N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Barkelsby vom 21.02.2018.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.45 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Fritz-Wilhelm Blaas
Gemeindevertreter Andreas Greis
Gemeindevertreterin Silke Greis
Gemeindevertreter Rainer Hagemann
Gemeindevertreter Holger Hinrichsen
2. stellv. Bürgermeister Gerhard Jordan
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Köpke
Gemeindevertreter Christian Levien
Gemeindevertreterin Birgit Mackeprang
1. stellv. Bürgermeister Oliver Nießler
Gemeindevertreter Bernd Truelsen
Gemeindevertreter Harald Wende

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Sönke Greve (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung
  Beschlussvorlage - 4/2018
9. Erlass der 1.Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung)
  Beschlussvorlage - 3/2018
10. 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Barkelsby für den gemeindlichen Kindergarten
  Beschlussvorlage - 7/2018
11. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2017, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2017 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 8/2018
12. Vorschlag für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023
  Beschlussvorlage - 1/2018
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
18. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Bürgermeister beantragt, die Tagesordnungspunkte 13 bis 17 nicht öffentlich zu behandeln. 

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragezeit
Auf Nachfrage von Herrn Lorenzen, warum noch keine Bauausschusssitzung stattgefunden hat, erklärt der Bürgermeister, dass sich bisher noch keine ausreichenden Punkte für einen Bauausschuss ergeben hätten.

Herr Ohrt weist darauf hin, dass immer noch ein Umleitungsschild auf dem Gehweg der Riesebyer Straße liegt. Der Bürgermeister wird sich darum kümmern.

Herr Ohrt fragt nach, warum bei dem Ausfall der Hauptpumpstation keine Alarmierung stattgefunden hat, und warum das Notstromaggregat nicht angesprungen ist. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass die Handyalarmierung aufgrund des ausgefallenen Stroms nicht funktioniert hat. Das Notstromaggregat wurde manuell in Betrieb genommen. Weitere Aussagen zu den Hintergründen können derzeit nicht getätigt werden.

Herr Ohrt fragt nach, ob die derzeit laufende Knickabholzung erforderlich ist. Der Bürgermeister erklärt, dass der Knick längst hätte auf den Stock gesetzt werden müssen. Die Maßnahmen sind mit der UNB abgestimmt. Es sind außerdem Neuanpflanzungen geplant.

Herr Hoffmann verweist auf den an seinem Anwesen aufgetretenen Schaden bei dem Ausfall der Hauptpumpstation und bemängelt die Kommunikation seitens des Bürgermeisters. Seiner Auffassung nach hätte man versuchen sollen, ihn zu erreichen, um den Schaden zu minimieren. Dieser beläuft sich seiner Aussage nach auf ca. 40.000 - 50.000 €.
 

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Die Berichte des Bürgermeisters und des 1. stellv. Bürgermeisters sind als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Der Bürgermeister berichtet zusätzlich in folgenden Angelegenheiten:
  • Der Anbau am Feuerwehrgerätehaus geht zügig voran.
  • Der Zaun im Baugebiet wird diese Woche umgesetzt.
  • Die Vorbereitungen für die Erstellung der Glasfaseranschlüsse laufen. 

zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor. 

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
Gemeindevertreter Truelsen weist darauf hin, dass die Bankette des Böhnrüher Weges teilweise sehr tief abgesackt ist. Auch der Bürgermeister sieht hier Handlungsbedarf. Der Bauausschuss soll sich mit der Angelegenheit befassen.

Gemeindevertreter Jordan erklärt, dass bei der Bushaltestelle im Rommelsworth im oberen Bereich Äste in die Fahrbahn ragen. Der Bürgermeister wird sich um die Angelegenheit kümmern. 

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 8. Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung
Beschlussvorlage - 4/2018
Mit Gesetz vom 04.01.2018 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag die Erhebungspflicht für Straßenausbaubeiträge aufgehoben und deren Erhebung in das Ermessen der Gemeinden gestellt.
Mit der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVOBl.) am 25.01.2018 ist die Gesetzesänderung am 26.01.2018 in Kraft getreten.
§ 76 Gemeindeordnung (GO) Abs.2 Satz 2 lautet nun:
"Eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen im Sinne der §§ 8 und 8a des Kommunalabgabengesetzes besteht nicht."

Daher kann die Gemeinde Barkelsby nun eine Satzung über die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung beschließen.
  

Beschluss:
Die Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau und Umbau sowie die Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen (Aufhebungssatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung) wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.  

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass der 1.Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung)
Beschlussvorlage - 3/2018
Aufgrund der Erschließung der Erweiterung des B-Planes Nr. 8 "Am Redder" ist eine Neukalkulation der Anschlussbeiträge für die Ortsentwässerung erforderlich. Aus der vorliegenden Kalkulation ergibt sich, dass der Beitragssatz für den Bereich der Schmutzwasserbeseitigung 64,31 € und der Beitragssatz für den Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung 34,52 € je Quadratmeter beitragspflichtiger Fläche beträgt. Die Sätze wurden in die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung- BGS) eingearbeitet.  

Beschluss:
Die vorliegende Beitragskalkulation wird anerkannt. Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung- BGS) wird beschlossen.  

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Barkelsby für den gemeindlichen Kindergarten
Beschlussvorlage - 7/2018
Die Satzung für den gemeindlichen Kindergarten in Barkelsby muss überarbeitet werden.
Bisher gab es keine Regelung bezüglich des Kostenausgleichs gem. § 25a KiTaG. Dieser soll durch die 1. Nachtragssatzung in § 4 Abs.6 der Satzung aufgenommen werden.
In Zukunft stellt die Gemeinde daher sicher, dass auswärtige Kinder nur mit einer Kostenausgleichserklärung aufgenommen werden. Auch Fälle, wenn während der Betreuungszeit ein Umzug erfolgt, sind durch die Änderung abgedeckt. Die Gemeinde behält sich die Möglichkeit vor, den Betreuungsplatz zu kündigen, wenn die Eltern sich nach einem Umzug nicht um einen Kostenausgleich bei der neuen Wohnortgemeinde kümmern.  

Beschluss:
Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Barkelsby für den gemeindlichen Kindergarten wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die Satzung ist auszufertigen und bekanntzumachen.  

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2017, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2017 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 8/2018
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2017 zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten. Diese beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2017.  

Beschluss:
Die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Barkelsby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2017 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt, und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.    

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Vorschlag für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023
Beschlussvorlage - 1/2018
Im Jahr 2018 steht die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023 an. Gegenüber den vorherigen Geschäftsjahren hat sich das Verfahren zur Wahl der Schöffen nicht geändert. Die Präsidentin des Landgerichts Kiel hat gemäß § 36 Absatz 4 Gerichtsverfassungsgesetz bestimmt, dass aus der Gemeinde Barkelsby eine Person vorzuschlagen ist.

Die Vorschlagsliste wird von der Gemeindevertretung aufgestellt. Für die Aufnahme in die Liste ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Zahl der anwesenden, mindestens aber der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.

Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Soweit sich Personen selbst bewerben, kann davon ausgegangen werden, dass sie im Falle ihrer Wahl das Amt annehmen. Wenn die Bewerber aber von Dritten vorgeschlagen werden, sollte die Annahme des Amtes im Vorhinein erklärt werden.

Herr Karl-Heinz Hansmann hat sich erneut darum beworben, in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen aufgenommen zu werden. 
Gemeindevertreter Jordan schlägt Herrn Dieter Petersen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste vor.

Auf Antrag von Gemeindevertreter Nießler wird die Sitzung durch einstimmigen Beschluss für 5 Minuten unterbrochen.

Bürgermeister Blaas lässt zunächst über den Kandidaten Karl-Heinz Hansmann abstimmen. Auf diesen entfallen 6 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen.
Danach lässt Bürgermeister Blaas über den Kandidaten Dieter Petersen abstimmen. Auf diesen entfallen 7 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen.

Damit hat kein Kandidat die erforderliche 2/3 Mehrheit der Anwesenden erreicht. Die Benennung eines Kandidaten für die Vorschlagsliste muss daher in einer späteren Sitzung wiederholt werden. 

Beschluss:

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 18. Bekanntgaben
Der Bürgermeister gibt die im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse bekannt. 


Godber Peters  Fritz-Wilhelm Blaas 
Protokollführer  Bürgermeister