Sitzungsort: | im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.00 Uhr |
Bürgermeister Fritz-Wilhelm Blaas |
Gemeindevertreter Andreas Greis |
Gemeindevertreter/in Silke Greis |
Gemeindevertreter Sönke Greve |
Gemeindevertreter Rainer Hagemann |
Gemeindevertreter Holger Hinrichsen |
2. stellv. Bürgermeister Gerhard Jordan |
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Köpke |
Gemeindevertreter Christian Levien |
1. stellv. Bürgermeister Oliver Nießler |
Gemeindevertreter Bernd Truelsen |
Gemeindevertreter Harald Wende |
Gemeindevertreter/in Birgit Mackeprang (entschuldigt ) |
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Einwohnerfragezeit |
4. | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
5. | Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
6. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
8. | 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Barkelsby für das Haushaltsjahr 2014 |
Beschlussvorlage - 51/2014 | |
9. | Zuschuss für das dänische Büchereiwesen für das Jahr 2015 Ggf.: Fassung eines Grundsatzbeschlusses |
Beschlussvorlage - 50/2014 | |
10. | Erlass einer 9. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung) |
Beschlussvorlage - 53/2014 | |
11. | Erlass der 3. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Barkelsby über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Offene Ganztagsschule Barkelsby |
Beschlussvorlage - 55/2014 | |
12. | Förderung von Taxifahrten zur Disco für Jugendliche nach dem Vorbild der Gemeinde Waabs |
Beschlussvorlage - 57/2014 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
14. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Der Bürgermeister beantragt, TOP 9 von der Tagesordnung zu nehmen und TOP 14 nicht öffentlich zu behandeln. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Einwohnerfragezeit |
Auf Nachfrage zum Stand Errichtung der Beleuchtung im Kirchenweg erklärt der Bürgermeister, dass diese bereits seit 14 Tagen in Auftrag gegeben wurde. Auf Nachfrage bezüglich der fehlenden Beteiligung des Kindergartenbeirates an der geplanten Neufassung der Satzung erklärt der Bürgermeister, dass dieses geprüft wird. Weiterhin wird die Frage aufgeworfen, warum im Finanzausschuss bei der Beratung der Gebühr für die Offene Ganztagsschule nicht allen Mitgliedern des Gremiums die von Herrn Köpke vorgetragenen Zahlen bekannt waren. Dadurch ist der Eindruck entstanden, dass im Gremium keine Zusammenarbeit stattfindet. Hierzu wird durch den Bürgermeister erläutert, dass die Zahlen der Verwaltung allen Mitgliedern bekannt waren. Die von Herrn Köpke genannten Zahlen stellten den Vorschlag der Wählergemeinschaft dar. |
zu TOP 4. | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
Der Bericht des Bürgermeisters und des 1. stellv. Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt. Der Bürgermeister berichtet weiterhin in folgenden Angelegenheiten:
Die Streetworkerin Frau Peuster stellt sich und ihre Arbeit den Anwesenden vor. Zurzeit bezieht sie wieder ein Büro im Grünen Haus. Ihre Arbeit wird überwiegend durch die Zusammenarbeit mit den Schulen, dem Ordnungsamt und der Polizei geprägt. Eine Statistik über die betreuten Jugendlichen wird von ihr nicht geführt, so dass die geleistete Arbeit und die erzielten Erfolge nicht mit Zahlen belegt werden können. Die Fragen der Anwesenden werden von Frau Peuster beantwortet. Finanzausschussvorsitzender Köpke berichtet, dass die wesentlichen Punkte des Finanzausschusses auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung vorhanden sind. Über die Rahmenbedingungen der Wiederkehrenden Beiträge wird die Comuna auf einer Finanzausschusssitzung in 2015 referieren. Ferner verweist Herr Köpke darauf, dass das Ergebnis der Beratungen zu TOP 8 der Finanzausschusssitzung falsch protokolliert wurde. Die Angelegenheit wurde mit Stimmengleichheit abgelehnt. Bauausschussvorsitzender Greve verweist darauf, dass auf der nächsten Sitzung des Bauausschusses über die Erneuerung der Druckrohrleitung beraten werden soll. Bezüglich einer möglichen Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses wird es zunächst ein Arbeitsgespräch im Amt geben. |
zu TOP 5. | Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
Der Bürgermeister erklärt, dass ein Antrag von den Einwohnern des Böhnrüher Weges auf Errichtung einer Tempo-30-Zone eingereicht wurde. Dieser soll im nächsten Bauausschuss behandelt werden. |
zu TOP 6. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
Gemeindevertreter Hagemann fragt nach dem Stand des Internetanschlusses im Kindergarten. Hierzu erläutert der Bürgermeister, dass der Auftrag bereits erteilt wurde. Er wird sich noch einmal um die Sache kümmern. Nießler spricht die am 27.03.2014 beratene Genehmigung zum Kiestrockenabbau an und fragt nach, ob bis Oktober mit den Arbeiten begonnen wurde, da ansonsten die bestehende Genehmigung erloschen sei. Da bezüglich dieses Sachverhaltes in der Gemeindevertretung Unklarheit herrscht, wird die Verwaltung mit der Klärung beauftragt. |
zu TOP 7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 8. | 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Barkelsby für das Haushaltsjahr 2014 |
Beschlussvorlage - 51/2014 Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern. Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan. Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2014 und ein Nachtragshaushaltsplan 2014 in der Gemeinde unumgänglich. Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan. |
Beschluss: Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2014 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 werden beschlossen. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Zuschuss für das dänische Büchereiwesen für das Jahr 2015 Ggf.: Fassung eines Grundsatzbeschlusses |
Beschlussvorlage - 50/2014 Die dänische Zentralbibliothek hat für das Jahr 2015 einen Zuschuss zur Förderung des dänischen Büchereiwesens beantragt. Gleichlautende Anträge wiederholen sich jährlich und werden regelmäßig in den gemeindlichen Gremien behandelt. Die Bezuschussung von Kindergärten der dänischen Minderheit wurde bereits vor Jahren (auswärtigen) deutschen Kindergärten gleichgestellt. Hierbei ging es um ein vielfaches dessen, was bei einer Unterstützung der jetzt in Rede stehenden Organisationen zu zahlen wäre. Bei einer Gleichbehandlung kann von unterschiedlichen Ansätzen ausgegangen werden (absoluter Betrag, Anzahl der Fälle, Bevölkerungsanteil o.ä.). Um den Aufwand einer ständigen wiederkehrenden Grundlagenermittlung zu sparen, sollte bei einer grundsätzlichen Befürwortung der Förderung ein einfacher Schlüssel gewählt werden. Der dänische Bevölkerungsanteil liegt unter 10 %. Es erscheint daher ein "gerundeter" Förderschlüssel von 10 % als gerechter Maßstab. Danach würde sich folgendes Beispiel ergeben: Zuschuss Büchereiverein 2014 = 2.866,50 € --> Zuschuss dän. Büchereiwesen 10 % = 286,65 € Ein entsprechender Grundsatzbeschluss würde bedeuten, dass die Verwaltung grundsätzlich 10 % errechnet und als Zuschuss auszahlen würde. Die dänische Zentralbibliothek, die gemeindlichen Gremien und die Amtsverwaltung könnten sich erheblichen Aufwand ersparen (jährliche Antragsstellung, Befassung, Zuschussbescheid usw.). |
Zur Frage aus der Finanzausschusssitzung erklärt der Bürgermeister, dass in Barkelsby kein dänischer Bücherbus hält. Es gibt lediglich 15 registrierte Benutzer aus Barkelsby, die dann in Eckernförde die Bücher ausleihen. Angesicht dieser neuen Informationen beantragt Gemeindevertreter Nießler, die Angelegenheit zur Beratung ins nächste Jahr zu vertagen. |
Beschluss: Die Angelegenheit wird zur weiteren Beratung in 2015 vertagt. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird zurückgestellt. |
zu TOP 10. | Erlass einer 9. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung) |
Beschlussvorlage - 53/2014 Durch die Verwaltung wurde eine Neukalkulation der Gebühren für die Ortsentwässerung erstellt. Dabei hat sich herausgestellt, dass aufgrund der erheblichen Reparaturkosten an Hauptdruckrohrleitungen und gestiegener Abschreibungen aufgrund der Kosten für das Kanalkataster eine Erhöhung der Abwassergebühren (verteilt auf Grund- und Zusatzgebühren für Schmutzwasser und die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren) erforderlich ist. Der Umfang der Erhöhungen ergibt sich aus der beigefügten Gebührenkalkulation. Darüber hinaus erfolgt in § 18 Abs. 1 Satz 1 der Satzung eine Ergänzung zur Klarstellung des Entstehens der Gebührenpflicht für die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren. |
Beschluss: Die 9. Nachtragssatzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung wird beschlossen. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Erlass der 3. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Barkelsby über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Offene Ganztagsschule Barkelsby |
Beschlussvorlage - 55/2014 Aufgrund der Ausweitung des Betreuungsangebotes in der Offenen Ganztagsschule der Gemeinde Barkelsby und der damit verbundenen Erhöhung der Personalkosten war eine Neukalkulation der Gebühren erforderlich. Es wurden dabei nachfolgende Gebührensätze errechnet: a) Bei einer Teilnahme 1 x in der Woche 36,00 € / Monat. b) Bei einer Teilnahme 2 - 3 x in der Woche 90,00 € / Monat. c) Bei einer Teilnahme 4 - 5 x in der Woche 160,00 € / Monat. Die entsprechende Gebührenkalkulation ist in der Anlage beigefügt. Gemäß der Satzung ist eine Ermäßigung der Gebühren für das Mittagessen aufgrund der Sozialstaffelregelung möglich. Den Unterschiedsbetrag trägt in voller Höhe die Gemeinde, so dass die Benutzungsgebühr für das Mittagessen kostendeckend erhoben werden sollte. Die derzeitigen Kosten für das Mittagessen betragen 3,30 EUR pro Essen zuzüglich 11,00 EUR Transportkosten pro Tag, so dass sich eine kostendeckende Gebühr von 3,45 EUR ergibt. Diese Änderungen münden in der 3. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Barkelsby über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Offene Ganztagsschule Barkelsby, die als Anlage beigefügt ist. |
Gemeindevertreter Köpke schlägt für die Wählergemeinschaft vor, die Gebühren im Rahmen der 3. Nachtragssatzung wie folgt anzupassen: bei einer Teilnahme 1 x die Woche 15,- € pro Monat bei einer Teilnahme 2-3 x die Woche 30,- € pro Monat bei einer Teilnahme 4-5 x die Woche 45,- € pro Monat Gemeindevertreter Nießler sieht die Erhöhung der Gebühren ebenfalls als erforderlich an, schlägt aber vor, die Steigerung in 2 moderaten Schritten wie folgt durchzuführen: Zum 01.01.2015 bei einer Teilnahme 1 x die Woche 13,- € pro Monat bei einer Teilnahme 2-3 x die Woche 26,- € pro Monat bei einer Teilnahme 4-5 x die Woche 39,- € pro Monat Zum 01.01.2016 bei einer Teilnahme 1 x die Woche 15,- € pro Monat bei einer Teilnahme 2-3 x die Woche 30,- € pro Monat bei einer Teilnahme 4-5 x die Woche 45,- € pro Monat Nach kurzer Diskussion wird die Sitzung auf Antrag von Gemeindevertreter Nießler unterbrochen. Nach Wiederaufnahme der Sitzung wird zunächst über den Vorschlag von Gemeindevertreter Köpke abgestimmt. |
Beschluss: Die vorliegende 3. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Barkelsby über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Offene Ganztagsschule Barkelsby wird mit folgenden Änderungen beschlossen: Die Gebührenbetragen bei einer Teilnahme 1 x die Woche 15,- € pro Monat bei einer Teilnahme 2-3 x die Woche 30,- € pro Monat bei einer Teilnahme 4-5 x die Woche 45,- € pro Monat |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :5 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Förderung von Taxifahrten zur Disco für Jugendliche nach dem Vorbild der Gemeinde Waabs |
Beschlussvorlage - 57/2014 Gemeindevertreter Greis erläutert seine Idee der Förderung von Taxifahrten zur Disco für Jugendliche der Gemeinde nach dem Vorbild der Gemeinde Waabs. Nach kurzer Erläuterung wird die Angelegenheit zur Diskussion über die Modalitäten einstimmig in den Finanzausschuss verwiesen. Die Gemeinde Waabs hat zu den Taxifahrten zur Disco für Jugendliche folgende Regeln aufgestellt: 1. Der Personalausweis der Person, die den entsprechenden Gutschein in Anspruch nehmen möchte, muss vorliegen. 2. Der Gutschein muss von dem/der Bürgermeister/in unterschrieben sein. 3. Das Siegel der Gemeinde muss auf dem Gutschein vorhanden sein. 4. Der Gutschein gilt nur in der Zeit von 20.00 Uhr bis 05:00 Uhr. 5. Der Gutschein gilt nur für das Taxiunternehmen Ottenberg. 6. Durch den Gutschein werden 8,- € von der Gemeinde übernommen. 7. Der Gutschein ist nicht übertragbar! 8. Jeder Jugendliche kann sich einmal im Monat einen solchen Gutschein bei dem/der Bürgermeister/in besorgen. |
Beschluss: Es wird beschlossen, eine Förderung von Taxifahrten von Eckernförde nach Barkelsby für Jugendliche einzuführen. Dazu werden folgende Regeln festgelegt: 1. Der Personalausweis oder Schülerausweis der Person, die den entsprechenden Gutschein in Anspruch nehmen möchte, muss vorliegen. 2. Der Gutschein muss von dem/der Bürgermeister/in unterschrieben sein. 3. Das Siegel der Gemeinde muss auf dem Gutschein vorhanden sein. 4. Der Gutschein gilt nur für Taxiunternehmen in Eckernförde. 5. Durch den Gutschein werden 5,- € von der Gemeinde übernommen. 6. Der Gutschein ist nicht übertragbar! 7. Jede Person mit gültigem Schülerausweis kann sich einmal im Quartal 3 Gutscheine bei der Familie Greis besorgen. Die Förderung ist zunächst bis zum 31.12.2015 begrenzt. |
Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :2 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 14. | Bekanntgaben |
Der im nichtöffentlichen Teil gefasste Beschluss wird bekannt gegeben. |
Gemeindevertreter Wende spricht die letzten Ausschusssitzungen an und bittet darum bezüglich der Teilnahme von nicht redeberechtigten Personen an der Diskussion mehr Disziplin zu wahren. |
Godber Peters | Fritz-Wilhelm Blaas |
Protokollführer | Bürgermeister |