N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Barkelsby vom 29.05.2017.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.35 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Fritz-Wilhelm Blaas
Gemeindevertreter Andreas Greis
Gemeindevertreterin Silke Greis
Gemeindevertreter Sönke Greve
Gemeindevertreter Holger Hinrichsen
2. stellv. Bürgermeister Gerhard Jordan
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Köpke
Gemeindevertreter Christian Levien
1. stellv. Bürgermeister Oliver Nießler
Gemeindevertreter Bernd Truelsen
Gemeindevertreter Harald Wende

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Rainer Hagemann (entschuldigt )
Gemeindevertreterin Birgit Mackeprang (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet "Achterworth II" der Gemeinde Barkelsby
Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 19/2017
9. Satzungsbeschluss der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet "Achterworth II" der Gemeinde Barkelsby sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 20/2017
10. Stellungnahme zur Landesentwicklungsstrategie Schleswig-Holstein 2030 "Weißbuch"
  Beschlussvorlage - 12/2017
11. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.-H. - Sachthema Windenergie
11.1 Gesamträumlichen Planungskonzept
  Beschlussvorlage - 15/2017
11.2 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht
  Beschlussvorlage - 16/2017
11.3 Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung
  Beschlussvorlage - 17/2017
11.4 Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen
  Beschlussvorlage - 18/2017
12. Maßnahmen im Sanitärbereich des Kindergartens Barkelsby
  Beschlussvorlage - 21/2017
13. Information über Breitbandausbau in Barkelsby
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
18. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Bürgermeister beantragt, die Tagesordnungspunkte 14 - 17 nicht öffentlich zu behandeln.

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragezeit
Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Zusätzlich berichtet der Bürgermeister in folgenden Angelegenheiten:
  • Der Bauantrag für die Erweiterung Kindergarten und Feuerwehrgerätehaus wurde unterschrieben.
  • Die Grundstücksbewerber des neuen Baugebietes wurden mit dem üblichen Fragebogen angeschrieben.
  • Der 1. stellv. Bürgermeister Nießler hat während seiner Vertretungszeit den Bücherbus aus dem Halteverbot bei der Schule verwiesen.
  • Der Zuschussbescheid für die Umstellung der Beleuchtung Kindergarten und Sporthalle ist eingegangen.

Der 1. stellv. Bürgermeister Nießler berichtet, dass während seiner Vertretungszeit lediglich ein Feuerwehreinsatz angefallen ist.

zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor.

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
Gemeindevertreter Jordan fragt nach, ob während der jährlichen Flickarbeiten auch die Risse in der Dorfstraße mit ausgebessert werden. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass dieses durch eine andere Firma erfolgen wird.

Gemeindevertreter Jordan hat festgestellt, dass die Schulbusse an der Haltestelle der Schule oft so halten, dass die bereits vorhandene Einengung noch weiter verengt wird. Der Bürgermeister wird dieses Problem mit der Schulleitung ansprechen.

Gemeindevertreter Nießler erklärt, dass er in seiner Vertretungszeit den Bücherbusfahrer auf das Halteverbot aufmerksam gemacht hat. Die Gemeinde kann hier keine Ausnahmen machen oder Absprachen treffen.

Frau Müller von der Elternvertretung weist bezüglich der anstehenden Beratung über den Sanitärbereich des Kindergartens auf verschiedene Mängel, wie defekte Fliesen, eventuellem Schimmelbefall, mit Blindstopfen versehene Löcher, defekte Spiegel usw. hin. Sie fordert, diese Mängel zu beseitigen und spricht sich für eine umfangreichere Sanierung, als vom Bauausschuss empfohlen, aus. Die Elternvertretung wäre auch bereit, sich durch Erlöse aus Kuchenverkauf oder Basaren an den Kosten zu beteiligen. Der Bürgermeister führt hierzu aus, dass die Angelegenheit unter Punkt 12 beraten wird.

Gemeindevertreter Nießler führt an, dass er von Herrn Lorenzen darauf angesprochen wurde, dass gemäß seiner Dokumentation in der letzten Zeit in Barkelsby an verschiedenen Stellen 50 Bäume gefällt wurden. Diesem stellen sich nun folgende Fragen:
  • Gibt es darüber einen GV Beschluss?
  • Wurden die Arbeiten dokumentiert?
  • Wie verhält es sich mit dem Verbleib des Holzes?
  • Gibt es eine Reaktion der UNB?
Hierzu hätte Herr Lorenzen gerne eine schriftliche Auskunft.

Der Bürgermeister beantowortet die Fragen wie folgt:
  • Am Sportplatz wurden zur Errichtung des neuen Parkplatzes nur Sträucher und keine Bäume entfernt.
  • Am Spielplatz wurden Bäume aus Sicherheitsgründen gefällt. Die Maßnahme war mit der UNB abgesprochen.
  • Am Sportplatz wurden ferner 3 Pappeln gefällt, die über die L 27 ragten. Die Maßnahme wurde im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durchgeführt.
  • Am Kasmaker Weg wurde ein Knick auf den Stock gesetzt. Die Überhälter wurden stehengelassen.
  • Das Holz wurde an Barkelsbyer Bürger verkauft. Die Belege hierzu sind beim Amt einsehbar.
Eine schriftliche Antwort des Bürgermeisters wird nur auf eine schriftliche Anfrage von Herrn Lorenzen erfolgen.

Gemeindevertreter Nießler bemängelt, aufgrund eines Zeitungsberichtes bezüglich zukünftiger Bauplätze, die mangelnde Kommunikation des Bürgermeisters. Dieser merkt an, dass er mit der Presse nur Sachverhalte besprochen hat, die auch beschlossen waren. Welche Schlagzeilen sich daraus ergeben, hat er nicht zu vertreten.

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 8. 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet "Achterworth II" der Gemeinde Barkelsby
Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 19/2017
Der Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet "Achterworth II" der Gemeinde Barkelsby und die Begründung haben in der Zeit vom 13.03.2017 bis zum 14.04.2017 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht erneut öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 22.02.2017 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 17.10.2016.  

Beschluss:
Abwägungsbeschlüsse
Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet "Achterworth II" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
(siehe Vorlage des Planungsbüros Springer – wird Bestandteil des Originalprotokolls.)  
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Christian Levien

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Satzungsbeschluss der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet "Achterworth II" der Gemeinde Barkelsby sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 20/2017
Siehe Beschlussvorlage 19/2017.  

Beschluss:
Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet "Achterworth II" der Gemeinde Barkelsby bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet "Achterworth II" der Gemeinde Barkelsby durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 BauGB); dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt die1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet "Achterworth II" der Gemeinde Barkelsby in Kraft.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.  
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Christian Levien

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Stellungnahme zur Landesentwicklungsstrategie Schleswig-Holstein 2030 "Weißbuch"
Beschlussvorlage - 12/2017
Die Landesentwicklungsstrategie (LES) ist ein zentrales Vorhaben der Landesregierung und soll aufzeigen, wie sich Schleswig-Holstein (S-H) bis zum Jahr 2030 entwickeln soll und die Herausforderungen in den nächsten Jahren meistern kann. Die LES wird von der Landesregierung (Landesplanung) erarbeitet und soll Teil des neuen Landesentwicklungsplanes (LEP) werden.

Am Anfang des Strategieprozesses stand ein Bürgerkongress, auf dem am 08.06.2013 in Büdelsdorf 120 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger ihre Visionen, Ideen und Handlungsansätze für S-H 2030 formulierten und miteinander diskutieren konnten. Die Ergebnisse wurden ausgewertet. Ende März/ Anfang April 2014 fanden drei Regionalkonferenzen statt, auf denen Zukunftsbilder und strategische Handlungsätze gemeinsam mit regionalen Akteuren, diskutiert und weiterentwickelt wurden.

Mit dem Stand Mai 2016 wurde das sogenannte "Grünbuch" zur LES S-H 2030 herausgegeben. Dieses beinhaltet neun strategische Leitlinien.
Diese sind:
  • Digitalisierung,
  • Lebensqualität,
  • Regionen im Wandel,
  • Bildung,
  • Wirtschaft,
  • Mobilität und Zukunft,
  • natürliche Lebensgrundlagen,
  • überregionale und internationale Vernetzung
  • und Zuwanderung.

Das Grünbuch war ein Diskussionspapier, dass den aktuellen Entwicklungsstand der LES S-H 2030 abbildete. Die thematisierten Inhalte waren keine beschlossenen Entscheidungen. Es handelte sich um bewusst offene Leitfragen und Aussagen, die weiter entwickelt werden sollten.

Aus dem Grünbuch ist nun im nächsten Schritt das sogenannte "Weißbuch" entstanden. Dies enthält neben strategischen Leitlinien nun auch konkrete Handlungsansätze. Entwickelt wurden elf Megatrends.
Diese sind:
  1. Internationalisierung,
  2. Digitaler Wandel,
  3. Innovation als zentraler Treiber der Wirtschaftsentwicklung,
  4. Wandel zur Wissensgesellschaft,
  5. Wandel der Arbeitswelt,
  6. Demografischer Wandel,
  7. Wandel von Stadt und Land,
  8. Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen,
  9. Klimawandel,
  10. Wachsende Verkehre und neue Mobilitätsformen sowie
  11. Wertewandel.

Dieser Entwurf der LES S-H wird nunmehr in einem formellen Anhörungs- und Beteiligungsverfahren nochmals zur Diskussion gestellt. Die Kommunen und die Öffentlichkeit haben die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme. Der abschließende Beschluss über die Landesentwicklungsstrategie wird Anfang der kommenden Legislaturperiode getroffen.

Die Inhalte des Weißbuches sind sehr weit gehalten und stützen sich auf sehr globale Aussagen. Eine konkrete Auswirkung auf die amtsangehörigen Gemeinden ist schwer ableitbar. Unter Berücksichtigung dieser Informationen wird der Gemeinde empfohlen auf die Abgabe einer Stellungnahme zu verzichten. Die kommunalen Spitzenverbände werden zudem eine Stellungnahme abgeben, in der die Interessen der Gemeinden Berücksichtigung finden werden. Eine Konkretisierung des Weißbuches wird sich später im Entwurf des LEP´s sowie der Regionalpläne ergeben. Hier hat die Gemeinde dann noch einmal die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Diese wirkt dann jedoch nur noch gegen den jeweiligen Planentwurf, nicht mehr gegen die LES.  

Beschluss:
Auf die Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf des "Weißbuches" zur LES SH 2030 wird verzichtet.  

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.-H. - Sachthema Windenergie

zu TOP 11.1 Gesamträumlichen Planungskonzept
Beschlussvorlage - 15/2017
Einleitend erfolgt der Hinweis, dass der nachstehend näher beschriebene Sachverhalt für alle Beschlussvorlagen zum Thema "Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.- H." gleichermaßen gilt.

Die bisherigen Regionalpläne zum Sachthema Windkraft wurden vor dem OVG Schleswig beklagt. Im Ergebnis wurden durch das Urteil des OVG vom 20.01.2015 die Regionalpläne für verschiedene Planungsräume für unwirksam erklärt. Dies wirkte sich auch auf die restlichen Planungsräume aus. Das Land S. - H. hatte sich somit mit den Inhalten des Urteils auseinanderzusetzen und musste mit den gewonnenen Erkenntnissen das Planverfahren neu beginnen. Der Landesentwicklungsplan (LEP) wurde zwar nicht direkt beklagt, wurde aber für das Kapitel Windenergie durch das OVG für rechtswidrig gehalten. Dies hat zur Folge, dass nicht nur die Regionalpläne sondern auch der LEP jeweils zum Sachthema Windenergie neu aufzustellen sind. Abweichend vom ersten Verfahren sollen jetzt nicht mehr Windeignungsgebiete (Gebiete mit evtl. Vorbehalten, die erst im Genehmigungsverfahren geprüft werden) sondern Windvorranggebiete (Flächen, in den sich Windkraft gegenüber allen anderen Vorhaben durchsetzt) ausgewiesen werden.

Bei diesen Plänen handelt es sich um Raumordnungspläne zur Steuerung raumbedeutsamer Windkraftanlagen. Gemäß § 28 Nr. 5 der Gemeindeordnung handelt es sich bei der Beratung über die Abgabe einer Stellungnahme um eine Angelegenheit, die nicht übertragbar ist. Die abschließende Entscheidung ist der Gemeindevertretung vorbehalten.

Zum Sachverhalt ist grundsätzlich anzumerken, dass seit dem Urteil des OVG eine Anpassung der Planungsräume erfolgte. Diese wurden von fünf auf drei reduziert. Das Amt Schlei-Ostsee befindet sich jetzt im Planungsraum II (vorher III). Dieser setzt sich unverändert aus den Kreisen RD-ECK und Plön sowie den kreisfreien Städten Kiel und Neumünster zusammen.

Im Oktober 2015 erfolgte die Veröffentlichung der ersten "Goldkarte" mit der Ausweisung von ca. 7,9 % der Landesfläche als Potentialflächen für Windkraft. Bis März 2016 wurden diese Flächen weiter untersucht und unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien konkretisiert. Im Ergebnis verblieben noch ca. 3,7 % der Landesfläche. Am 06. Dezember 2016 verabschiedete das Kabinett den derzeitigen Entwurf mit einer Restfläche von ca. 2 %. Der Beginn des Beteiligungsverfahrens zur Abgabe von Stellungnahmen erfolgte am 27.12.2016 und dauert bis zum 30.06.2017 an.

Zum gesamträumlichen Planungskonzept ist anzuführen, dass es sich hierbei um die Basis handelt, aus der sich die Flächenkonkretisierung ableiten lässt. In diesem Konzept wird ausführlich dargelegt, wie z. B.
  • die energiepolitischen Ziele des Landes sind,
  • sich Mindestgrößen für Vorrangflächen darstellen,
  • sich die harten, weichen und abwägungsrelevanten Kriterien darstellen,
  • sich die Bewertung und Abwägung von Betroffenheiten innerhalb der Potentialflächen darstellen,
  • usw.
Die Inhalte dieses Konzeptes legen die gesetzlichen, gerichtlichen und landespolitischen Anforderungen an die Ermittlung von Vorrangflächen für Windkraft dar. Wird z. B. das energiepolitische Ziel verändert, verändert sich auch der Bedarf an Fläche.    

Beschluss:
Es wird beschlossen, zum gesamträumlichen Planungskonzept folgende Stellungnahme abzugeben:

zu 1. - 1.1.2 Seite 9
Planungsauftrag durch das Kabinett
Betrachtet man die aktuellen Blickpunkte der Bevölkerung, insbesondere an der Ostküste S. - H., muss festgehalten werden, dass sich ein wesentlicher Teil gegen die Ausweisung weiterer Vorrangflächen ausspricht. Die Windkraft sollte sich dort wiederfinden, wo die entsprechende Akzeptanz erfolgt (z. B. Westküste).

zu 1. - 1.2.3 Seiten 11
Der Windenergie substanziell Raum verschaffen
Es ist geschildert, wie sich der substanzielle Raum ermittelt. Wie stellen sich die Zahlen aber verbindlich für S. - H. dar. Es ist bezeichnend, dass der substanzielle Raum nahezu identisch ist mit den damaligen Zielen aus dem LEP (2010). Ist der substanzielle Raum tatsächlich 1,98 % oder ist dies das Ergebnis des energiepolitischen Ziels?!

zu 1. - 1.3.1 Seite 13
Akzeptanz
Es ist nicht nur der Wille zu berücksichtigen und einer gesonderten Prüfung heranzuziehen, der im Rahmen der damaligen Aufstellung der Regionalpläne 2012 durch Entscheidungen der Gemeindevertretungen oder Bürgerentscheiden bekundet wurde. Vielmehr ist unter Berücksichtigung der aktuell gegenwärtigen Erfahrungen der Windkraft eine Bewertung des heutigen Bürgerwillens vorzunehmen.

zu 1. - 1.3.2 Seite 14
Energiepolitische Ziel
Die Entscheidung des Landtags grundsätzlich seinen Teil zur Energiewende und zum Klimaschutz beizutragen wird wohlwollend zur Kenntnis genommen. Fraglich ist aber, zu wessen Lasten. Sicherlich hat jeder in der Gesellschaft hierzu seinen Teil beizutragen. Eine Ausschöpfung des substanziellen Raums in dem Maße, wie sich die energiepolitischen Ziele darstellen, geht jedoch über das hinaus, was einige Teile der Bevölkerung für tragfähig erachten. Durch eine Verringerung der energiepolitischen Ziele in der Masse oder dem Standort (z. B. Offshore) würde die Bevölkerung weniger belastet werden und der Beitrag zur Energiewende eine vermutlich höhere Akzeptanz erfahren. Das energiepolitische Ziel sollte noch einmal eine Prüfung hinsichtlich Umfang, Standort (Verlagerung auf Offshore) und zeitliche Umsetzung erfahren.

zu 1. - 1.3.3 Seite 16
Räumliche Wirkung für die schleswig-holsteinische Landschaft
Ja, Windkraftanlagen gehören zum Landschafsbild in Schleswig-Holstein. Es bestehen jedoch noch viele Bereiche der Kulturlandschaft, die von diesen Anlagen freigehalten waren und heute auch noch sind. Zur Erhaltung dieser verbleibenden Landschaftsbereiche sollten sich Vorrangflächen im Schwerpunkt dort wiederfinden, wo Windkraftanlagen langjährig das Landschaftsbild prägen und Bestandteil dessen geworden sind.

zu 2. - 2.2.2 Seite 22
Referenzanlage
Einbußen der Anlagenleistung müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung der Gesamtfläche führen. Hier ist der Schutz der Bevölkerung vor Lärm, dem energiepolitischen Ziel und dem wirtschaftlichen Ertrag eines Windparks gegenüberzustellen.

zu 2. - 2.2.3 Seite 23
Höhenbegrenzungen
Das Planungskonzept muss bei der Beurteilung der Höhenbegrenzung auch die Kulturlandschaft Schleswig-Holsteins mit berücksichtigen. In Gebieten mit mehreren Vorrangflächen im Nahbereich können sich unterschiedliche Höhen als störend darstellen. Überdies wird das Landschaftsbild in den Dämmerungs- und Nachtstunden durch zusätzliche Befeuerung der Windkraftanlagen (größer 150 m) gestört. Es sollte eine maximale Höhenbegrenzung festgelegt werden.

zu 2. - 2.4.2.1 Seite 32
Abstandspuffer zu Einzelhäusern im Außenbereich
Die Abstände zu Wohnräumen im Außenbereich sind so anzupassen, dass die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gewahrt sind. Es muss sichergestellt sein, dass unter Beachtung der neuen Erkenntnisse der LAI die Vorrangfläche tatsächlich realisierbar ist. Dies trifft insbesondere auf kleine Vorrangflächen (ca. 20 ha) zu. Sollten aufgrund der Anpassungen der TA Lärm in einer Vorrangfläche keine drei Windkraftanlagen mehr rechtlich möglich sein, müsste die gesamte Vorrangfläche entfallen.

zu 2. - 2.4.2.3 Seite 34
planerisch verfestige Siedlungsflächenausweisungen
Viele der Flächennutzungspläne der ländlich geprägten Gemeinden werden in der Regel erst dann fortgeschrieben, wenn eine konkrete Planung ansteht. Darüber hinaus sind viele Flächennutzungspläne "in die Jahre" gekommen. Abstände zu möglichen Siedlungsausweisungsflächen ausschließlich an wirksamen Flächennutzungsplandarstellungen zu orientieren, schneidet zu sehr in die planerischen Entwicklungsspielräume der Gemeinden ein. Aufgrund weiterer Vorgaben des LEP (städtebaulicher Entwicklungsrahmen) sowie sonstiger zu berücksichtigender öffentlicher Belange, sind die Gemeinden für sich betrachtet schon bei der städtebaulichen Entwicklung eingeschränkt.
Den Gemeinden muss im Verfahren die Möglichkeit eröffnet werden, Flächen für die Siedlungsentwicklung benennen zu dürfen, die noch nicht in einem wirksamen Flächennutzungsplan Niederschlag gefunden haben, künftig aber der Entwicklung dienen sollen. Diesbezüglich sind entsprechende Einzelfallbetrachtungen anzustreben. Die Landschaftspläne sind mit heranzuziehen, da diese ebenfalls verbindlich Aussagen zu strukturellen Siedlungsentwicklungen treffen.

zu 2. - 2.4.2.15 Seite 39
3 bzw. 5 km Abstand zum Danewerk/Haithabu
Die vorgesehenen Abstände werden vollumfänglich mitgetragen und sollten unverändert in die Pläne einfließen.

zu 2.- 2.5.2.1 Seite 50
Geplante Siedlungsentwicklungen der Gemeinden
Siehe Stellungnahme zu 2. - 2.4.2.3 Seite 34

zu 2. - 2.5.2.3 Seite 51
Schwerpunkträume für Tourismus und Erholung
Es ist nicht nur der reine Schwerpunktraum zu betrachten. Die Touristen suchen die Naherholung auch in den angrenzenden Naturräumen. Es ist ein entsprechender Puffer zu berücksichtigen bzw. eine Prüfung der angrenzenden Natur- und Landschaftsräume vorzunehmen.

zu 2. - 2.5.2.11 Seite 56
Belange des Denkmalschutzes
Der Schutzabstand für die historische Kulturlandschaft, bedeutsame Stadtsilhouetten oder Ortsbilder mit 5.000 m wird begrüßt und sollte unverändert in die Pläne einfließen.

zu 2. - 2.5.2.12 Seite 57
3 bzw. 5 km Abstand zum Danewerk/Haithabu
Siehe Stellungnahme zu 2. - 2.4.2.15 Seite 39

zu 2. - 2.5.2.15 Seite 59
Naturparke
Wissentlich dessen, dass die Naturparke sich nur auf die Gebiete derer Gemeinde widerspiegelt, die Mitglied in eine Naturpark sind, endet der bedeutsame Landschaftsraum aber nicht an der Gemeindegrenze. Die Wirkung des Naturparks in der Fläche und die Auswirkung in den Nahbereich muss mit Berücksichtigung finden.

zu 2. - 2.6 Seite 67
Wesentliche Änderungen des Kriterienkatalogs vom ersten Planungserlass bis zum Entwurf
Es wird klar zum Ausdruck gebracht, dass eine Neujustierung des Kriterienkatalogs erforderlich wurde, um den energiepolitischen Zielen gerecht zu werden. Die Kriterien sollten insoweit eine Neujustierung erfahren, dass auch die Akzeptanz in der Gesellschaft erreicht wird. Insbesondere sind die Kriterien, wie stets durch die Planungsbehörde betont, an sachlich, objektiven Argumenten zu bewerten und unterliegen keiner Willkür der Planungsbehörde auf Basis eigener energiepolitischen Ziele. Die Kriterien haben sich am substanziellen Raum zu bemessen. Insoweit sind die Kriterien anzupassen und die Vorrangflächen insgesamt zu reduzieren.

zu 2. - 2.6.3 Seite 71
Änderungen der Abwägungskriterien
Die Betrachtung der Umfassungswirkung wurde zur Erreichung der energiepolitischen Ziele differenzierter betrachtet. Ziel sollte beim Thema Umfassungswirkung insbesondere der Schutz der Ortslagen und der dort lebenden Menschen und nicht das energiepolitische Ziel sein. Insbesondere an den Küstenbereichen ist dies erneut zu bewerten, da trotz Unterbrechung von Vorrangflächen eine Riegelbildung entstehen bzw. die Ortslagen auf der einen Seite durch Vorrangflächen und auf der anderen Seite durch die Küste umfasst sind. Ein freier Blick in die Landschaft ist teilw. nicht mehr möglich. Die Bewertung dieses Kriteriums ist neu zu prüfen.

Einer Lockerung der Betrachtung der Naturparke, rein aus der gewünschten Umsetzung der energiepolitischen Ziele, wird nicht gefolgt.   

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11.2 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht
Beschlussvorlage - 16/2017
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".   

Beschluss:
Es wird beschlossen, folgende Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht abzugeben:

Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010:

3.5.2 Windenergie:

6 G
Das Planungskonzept muss bei der Beurteilung der Höhenbegrenzung auch die Kulturlandschaft Schleswig-Holsteins mit berücksichtigen. In Gebieten mit mehreren Vorrangflächen im Nahbereich können sich unterschiedliche Höhen als störend darstellen. Überdies wird das Landschaftsbild in den Dämmerungs- und Nachtstunden durch zusätzliche Befeuerung der Windkraftanlagen (größer 150 m) gestört. Es sollte eine maximale Höhenbegrenzung festgelegt werden.

10 Z
Es bedarf keiner besonderen Hervorhebung des Außenbereichs. Außerhalb von Vorrangflächen ist die Errichtung von Windkraft ausgeschlossen. Dies gilt für alle Bereiche.

Begründung
zu 1 G
Die landespolitischen Ziele sind dahingehend zu überprüfen, als dass das Planungsziel mit dem Bürgerwillen und der Akzeptanz vor Ort vereinbar ist.

zu 6 G
Siehe Stellungnahme zu 6 G. Eine Höhenbegrenzung kann durch gemeindliche Bauleitplanung nur dann realisiert werden, wenn diese städtebaulich begründet ist. Diese Begründung rechtssicher darzulegen, wird in den meisten Fällen nicht möglich sein. Im Ergebnis muss festgehalten werden, dass die im Grundgesetz verankerte Planungshoheit der Gemeinden nahezu auf Null reduziert wird. Dies ist nicht hinnehmbar.


zu 8 Z
Den Gemeinden muss im Verfahren die Möglichkeit eröffnet werden, Flächen für die Siedlungsentwicklung benennen zu dürfen, die noch nicht in einem wirksamen Flächennutzungsplan oder in Aufstellung befindlichen Verfahren Niederschlag gefunden haben, künftig aber der Entwicklung dienen sollen. Diesbezüglich sind entsprechende Einzelfallbetrachtungen anzustreben. Die Landschaftspläne sind mit heranzuziehen, da diese ebenfalls verbindlich Aussagen zu strukturellen Siedlungsentwicklungen treffen.

Umweltbericht:
Es wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.   

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11.3 Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung
Beschlussvorlage - 17/2017
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".     

Beschluss:
Es wird beschlossen, folgende Stellungnahme zur Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung abzugeben:

Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I und III:
Es wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.

Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum II:
5.7.1 Allgemeines
Z(2)
Die Abstände zu Wohnräumen im Außenbereich sind so anzupassen, dass die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gewahrt sind. Es muss sichergestellt sein, dass unter Beachtung der neuen Erkenntnisse der LAI die jeweilige Vorrangfläche tatsächlich realisierbar ist. Dies trifft insbesondere auf kleine Vorrangflächen (ca. 20 ha) zu. Sollten aufgrund der Anpassungen der TA Lärm in einer Vorrangfläche keine drei Windkraftanlagen mehr rechtlich möglich sein, müsste die gesamte Vorrangfläche entfallen.

Begründung
B zu 5.7.1 (1) bis (3)
Auch wenn Gemeinden noch keine Siedlungsentwicklungen im Flächennutzungsplan festgelegt haben, muss bei der Ausweisung von Vorrangflächen eine ausreichende Bewertung der siedlungsstrukturellen Entwicklung erfolgen. Die Gemeinden sind durch eine Vielzahl sonstiger Parameter, z. B. Küste oder naturschutzrechtliche Belange, in ihren Entwicklungen eingeschränkt. Die bis auf 800 m heranrückende Windkraft darf nicht dazu führen, dass sich die Gemeinden im ländlichen Raum nicht mehr entwickeln können. Insoweit sind z. B. auch die gemeindlichen Landschaftspläne zur Bewertung der möglichen Entwicklung heranzuziehen.
Weiterhin sollte die Bauleitplanung auch dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn bei Unterschreitung des Mindestabstandes die sonstigen immissionsschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Zur Feinsteuerung wird angeführt, dass mit dem im regional genannten Ziel die im Grundgesetz verankerte Planungshoheit nahezu auf Null reduziert wird. Dies ist nicht hinnehmbar. Es ist davon auszugehen, dass es regelmäßig zu gerichtlichen Einzelfallprüfungen kommen muss, wenn kein substanzieller Raum mehr besteht bzw. wenn eine Unwirtschaftlichkeit vorliegt. Die Bauleitplanung muss für eine Gemeinde so weit möglich sein, dass die Windkraft und die Akzeptanz der Bürger gemeinsam Raum finden.

Karte:
Die in der Karte ausgewiesenen Vorranggebiete mit der Bezeichnung PR2_RDE_001,PR2_RDE_003, PR2_RDE_007, PR2_RDE_009, PR2_RDE_012, PR2_RDE_025 sind mit Ausnahme der bereits mit Windkraftanlagen bebauten Bereiche zu streichen.

Umweltbericht und FFH-Vorprüfung:
Es wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.

Tourismus:
Die Bürgermeister der Küstengemeinden (Brodersby bis Eckernförde) sowie Vertreter der Eckernförde Touristik & Marketing GmbH und der Ostseefjord Schlei befürchten durch die geplanten Vorrangflächen für Windkraft im Bereich Schwansen und Nahbereich Eckernförde erhebliche Auswirkungen auf den Tourismus. Die betroffenen Gemeinden haben sich daher dazu entschieden, das Institut für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa GmbH mit einer kleinräumigen Auswertung zu beauftragen. Die letzten Erhebungen sind aus dem Jahr 2014 und nicht mehr repräsentativ. Die gesellschaftlichen Diskussionen zum Thema Ausbau Windkraft haben sich verändert. Damit der heutige Blickwinkel der Touristen bewertet werden kann, wurde über Ostern 2017 eine neue Befragung vorgenommen. Aus der Befragung kann anhand wissenschaftlich belegbarer Daten und Fakten dargelegt werden, dass die Windkraftplanungen erheblichen Einfluss auf den Tourismus haben. Der Tourismus macht im Bereich Schwansen rund ein Viertel der Wirtschaftsleistung aus. Damit steht der Tourismus mit gut 1,4 Millionen Übernachtungen im Jahr in dem Schwerpunktbereich Tourismus in direkter wirtschaftlicher Konkurrenz zur Windkraftplanung des Landes.
Es wird auf die Studie des Instituts für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa GmbH verwiesen. 

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11.4 Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen
Beschlussvorlage - 18/2017
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".    

Beschluss:
Es wird beschlossen zu den Datenblättern folgende Stellungnahme abzugeben:

Potentialfläche PR2_RDE_014
Der Abwägungsentscheidung wird gefolgt. Insbesondere wird der Schutz des Stadt-Umland-Bereichs und die damit verbundenen Entwicklungsmöglichkeiten für die Gemeinde begrüßt. Weiterhin ist die Beschreibung und Bewertung der betroffenen raumordnerischen und umweltfachlichen Abwägungsmerkmale der Flächen PR2_RDE_014, ...015 und ...016 anzugleichen. Folgende Punkte treffen auf alle drei Flächen gleichermaßen zu:

- Stadt u. Umlandbereichen in ländlichen Räumen
- 5 km um bedeutsame Stadtsilhouetten oder Ortsbilder

Dies ist entsprechend anzupassen.

Potentialfläche PR2_RDE_015
Der Abwägungsentscheidung wird gefolgt. Im Übrigen wird auf die Abwägung der Staatskanzlei zur Potentialfläche PR2_RDE_014 verwiesen. Die dort angeführten Argumente treffen auch für diese Fläche zu. Weiterhin ist die Beschreibung und Bewertung der betroffenen raumordnerischen und umweltfachlichen Abwägungsmerkmale der Flächen PR2_RDE_014, ...015 und ...016 anzugleichen. Folgende Punkte treffen auf alle drei Flächen gleichermaßen zu:

- Stadt u. Umlandbereichen in ländlichen Räumen
- 5 km um bedeutsame Stadtsilhouetten oder Ortsbilder

Die Flächen PR2_RDE_015 und ...016 befinden sich beide im zukünftigen Kernbereichen für Tourismus und Erholung.

Dies ist entsprechend anzupassen.

Potentialfläche PR2_RDE_016
Der Abwägungsentscheidung wird gefolgt. Im Übrigen wird auf die Abwägung der Staatskanzlei zur Potentialfläche PR2_RDE_014 verwiesen. Die dort angeführten Argumente treffen auch für diese Fläche zu. Weiterhin ist die Beschreibung und Bewertung der betroffenen raumordnerischen und umweltfachlichen Abwägungsmerkmale der Flächen PR2_RDE_014, ...015 und ...016 anzugleichen. Folgende Punkte treffen auf alle drei Flächen gleichermaßen zu:

- potenziellem Beeinträchtigungsbereich mit besonderer Bedeutung für Großvögel
- Stadt u. Umlandbereichen in ländlichen Räumen
- 5 km um bedeutsame Stadtsilhouetten oder Ortsbilder

Die Flächen PR2_RDE_015 und ...016 befinden sich beide im zukünftigen Kernbereichen für Tourismus und Erholung.

Dies ist entsprechend anzupassen.

Im Bereich "Hof Mohrberg" besteht ein Wohnhaus, welches nicht eingemessen ist. Der Abstand der Potentialfläche unterschreitet den Mindestabstand von 400 m und ist anzupassen.

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Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Maßnahmen im Sanitärbereich des Kindergartens Barkelsby
Beschlussvorlage - 21/2017
Es wird angeregt, folgende Maßnahmen im Sanitärbereich des Kindergartens Barkelsby durchzuführen:
  • Austausch von 4 WC-Becken
  • Austausch der WC- Trennwände
  • Beschaffung einer neuen Wickelkommode

Der Bürgermeister wird zur Sitzung nähere Erläuterungen abgeben. Er hat auch Angebote zu den einzelnen Maßnahmen eingeholt.

Herr Andresen weist darauf hin, dass bei den WC- Trennwänden und bei der Wickelkommode darauf geachtet werden muss, dass diese für Kindergärten (ggf. U3-Bereich) zugelassen und tauglich sein müssen.

Die Gesamtkosten der Maßnahmen belaufen sich nach Aussage des Bürgermeisters auf rund 6.000 €.   
Der Bürgermeister berichtetweiter , dass er nach der Bauausschussitzung eine Begutachtung der Sanitärbereiche mit Herrn Nommels durchgeführt hat. Dieser hat ihm den fachlichen Rat gegeben, an den Bodenfliesen nichts zu verändern. Das Fliesen der Wände hat er für 3.500,- € angeboten.

Herr Genz hat sich zwischenzeitlich die Waschbecken und Abläufe angeschaut und festgestellt, dass lediglich die Abläufe erneuert werden müssten. Die Waschbecken und Wasserhähne sind in einem guten Zustand und müssen nicht erneuert werden.

Beschluss:
Neben den im Bauausschuss empfohlenen Maßnahmen sollen die Wandfliesen und 2 Spiegel erneuert werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, erforderliche Aufträge zu erteilen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 10.000,- € werden über die Verwaltungshaushaltsstellen 02/46400.50000 (Unterhaltungskosten, Stand 02.05.2017 noch 3.200 € verfügbar) und 02/46400.52000 (Geräte und Ausstattungsgegenstände, Stand 02.05.2017 noch 7.400 € verfügbar) bereit gestellt. Sollten die Haushaltsstellen am Ende des Jahres strapaziert sein, so werden sie im Nachtrag entsprechend aufgestockt.   

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Information über Breitbandausbau in Barkelsby
Herr Kai Grotkopp, Ingenieur für Nachrichtentechnik bei den Stadtwerken Neumünster gibt den Anwesenden allgemeine Informationen zum Thema Breitbandversorgung. Er führt Filme über den Nutzen von Glasfaser und die Möglichkeiten der Verkabelung vor. Ferner stellt er die Ziele des Zeckverbandes und eine Übersicht der Produkte vor. Abschließend betont er die Wichtigkeit eines Glasfaseranschlusses für jeden Haushalt der Gemeinde.

Anschließend erhebt sich eine kurze Diskussion um die Vorteile und die Kosten eines Glasfaseranschlusses.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 18. Bekanntgaben
Der Bürgermeister gibt die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.


Godber Peters  Fritz-Wilhelm Blaas 
Protokollführer  Bürgermeister