N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Barkelsby vom 15.12.2016.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.25 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Fritz-Wilhelm Blaas
Gemeindevertreter Andreas Greis
Gemeindevertreterin Silke Greis
Gemeindevertreter Sönke Greve
Gemeindevertreter Rainer Hagemann
Gemeindevertreter Holger Hinrichsen
2. stellv. Bürgermeister Gerhard Jordan
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Köpke
Gemeindevertreterin Birgit Mackeprang
1. stellv. Bürgermeister Oliver Nießler
Gemeindevertreter Bernd Truelsen
Gemeindevertreter Harald Wende

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Christian Levien (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
Gast Angela Zanon

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet "Am Redder"
8.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 46/2016
8.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (erneute öffentliche Auslegung)
  Beschlussvorlage - 44/2016
9. Vorbereitende Maßnahmen für die "Erste Änderung und Erweiterung des B-Planes Nr. 8"
  Beschlussvorlage - 43/2016
10. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 07. Mai 2017
  Beschlussvorlage - 41/2016
11. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017
  Beschlussvorlage - 40/2016
12. Erlass Haushaltssatzung 2017
  Beschlussvorlage - 39/2016
13. Vorbereitung auf eine Stellungnahme zum Regionalplan "Wind"
  Beschlussvorlage - 42/2016
14. Auftragsvergabe Parkplatz
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
16. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Bürgermeister beantragt, TOP 14 in nicht öffentlicher Sitzung zu behandeln. Im späteren Verlauf der Sitzung wird beantragt, einen öffentlichen TOP 14 "Auftragsvergabe Parkplatz" aufzunehmen. 

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragezeit
Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt. 

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Ferner berichtet der Bürgermeister in folgenden Angelegenheiten:
  • Die 80 km/h Begrenzung zwischen Barkelsby und Kappeln ist genehmigt
  • Die Entscheidung über die Verkehrsberuhigung L 27 steht noch aus. Hier sind scheinbar noch Zuständigkeiten zu klären.
  • Es gibt bereits 2 LED Lampen im Dorf.
  • Es gibt eine Zusage von derBäckerei Boysen, ab dem 01.05.17 den Laden im Dorf zu betreiben.
  • Der Schusterredder wird für landwirtschaftliche Fahrzeuge freigegeben, so dass diese nicht durch die Straße am Redder fahren müssen.
  • Die Kosten für die Pflasterung des Parkplatzes übersteigen die veranschlagte Summe. Daher wird TOP 14 neu aufgenommen.
  • Die Gemeinde wird von Herrn Clausen im Rögener Weg Grunderwerb um die neu gepflanzten Bäume tätigen. Ein Kaufpreis ist hier nicht vorgesehen. 

zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
Der Bürgermeister gibt einen Antrag der Anwohner aus dem Finkenweg bekannt, in dem diese die Aufstellung einer zusätzlichen Straßenlampe beantragen. Dieser Antrag soll im nächsten Bauausschuss behandelt werden. 

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
Gemeindevertreterin Mackeprang spricht die Baumfällaktion der Bäume beim Spielplatz Rommelsworth I an und fragt nach dem Grund, da eigentlich eine Baumpflege durchgeführt werden sollte. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass die Bäume in Absprache mit dem Kreis gefällt wurden, da eine Gefahr bestand. Die restlichen Bäume werden stehen bleiben. Hier wird auch noch eine Baumpflege durchgeführt.

Gemeindevertreter Hagemann fragt nach dem Sachstand des Einbaus von Schränken im Durchgang des Kindergartens. Ferner verweist er darauf, dass das Telefon der Krippe defektist.
Der Bürgermeister erklärt, dass verschiedene Arbeiten im Kindergarten im Winter bei schlechtem Wetter durchgeführt werden sollen. Um das defekte Telefon wird er sich kümmern.

Gemeindevertreter Nießler fragt bezüglich des Baugebietes am Redder nach, ob mit zwei Anliegern gesprochen wurde, so wie es vorgesehen war. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass dieses geschehen sei.

Gemeindevertreter Nießler fragt weiterhin nach den Vergabekriterien für die Baugrundstücke. Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass im Dorf Gerüchte über ein Punktesystem grassieren. Ein solches System gibt es jedoch nicht. Gemeindevertreter Greve erklärt, dass angedacht ist, wie bisher auch, eine Arbeitsgruppe einzurichten.

Gemeindevertreter Nießler spricht das Treffen am 17.11.16 im Amt bezüglich des Baugebietes an. Seine Fraktion bemängelt dieses Treffen und fordert mehr Transparenz in den Beratungen. Er regt an, solche Treffen zukünftig nicht mehr stattfinden zu lassen, sondern eine Bauausschusssitzung durchzuführen.

Gemeindevertreterin Mackeprang fragt nach, wie der Sachstand bezüglich des Antrags des Kindergartens auf Änderung der Öffnungszeiten am Freitag ist. Ein solcher Antrag liegt jedoch weder beim Bürgermeister noch bei der Verwaltung vor.
 

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Gemeindevertreter Nießler bemängelt, dass die weitere Frage von Herrn Füser, ob der Schulwald im B-Plan mit überplant wird und die bejahende Auskunft des Bürgermeisters nicht im Protokoll enthalten sind und beantragt, dieses entsprechend zu ergänzen. 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :6

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet "Am Redder"

zu TOP 8.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 46/2016
Der Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Barkelsby und die Begründung haben in der Zeit vom 17.10.2016 bis zum 18.11.2016 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Planungsbüros vom 13.10.2016 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. 

Beschluss:
Abwägungsbeschlüsse
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
(siehe Vorlage des Planungsbüros Springer – wird Bestandteil des Originalprotokolls.) 

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (erneute öffentliche Auslegung)
Beschlussvorlage - 44/2016
Die Gemeinde Barkelsby hat in ihrer Sitzung am 28.09.2016 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden fand in der Zeit vom 17.10.2016 bis einschließlich zum 18.11.2016 statt. Zwischenzeitlich hat ein Gespräch mit den Fraktionsspitzen, der Verwaltung und dem Planungsbüro im Amt Schlei-Ostsee stattgefunden. Ziel dieses Gespräches war es sich mit den eingegangenen Stellungnahmen auseinander zu setzten. Es warzu klären, ob die Gemeinde nochAnpassungen und Änderungen an dem bestehenden Planentwurf wünscht. Ergebnis dieses Gespräches war, dass an der Ursprungsauslegefassung Änderungen gewünscht sind, die einer erneuten öffentlichen Auslegung bedürfen.  

Beschluss:
  1. Die geänderten Entwürfe der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet "Am Redder" und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind an der Planaufstellung erneut zu beteiligen sowie die Entwürfe des Planes und die Begründung nach § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erneut auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der erneuten Auslegung in Kenntnis zu setzten.
Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können. Hierauf ist in der Bekanntmachung hinzuweisen. 

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :4

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Vorbereitende Maßnahmen für die "Erste Änderung und Erweiterung des B-Planes Nr. 8"
Beschlussvorlage - 43/2016
Zur Umsetzung des baulichen Vorhabens "1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Barkelsby" ist es notwendig, um die weitere Planungssicherheit zu gewährleisten, folgende Maßnahmen durchzuführen:
  • Ergänzungsvermessung
  • Baugrunduntersuchung
  • Regenwasserkanalleitungsuntersuchung des RW - Anschlusskanals im Hinblick auf Beschaffenheit und hydraulischer Auslastung
  • Erschließungsvereinbarungmit dem Wasserbeschaffungsverband Mittelschwansen

Die Bauamtsverwaltung schätzt den hierzu erforderlichen monetären Aufwand auf ca. 7.500,00 €.      

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die formulierten Maßnahmen durchführen zu lassen. Die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von 7.500,00 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.    

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 07. Mai 2017
Beschlussvorlage - 41/2016
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Landtagswahl am 07. Mai 2017 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt.
Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind.

Ich bitte daher um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in Ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Landtagswahl am 07. Mai 2017.  

Beschluss:
Für die Landtagswahl am 07. Mai 2017 wird folgendes Wahllokal bestimmt:

Mehrzweckhalle


Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Landtagswahl am 07. Mai 2017 vorgeschlagen:

Wahlvorsteher:                         Fritz Wilhelm Blaas

stellv. Wahlvorsteher:             Christian Levien

Schriftführer:                                    Rainer Hagemann

stellv. Schriftführer:                         Hauke Jess

Beisitzer:                                    Marco Kaminski

Beisitzer:                                    Hans Genz

Beisitzer:                                    Lothar Schleschka

Beisitzer:                                    Ingo Schulz

Beisitzer:                                    Dieter Petersen

Beisitzer:                                    Harald Wende
                                         
Reserve:                         Holger Hinrichsen 

zu TOP 11. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017
Beschlussvorlage - 40/2016
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt.
Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollenmöglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind.

Ich bitte daher um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in Ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Bundestagswahl 17.-/- 24. September 2017.  

Beschluss:
Für die Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017 wird folgendes Wahllokal bestimmt:

Gemeindetreff

Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Bundestagsswahl am 17.-/- 24. September 2017 vorgeschlagen:

Wahlvorsteher:             Hans-Heinrich Köpke

stellv. Wahlvorsteher: Christian Levien

Schriftführer:                                    Harald Wende

stellv. Schriftführer:             Rainer Hagemann

Beisitzer:                        Sönke Greve

Beisitzer:                                    Hans Genz

Beisitzerin:                                    Silke Greis

Beisitzerin:                                    Claudia Hinrichsen

Beisitzer:                                    Ingo Schulz

Beisitzer:                                    Bernd Truelsen

                                         
Reserve:             Dieter Petersen
  

zu TOP 12. Erlass Haushaltssatzung 2017
Beschlussvorlage - 39/2016

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen.Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.   


Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017, das Investitionsprogramm für die Jahre 2018 bis 2020 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      2.490.300,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      2.490.300,00 EUR


2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      907.300,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      907.300,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      12,22 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          270 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          270 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         330 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 EUR.

§ 5

Als Anlage gilt der Stellenplan.   


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Vorbereitung auf eine Stellungnahme zum Regionalplan "Wind"
Beschlussvorlage - 42/2016
Die Landesregierung wird den Entwurf für den Teilregionalplan "Wind" am 06.12.2016 beschließen und sodann unverzüglich bekannt geben. Eine offizielle Verfahrensbeteiligung wird von Januar bis April erwartet. Die Landesplanung hat die entsprechenden Entwürfe zwischenzeitlich erstellt. Neu soll sein, dass die stärksten Flächenerhöhungen in Schleswig-Holstein im Kreis Rendsburg-Eckernförde stattfinden sollen, wovon vermutlich auch das Amtsgebiet Schlei-Ostsee betroffen sein wird.

Nunmehr geht es darum, eine tendenzielle Einschätzung der Situation aus gemeindlicher Sicht abzugeben, damit der Bürgermeister und die Amtsverwaltung in die Lage versetzt werden, (ggf. mit externer fachlicher Unterstützung) die im offiziellen Verfahren erforderliche Stellungnahme im Sinne der Gemeinde vorzubereiten. Soweit benachbarte Gemeinden zur gleichen Einschätzung für ein übergreifendes Gebiet kommen, kann eine dieses Gebiet betreffende gemeinsame Stellungnahme erarbeitet werden. 

Beschluss:
  1. Die Gemeindevertretung hält die Ausweisung von Windeignungsflächen im Gemeindegebiet tendenziell für nicht geboten.
  2. Soweit weitere Gemeinden der Region Schlei-Ostsee einen gleichlautenden Beschluss fassen, soll gemeinsam eine Stellungnahme erarbeitet werden, soweit dieses argumentativ gebietsübergreifend sinnhaft erscheint.
  3. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den Bürgermeistern derjenigen Gemeinden die eine gemeinsame Stellungnahme vorbereiten lassen wollen, bei Bedarf externe fachliche Unterstützung einzuholen. 

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Auftragsvergabe Parkplatz
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass ihm zwei Angebote für die Pflasterung des neuen Parkplatzes vorliegen. Das erste Angebot beläuft sich auf 23.445,38 € für 490 m² und das zweite Angebot auf 23.678,38 € für 410 m². Es waren jedoch nur 20.000,- € für die Errichtung des Parkplatzes vorgesehen, so dass hier auch über die Mehrkosten zu entscheiden ist.
Auf Nachfrage erklärt der Bürgermeister die Differenz in den Flächen mit der Tatsache, dass die Firmen die Fläche selbst aufgemessen haben.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Pflasterung der neuen Parkplatzfläche gemäß erstem Angebot für 23.445,38 € zu vergeben. Die Kosten werden anerkannt. 

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 16. Bekanntgaben
Der im nichtöffentlichen Teil gefasste Beschluss wird bekannt gegeben. 


Godber Peters  Fritz-Wilhelm Blaas 
Protokollführer  Bürgermeister