N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Barkelsby vom 12.11.2015.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.05 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Fritz-Wilhelm Blaas
Gemeindevertreterin Silke Greis
Gemeindevertreter Sönke Greve
Gemeindevertreter Rainer Hagemann
Gemeindevertreter Holger Hinrichsen
2. stellv. Bürgermeister Gerhard Jordan
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Köpke
Gemeindevertreter Christian Levien
Gemeindevertreterin Birgit Mackeprang
1. stellv. Bürgermeister Oliver Nießler
Gemeindevertreter Bernd Truelsen
Gemeindevertreter Harald Wende

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Andreas Greis (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
Gast Jens Nommels
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Information über die weitere Nutzung der Kiesgrube durch Firma Brückner
9. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Barkelsby für das Haushaltsjahr 2015
  Beschlussvorlage - 31/2015
10. Förderung von Taxifahrten zur Disco für Jugendliche
  Beschlussvorlage - 33/2015
11. Siedlungsentwicklung im Gemeindegebiet Barkelsby
  Beschlussvorlage - 67/2014
12. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 10 für den Bereich "Erweiterung Baugebiet Am Redder"
  Beschlussvorlage - 34/2015
13. Einrichtung absolutes Halteverbot Einfahrt Achterworth/ Ausfahrt Dorfstraße
  Beschlussvorlage - 35/2015

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Bürgermeister beantragt, den TOP 11 von der Tagesordnung zu nehmen, da hier noch eine weitere Beratung im Bauausschuss stattfinden soll. Als Neuer TOP 11 soll "Siedlungsentwicklung im Gemeindegebiet Barkelsby" aufgenommen werden.

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragezeit
Herr Jess verweist auf die Aussagen bei der Erschließung des Baugebietes "Am Redder". Damals wurde vom ehemaligen Bürgermeister die Aussage getroffen, dass der Wald nicht bebaut werden sollte. Diese war für ihn die Grundlage für den Erwerb des Grundstückes. Durch die jetzt geplante Erschließung dieses Bereiches entsteht ein zusätzlicher Verkehr, welcher zu einer Wertminderung seines Grundstückes führt. Ferner müsse für den Wald ein Ausgleich geschaffen werden, der zu hohen Erschließungskosten führe. Es sei nicht nachzuvollziehen, warum die Anwohner hier nicht frühzeitig über das Vorhaben der Gemeinde informiert wurden.

Auch der Anwohner Herr Kaminski verweist auf Nachteile, da sein Grundstück baulich durch den Waldschutzstreifen belastet sei. Wäre dieser nicht gewesen, hätte er die Bebauung seines Grundstückes anders geplant. Dieses sei im Nachhinein jedoch nicht möglich. Ferner bezweifelt Herr Kaminski, dass die Regenentwässerung des neuen Erschließungsbereiches in das Regenrückhaltebecken ohne Weiteres möglich sei.

Der Bürgermeister verweist darauf, dass die hier angesprochenen Aussagen zu einer Zeit getroffen wurden, als er noch nicht in der Gemeindevertretung war. Eine mögliche Bebauung des Waldes ist bereits ein Jahr in der Diskussion. Straßentrassen sind entgegen der umlaufenden Gerüchte noch nicht festgelegt. Die Entwässerung in das Regenrückhaltebecken wurde vom Amt geprüft und ist möglich. Außerdem verweist der Bürgermeister auf den Standpunkt der Landesplanung, was die Erschließung möglicher Baugebiete in der Gemeinde angeht.

Im Rahmen der eingehenden Diskussion wird auch auf die finanzielle Situation der Gemeinde und die Möglichkeit der Einnahmeerzielung durch den Verkauf von Grundstücken verwiesen.

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Die im Finanzausschuss und Bauausschuss behandelten Tagesordnungspunkte sind Gegenstand der heutigen Tagesordnung.

Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor.

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
Gemeindevertreter Wende fragt nach, wann die Weihnachts- und Adventsfeier stattfindet. Sozialausschussvorsitzender Köpke erklärt, dass die Einladung demnächst verteilt wird.

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 8. Information über die weitere Nutzung der Kiesgrube durch Firma Brückner
Herr Brückner informiert die Gemeindevertretung und die Zuhörer über die weitere Nutzung der Kiesgrube. Er führt Betriebsteile der Firma Nath, die er entweder direkt oder aus der Insolvenz heraus übernommen hat, weiter. In der Kiesgrube in Barkelsby sollen zukünftig gebrauchte Böden, die geringfügig mit Mineralien oder organischen Stoffen vermischt sind, gelagert werden. Zuvor sollen jedoch noch die geringfügigen Restmengen an Kies aus der Grube abgefahren werden, sofern sie nicht für die Planierung der Grube selbst erforderlich sind.
Bisher wurden verschiedene Verdachtsflächen für unerlaubte Einlagerungen untersucht und aufgeräumt. Erste Einlagerungen sollen ab Sommer 2016 erfolgen.

Insgesamt ist das Projekt als generationsübergreifendes Projekt geplant, wobei im Gegensatz zu früheren Zeiten heute für alle später durchzuführenden Rekultivierungs- und Abdeckungsmaßnahmen Bürgschaften zu hinterlegen sind.

Fragen der Anwesenden werden beantwortet.

Auf Nachfrage willigt Herr Brückner ein, in 2016 eine Besichtigung der Kiesgrube für die Gemeindevertretung anzubieten.

zu TOP 9. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Barkelsby für das Haushaltsjahr 2015
Beschlussvorlage - 31/2015
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2015 und ein Nachtragshaushaltsplan 2015 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.

Beschluss:
Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 werden beschlossen.

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Förderung von Taxifahrten zur Disco für Jugendliche
Beschlussvorlage - 33/2015
Am 06.11.2014 wurde beschlossen, eine Förderung von Taxifahrten von Eckernförde nach Barkelsby für Jugendliche einzuführen. Dazu wurden folgende Regeln festgelegt:

1. Der Personalausweis oder Schülerausweis der Person, die den entsprechenden Gutschein in Anspruch nehmen möchte, muss vorliegen.
2. Der Gutschein muss von dem/der Bürgermeister/in unterschrieben sein.
3. Das Siegel der Gemeinde muss auf dem Gutschein vorhanden sein.
4. Der Gutschein gilt nur für Taxiunternehmen in Eckernförde.
5. Durch den Gutschein werden 5,- € von der Gemeinde übernommen.
6. Der Gutschein ist nicht übertragbar!
7. Jede Person mit gültigem Schülerausweis kann sich einmal im Quartal 3 Gutscheine bei der Familie Greis besorgen.

Die Förderung wurde zunächst bis zum 31.12.2015 begrenzt.

Im Jahre 2015 wurden bis zur Erstellung der Vorlage insgesamt 16 Gutscheine à 5 € abgerechnet.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Förderung von Taxifahrten von Eckernförde nach Barkelsby für Jugendliche unbefristet bis zu einer gegenteiligen Beschlussfassung fortzusetzen. Die am 06.11.2014 festgelegten Regeln bleiben bestehen.

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Siedlungsentwicklung im Gemeindegebiet Barkelsby
Beschlussvorlage - 67/2014
Mit Verabschiedung des Landesentwicklungsplanes im Oktober 2010 wurde den Kommunen im Land SH ein neuer Siedlungsentwicklungsrahmen aufgegeben. Danach können ländliche Gemeinden bis zum Jahr 2025 um bis zu 10 % des Wohnungsbestandes (Stand: 31.12.2009) wachsen. Der Wohnungsbestand beträgt für Barkelsby 595 Wohneinheiten (WE). Damit wäre eine Entwicklung von bis zu 59 WE möglichen. Hiervon sind jedoch noch evtl. Wochenend- und Ferienhäuser sowie vorhandenes Innenentwicklungspotenzial in Abzug zu bringen.

Grundsätzlich könnte über eine Entwicklung nachgedacht werden. Im Zuge der Standortsuche sind jedoch verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Hierzu gehört insbesondere der Grundsatz "Innenentwicklung vor Außenentwicklung". Weiterhin hat das Innenministerium bei anderen Bauleitplanverfahren immer wieder darauf hingewiesen, dass eine wohnbauliche Entwicklung am vorhandenen Siedlungskern und nicht in den Außenbereichslagen oder Ortsteilen erfolgen sollte. Darüber hinaus sind, wie üblich, die naturschutzrechtlichen Belange zu prüfen und zu berücksichtigen.

Um für Barkelsby über eine Siedlungsentwicklung zu beraten, sind somit folgende Punkte von Bedeutung:
  • Innenentwicklung vor Außenentwicklung
  • Prüfung des vorhandenen Innenentwicklungspotenzials
  • Beachtung naturschutzrechtlicher Belange
  • Vorrangige Entwicklung im/am Dorfkern

Sofern sich ein Bedarf für eine Siedlungsentwicklung abzeichnen lässt, die eine Bauleitplanung zur Folge hat, wäre vorab eine Innenentwicklungsanalyse durch einen Fachplaner durchzuführen. Die Kosten hierfür betragen ca. 2.500,00 bis 3.000,00 EURO. Erst danach kann der tatsächliche Entwicklungsrahmen festgestellt werden. Diese Analyse ist zwingende Vorgabe des Innenministeriums, sobald eine Gemeinde bauleitplanerisch tätig werden möchte.

Es erscheint sachdienlich, dass sich für die Gemeinde Barkelsby grundsätzliche Gedanken über eine siedlungsstrukturelle Entwicklung bis zum Jahr 2025 gemacht werden.
Ziel der Beratung sollte somit sein,
  • ob eine Entwicklung erfolgen soll,
  • in welchem Umfang die Entwicklung erfolgen soll und
  • wo die Entwicklung erfolgen soll.

Der Bauausschuss hat am 26.02.2015 bereits über die Angelegenheit beraten. Es wurde jedoch kein Beschluss gefasst, da eine Notwendigkeit seinerzeit nicht bestand. Da nun ein Baugebiet in Barkelsby geplant ist, ist erneut über den Punkt abzustimmen.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, die siedlungsstrukturelle Entwicklung der Gemeinde näher zu untersuchen. Zur Klärung, wie sich der städtebauliche Entwicklungsrahmen darstellt und auf welchen Flächen eine bauliche Entwicklung möglich ist, soll eine konkrete Untersuchung durch das Planungsbüro Springer aus Busdorf erfolgen.   

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 10 für den Bereich "Erweiterung Baugebiet Am Redder"
Beschlussvorlage - 34/2015
Bereits in der Vergangenheit wurde in der Gemeinde thematisiert, dass Baugebiet "Am Redder" zu erweitern. Ziel ist es weiteren Wohnraum in der Gemeinde Barkelsby zu schaffen.  
Innerhalb der Gemeindevertretung erhebt sich eine Diskussion um die Notwendigkeit der Erschließung des Waldes als Baugebiet. In diesem Zusammenhang schlägt Gemeindevertreter Nießler vor, das Ergebnis der Siedlungsentwicklungsplanung abzuwarten und erst danach die Entscheidung über die Erschließung eines neuen Baugebietes zu treffen.

Beschluss:
  1. Für das Gebiet "Erweiterung Baugebiet Am Redder"* wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung von neuem Wohnraum
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Springer aus Busdorf beauftragt werden.
  4. Von der frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann im Verfahren nach § 13 a BauGB abgesehen werden.
  5. Von der frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zweckeder Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

* s. ums. räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)   

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Einrichtung absolutes Halteverbot Einfahrt Achterworth/ Ausfahrt Dorfstraße
Beschlussvorlage - 35/2015
Von den Anliegern der Straße "Achterworth" liegt ein Antrag auf die Einrichtung eines absoluten Halteverbotes für den Einmündungsbereich Achterworth/Dorfstraße vor. Grund ist die widerrechtliche Nutzung der Verkehrsfläche als Parkplatz für die Eltern, die ihre Kinder zur Schule bringen bzw. abholen. Dadurch wird der Einmündungsbereich zeitweise stark blockiert. Es kommt in dem Bereich zu einer starken Gefährdung der Schulkinder. Das Ein- und Ausfahren aus der Straße "Achterworth" wird stark behindert.  

Beschluss:
Das durch die Anwohner beantragte absolute Halteverbot im Einmündungsbereich Achterworth/Dorfstraße soll wie im Antrag (Standorte für Halteverbotsschilder) aufgeführt umgesetzt werden. Das Amt wird den Kreis Rendsburg-Eckernförde mit der Umsetzung beauftragen.  

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.


Godber Peters  Fritz-Wilhelm Blaas 
Protokollführer  Bürgermeister