsitzender war, das Programm rechtzeitig vorlag und auch verteilt wurde.

Gemeindevertreter Hansmann weist darauf hin, dass die Gemeinde eigentlich jedes Jahr eine Straßensanierung durchführen wollte. Er fordert den Bau- und Umweltausschussvorsitzenden auf, zur nächsten Sitzung eine Begehung der Straßen durchzuführen und über eine Prioritätenliste für die Sanierung zu beraten.

Gemeindevertreter Truelsen weist darauf hin, dass zwischen den Grundstücken Agger und Grotkopp lose Äste in den Bäumen hängen. Dem Bürgermeister ist das Problem bekannt. Die Angelegenheit ist in Bearbeitung.


zu TOP 8. Beschaffung eine Mittellöschfahrzeuges (MLF)
Beschlussvorlage - 58/2013

Am 12.02.2013 wurde durch die Gemeindevertretung Barkelsby beschlossen, einen Förderungsantrag beim Kreis Rendsburg-Eckernförde auf Bezuschussung eines neuen Mittellöschfahrzeuges (MLF) zu stellen. Der Förderungsantrag wurde am 13.03.2013 durch die Amtsverwaltung beim Kreis Rendsburg-Eckernförde eingereicht.

Mit Datum vom 19.09.2013 wurde durch den Kreis die Genehmigung zur vorzeitigen Beschaffung des MLF ausgesprochen. Da der Antrag auf Bezuschussung nach dem 31.12.2012 gestellt wurde, wird die endgültige Zustimmung auf eine finanzielle Förderung der Maßnahme erst im Februar 2014 erfolgen.

Die Zustimmung zur vorzeitigen Beschaffung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.


Beschluss:

Vorbehaltlich der Genehmigung des Kreises wird beschlossen, ein neues Mittellöschfahrzeug (MLF) für die FF-Barkelsby zu beschaffen. Die FF-Barkelsby wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Amtsverwaltung ein Leistungsverzeichnis zu erstellen. Das MLF ist gemäß Zustimmungsbescheid durch die Amtsverwaltung öffentlich auszuschreiben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Verpflichtungserklärungen zu unterschreiben.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass der Satzung der Gemeinde Barkelsby für den gemeindlichen Kindergarten
Beschlussvorlage - 57/2013

Durch die Errichtung einer U3-Gruppe in der öffentlichen Einrichtung "Kindergarten Barkelsby" war eine Neukalkulation der Gebühren erforderlich. Im Sozialausschuss wurden hierzu veränderten Rahmenbedingungen in Bezug auf Frühbetreuung, Regelbetreuung und Nachmittagsbetreuung erarbeitet. Der Finanzausschuss hat sich mit der Kalkulation der Gebühren beschäftigt und eine Empfehlung bezüglich der Gebührenhöhe an die Gemeindevertretung erarbeitet. Diese Vorberatungen münden in der Satzung der Gemeinde Barkelsby für den gemeindlichen Kindergarten, die von der Gemeindevertretung zu beschließen ist.


Beschluss:

Die im Sozialausschuss erarbeitete Satzung der Gemeinde Barkelsby wird mit den im Finanzausschuss erarbeiteten Gebühren zum 01.01.2014 beschlossen.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013
Beschlussvorlage - 52/2013

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Barkelsby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 181.100 € erhöht und damit gegenüber bisher 1.848.200 € auf nunmehr 2.029.300€ festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 276.500 € erhöht und damit gegenüber bisher 605.300 € auf nunmehr 881.800 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Gemeindevertreter Hansmann verweist bezüglich der Schulhofgestaltung auf einen Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.03.2013. Dort wurden die Kosten der Maßnahme inklusive Entwässerungsarbeiten und Ingenieurleistungen auf 30.000,- € festgelegt. Im vorliegenden Nachtragshaushalt musste der Haushaltsansatz jedoch auf 37.000,- € erhöht werden. Herr Hansmann fragt nach, woher die Mehrkosten kommen und wer diese autorisiert hat. Im Rahmen der Sitzung kann diese Fragestellung jedoch nicht geklärt werden.

Anmerkung
Die Angelegenheit wurde am Folgetag geklärt und das Ergebnis Herrn Hansmann mitgeteilt.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Ausbau des Mohrberger Weges
Beschlussvorlage - 51/2013

Nachdem die Bürgerinitiative des Mohrberger Weges zu den Ausbauplanungen Stellung genommen und die Bedenken schriftlich formuliert und an die Gemeinde gerichtet hat, kann nunmehr folgendes erklärt werden:
  1. Die schriftlich formulierten Bedenken wurden von Herrn Andresen m.d.B. um Kommentierung an das LLUR übermittelt. Im Ergebnis wurden alle Bedenken zerstreut. Der Bewilligungsbescheid ist rechtmäßig und behält seine Gültigkeit.
  2. Das LLUR und das MELUR haben erkannt, dass die Akzeptanz der Maßnahme bei den Anliegern eingeschränkt und daher die Umsetzung gefährdet ist. Auch wenn die im Antragsentwurf fixierte Bauweise in vollem Umfang den Empfehlungen des Leitfadens zum Wegebau in Schleswig-Holstein entspricht, so kann in diesem Falle mit einer entsprechenden Begründung auch einer etwas schlankeren Bauweise entsprechend des Leitfadens zugestimmt werden. Dann muss allerdings ein besonders stabiler und den Gegebenheiten angepasster Kantenschutz in den Banketten vorgesehen werden. Ferner müssen an geeigneten Stellen Ausweichstellen in Form von Fahrbahnaufweitungen vorgesehen werden.

In Abstimmung mit Herrn Bürgermeister Blaas am 06.11.2013 wird das Ingenieurbüro Meyer nunmehr unter Berücksichtigung der unter Punkt 2 genannten Möglichkeiten einen neuen, geänderten Entwurf erarbeiten. Einhergehend damit werden die zu erwartenden Kosten neu berechnet.
Dieser Entwurf muss in der GV beraten und ggf. beschlossen werden. Sofern das Projekt umgesetzt werden soll, so muss ein Änderungsantrag zum Zuschussantrag an das LLUR nach Flensburg gesendet werden. Hier muss der Änderungsantrag geprüft und genehmigt werden. Erst nach Vorlage der Genehmigung in Form eines neuen Bewilligungsbescheides kann die Ausführungsplanung abgeschlossen und eine öffentliche Ausschreibung veranlasst werden.

Folgende, mögliche zeitliche Abfolge kann skizziert werden:
  • Beschlussfassung in der GV am 18.11.2013
  • Endformulierung des Änderungsantrages nebst den zugehörigen Entwurfsunterlagen und Versendung an das LLUR in der 47. KW
  • Genehmigung des geänderten Entwurfes bis Weihnachten 2013
  • Von der 52.KW 2013 bis Mitte der 2.KW 2014 haben sowohl die meisten Firmen als auch das Planungsbüro Betriebsferien.
  • Vollendung der Ausführungsplanung und Veröffentlichung der Ausschreibung bis frühestens Ende Januar 2014.
Es soll deutlich werden, dass eine Beschlussfassung erst im Dezember 2014 dazu führen würde, dass sich der Zeitraum zwischen Bewilligung des Zuschusses und Ausführung der Arbeiten weiter verkürzen und dafür sorgen würde, dass Firmen bei der Ausschreibung wahrscheinlich teurer kalkulieren werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Ausbau des Mohrberger Weges in der geänderten Planfassung vom 14.11.2013 durchzuführen. Die geschätzten Kosten in Höhe von 350.000 € werden anerkannt und die erforderlichen Mittel im Vermögenshaushalt 2014 bereitgestellt. Ferner wird eine Einnahmehaushaltsstelle für den EU-Zuschuss eingerichtet. Ein geänderter Zuschussantrag ist zu stellen.
Sofern der neu beantragte Zuschuss bewilligt wird, wird ferner beschlossen, das bereits tätig gewordene Ingenieurbüro Meyer mit den weiteren Planungsphasen nach HOAI zu beauftragen und eine öffentliche Ausschreibung der Maßnahme durchzuführen. Sofern der Kostenanschlag nach Submission und Wertung der eingegangenen Angebote im Rahmen der geschätzten Kosten und bereit gestellten Mittel liegt, wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die Ausführung der Arbeiten soll im Frühjahr 2014 erfolgen.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Antrag eines Anliegers aus dem Mohrberger Weg
Beschlussvorlage - 39/2013

Die Gemeinde Barkelsby hat sich bemüht, Zuschüsse für den Ausbau des Mohrberger Weges einzuwerben. Ziel eines Ausbaus soll sein, dass die Straße in Ihrem Aufbau und ihrer Breite durchgängig von der B 203 bis nach Böhnrüh den heutigen und zukünftigen Verkehrsanforderungen angepasst bzw. hergerichtet wird.

Zuschüsse im außerörtlichen Wegebau können heute quasi nur noch aus EU-Töpfen eingeworben werden. Kreis-, Landes- oder Bundesmittel stehen nicht zur Disposition. Die EU- Zuschüsse werden in Schleswig-Holstein innerhalb definierter Förderperioden über das Land an die Aktiv-Regionen als Budget zugeteilt. Die Aktiv-Regionen entscheiden mit Ihren Beschlussgremien über die Auswahl von Projekten. Voraussetzung für die Beteiligung am Wettbewerb um die Zuschüsse ist das Vorhandensein eines vom Landesamt für Landwirtschaft und Ländliche Räume (LLUR) genehmigten regionalen und kommunalen Kernwegekonzeptes. Diese Konzepte stellen darauf ab, dass unterhalb der klassifizierten Straßen kommunale Wege definiert werden, die in der Gemeinde und der Region eine vernetzende Funktion erfüllen. Sofern diese Funktion erfüllt ist, kommt eine Bezuschussung in Frage. Der Zuschussgeber bzw. die Förderregularien definieren dann allerdings auch einen Mindeststandard des Ausbaus der Wege.

In Bezug auf den Mohrberger Weg hat ein Anlieger mit Schreiben vom 28.06.2013 Bedenken zum Ausbau geäußert. Der Eingang des Schreibens wurde dem Absender bestätigt und eine Erörterung in der Gemeinde angekündigt.
Er erkennt die Notwendigkeit eines Ausbaus von der B 203 bis "Mohrberg-Mitte" an, stellt den weiteren Ausbau von dort bis Böhnrüh aber in Frage. In diesem Zusammenhang definiert er den Weg als Anliegerstraße. Diese subjektive Definition steht der Definition als Kernweg entgegen, da Kernwege nur als solche durch das LLUR anerkannt werden, wenn es keine Anliegerstraßen sind.
Der Antragsteller regt an, den Ausbau mit einer breiteren Fahrbahn nur bis "Mohrberg-Mitte" vorzunehmen. Von dort bis Böhnrüh solle die Fahrbahnbreite im Istzustand beibehalten bleiben.
Diese Anregung möge subjektiv sinnvoll sein, steht allerdings der vermeintlich objektiven Einschätzung der Prüfinstanz des LLUR entgegen. Das LLUR hat den Mohrberger Weg als Kernweg anerkannt. Damit ist der Weg aus dem Blickwinkel dieser Fachdisziplin keine Anliegerstraße.
Somit entsteht der Konflikt, entweder einen Ausbau mit dem Genuss von Zuschüssen zu betreiben oder dem Anliegen des Antrages Rechnung zu tragen.
Ferner wird eine Bepflanzung des Wegeabschnittes von Mohrberg bis Böhnrüh, z.B. mit einer Baumreihe, angeregt.

Die Notwendigkeit eines Ausbaus an sich kann seitens der Gemeinde aus technischen und verkehrsinfrastrukturellen Gründen eigentlich nicht mehr in Zweifel gezogen werden, da zumindest die Gemeindevertretung der letzten Wahlzeit aus der Notwendigkeit heraus das Einwerben von Zuschüssen veranlasst hat.

Hinweis zum Thema Ausbaubeiträge und wem kommen öffentliche Zuschüsse zu Gute?

Die Ausbaubeiträge bemessen sich nach den Vorgaben der (noch zu entwerfenden und beschließenden) Ausbaubeitragssatzung. Die Bemessung erfolgt anhand des beitragsfähigen Aufwandes, bei dem ein ggf. gewährter Zuschuss nicht in Abzug gebracht wird. D.h. öffentliche Zuschüsse reduzieren den kommunalen Kostenanteil, nicht aber die Ausbaubeiträge der Anlieger. Es sei denn, es ergibt sich ein Verhältnis, wonach die Gemeinde am Ende der Abrechnung einer Maßnahme statt Kosten einen Überschuss aus der Maßnahme erzielen würde. Dann würde der Überschuss den Ausbaubeitragsanteil entlasten. Diese Konstellation kann sich bei einer Maßnahme im Mohrberger Weg aber definitiv nicht ergeben.

Der Bauausschuss und schlussendlich die Gemeindevertretung muss beraten, ob:
  1. das Projekt mit einem durchgängigen Ausbau und mit der Gewährung von Zuschüssen sowie dem Erheben von Ausbaubeiträgen durchgeführt werden soll.
    oder
  2. ob nur ein teilweiser Ausbau alleinig auf Kosten der Gemeinde und der Anlieger durchgeführt werden soll.
    oder
  3. ob gar kein Ausbau durchgeführt werden soll.

HINWEIS: Eine Diskussion, ob es sichbei den Möglichkeiten 1 und 2 um einen Ausbau mit der Pflicht zur Erhebung von Ausbaubeiträgen handelt, ist überflüssig. Es ist Ausbau und es sind Ausbaubeiträge zu erheben!


Aufgrund der Beschlussfassung zu dem vorhergehenden Tagesordnungspunkt ist die Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mehr erforderlich.


Beschluss:

zu TOP 13. Anschaffung eines Beamers für den Gemeindetreff

Gemeindevertreter Hansmann stellt noch einmal die Vorteile eines Beamers für den Gemeindetreff dar. Pläne und andere Unterlagen könnten bei Beratungen besser präsentiert werden, so dass auch das Publikum diese zusammen mit den Vertretern sehen könnten. Bezüglich der Bedenken aus dem Finanzausschuss verweist er darauf, dass es auch eine Möglichkeit gäbe, den Beamer in einem Schutzkasten zu installieren. Die Kosten würden voraussichtlich 1.000,- € nicht übersteigen.

Beschluss
Für den Gemeindetreff wird ein fest montierbarer Beamer beschafft.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :7
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 14. Verkehrssituation bei der Schule

Der Bürgermeister verweist darauf, dass es bei der Schule zu den Hol- und Bringzeiten immer wieder zu desolaten Situationen mit den parkenden Eltern kommt. Nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt könnte man versuchen, die Situation durch Halteverbotsschilder in den Griff zu bekommen. Diese Einhaltung würde dann durch das Amt überwacht werden.

Beschluss
In der Dorfstraße soll in einem Bereich von 50 m um die Schule beidseitig ein absolutes Halteverbot durch entsprechende Schilder angeordnet werden. Die Details der Aufstellung sind durch das Ordnungsamt festzulegen.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

III. Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 18. Bekanntgaben

Die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben.



Godber Peters  Fritz-Wilhelm Blaas 
Protokollführer  Bürgermeister 



Dateianlagen:
Bericht des Bürgermeisters