N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Barkelsby vom 15.11.2018.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.00 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Fritz-Wilhelm Blaas
Gemeindevertreter Dr. Andreas Greis
Gemeindevertreterin Silke Greis
Gemeindevertreter Sönke Greve
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Köpke
1. stellv. Bürgermeister Thomas Luth
Gemeindevertreterin Erika Matt
Gemeindevertreter Oliver Nießler
Gemeindevertreter Jens Nommels
Gemeindevertreter Wolf-Dieter Ohrt
Gemeindevertreter Klaus Rettich
Gemeindevertreter Bernd Truelsen
Gemeindevertreter Rolf-Johannes Wandrowsky

Abwesend sind:
2. stellv. Bürgermeister Gerhard Jordan (entschuldigt )
Gemeindevertreter Christian Kruse (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Barkelsby für das Haushaltsjahr 2018
  Beschlussvorlage - 67/2018
9. Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.-H - Sachthema Windenergie - 2. Auslegung
9.1 Gesamträumlichen Planungskonzept
  Beschlussvorlage - 55/2018
9.2 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht
  Beschlussvorlage - 56/2018
9.3 Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung
  Beschlussvorlage - 57/2018
9.4 Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen
  Beschlussvorlage - 58/2018
10. Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans des Landes S.-H.
  Beschlussvorlage - 59/2018
11. Absichtserklärung zur Gründung einer Klimaschutzagentur
  Beschlussvorlage - 52/2018
12. Anlegung von insektenfreundlichen Wiesen im Gemeindegebiet
  Beschlussvorlage - 60/2018
13. Neupflasterung / Gehweg "Böhnrüher Weg"
  Beschlussvorlage - 61/2018
14. Erweiterung Straßenbeleuchtung
  Beschlussvorlage - 65/2018
15. Errichtung einer weiteren Gruppe im Kindergarten Barkelsby
  Beschlussvorlage - 69/2018
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
21. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Bürgermeister beantragt, die Tagesordnung wie folgt zu erweitern:

Im öffentlichen Teil:
TOP 15 Errichtung einer weiteren Gruppe im Kindergarten Barkelsby

Im nicht öffentlichen Teil:
TOP 19 Personalangelegenheit Gemeindekindergarten
TOP 20 Grundstücksangelegenheiten

Ferner beantragt der Bürgermeister, die Tagesordnungspunkte 16 bis 20 nicht öffentlich zu behandeln.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragezeit
Es werden keine Fragen gestellt.

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Gemeindevertreter Greve berichtet über die Planungen zur Zusammenlegung der Kirchengemeinden.

zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern liegen nicht vor.

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
Bürgermeister Blass gibt einen Antrag von Gemeindevertreter Wandrowsky bekannt, in dem dieser beantragt, dass die Gemeinde Barkelsby im März an der Aktion Sauberes Dorf teilnehmen möge.
Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass die Gemeinde an der Aktion am 19.03.19 teilnehmen wird.

Gemeindevertreter Truelsen erklärt, dass der Kreuzungsbereich Böhnrüher Weg/Finkenweg schlecht einsehbar ist. Der Bauausschuss wird sich mit Lösungsmöglichkeiten beschäftigen.

Gemeindevertreter Truelsen weist darauf hin, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Böhnrüher Weg kaum eingehalten wird.

Gemeindevertreter Truelsen beantragt die Anschaffung von Digitalkameras für den Kindergarten. Derzeit werden Fotos immer über verschiedene Handys aufgenommen und haben damit Qualitätsprobleme. Ferner wird dabei auch die Datenschutzproblematik gesehen. Diese besteht jedoch auch bei der Beschaffung von Digitalkameras. Der Bürgermeister bittet Gemeindevertreter Truelsen, sich hierzu noch einmal mit der Kindergartenleitung abzustimmen.

Gemeindevertreter Nommels fragt nach, ob es bereits eine Abnahme der Pflasterarbeiten im Rahmen der Breitbandversorgung gegeben hat. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass dieses noch aussteht und zusammen mit dem Bauamt durchgeführt wird.

Gemeindevertreter Nommels fragt nach, ob die geplanten Arbeiten an den Banketten noch in diesem Jahr durchgeführt werden. Hierzu erklärt Bauausschussvorsitzender Greve, dass es derzeit Schwierigkeiten gibt, Recyclingmaterial zu bekommen. Die Arbeiten sollen aber demnächst durchgeführt werden.

Gemeindevertreter Nommels weist darauf hin, dass ein Bereich am Ende des Böhnrüher Weges in Richtung Schwansenstraße Straßenschäden aufweist. Bauausschussvorsitzender Greve wird sich die Sache vor Ort ansehen.

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 8. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Barkelsby für das Haushaltsjahr 2018
Beschlussvorlage - 67/2018
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2018 und ein Nachtragshaushaltsplan 2018 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.   


Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 werden mit den genannten Änderungen beschlossen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.-H - Sachthema Windenergie - 2. Auslegung

zu TOP 9.1 Gesamträumlichen Planungskonzept
Beschlussvorlage - 55/2018
Einleitend erfolgt der Hinweis, dass der nachstehend näher beschriebene Sachverhalt für alle Beschlussvorlagen zum Thema "Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.- H." gleichermaßen gilt.

In der Zeit vom 27.12.2016 bis einschl. 30.06.2017 lagen die Unterlagen zur Fortschreibung der o. g. Planverfahren öffentlich aus. Jedermann hatte die Möglichkeit innerhalb dieser Zeit seine Anregungen und Bedenken vorzutragen. Insgesamt sind ca. 6.500 Stellungnahmen eingegangen. Diese wurden durch die zuständige Planungsbehörde gesichtet und abgewogen. Alle Ergebnisse sind danach in einer Synopse (Gegenüberstellung) zusammengefasst. Nur für den Landesentwicklungsplan sind dies insgesamt 661 Seiten und für den Regionalplan für den Planungsraum II 5317 Seiten. Die Abwägung der durch die amtsangehörigen Gemeinden eingebrachten Stellungnahmen umfasst für beide Planungen zusammen 117 Seiten. Auf einen Versand per Post wird an dieser Stelle verzichtet. Die Unterlagen wurden den Gemeinden rechtzeitig digital zur Verfügung gestellt.

Im Frühjahr 2018 wurde in Schleswig-Holstein überdies ein neuer Landtag gewählt. Die Koalition aus CDU, SPD und Bündnis 90 / Die Grünen haben das energiepolitische Ziel der Vorgängerkoalition bestätigt, dennoch aber die weichen und abwägungsrelevanten Kriterien auf den Prüfstand gestellt. Für die in geschlossenen Ortslagen lebenden Menschen wurde der Mindestabstand zu den geplanten Windkraftanlagen von 800 m auf 1.000 m erhöht. Eine Veränderung der Abstände zu den im Außenbereich lebenden Menschen konnte hingegen nicht erreicht werden. Hier sind es weiterhin 400 m, mindestens jedoch drei Mal Anlagenhöhe. Auch hat die Länder-Arbeitsgemeinschaft-Immissionsschutz (LAI) sich neu zu den von hohen Windkraftanlagen ausgehendem Lärm geäußert und festgestellt, dass die bisherigen Berechnungsgrundlagen nicht mehr vollumfänglich zutreffend sind und eine Neubewertung vorzunehmen ist.

All diese Argumente wurden abgewogen und sind in den neuen, zweiten, Planentwurf eingeflossen. Dies hat dazu geführt, dass sich viele Veränderungen ergeben haben, die eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger Öffentlicher Belange voraussetzen. In der Zeit vom 04.09.2018 bis einschl. 03.01.2019 besteht die Möglichkeit erneut Stellungnahmen abzugeben.

Im Rahmen der Anpassung des Landesplanungsgesetzes S.-H. wurde geregelt, dass es für das erneute Beteiligungsverfahren KEINE Papierunterlagen mehr für die Kommunen gibt. Alle Unterlagen stehen ausschließlich digital im Internet zur Einsicht. Diese können dort eingesehen oder heruntergeladen werden. Ebenso gibt es eine interaktive Karte, in der Strecken und Flächen gemessen und verschiedene Informationen ein- und ausgeblendet werden können. Privatpersonen können dort auch Ihre Stellungnahmen abgeben. Für die Kommunen erfolgt dies über das Amt. Alle Informationen finden Sie unter:
www.bolapla-sh.de

Zu diesem Verfahren wird auf die im 1. Halbjahr 2017 gefassten Beschlüsse verwiesen. Es ist darüber zu beraten, ob eine Stellungnahme zum Verfahren abgegeben werden soll. Aus Sicht der Verwaltung können keine neuen Argumente vorgebracht werden, so dass empfohlen wird die bisherigen Stellungnahmen aufrecht zu erhalten.      

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.      

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9.2 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht
Beschlussvorlage - 56/2018
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".    

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.    

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9.3 Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung
Beschlussvorlage - 57/2018
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".    

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.    

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9.4 Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen
Beschlussvorlage - 58/2018
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".    

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.    

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans des Landes S.-H.
Beschlussvorlage - 59/2018
Mit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes am 27. Mai 2016 wurden die Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein wieder eingeführt. Landschaftsrahmenpläne enthalten die überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf regionaler Ebene. Daneben besteht nach wie vor das Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein aus dem Jahre 1999, das die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Bereich des gesamten Landes Schleswig-Holstein darstellt.
Landschaftsrahmenpläne haben keine unmittelbare verbindliche Rechtswirkung gegenüber Privatpersonen. Sie sind jedoch bei Planungen und Verwaltungsverfahren, die sich auf Natur und Landschaft auswirken können, zu berücksichtigen. Sie stellen insbesondere für den Natur- und Artenschutz eine wichtige planerische Grundlage dar.
Die bestehenden Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein stammen aus den Jahren 1998 bis 2005. Nach § 9 Absatz 4 Bundesnaturschutzgesetz sind Landschaftsrahmenpläne fortzuschreiben, sobald und soweit dies erforderlich ist.
Dieses Erfordernis ergibt sich zum einen aus der Novellierung des Landesplanungsgesetzes 2014, mit der in Schleswig-Holstein die Planungsräume neu gefasst wurden. Zum anderen begründen neue oder weiter entwickelte rechtliche Rahmenvorgaben, tatsächliche Veränderungen in der Landschaft oder auch die hieraus erwachsenen neuen fachlichen Erkenntnisse das Erfordernis zur Fortschreibung der Landschaftsrahmenpläne.
Zudem bereitet die Landesplanungsbehörde derzeit die Fortschreibung der Regionalpläne vor. Ein zeitlicher Vorlauf der Landschaftsrahmenpläne ermöglicht es, die raumbedeutsamen Inhalte nach § 10 Abs. 1 BNatSchG unter Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen nach Maßgabe des Landesplanungsgesetzes in die Regionalpläne zu übernehmen.

Neuer
Planungsraum (PR)
Zugehörige Kreise / kreisfreie Städte
Alter
Planungsraum
(PR)
Bestehender LRP / Jahr
I
Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Flensburg
V
2002
II
Landeshauptstadt Kiel, Rendsburg- Eckernförde,
Plön, Neumünster
III
2000
III
Dithmarschen, Steinburg
IV
2005
Pinneberg, Segeberg, Stormarn,
Herzogtum Lauenburg
I
1998
Ostholstein, Hansestadt Lübeck
II
2003

Im Rahmen des Verfahrens wurde geregelt, dass es für das Beteiligungsverfahren nur eine Papierausfertigung für die Kommunen gibt. Alle Unterlagen stehen ausschließlich digital im Internet zur Einsicht. Diese können dort eingesehen oder heruntergeladen werden. Ebenso gibt es eine interaktive Karte, in der Strecken und Flächen gemessen und verschiedene Informationen ein- und ausgeblendet werden können. Privatpersonenkönnen dort auch Ihre Stellungnahmen abgeben. Für die Kommunen erfolgt dies über das Amt. Alle Informationen finden Sie unter:
www.bolapla-sh.de

In der Zeit vom 01.10.2018 bis einschl. 28.02.2019 besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme zu den vorliegenden Unterlagen abzugeben.     

Beschluss:
Es wird auf die Abgabe einer Stellungnahme zur Neuaufstellung der Landschaftsrahmenpläne des Landes S.-H. verzichtet.     

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Absichtserklärung zur Gründung einer Klimaschutzagentur
Beschlussvorlage - 52/2018

Lebensqualität und Zukunftssicherheit sind für Kommunen und ihre Bevölkerung von zentraler Bedeutung. Deshalb ist zu überlegen, ob das Engagement für den Klimaschutz ausgebaut und eine Vorbildfunktion hierfür gestärkt werden soll.

Insbesondere durch ein zentrales Energiecontrolling könnten die Verbräuche der eigenen Liegenschaften analysiert und reduziert werden. Somit spart man einfach und schnell Emissionen und vor allem finanzielle Mittel. Die Machbarkeitsstudie des Kreises zur Zukunft des Klimaschutzes im Kreis Rendsburg-Eckernförde hat gezeigt, dass die Gründung einer Klimaschutzagentur und die daraus resultierende Kooperation von Kreis und Kommunen wesentlich zur Effizienz und damit zur lokalen Zielerreichung beitragen werden.

Die Klimaschutzagentur soll eine GmbH werden, an der sich der Kreis, kreisangehörige Gemeinden oder Ämter bei einer Übertragung durch amtsangehörige Gemeinden als Gesellschafter beteiligen können. Der jährliche Gesellschafteranteil soll jährlich 2,00 € je Einwohner, mindestens aber 1.000,00 € je Gemeinde, betragen. Eine Kündigung des Gesellschafteranteiles wird mit einer angemessenen Frist möglich sein.

Die Studie wurde den Gemeindevertretern am 04. September 2018 vorgestellt und kann auf der Internetseite des Amtes unter Aktuelles mit der Präsentation zur Veranstaltung eingesehen werden.

Bei der jetzigen Beschlussfassung geht es um eine Absichtserklärung, in deren Folge in Abhängigkeit der kreisweiten Beschlüsse weitere Einzelheiten geklärt und in später noch zu beschließenden Verträgen Berücksichtigung finden müssen. Erst eine später Beschlussfassung wäre daher verbindlich.   


Beschluss:

Die Gemeinde beabsichtigt:

  1. Gesellschafterin der zu gründenden Klimaschutzagentur zu werden

  2. Einen jährlichen Gesellschafteranteil von 2 Euro pro Einwohner, mindestens 1.000,00 €, zu zahlen

  3. Die Regionalmarke zur Kommunikation zu nutzen

  4. Eine(n) zentralen AnsprechpartnerIn der Klimaschutzagentur zu benennen

  5. Die Aufgabe unter den genannten Voraussetzungen auf das Amt Schlei-Ostsee zu übertragen

Voraussetzungen sind:

  1. Das Mitspracherecht wird, wie im GmbH- Gesetz (§47 GmbHG) vorgeschrieben, äquivalent zum Gesellschafteranteil verteilt

  2. Die Beteiligung des Kreises an der Klimaschutzagentur, wobei er keine Mehrheit haben darf

  3. Ein/e zentraler AnsprechpartnerIn in der Klimaschutzagentur

  4. Das nachhaltige Engagement der Gemeinde durch Öffentlichkeitsarbeit nach außen zu tragen

  5. Eine Liegenschaft unserer Wahl in das Energiecontrolling der Klimaschutzagentur zu geben   


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Anlegung von insektenfreundlichen Wiesen im Gemeindegebiet
Beschlussvorlage - 60/2018
Das Land Schleswig-Holstein hat im Frühjahr 2018 für mehr Artenvielfalt durch Blühwiesen geworben. Durch zur Verfügung gestellte Landesmittel sollen Landwirte, Kommunen und Unternehmen kostenlos blütenreiches Saatgut zur Aussaat auf ihren Acker- bzw. Freiflächen zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist es, über das ganze Land verteilt möglichst viele Blühflächen entstehen zu lassen. Diese können bis in den Spätsommer hinein Nahrung und Rückzugsräume für Insekten und auch Feldvögel bieten.

Die Initiative wird vom Deutschen Verband für Landschaftspflege (DVL) koordiniert und umgesetzt. Der DVL steht für Fragen zur Verfügung, übernimmt die Beratung von interessierten Landwirten, Kommunen und Unternehmen und betreut die Anlage von Blühflächen. Ansprechpartnerin dort ist Wiebke Schoenberg (0431/649 973 30, w.schoenberg@lpv.de). Landwirte und Kommunen, die sich an der Initiative beteiligen möchten, konnten sich bis spätestens zum 1. April 2018 beim DVL melden. Die Voraussetzung für den Erhalt von Saatgut ist der Nachweis über Nutzungsrechte an einer Fläche von mindestens 1.000 m². Nach Rücksprache mit Frau Schoenberg wird das Projekt voraussichtlich auchfür 2019 neu angeboten. Kommunen, die sich bisher nicht um Saatgut beworben haben, können dies bis Anfang 2019 realisieren.

Ziel ist die Aussaat von mehrjährigem Saatgut. Mit der Anlegung einer Wiese ist verbunden, dass diese für die Aussaat vorbereitet wird. Hierzu ist in der Regel mindestens das Fräsen der Grasnarbe (bei Wiesen) notwendig. Die Blühwiesen müssen dann zweimal im Jahr gemäht werden, das Mahdgut ist abzufahren. Alle Flächen werden vorab auf ihre Tauglichkeit in Augenschein genommen.

In der Gemeinde gibt es Überlegungen, ebenfalls Flächen hierfür zur Verfügung zu stellen. Ziel der Beratung soll sein, ob und welche Flächen hierfür vorgesehen werden können.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, im Gemeindegebiet folgende Flächen mit insektenfreundlichem Saatgut anzulegen:
  • Teilfläche des Schulgartens
  • Beidseitig der Dorfeinfahrten der L 27 aus Richtung Eckernförde und Rieseby
  • und weitere noch zu bestimmende Flächen

Die Maßnahme wird in der Gemeinde durch Herrn Fritz Blaas weiter koordiniert und betreut.   

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Neupflasterung / Gehweg "Böhnrüher Weg"
Beschlussvorlage - 61/2018
Im Zuge der Breitbandversorgung der Gemeinde Barkelsby ist es angedacht, den bereits aufgerissenen Gehweg im Böhnrüher Weg auszupflastern. Hierzu wurden drei Angebote von regional ansässigen Fachfirmen eingeholt. Das günstigste Angebot schließt mit einer Endsumme von 26.490,59 €. Bei dieser Summe ist eine Rückvergütung durch den Breitbandzweckverband in Höhe von 12.622,50 € gegenzurechnen. Die Rückvergütung ist bedingt durch den Wegfall von Arbeitsgängen, die bei einer Auspflasterung nicht geleistet werden. Es bleibt noch ein durch die Gemeinde Barkelsby zu schulternder Restbetrag von 13.868,09 €.     

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die bauliche Maßnahme umsetzen zu lassen. Die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von 13.868,09 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.     

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Erweiterung Straßenbeleuchtung
Beschlussvorlage - 65/2018

In der Gemeindevertretersitzung am 11.09.2018 wurde seitens eines Gemeindevertreters angeregt, über die Erweiterung der Straßenbeleuchtung von Barkelsby Richtung Eckernförde entlang der L27 zu beraten. In diesem Zusammenhang erwähnte er, dass die heutige Technik eine bedarfsabhängige App-Steuerung möglich mache.

Nunmehr wird mittels dieser kleinen Vorlage die Beratung im Bauausschuss angestoßen. Bei der Beratung sollten neben dem Service für den Bürger durch eine nächtliche Wegebeleuchtung auch die Nachteile in die Erörterung einfließen. Zum einen entstehen für Bau und Betrieb nicht unerhebliche Kosten und zum anderen könnten Begehrlichkeiten an anderen Straßen geweckt werden. Ferner muss klar sein, dass vom Straßenbaulastträger eine Zustimmung eingeholt und mit ihm eine Vereinbarung abgeschlossen werden muss.   


Beschluss:
Es wird beschlossen, eine Anfrage beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV SH) als Straßenbaulastträger bezüglich der Ausleuchtung des Straßenabschnittes zu tätigen.  

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Errichtung einer weiteren Gruppe im Kindergarten Barkelsby
Beschlussvorlage - 69/2018
Die aktuelle Situation der drei Gruppen im Kindergarten Barkelsby stellt sich wie folgt dar:
Die Krippengruppe ist mit 9 Kindern fast voll belegt. Beide Regelgruppen sind ab Mitte November und Dezember mit 23 und 21 Kindern belegt. Hier wird also schon die normale Belegung von bis zu 20 Kindern pro Gruppe in Absprache mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde überschritten.

Nach Rücksprache mit Frau Herrmann-Sell und Herrn Blaas stehen weitere 12 Kinder ab Januar 2019 auf der Warteliste. Hierbei handelt es sich zum Teil um Kinder, die aus der Krippe in die Regelgruppen wechseln und zum größeren Teil um Kinder, die neu in den Kindergarten aufgenommen werden möchten. Auf Grund der aufgeführten Auslastung kann dies der Kindergarten mir den vorhandenen Gruppen ab März 2019 nicht mehr leisten.
Eine Entspannung der Lage ist zum Ende des Kindergartenjahres zu erwarten, da dann mindestens 8 Kinder die Einrichtung verlassen um die Grundschule zu besuchen. Jedoch ist mit weiteren Anmeldungen zum neuen Kindergartenjahr zu rechnen.
  

Beschluss:
Es wird beschlossen, eine weitere Regelgruppe ab 01.03.2019 im Vorraum des Gemeindetreffs zu errichten. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Regelgruppe bedarfsgerecht ausgestattet wird. Es soll ein Antrag auf Betriebserlaubnis beim Kreis Rendsburg-Eckernförde gestellt werden.  

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 21. Bekanntgaben
Die im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben.


Godber Peters  Fritz-Wilhelm Blaas 
Protokollführer  Bürgermeister