N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Barkelsby vom 16.06.2016.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.25 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Fritz-Wilhelm Blaas
Gemeindevertreterin Silke Greis
Gemeindevertreter Sönke Greve
Gemeindevertreter Rainer Hagemann
2. stellv. Bürgermeister Gerhard Jordan
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Köpke
Gemeindevertreter Christian Levien
Gemeindevertreterin Birgit Mackeprang
1. stellv. Bürgermeister Oliver Nießler
Gemeindevertreter Bernd Truelsen
Gemeindevertreter Harald Wende

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Andreas Greis (entschuldigt )
Gemeindevertreter Holger Hinrichsen (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Amtsdirektor Gunnar Bock

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG
  Beschlussvorlage - 21/2016
9. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für den Bereich "Diekstöcken Klönhammerkoppel"
9.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 18/2016
9.2 Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 19/2016
10. Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Achterworth II"
  Beschlussvorlage - 37/2015
11. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 10 für den Bereich "Erweiterung Baugebiet Am Redder"
  Beschlussvorlage - 38/2015
12. Neuaufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde
  Beschlussvorlage - 16/2016
13. Erlass einer neuen Abwasserbeseitigungssatzung
  Beschlussvorlage - 17/2016
14. Straßenausbau "Rögener Weg", konkrete Ausführung
  Beschlussvorlage - 15/2016
15. Widmungsverfahren für die Straßen "Böhnrüher Weg" und "Rögener Weg"
  Beschlussvorlage - 11/2016
16. Erweiterung der Straßenbeleuchtung Barkelsby im Rosseer Weg
  Beschlussvorlage - 13/2016
17. Halteverbot auf dem Vorplatz des Feuerwehrgerätehauses
  Beschlussvorlage - 20/2016
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
21. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Die TO wird um den TOP 20 "Grundstücksangelegenheit" ergänzt.
Die TOP 18 bis 20 werden nicht öffentlich behandelt. 

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragezeit
Entsprechende Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern werden vom Bürgermeister wie folgt beantwortet:
  • ein Brief der Elternvertretung der Kindertagesstätte wurde mündlich beantwortet; künftig erfolgt eine schriftliche Beantwortung,
  • das Waldstück im Bereich der 1. Änderung und Erweiterung des B-Planes Nr. 8 "Achterworth II" kann in einem formellen Verfahren, welches auch einen ökologischen Ausgleich festlegt, umgewandelt werden,
  • die technische Umsetzbarkeit des Baugebietes (1. Änderung B-Plan Nr. 8) wurde geprüft
  • ein Erschließungsbeginn des gleichen Baugebietes erscheint im Frühjahr 2017 wahrscheinlich,
  • weitere Detailfragen müssen im weiteren Planverfahren erörtert und geklärt werden,
  • die Höhe der Ausbaubeiträge im Rögener Weg werden im weiteren Verfahren geklärt.

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Die Berichte des Bürgermeisters und seines 1. Stellvertreters (Urlaubsvertretung) liegen dem Originalprotokoll bei.

zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
Es liegen keine Anregungen oder Beschwerden vor.

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
Entsprechende Fragen der Gemeindevertreter werden vom Bürgermeister ergänzt vom Bauausschussvorsitzenden wie folgt beantwortet:
  • (GV Jordan): Die problematische Parksituation in der Dorfstraße bei Veranstaltungen in der Kirche muss mit dem Ordnungsamt besprochen werden.
  • (GV Hagemann): Der Auftrag für die Telefonanlage für die Krippe wurde erteilt; der Bürgermeister klärt den Zeitpunkt der Ausführung nochmal mit der Firma.
  • (GV Truelsen): Der Bürgermeister veranlasst die Beseitigung des überhängenden Buschwerks im Gildeweg und des Loches im Bereich der Ausfahrt "Bundeswehr".

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 8. Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG
Beschlussvorlage - 21/2016
Im Rahmen der Abschlüsse der Wegenutzungsverträge im Jahre 2010 wurde den Gemeinden angeboten, sich an der Schleswig-Holstein Netz AG als Netzbetreiber in Form von Aktienerwerb zu beteiligen.
Die Schleswig-Holstein Netz AG hat den Gemeinden, nach Ablauf der Haltefrist für die Aktien von 5 Jahren, ein neues Angebot zum Erwerb für Aktien unterbreitet. Der Preis pro Aktie beläuft sich auf 4.695,24 €.
Die Gemeinde Barkelsby könnte maximal 61 Aktien zu einem Preis 286.409,64,- € erwerben. Die Mindestabnahme beträgt 22 Aktien für 103.295,28 €. Die Garantiedividende beträgt nach Abzug der Unternehmenssteuer 152,11 € pro Aktie. Von dieser Summe sind noch Kapitalertragssteuer und der Solidaritätszuschlag abzuziehen. Somit verbleibt eine Dividende von 128,03 € je Aktie, welches einer Verzinsung von 2,73 % entsprechen würde.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, sich durch den Erwerb von 61 Aktien an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen.  

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :5
Enthaltungen :3

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 9. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für den Bereich "Diekstöcken Klönhammerkoppel"

zu TOP 9.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 18/2016
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für den Bereich "Diekstöken Klönhammerkoppel" der Gemeinde Barkelsby und die Begründung haben in der Zeit vom 15.02.2016 bis zum 16.03.2016 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden hierüber schriftlich informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.   

Beschluss:
Abwägungsbeschlüsse
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für den Bereich "Diekstöken Klönhammerkoppel" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
(siehe Vorlage des Planungsbüros Springer – wird Bestandteil des Originalprotokolls.)  

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9.2 Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 19/2016
Siehe Beschlussvorlage 18/2016. 

Beschluss:
Die Satzungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für den Bereich "Diekstöken Klönhammerkoppel" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für den Bereich "Diekstöken Klönhammerkoppel" durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 BauGB); dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 in Kraft.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Achterworth II"
Beschlussvorlage - 37/2015
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 12.11.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Erweiterung Baugebiet Am Redder" beschlossen. Zwischenzeitlich hat sich ergeben, dass vier Grundstücke des Bebauungsplanes Nr. 8 "Achterworth II" mit überplant werden müssen. Im Bereich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 8 "Achterworth II" wurde u. a. ein Waldabstand festgesetzt. Durch den künftigen Fortfall des Waldes, sind diese Festsetzungen entsprechend anzupassen.
Überdies haben zwischenzeitlich Überlegungen zu einer weiteren Ausdehnung des Geltungsbereichs in Richtung Norden stattgefunden. Unter Berücksichtigung dieser Ziele, ist der Geltungsbereich zu ändern/ zu vergrößern.

Da der neue Geltungsbereich mehrere Grundstücke des Bebauungsplans Nr. 8 berührt, ist das Verfahren als 1. Änderung und Erweiterung durchzuführen. Der Aufstellungsbeschluss für den bisherigen Bebauungsplan Nr. 10 für den Bereich "Erweiterung Baugebiet Am Redder" wäre somit in der Konsequenz wieder aufzuheben. Hierzu wird auf die Beschlussvorlage 38/2015 verwiesen.   

Beschluss:
  1. Für das Gebiet "Achterworth II"* wird die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
    Schaffung von neuem Wohnraum
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Springer aus Busdorf beauftragt werden.
  4. Von der frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann im Verfahren nach § 13 a BauGB abgesehen werden.
  5. Von der frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

* s. ums. räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)

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Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 10 für den Bereich "Erweiterung Baugebiet Am Redder"
Beschlussvorlage - 38/2015
Siehe Beschlussvorlage 37/2015.  

Beschluss:
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 10 für das Gebiet "Erweiterung Baugebiet am Redder"* vom 12.11.2015 wird aufgehoben.

*s. ums. räuml. Geltungsbereichsabgrenzung  

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Neuaufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde
Beschlussvorlage - 16/2016
Das Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Barkelsby hat am 14.09.1988 erstmals die Zustimmung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde erhalten. Eine Fortschreibung erfolgte 1992. Dieses Abwasserbeseitigungskonzept diente bisher als Grundlage für abwasserrechtliche Entscheidungen im Gemeindegebiet.

Zweck und Ziel der Planung ist die schadlose Beseitigung des in der Gemeinde Barkelsby anfallenden Abwassers. Hierzu gehört das Schmutz- und Niederschlagswasser.

Da das einleitend angeführte Abwasserbeseitigungskonzept keine Aussagen zum Verbleib des Niederschlagswassers trifft, wurde im Zusammenhang mit der Neuaufstellung der Abwasserbeseitigungssatzung die Überarbeitung des Abwasserbeseitigungskonzeptes notwendig.

Der Umfang des Abwasserbeseitigungskonzeptes richtet sich nach § 31 Landeswassergesetz S.-H. und bedarf der Genehmigung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde.

Die im Konzept dargestellten Inhalte umfassen das Sammeln, das Fortleiten und die Beseitigung des Abwassers. Die Behandlung des Abwassers, das über die örtlichen Trennsysteme abgeführt wird, übernimmt die Kläranlage der Stadt Eckernförde.

Das Abwasserbeseitigungskonzept besteht aus der Übersichtskarte und dem Erläuterungsbericht. 

Beschluss:
Das vorliegende Abwasserbeseitigungskonzept, bestehend aus der Übersichtskarte und dem Erläuterungsbericht (Stand 13.05.2016), wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde die Genehmigung zu beantragen.   

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Erlass einer neuen Abwasserbeseitigungssatzung
Beschlussvorlage - 17/2016
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Barkelsby wurde am 17.12.1997 beschlossen und trat rückwirkend zum 01.07.1997 in Kraft. Nach § 2 (1) des Kommunalabgabengesetzes S.-H. verliert diese Satzung zwanzig Jahre nach Inkrafttreten ihre Gültigkeit. Dieser Fall tritt für die Gemeinde zum 30.06.2017 ein.

Basis für die Beitrags- und Gebührensatzung ist die Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde. Diese wurde am 22.08.1991 erlassen.

Zwischenzeitlich haben sich die rechtlichen Grundlagen im Landeswassergesetz S.-H. (LWG) geändert. Gemäß § 31 (5) LWG können die Gemeinden entsprechend ihrem Abwasserbeseitigungskonzept in der Abwasserbeseitigungssatzung vorschreiben, dass und in welcher Weise Niederschlagswasser auf den Grundstücken, auf denen es anfällt, zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in Gewässer einzuleiten ist, sofern dies ohne unverhältnismäßige Kosten möglich und wasserwirtschaftlich sinnvoll ist. Diese Übertragung erfolgte bisher weder im Abwasserbeseitigungskonzept noch in der Abwasserbeseitigungssatzung. Somit wäre bis zum heutigen Tag die Gemeinde für die Niederschlagswasserbeseitigung zuständig.

Ziel ist es, alle rechtlichen Grundlagen zur Abwasserbeseitigung auf den neuesten Stand zu bringen. Nachdem zum Abwasserbeseitigungskonzept und zur Abwasserbeseitigungssatzung die notwendigen Genehmigungen der Unteren Wasserbehörde erteilt wurden, ist dann im vierten Quartal über die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zu beraten. Dieser Prozess ist zur rechtssicheren Regelung der Abwasserbeseitigung und der damit verbundenen Erhebung von Beiträgen und Gebühren unerlässlich.

Abschließend erfolgt der Hinweis, dass der Gemeindevertretung eine Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zum 01.01.2017 vorgelegt werden wird, damit Vorauszahlungen auf die Abwasserbeseitigungsgebühren am Anfang des Jahres 2017 für das gesamte Jahr rechtssicher erhoben werden können.  
Der Bau-, Umwelt- und Wegeausschuss hat beschlossen, die Verwaltung prüfen zu lassen, ob die Satzung um einen Paragraphen ergänzt werden kann, der der Gemeinde generell ermöglicht, Ausnahmen von der Satzung zuzulassen. Amtsdirektor Bock teilt mit, dass dies nicht möglich sei, da Rechtsnormen inhaltlich hinreichend bestimmt sein müssten, damit sie für jedermann eindeutig und verlässlich seien. Soweit Ausnahmetatbestände aufgenommen werden sollen, müssten auch diese genau beschrieben werden.

Beschluss:
Der Entwurf der Abwasserbeseitigungssatzung (Stand 20.05.2016) wird in der vorliegenden Form beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde die Genehmigung zu beantragen.  

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Straßenausbau "Rögener Weg", konkrete Ausführung
Beschlussvorlage - 15/2016
Nachdem die Gemeindevertretung am 04.03.2015 grundsätzlich über den Ausbau des Rögener Wegs beraten und beschlossen hat, wurde unterdessen ein Zuschussantrag gestellt und erste Vorplanungen wurden angestrengt. Eine Bewilligung des Zuschussantrages wurde durch das Landesamt für Landwirtschaft und ländliche Räume (LLUR) zwischenzeitlich mündlich in Aussicht gestellt. Eine schriftliche Bewilligung scheitert derzeit noch daran, dass die Gemeinde eine detaillierte naturschutzrechtliche Stellungnahme seitens der unteren Naturschutzbehörde (UNB) nachreichen muss. Diese wurde im Vorwege nur in Form einer Vorabstellungnahme als E-Mail-Zweizeiler eingeholt, um zunächst in Unkenntnis einer Zuschussbewilligung keine unnötigen Kosten zu verursachen. Gegenstand dieser Stellungnahme wird im Wesentlichen die Allee sein. Die Grenzen des gemeindlichen Straßenflurstücks attestieren eindeutig, dass die Bäume der Gemeinde Barkelsby gehören.
Die Erarbeitung der Grundlage für die nunmehr noch erforderliche Stellungnahme der UNB muss durch die Gemeinde veranlasst werden. In Absprache mit dem Bürgermeister und dem Bauausschussvorsitzenden wurde am 28.04.2016 der Baumsachverständige Stuhr aus Waabs mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Dieser wird die Bäume der Baumallee einzeln aufnehmen und hinsichtlich ihrer Vitalität begutachten. Das Ergebnis wird definieren, wie viele Bäume erhaltensbedürftig und wie viele Bäume abgängig sind. Da die vorhandenen Bäume eigentlich viel zu dicht an der Straße stehen und somit drohen, vom Verkehr beschädigt zu werden bzw. umgekehrt auch den Verkehr einschränken, ist es eine Überlegung, nahezu sämtliche Bäume zu fällen und weiter zurück versetzt eine neue Allee zu pflanzen. Der Landanlieger Clausen hat anlässlich eines Ortstermins bereits geäußert, dass er eine Neuanlage der Allee begrüßen würde. Dazu würde er auch Land bereitstellen und an die Gemeinde veräußern (z.B. beidseitig ein Streifen von 1,50 m Breite mit insgesamt ca. 1.500 m²).
Auch wenn die Gemeinde jetzt nur die nötigsten Maßnahmen an der Bäumen vornehmen möchte, sollte sie bedenken, dass in den kommenden Jahren erheblicher Aufwand zur Pflege und ggf. für Ersatzpflanzungen entstehen wird. Daher scheint es nach Auffassung von Herrn Andresen jetzt der günstige Zeitpunkt zu sein, für die Zukunft eine nachhaltige, abgerundete Maßnahme durchzuführen.

Bisher wurde der Ersatz der Allee noch nicht in die Kostenschätzung einbezogen. Tatsächlich muss abgewartet werden, wie das baumsachverständige Gutachten ausfallen wird. Bei einer Alleelänge von 350 m mögen die Kosten für die Beseitigung vorhandener, abgängiger Bäume und Pflanzung von neuen Bäumen mit rund 30.000 € überschlagen werden. Diese Zahl soll nur dazu dienen, die Gesamtkosten des Projektes einschließlich dieser Ideen abschätzen zu können. Dabei wurde davon ausgegangen, dass der Bauhof der Gemeinde und / oder der Landanlieger die Entwicklungspflege der Bäume übernehmen, d.h. in erste Linie das Wässern bei anhaltender Trockenheit. Die somit überschlagenen Kosten von 30.000 € wären beitragsfähiger Aufwand i.S.d. Straßenausbaubeitragssatzung, weil der Straßenausbau, sollte das Gutachten dementsprechend ausfallen, die Beseitigung und Ersatzpflanzung erfordern würde.
Der Zuschussgeber erklärt schon jetzt mündlich, dass die Maßnahme in 2016 abgeschlossen, abgerechnet und der Verwendungsnachweis eingereicht werden muss. Daher kann es sein, dass für die Fällung von Bäumen eine Ausnahmegenehmigung für die Zeit vor dem 01.10. bei der UNB beantragt werden muss. Folgender Zeitplan wäre anzustreben, wobei der schriftliche Bewilligungsbescheid ein genaues Datum zur Vorlage des Verwendungsnachweises vorgeben wird:
  • Sachverständiges Baumgutachten bis:                        31.05.2016
  • Stellungnahme der UNB hoffentlich bis:                        16.06.2016
  • Beschluss durch die Gemeinde:                              16.06.2016
  • Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe bis:      15.07.2016
  • Ausschreibung und Vergabe bis:                              15.08.2016
  • Baubeginn spätestens:                                    19.09.2016
  • Baufertigstellung spätestens:                              28.10.2016
  • Abnahme und Abrechnung spätestens bis:                  04.11.2016
  • Vorlage Verwendungsnachweis beim LLUR bis:                  11.11.2016      

Kosten und Einnahmen auf Basis der Kostenschätzung vom 11.03.2016 sowie o.g. Annahme der Kosten für die Alleemaßnahmen als Rechenbeispiel:

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Sofern ein naturschutzrechtlicher Ausgleich als Forderung aus der Stellungnahme der UNB hervorgeht und der Ausgleich in situ in Form von Ersatzpflanzungen vorgenommen wird, kann der damit verbundene Aufwand möglicherweise zuschussfähig sein (Prüfung durch das LLUR erst, wenn Unterlagen nachgereicht wurden). Sollten Bäume einen Pflegeschnitt benötigen oder sollte Totholz entfernt werden müssen, so wäre dieser Aufwand jedenfalls nicht zuschussfähig. Ebenso ist jeglicher Aufwand von Grunderwerb nicht zuschussfähig (Kaufpreis, Notar- und Vermessungskosten).

Anlässlich des Ortstermins am 28.04.2016 hat Herr Andresen sich den Durchlass der Koseler Au genauer angesehen. Auch wenn die Wasserzügigkeit gewährleistet ist, so liegen die Betonrohre nicht mehr linear voreinander und es sind Öffnungen an den Rohrstößen zu erkennen. Zudem ist der Durchlass für die ausgebaute Straße zu kurz und müsste verlängert werden. Der in der Straße erkennbare Asphaltschnitt ließ vermuten, dass der Durchlass in den vergangenen Jahren schon einmal erneuert wurde. Nach Aussage des Anliegers ist das aber nicht der Fall. Der Asphaltschnitt stammt von der Verlegung einer Versorgungsleitung. Da die Gemeinde für den Durchlass des Vorfluters des Wasser- und Bodenverbandes verantwortlich ist, wird angeregt, diesen Durchlass mit zu erneuern. Auch die diesbzgl. Zuschussfähigkeit prüft das LLUR erst verbindlich, wenn die ergänzenden Unterlagen vorliegen. Die Kosten für die Erneuerung des Durchlasses im Zuge der Maßnahme mögen mit rund 5.000 € angenommen werden.

Erklärung der Bauweise des Straßenausbaus:
Der vorhandene, pechhaltige Asphaltoberbau wird aufgebrochen und ordnungsgemäß entsorgt (teuer). Anschließend wird der Unterbau vervollständigt und profiliert, eine neue Asphalttragschicht in 10 cm Stärke eingebaut und abschließend eine Deckschicht in 4 cm Stärke asphaltiert. Die Gemeindegrenze zwischen Gammelby und Barkelsby verläuft genau am Durchlass der Koseler Au. Um den Bereich des Durchlasses und der Hofzufahrt Rögen nachhaltig ausbauen zu können, findet in den Gremien der Gemeinde Barkelsby die Beratung über die Übernahme entsprechender Kostenanteile der Gemeinde Gammelby statt.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Ausbau des Rögener Weges durchzuführen. Die Allee soll erneuert werden. Der Durchlass des Verbandsgrabens ist zu erneuern. Die Kosten der Maßnahme werden anerkannt. Entsprechende Mittel werden im Haushalt bereitgestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die weitere Planung zu beauftragen, eine Ausschreibung zu veranlassen und die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter vorzunehmen. Sollte Grunderwerb für die Platzierung neuer Alleebäume erforderlich werden, so wird der Bürgermeister ermächtigt, einen Grundstückskaufvertrag zu verhandeln, zu unterzeichnen und der Gemeinde zur Beschlussfassung vorzulegen. Der derzeitige Eigentümer der künftigen neuen Alleebaumstandorte übernimmt die Pflege der Allee.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Widmungsverfahren für die Straßen "Böhnrüher Weg" und "Rögener Weg"
Beschlussvorlage - 11/2016
Für den Ausbau der Straßen "Böhnrüher Weg" und "Rögener Weg" sollen von den Anliegern Beiträge nach der Straßenausbaubeitragssatzung erhoben werden. Dafür ist die Widmung der Straße Voraussetzung. Da Widmungsunterlagen nicht vorhanden und die Widmungstheorie schwierig nachweisbar ist, soll aus Gründen der Rechtssicherheit die Straße dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.

Die Klassifizierung der Straßen nach dem Straßen- und Wegegesetz ist unabhängig von der Klassifizierung nach dem Straßenausbaubeitragsrecht.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, folgende Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen:
Nr.
Bezeichnung
Gemarkung
Flur
Flurstück/e
1
Böhnrüher Weg (Ortslage)
Neubarkelsby
Barkelsby
1
3
Teilfläche von 13/13
52/19, 61/17, Teilflächen von 130/18, 52/16 und 134/25
2
Böhnrüher Weg (außerhalb der Ortslage)
Barkelsby
Mohrberg
3
1
Teilfläche von 134/25
Teilflächen von 2/3, 2/5 und 8/5
3
Rögener Weg
Aukamp
1
25/2

Die Einstufung der unter der Nr. 1 aufgeführten Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 a StrWG als Ortsstraße. Sie ist im Lageplan I grün dargestellt.
Die Einstufung der unter der Nr. 2 aufgeführten Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 b StrWG als Gemeindeverbindungsstraße. Sie ist in den Lageplänen I und II rot dargestellt.
Die Einstufung der unter der Nr. 3 aufgeführten Verkehrsfläche erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 b StrWG als Gemeindeverbindungsstraße. Sie ist im Lageplan III blau dargestellt.    

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Erweiterung der Straßenbeleuchtung Barkelsby im Rosseer Weg
Beschlussvorlage - 13/2016
Entsprechend des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 03.03.2016 zu TOP 13 hat Herr Andresen ermittelt:
Der Knick zwischen Straße und Erschließungsgebiet Seelbarg gehört genauso wie die Straße der Gemeinde Barkelsby, so dass ausreichend Platz für die Verlegung des Kabels und die Aufstellung der Laternen vorhanden ist. Es wurde beschlossen, 3 zusätzliche Leuchten aufzustellen. Es ergibt sich ein vergleichsweise enger Abstand von 25-30 m.

Kostenberechnung:
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Hinsichtlich der Regelungen der Straßenausbaubeitragssatzung hat die Prüfung ergeben, dass es sich um keine beitragspflichtige Maßnahme handelt.    

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Straßenbeleuchtung Barkelsby im Rosseer Weg um 3 Laternen zu erweitern. Die ermittelten Kosten in Höhe von rund 6.500 € werden anerkannt. Erforderliche Mittel werden im Vermögenshaushalt der Gemeinde bereitgestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, erforderliche Aufträge zu veranlassen.    

Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :11
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 17. Halteverbot auf dem Vorplatz des Feuerwehrgerätehauses
Beschlussvorlage - 20/2016
Auf dem Vorplatz des Feuerwehrgerätehauses in Barkelsby parken des Öfteren widerrechtlich Fahrzeuge und behindern im Falle eines Ausrückens der Feuerwehr die Einsatzfahrzeuge. Um auf diese Situation hinzuweisen, ist es angedacht, Halteverbotsschilder (Absolutes Halteverbot) aufzustellen. Die Standorte der Schilder sollen mit dem Wehrführer, dem Bürgermeister und dem Ordnungsamt an einem gemeinsamen Ortstermin vereinbart werden. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, in Abstimmung mit dem Ordnungsamt und dem Gemeindewehrführer, Halteverbotsschilder (absolutes Halteverbot) aufzustellen.

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 21. Bekanntgaben
Der Bürgermeister gibt die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse bekannt.


Gunnar Bock  Fritz-Wilhelm Blaas 
Protokollführer  Bürgermeister