Sitzungsort: | im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby |
Beginn der Sitzung: | 19.20 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.40 Uhr |
Bürgermeister Fritz-Wilhelm Blaas |
Gemeindevertreter Dr. Andreas Greis |
Gemeindevertreterin Silke Greis |
Gemeindevertreter Sönke Greve |
2. stellv. Bürgermeister Gerhard Jordan |
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Köpke |
Gemeindevertreter Christian Kruse |
1. stellv. Bürgermeister Thomas Luth |
Gemeindevertreterin Erika Matt |
Gemeindevertreter Oliver Nießler |
Gemeindevertreter Jens Nommels |
Gemeindevertreter Wolf-Dieter Ohrt |
Gemeindevertreter Klaus Rettich |
Gemeindevertreter Bernd Truelsen |
Gemeindevertreter Rolf-Johannes Wandrowsky |
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Einwohnerfragezeit |
4. | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
5. | Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
6. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
8. | Gültigkeitserklärung der Gemeindewahl am 06. Mai 2018 |
Beschlussvorlage - 33/2018 | |
9. | Erlass der 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Barkelsby für den gemeindlichen Kindergarten |
Beschlussvorlage - 42/2018 | |
10. | Erlass der 6. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Barkelsby über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Offene Ganztagsschule |
Beschlussvorlage - 44/2018 | |
11. | Beschaffung von Mobiliar für den Kindergarten |
Beschlussvorlage - 43/2018 | |
12. | Sachstandsbericht zur Förderanmeldung für einen Anbau an die Schule Barkelsby |
Beschlussvorlage - 37/2018 | |
13. | Wohnbauliche Entwicklung innerhalb der Gemeinde Barkelsby |
Beschlussvorlage - 29/2018 | |
14. | Bankettpflegemaßnahmen im Gemeindegebiet |
Beschlussvorlage - 36/2018 | |
15. | Umbenennung / Benennung einer Straße |
Beschlussvorlage - 32/2018 | |
16. | Gestaltung der Fläche vor dem Gemeindetreff |
Beschlussvorlage - 35/2018 | |
17. | Baumpflanzungen in der Gemeinde Barkelsby |
Beschlussvorlage - 39/2018 | |
18. | Malerarbeiten an den Fenstern des Schulgebäudes |
Beschlussvorlage - 48/2018 | |
19. | Straßendeckenerneuerung "Mühlenweg" in 2019 gemeinsam mit der Gemeinde Loose |
Beschlussvorlage - 49/2018 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
30. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. Bürgermeister Blaas verpflichtet die Gemeindevertreter Truelsen und Wandrowsky per Handschlag gemäß § 21 Gemeindeordnung zur gewissenhaften Aufgabenerfüllung und führt sie in Ihre Tätigkeit ein. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Der Bürgermeister beantragt die Tagesordnung wie folgt zu erweitern: Im öffentlichen Teil TOP 18 "Malerarbeiten an den Fenstern des Schulgebäudes" TOP 19 "Straßendeckenerneuerung "Mühlenweg" in 2019 gemeinsam mit der Gemeinde Loose" Im nichtöffentlichen Teil TOP 25 "Verkauf des gemeindeeigenen Baugrundstücks Nr. 17 im Neubaugebiet "Am Redder"" TOP 26 "Verkauf des gemeindeeigenen Baugrundstücks Nr. 19 im Neubaugebiet "Am Redder"" Die Tagesordnungspunkte 20 bis 29 werden nicht öffentlich behandelt.
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Ja-Stimmen | :15 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Einwohnerfragezeit |
Es werden keine Fragen gestellt.
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zu TOP 4. | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt. Auf Nachfrage von Gemeindevertreter Ohrt gibt der Bürgermeister bekannt, dass 7 Grundstücke im Neubaugebiet fest verkauft sind. Für den Rest sind Bewerber vorhanden. Bauausschussvorsitzender Greve gibt bekannt, dass die meisten Themen des Ausschusses auf der heutigen Tagesordnung stehen. Bezüglich der Pflasterung des Gehweges im Böhnrüher Weg werden Angebote eingeholt, so dass hier eine Entscheidung auf der nächsten Sitzung der GV fallen kann. Die Themen des Sozialausschusses sind Gegenstand der heutigen Tagesordnung.
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zu TOP 5. | Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
Es wird darauf hingewiesen, dass bei dem Grundstück Rommelsworth 95, entgegen den gesetzlichen Regelungen, der Knick alle 2 Jahre gestutzt wird. Der Bürgermeister wird sich um die Angelegenheit kümmern und den Eigentümer ansprechen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Außenlampe des Gerätehausanbaus zu sehr in den Garten des Nachbarn scheint. Der Bürgermeister wird sich um die Angelegenheit kümmern. Es wird angeregt, Geld für die Erweiterung der gemeindlichen Begrünung in den Haushalt aufzunehmen und entsprechenden Maßnahmen durchzuführen. Die Angelegeneheit wird an den Finanzausschuss und den Bauausschuss verwiesen.
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zu TOP 6. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
Gemeindevertreter Ohrt berichtet von Fräsarbeiten auf dem alten Sportplatz und fragt nach, was dort passiert. Der Bürgermeister berichtet hierzu, dass im Bereich des Hanges unterhalb der Schule eine Drainage in Richtung Au verlegt wird. Das Ziel ist eine Trockenlegung des Sportplatzes, damit dieser für die Schulkinder nutzbar ist. Es handelt sich hierbei um eine Unterhaltungsmaßnahme. Gemeindevertreter Truelsen weist darauf hin, dass der Bereich des Kindergartens häufig durch Hundekot verschmutz ist. Der Verursacher ist bekannt. Der Bürgermeister wird aufgefordert, hier etwas zu unternehmen. Gemeindevertreter Luth regt an, die Straßenbeleuchtung im Bereich des Fuß- und Radweges nach Eckernförde zu erweitern. Es gäbe eventuell auch die Möglichkeit moderne Techniken einzusetzen und die Beleuchtungbedarfsabhängig über eine App zu steuern. Die Angelegenheit wird in den Bauausschuss verwiesen.
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zu TOP 7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 8. | Gültigkeitserklärung der Gemeindewahl am 06. Mai 2018 |
Beschlussvorlage - 33/2018 Der Gemeindewahlausschuss des Amtes Schlei-Ostsee hat am 14.05.2018 und der Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Barkelsby am 11.09.2018 die Wahlunterlagen zur Gemeindewahl am 06. Mai 2018 geprüft. Gegen die Gültigkeit der Wahl wurden keine Einsprüche erhoben und auch keine Beanstandungen hinsichtlich der Vorbereitung und Durchführung der Wahlhandlung vorgebracht. Somit ist die Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 gemäß § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig zu erklären.
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 in der Gemeinde Barkelsby für gültig.
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Ja-Stimmen | :15 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Erlass der 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Barkelsby für den gemeindlichen Kindergarten |
Beschlussvorlage - 42/2018 Am 27.08.2019 fand ein Gesprächstermin über das Angebot des Mittagessens für den Kindergarten und die Schule in Barkelsby statt. Die Beteiligten waren sich darüber einig, dass die Natur-KostBar weiterhin das Essen liefern soll, jedoch wird Frau Simone Schmidt ihr Abrechnungssystem umstellen, was einige Veränderungen für die Eltern und alle weiteren Beteiligten mit sich ziehen wird. Auf Grund der abgestimmten Änderungen wird sich auch eine Änderung in der Satzung des Kindergartens ergeben. Bisher wurde das Mittagessen beim Personal des Kindergartens durch die Eltern bestellt bzw. abbestellt. Den Eltern wurde das Mittagessen dann rückwirkend für einen Monat durch das Amt Schlei-Ostsee in Rechnung gestellt. Hierbei wurden auch mögliche Ermäßigungen, die durch die Gemeinde freiwillig bewilligtwerden, berücksichtigt. Ab 15.11.2018 erfolgt die Umstellung auf das neue Abrechnungssystem, wodurch die Eltern einen eigenen Zugriff zu dem Onlineportal MensaMax erhalten und dort verbindlich das Mittagessen für ihr Kind buchen. Es wird ein Guthaben durch die Eltern aufgeladen, durch das das laufende Mittagessen bezahlt wird. Weiterhin gibt es auch die Möglichkeit der Ermäßigung für das Mittagessen, welche die Eltern beim Amt Schlei-Ostsee beantragen können. Die Ermäßigung wird im System hinterlegt, wodurch die Eltern entweder weniger oder gar keine Gebühr für das Mittagessen bezahlen müssen. Die Eltern erhalten rechtzeitig eine Erläuterung der Vorgehensweise durch die Einrichtung und auch das Personal wird eine Schulung für das Programm erhalten. Diese aufgeführten Änderungen sind in der beigefügten 2. Nachtragssatzung eingearbeitet. Nach Rücksprache mit Frau Schmidt soll die Umstellung zum 15.11.2018 erfolgen, damit die Eltern nach den Herbstferien noch genug Zeit haben, das neue Programm kennen zu lernen und Guthaben aufzuladen, bzw. rechtzeitig einen Antrag auf Ermäßigung zu stellen. |
Beschluss: Die 2. Nachtragssatzung wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Satzung auszufertigen und bekannt zu machen.
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Ja-Stimmen | :15 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Erlass der 6. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Barkelsby über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Offene Ganztagsschule |
Beschlussvorlage - 44/2018 Am 27.08.2019 fand ein Gesprächstermin über das Angebot des Mittagessens für den Kindergarten und die Schule in Barkelsby statt. Die Beteiligten waren sich darüber einig, dass die Natur-KostBar weiterhin das Essen liefern soll, jedoch wird Frau Simone Schmidt ihr Abrechnungssystem umstellen, was einige Veränderungen für die Eltern und alle weiteren Beteiligten mit sich ziehen wird. Auf Grund der abgestimmten Änderungen wird sich auch eine Änderung in der Satzung des Schule ergeben. Bisher wurde das Mittagessen beim Personal der Schule durch die Eltern bestellt bzw. abbestellt. Den Eltern wurde das Mittagessen dann rückwirkend für einen Monat durch das Amt Schlei-Ostsee in Rechnung gestellt. Hierbei wurden auch mögliche Ermäßigungen, die durch die Gemeinde freiwillig bewilligt werden, berücksichtigt. Ab 15.11.2018 erfolgt die Umstellung auf das neue Abrechnungssystem, wodurch die Eltern einen eigenen Zugriff zu dem Onlineportal MensaMax erhalten und dort verbindlich das Mittagessen für ihr Kind buchen. Es wird ein Guthaben durch die Eltern aufgeladen, durch das das laufende Mittagessen bezahlt wird. Weiterhin gibt es auch die Möglichkeit der Ermäßigung für das Mittagessen, welche die Eltern beim Amt Schlei-Ostsee beantragen können. Die Ermäßigung wird im System hinterlegt, wodurch die Eltern entweder weniger oder gar keine Gebühr für das Mittagessen bezahlen müssen. Den Eltern erhalten rechtzeitig eine Erläuterung der Vorgehensweise durch die Einrichtung und auch das Personal der Schule wird eine Schulung für das Programm erhalten. Diese aufgeführten Änderungen sind in der beigefügten 6. Nachtragssatzung eingearbeitet. Nach Rücksprache mit Frau Schmidt soll die Umstellung zum 15.11.2018 erfolgen, damit die Eltern nach den Herbstferien noch genug Zeit haben, das neue Programm kennen zu lernen und Guthaben aufzuladen, bzw. rechtzeitig einen Antrag auf Ermäßigung zu stellen.
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Beschluss: Die 6. Nachtragssatzung wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Satzung auszufertigen und bekannt zu machen.
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Ja-Stimmen | :15 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Beschaffung von Mobiliar für den Kindergarten |
Beschlussvorlage - 43/2018 Für den Sozialraum im Kindergarten soll ein Personalschrank, ein Aktenhochschrank, ein Container und ein Schreibtisch angeschafft werden. Die Gesamtsumme beläuft sich auf 3.007 € zuzüglich Fracht.
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Beschluss: Es wird beschlossen, weitere Angebote einzuholen und eine Summe von 3.000,- € zur Anschaffung des Mobiliar bereitzustellen. |
Ja-Stimmen | :15 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Sachstandsbericht zur Förderanmeldung für einen Anbau an die Schule Barkelsby |
Beschlussvorlage - 37/2018 Die Verwaltung informiert kurz über die Förderanmeldung für einen Anbau an die Schule Barkelsby. Im Rahmen des Förderprogramms "Richtlinie zur Umsetzung des Schulbau- und Schulsanierungsprogramms IMPULS 2030" wurde gemäß Beschluss vom 17.04.2018 der Bedarf mittels eines umfangreichen Anmeldeschriftsatzes fristgerecht zum 30.06.2018 angemeldet. Bis 30.09.2018 bekommt die Gemeinde eine Rückmeldung, ob für die Maßnahme ein formeller Förderantrag eingereicht werden kann oder nicht, d.h. die grundsätzliche Förderwürdigkeit wird attestiert oder eben auch nicht. Sollte die Förderwürdigkeit soweit erstmal anerkannt sein, wird die Entwurfsplanung in Abstimmung zwischen Gemeinde und Schule soweit vorangetrieben, dass zu einer der kommenden Sitzungen des Bauausschusses durch den Architekten vorgetragen und über Form und Gestalt sowie ein Budget bzw. Kosten beraten und beschlossen werden kann. Die Fristen des Förderprogramms sehen vor, dass die formellen und konkreten Förderanträge in Form von Anträgen auf Gewährung einer Zuwendung bis zum 30.09.2019 bei der Investitionsbank SH gestellt werden können. Bewilligte Maßnahmen müssen dann bis zum 31.12.2022 vollständig abgenommen sein. Eine vollständige Abrechnung und damit verbundene Auszahlung eines Zuschusses ist bis zum 31.12.2023 möglich. Der akute Raumbedarf der Schule kann eine Dringlichkeit bedingen, so dass die eingeräumten Fristen nicht ausgenutzt werden sollen, sondern nahtlos eine Umsetzung der Maßnahme angestrebt wird.
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Beschluss: Für den Fall, dass die Förderwürdigkeit des Projektes an sich anerkannt wird, wird beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, die Architektenplanungen durch das Büro Wohlenberg, Eckernförde, voranzutreiben, damit in einer der kommenden Bauausschusssitzungen eine konkrete Beratung und Beschlussfassung zum Anbau der Schule stattfinden kann. Auf Basis jenes Beschlusses kann dann der formelle und konkrete Förderantrag eingereicht werden.
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Ja-Stimmen | :15 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Wohnbauliche Entwicklung innerhalb der Gemeinde Barkelsby |
Beschlussvorlage - 29/2018 Die Gemeinde Barkelsby hat jüngst die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet "Erweiterung Am Redder" umgesetzt. Aufgrund der hohen Nachfrage an Baugrundstücken innerhalb der Gemeinde Barkelsby, soll darüber beraten werden, "ob" und wenn ja "an welcher Stelle" die Gemeinde sich weiter entwickeln möchte. Mit Verabschiedung des Landesentwicklungsplanes im Oktober 2010 wurde den Kommunen im Land Schleswig-Holstein (SH) ein neuer Siedlungsrahmen aufgegeben. Danach können ländliche Gemeinden bis zum Jahr 2025 um bis zu 10% des Wohnungsbestandes zum Stand des 31.12.2009 wachsen. Der Wohnungsbestand in Barkelsby betrug zu diesem Stichtag 595 Wohneinheiten (WE). Damit wäre eine Entwicklung von bis zu 59 WE möglich. Hiervon sind jedoch noch eventuelle Wochenend- und Ferienhäuser sowie vorhandenes Innenpotential in Abzug zu bringen. Gemäß der letzten Ermittlung des Landes sind in der Zeit von 2010 bis 2017 bereits 40 weitere WE in Barkelsby umgesetzt worden. Diese sind ebenfalls in Abzug zu bringen. Durch die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 sind weitere 12 WE in Abzug zu bringen. Aus dem Bauverzeichnis ergibt sich, dass bis 2018 weitere 4 WE in Abzug zu bringen sind. Zudem wären nach der Innenentwicklungsanalyse Entwicklungspotentiale im Innenbereich mit 2 WE abzuziehen. Das bedeutet, dass die Gemeinde Barkelsby derzeit nur noch einen Entwicklungsspielraum von 1 WE hat. Das Land schreibt jedoch derzeit den Landesentwicklungsplan vorzeitig fort. Es ist angedacht den Entwurf mit den dann neuen Zahlen in der Kabinettssitzung im Herbst zu beschließen. Sobald der Entwurf beschlossen vorliegt, wurde seitens des Landes in Aussicht gestellt, dass mit den neuen Zahlen bereits weiter gearbeitet werden kann. Es ist also davon auszugehen, dass Barkelsby dann mehr als die derzeit ermittelte 1 WE zur Verfügung hat. Bezüglich der Standortsuche hat die Gemeinde im Jahr 2016 mögliche Flächen ermitteln lassen, die eventuell für eine Siedlungsentwicklung zur Verfügung stehen könnten. Im Jahr 2015 hat sich die Gemeinde mit dem Gedanken befasst die Fläche E I zu entwickeln. Hierbei handelt es sich um Kleingartengrundstücke angrenzend an die Sportplatzflächen. Hierfür wäre zunächst ein Lärmgutachten zu erstellen, um abzuklären, inwieweit eine Realisierung an dieser Stelle möglich ist. Zudem wird darauf hingewiesen, dass über das Gebiet eine 60 KV und eine 110 KV-Leitung laufen. Die jüngste Rücksprache mit der SH Netz AG (Juni 2018) hat ergeben, dass die 110 KV-Leitung bestehen bleiben wird und die 60 KV-Leitung frühestens im Jahr 2020 umgelegt werden soll. Die Rückmeldung der SH Netz AG aus dem Jahr 2015 hat ergeben, dass bereits zu diesem Zeitpunkt immer wieder Beschwerden wegen "Lärm" bei bestimmten Witterungsbedingungen vorhanden sind. Die Gemeinde müsste also prüfen, ob dies der optimale Standort für eine weitere Entwicklung ist. Zudem könnten Probleme wegen eventueller elektromagnetischer Strahlung auftreten. Inwieweit dies der Fall ist, müsste im Verfahren geklärt werden. Sollte die Gemeinde an dieser Fläche weiterhin festhalten wollen, so sollte der Bürgermeister im Vorwege ermächtigt werden, ein Lärmgutachten zur Vorprüfung in Auftrag zu geben und in eine Vorverhandlung bezüglich eines notwendigen Flächenerwerbes zu treten.
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Beschluss: Es wird beschlossen, sich vor 2025 baulich weiter zu entwickeln. Durch den Bürgermeister und den Ausschussvorsitzenden sollen diesbezüglich mit potentiellen Grundstückseigentümern entsprechende Gespräche geführt und im Rahmen der nächsten Sitzung zur weiteren Beratung berichtet werden.
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Ja-Stimmen | :15 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 14. | Bankettpflegemaßnahmen im Gemeindegebiet |
Beschlussvorlage - 36/2018 Die an den Gemeindestraßen beiläufigen Gräben und Banketten müssen an vielen Stellen im Zuge von Unterhaltungsmaßnahmen neu profiliert, abgeschält oder aufgefüllt werden. Die nachfolgend aufgeführten Einheitspreise verstehen sich als Nettopreise und dienen als Richtwerte für den monetären Aufwand pro Lfdm.
Der Unterzeichner empfiehlt, einen bestimmten Geldbetrag im Unterhaltungshaushalt bereitzustellenund über eine Art Prioritätenliste abzuarbeiten.
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Beschluss: Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die Straßenunterhaltungsmaßnahme durchführen zu lassen. Zur Umsetzung werden im Nachtrag 2018 5.000,- € und im Haushalt 2019 10.000,00 € bereitgestellt. Im Bereich des Mohrberger Weges und Rögener Weges sind Sofortmaßnahmen erforderlich, die durch den Bürgermeister veranlasst werden sollen.
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Ja-Stimmen | :15 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 15. | Umbenennung / Benennung einer Straße |
Beschlussvorlage - 32/2018 Mit Schreiben vom 22.06.2018 stellt Frau Edwina Herzogin zu Mecklenburg von Posern einen Antrag auf Umbenennung und Benennung einer Straße. Der "Gutsweg" in Hemmelmark soll in "Gut Hemmelmark" umbenannt werden. Die vergebenen Hausnummern sollen dabei ihre Gültigkeit behalten. Die betroffenen Bürger sind damit einverstanden (siehe Unterschriftenliste). Als Grund für die Umbenennung wird die Ortszugehörigkeit angegeben. "Gut Hemmelmark" ist wie auch alle Nachbargüter bekannt. Der "Gutsweg" hingegen hat keine wirkliche Ortszugehörigkeit, und ist sogar zweimal in der Gemeinde Barkelsby vertreten, was zusätzlich zu Verwechslungen bei der Postzustellung führt. Des Weiteren wird der Antrag gestellt, die Zufahrt zum Campingplatz von Frau Edwina Herzogin zu Mecklenburg Posern als "Hemmelmarker Weg" aufzunehmen. Es handelt sich um den Feldweg zwischen der Bundeswehrstraße K87 und dem Hof Hemmelmark bzw. Campingplatz (siehe beiliegende Karte).
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Beschluss: Es wird beschlossen den "Gutsweg" in "Gut Hemmelmark" umzubenennen, sofern die fehlenden Eigentümer der Umbenennung schriftlich zustimmen. Die Hausnummern behalten dabei ihre Gültigkeit. Des Weiteren wird beschlossen die Zufahrt zum Campingplatz der Herzogin zu Mecklenburg Posern als "Hemmelmarker Weg" aufzunehmen. Alle anfallenden Kosten (Schilder, etc.) trägt die Antragstellerin.
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Ja-Stimmen | :15 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 16. | Gestaltung der Fläche vor dem Gemeindetreff |
Beschlussvorlage - 35/2018 In der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Barkelsby vom 25.06.2018 wurde von Herrn Gemeindevertreter Jordan angeregt, auf der Fläche vor dem Gemeindetreff, auf der der Gedenkstein neu gesetzt wurde, eine Sitzgruppe aufzustellen. Die Fläche ist derzeit mit Büschen bewachsen, die entfernt werden könnten.
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Beschluss: Es wird beschlossen, dem Vorschlag zu entsprechen und eine Sitzbank vor dem Gemeindetreff aufzustellen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten und die Maßnahme umzusetzen. Überdies soll auf der Grünfläche in der Dorfstraße (beim Bäcker) eine neue Bank aufgestellt und im Bereich Westerschauer Weg eine Bank erneuert werden.
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Ja-Stimmen | :15 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 17. | Baumpflanzungen in der Gemeinde Barkelsby |
Beschlussvorlage - 39/2018 Herr Heinz Lorenzen beantragt mit einem Schreiben vom 06.08.2018 beim Bauausschussvorsitzenden der Gemeinde Barkelsby die Beratung über Baumpflanzungen in der Gemeinde.
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Gemeindevertreter Nommels regt an, zukünftig über Baumpflegemaßnahmen im Bauausschuss zu beraten um mehr Transparenz zu schaffen.
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Beschluss: Es wird beschlossen, im Gemeindegebiet geeignete Standorte für heimische Laubgehölze zu suchen und die Anpflanzung von bis zu 20 neuen Bäumen zeitnah umzusetzen.
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Ja-Stimmen | :15 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 18. | Malerarbeiten an den Fenstern des Schulgebäudes |
Beschlussvorlage - 48/2018 Die Fenster am Schulgebäude wurden sich durch den Bürgermeister angesehen. Dabei wurde festgestellt, dass ca. 30 Fenster neu gestrichen werden müssen. Im Hinblick auf die zu erwartenden Umbaumaßnahmen an der Schule wird empfohlen, die Fenster im Innenhof vorerst noch nicht zu streichen. Der Zustand ist hier noch nicht ganz so schlecht wie bei den anderen Fenstern. Ein erstes Kostenangebot liegt bei Kosten in Höhe von ca. 3.300,00 €.
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Beschluss: Der Bürgermeister wird ermächtigt, weitere Kostenangebote für die Malerarbeiten einzuholen und den wirtschaftlichsten Anbieter mit der Umsetzung der Maßnahme zu beauftragen.
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Ja-Stimmen | :15 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 19. | Straßendeckenerneuerung "Mühlenweg" in 2019 gemeinsam mit der Gemeinde Loose |
Beschlussvorlage - 49/2018 In der Gemeinde Barkelsby wurden in den letzten Jahren verschiedene Straßen im Außenbereich erneuert. Auch für 2019 bestehen Überlegungen, weitere Straßenbaumaßnahmen umzusetzen. Die Gemeinde Loose hat im vergangenen Jahr positive Erfahrungen im Bereich der Liebesallee mit dem durchgeführten Verfahren gesammelt. Denkbar wäre, dass sich Loose und Barkelsby gemeinsam an der kreisweiten Ausschreibung beteiligen und den Mühlenweg sanieren. Diesbezüglich wurde mit dem Bürgermeister der Gemeinde Loose das Gespräch gesucht. Auch dort wäre die Maßnahme denkbar und könnte als Gesamtmaßnahme betrachtet und umgesetzt werden. Ziel soll die rechtzeitige Straßenunterhaltung sein, bevor größere Schäden und Kosten entstehen.
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Beschluss: Es wird beschlossen, gemeinsam mit der Gemeinde Loose den Mühlenweg in 2019 zu sanieren. Hierzu sollen die notwendigen Vorplanungen erfolgen.
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Ja-Stimmen | :15 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 30. | Bekanntgaben |
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.
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Godber Peters | Fritz-Wilhelm Blaas |
Protokollführer | Bürgermeister |