N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Barkelsby vom 11.12.2014.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.03 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Fritz-Wilhelm Blaas
Gemeindevertreter Andreas Greis
Gemeindevertreter/in Silke Greis
Gemeindevertreter Sönke Greve
Gemeindevertreter Rainer Hagemann
2. stellv. Bürgermeister Gerhard Jordan
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Köpke
Gemeindevertreter Christian Levien
Gemeindevertreter/in Birgit Mackeprang
1. stellv. Bürgermeister Oliver Nießler
Gemeindevertreter Bernd Truelsen
Gemeindevertreter Harald Wende

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Holger Hinrichsen (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Erlass Haushaltssatzung 2015
  Beschlussvorlage - 52/2014
9. Schaffung eines zusätzlichen Klassenraumes durch Aufstellung von Mobilcontainern
  Beschlussvorlage - 63/2014
10. Antrag auf Lärmschutzmaßnahmen im Kindergarten Barkelsby
  Beschlussvorlage - 61/2014
11. Verkehrsangelegenheiten, hier: Geschwindigkeitsreduzierung 30 km/h im Böhnrüher Weg
  Beschlussvorlage - 59/2014
12. Erneuerung SW- Druckrohrleitung zwischen Barkelsby und Eckernförde
  Beschlussvorlage - 60/2014
13. Aufstellungsbeschluss für die Neuaufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes (B-Plan) Nr. 4 für den Bereich "Diekstöken (Klönhammerkoppel)"
  Beschlussvorlage - 64/2014
14. Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Barkelsby
  Beschlussvorlage - 62/2014
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
16. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Bürgermeister beantragt, den Tagesordnungspunkt 15 von der Tagesordnung zu streichen, da noch einige strittige Punkte geklärt werden müssen. Ferner beantragt er, den dann neuen Tagesordnungspunkt 15 nichtöffentlich zu behandeln.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragezeit

Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt. Die Beratungspunkte aus dem Bauausschuss sind Gegenstand der heutigen Tagesordnung.


zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern

Zu diesem Tagesordnungspunkt verliest der Bürgermeister einen Antrag auf Bezuschussung für die Erneuerung des Bodenbelages des Kirchenvorplatzes der Kirche in Barkelsby. Die Angelegenheit wird einstimmig zur weiteren Beratung in den Finanzausschuss verwiesen.


zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

Gemeindevertreter Hagemann fragt nach der weiteren Vorgehensweise bezüglich der Änderung der Kindergartensatzung. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass für den Januar geplant ist, einen Kindergartenbeirat zu gründen, um die Satzungsänderungen dort zu diskutieren. Danach werden sich die gemeindlichen Gremien erneut mit der Angelegenheit befassen.

Gemeindevertreter Wende fragt nach, wann die Einladungen zur Seniorenweihnachtsfeier verschickt werden. Hierzu erklärt Sozialausschussvorsitzender Köpke, dass diese zum jetzigen Zeitpunkt verteilt werden.

Gemeindevertreter Truelsen fragt nach, ob eine Bebauung in 2. Reihe im Böhnrüher Weg möglich wäre. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass dieses mit dem Bauamt geklärt werden müsste. Das Gespräch mit der Landesplanung hat jedoch ergeben, dass eine Bebauung des Wäldchens am Baugebiet "Am Redder" möglich wäre.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 8. Erlass Haushaltssatzung 2015
Beschlussvorlage - 52/2014

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2015 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015, das Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2018 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      2.423.900,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      2.423.900,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      674.100,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      674.100,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      605.975,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      12,08 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          210 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          220 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         300 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Schaffung eines zusätzlichen Klassenraumes durch Aufstellung von Mobilcontainern
Beschlussvorlage - 63/2014

Die Grundschule in Barkelsby benötigt einen zusätzlichen Klassenraum, um die Kinder zu schulen. Seitens der Gemeindevertretung hegt sich der Gedanke, diesen Raumbedarf über die Aufstellung von Containern zu gewährleisten. Durch den Bürgermeister der Gemeinde Barkelsby, Herrn Blaas, wurden zwei Vergleichsangebote eingeholt, die eine monatliche Mietpauschale von vier aneinandergereihten Containern anbieten. Die gesamte Containergrundfläche von ca. 60 m² ergibt sich aus einer Länge von 9,81 m und einer Breite von 6,06 m. Das günstigste Mietangebot beträgt 680,00 € netto im Monat. Zur üblichen Ausstattung von Türen, Fenstern, Heizung und Beleuchtung zählt auch eine fahrbare Klappschiebetafel mit einer Fläche von 200 x 100 cm. Folgende Arbeiten sind zusätzlich als einmalig anfallende Kosten zu berücksichtigen:
  • Stromanschluss
  • Einholen einer baurechtlichen Genehmigung
  • Vormontagekosten für Teppich
  • Containeranfuhr und Montage der Anlage
  • Demontage und Abfuhr der Anlage
  • Endreinigung
In der Summe ergibt sich daraus ein zu schulternder Betrag von ca. 7.500,00 € für die einmalig anfallenden Nebenarbeiten sowie eine alljährliche Mietpauschale von 9.710,40 € brutto.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die im Sachverhalt beschriebene Containeranlage auf dem Schulhof der Grundschule Barkelsby aufstellen zu lassen, zu betreiben und für zwei Jahre anzumieten. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zu erteilen und alle notwendigen Schritte in die Wege zu leiten, um das Vorhaben umzusetzen. Die benötigten finanziellen Mittel werden im Haushalt bereitgestellt.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Antrag auf Lärmschutzmaßnahmen im Kindergarten Barkelsby
Beschlussvorlage - 61/2014

Die stellvertretende Leitung des Gemeindekindergartens Barkelsby beantragt im Namen des Kollegiums die Anbringung von Lärmschutzelementen an den Decken des Kindergartens. Ursächlich für den Antrag ist die starke Lärmbelastung während der alltäglichen Arbeitszeit. Ziel der Maßnahme soll sein, den Schall innerhalb der Räumlichkeiten zu absorbieren, beziehungsweise den Wiederhall zu verhindern. Für die Umsetzung der Maßnahme ist, unter Berücksichtigung einer Deckenfläche von ca. 100 m², ein durch die Bauamtsverwaltung geschätzter finanzieller Aufwand von 12.500,00 € notwendig. 
Nach Aussagen der betroffenen Erzieherinnen hat sich der Lärmpegel im Laufe der Zeit merklich erhöht. Zurückzuführen sei dies wahrscheinlich auf die doppelte Anzahl der Kinder in der Gruppe. Außerdem seien die Räumlichkeiten für die Betreuung der Kinder für den Zeitraum von 8.00 bis 12.00 Uhr und nicht wie heute von 7.00 bis 16.30 Uhr konzipiert worden.
Der Lärmpegel soll daher durch einen Fachingenieur geprüft werden. Aus den daraus resultierenden Ergebnissen ist dieser oder ein anderer Fachplaner mit der Auswahl der geeigneten Maßnahmen zu beauftragen


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, Angebote einzuholen und den Auftrag an den günstigsten Bieter zu vergeben.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Verkehrsangelegenheiten, hier: Geschwindigkeitsreduzierung 30 km/h im Böhnrüher Weg
Beschlussvorlage - 59/2014

An die Gemeinde wurde eine Antrag gerichtet, dass die Gemeinde beschließen möge, einen Antrag bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu stellen, mit dem Ziel, dass im Böhnrüher Weg (innerorts von B 203 kommend bis Ortsausgang) eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km / h angeordnet wird. Der Antragsteller fügte dem Antrag eine Unterschriftenliste von Anwohnern bei.   

Hinweis seitens Ordnungsamt: Ggf. wäre hier auch die Beantragung einer Tempo-30-Zone möglich (diese sodann verbunden mit der in einer Tempo-30-Zone gesetzlichen Vorfahrtregelung rechts-vor-links).


Beschluss:

Die Gemeinde Barkelsby beschließt, einen Antrag an die Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu richten, dass im Böhnrüher Weg (innerorts - ab Dorfstraße, kommend bis Ortsausgang, unter Beibehaltung der jetzigen Vorfahrtsregelungen) eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h angeordnet wird.  


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Erneuerung SW- Druckrohrleitung zwischen Barkelsby und Eckernförde
Beschlussvorlage - 60/2014

In der Gemeindevertretung vom 08.09.2014 wurde beschlossen, die angedachte Sanierungsmaßnahme der SW-Druckrohrleitung zwischen Barkelsby und Eckernförde konzeptionell durch das Ingenieurbüro Meyer überplanen zu lassen und das Ergebnis in der nächsten Bauausschusssitzung vorzustellen. Zur weiteren Umsetzung des Bauvorhabens ist es notwendig, die nächsten Planungsschritte zu beauftragen, damit die Ausschreibung voraussichtlich im April 2015 erfolgen kann. Das Ergebnis könnte dann innerhalb der nächsten Ausschusssitzungen präsentiert und die Beauftragung des günstigsten Bieters beschlossen werden. Die vorläufige Kostenschätzung der gesamten Maßnahme schließt mit einer Bruttosumme von 577.150,00 €. Es sei an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass dieses Vorhaben aus technischer Sicht als komplex einzustufen ist und sehr viele Detailpunkte zu beachten sind. Deshalb sollte der Planungsphase ein großzügiges Zeitkontingent zur Verfügung stehen, um das Bauvorhaben dann auch problemlos umsetzen zu können.


Beschluss:

Es wird beschlossen, auf Grund der vorgestellten Planung ein zertifiziertes Ingenieurbüro in enger Zusammenarbeit mit dem Amt Schlei-Ostsee mit der weiteren Planung zu beauftragen. Die vorläufig geschätzten Kosten in Höhe von 577.150,00 € werden anerkannt und im Vermögenshaushalt 2015 bereitgestellt.   


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Aufstellungsbeschluss für die Neuaufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes (B-Plan) Nr. 4 für den Bereich "Diekstöken (Klönhammerkoppel)"
Beschlussvorlage - 64/2014

Die Gemeinde Barkelsby plant den Anbau an das Feuerwehrgerätehaus. Zudem sollen die Umkleideräume erweitert und die Stellplätze neu geordnet werden.
Für diesen Bereich hat es seinerzeit eine Änderung gegeben, die jedoch fehlerhaft und daher nicht mehr anzuwenden ist. Da ohne erneute Überplanung die o. a. Vorhaben nicht genehmigt werden können, wird die Neuaufstellung einer 1. Änderung des B-Planes Nr. 4 erforderlich.
Nach Rücksprache mit dem Kreis kann dieses Verfahren nach § 13a (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt werden.


Beschluss:

  1. Die bisherige 1. Änderung des B-Planes Nr. 4 ist fehlerhaft und wird durch diese Neuaufstellung überplant.
  2. Der B-Plan Nr. 4 für das Gebiet "Diekstöken (Klönhammerkoppel)"* soll wie folgt geändert werden: Schaffung von Flächen für den Anbau an das Feuerwehrgerätehaus, die Erweiterung der Umkleideräume, die Neuordnung der Stellplätze.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  4. Das Planungsbüro soll über Honorarkostenangebote und Leistungsstärke ermittelt werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an das geeignetste Büro zu vergeben.
  5. Die Änderung des Planes wird gem. § 13 a i. V. m. § 10 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
  6. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
  7. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt. Evtl. ist der Artenschutz abzuprüfen.
  • * siehe ums. räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss)


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Barkelsby
Beschlussvorlage - 62/2014

Die bereits seit 2012 geführten Diskussionen über einen Anbau an das Feuerwehrhaus der FF Barkelsby sind Bestandteil eines kürzlich geführten Beratungsgespräches bei der Feuerwehr Unfallkasse gewesen. Der Wehrführer, Herr Nommels, wurde von HFUK Nord schriftlich informiert, dass der aktuelle, teilweise sicherheitstechnisch bedenkliche Zustand am Feuerwehrhaus in Barkelsby verbessert werden muss, und die Planungen für einen Anbau zügig vorangetrieben werden sollten. Die Bauamtsverwaltung Schlei - Ostsee empfiehlt diesbezüglich ein Architekturbüro für eine konzeptionelle Planung zu beauftragen, die die gemeindlichen und wehrtechnischen Belange berücksichtigt. Das gilt insbesondere für eine ausreichend vorhandene Anzahl an Pkw-Stellplätzen für die Einsatzkräfte. Die Ergebnisse der Planung können dann in einer der nächsten Ausschusssitzungen vorgestellt und weiter beraten werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen, und den Bürgermeister zu ermächtigen, ein Architekturbüro für die Vorplanung zu beauftragen. Die Ergebnisse der Planung werden dann zur weiteren Beratung in einer der nächsten Ausschusssitzungen vorgestellt. Die hierzu notwendigen finanziellen Mittel werden im Haushalt bereitgestellt.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 16. Bekanntgaben

Der im nichtöffentlichen Teil gefasste Beschluss wird bekannt gegeben.



Godber Peters  Fritz-Wilhelm Blaas 
Protokollführer  Bürgermeister