N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Barkelsby vom 13.12.2018.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.25 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Fritz-Wilhelm Blaas
Gemeindevertreter Dr. Andreas Greis
Gemeindevertreterin Silke Greis
Gemeindevertreter Sönke Greve
2. stellv. Bürgermeister Gerhard Jordan
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Köpke
1. stellv. Bürgermeister Thomas Luth
Gemeindevertreterin Erika Matt
Gemeindevertreter Oliver Nießler
Gemeindevertreter Jens Nommels
Gemeindevertreter Wolf-Dieter Ohrt
Gemeindevertreter Klaus Rettich
Gemeindevertreter Bernd Truelsen
Gemeindevertreter Rolf-Johannes Wandrowsky

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Christian Kruse (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Entsendung eines Mitgliedes in die Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes Mittelschwansen
  Beschlussvorlage - 75/2018
9. Erlass Haushaltssatzung 2019
  Beschlussvorlage - 68/2018
10. Anbau Schule Barkelsby
  Beschlussvorlage - 74/2018
11. Antrag zur Ausstattung der Gruppenräume des Kindergartens Biberburg in Barkelsby
  Beschlussvorlage - 73/2018
12. Konzept des gemeindlichen Kindergartens Biberburg
  Beschlussvorlage - 72/2018
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
16. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Bürgermeister beantragt, die Tagesordnung um TOP 15 "Personalangelegenheit in der Schule" im nicht öffentlichen Teil zu erweitern. Ferner beantragt er, die Tagesordnungspunkte 13 und 14 ebenfalls nicht öffentlich zu behandeln. 

Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragezeit
Es werden keine Fragen gestellt. 

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt. Zusätzlich berichtet der Bürgermeister in folgenden Angelegenheiten:
  • Derzeit findet die Herstellung der Breitbandhausanschlüsse statt.
  • Es wurde eine zusätzliche Straßenlaterne auf dem Parkplatz bei der Kirche installiert.
  • Die Arbeiten am Bürgersteig im Böhnrüher Weg werden im Januar erledigt.
  • Das vorletzte Grundstück im Neubaugebiet wurde verkauft.
  • Es wird keine Fahrbahnmarkierung der Riesebyer Straße im Ort geben. Gemeindevertreter Jordan weist auf Unebenheiten in der Straße hin. Diese sollten bei der Abnahme angesprochen werden.
  • Für den Kindergarten liegt die Genehmigung der Erhöhung der Kinderzahl pro Gruppe bis zu Errichtung der dritten Gruppe vor.
  • Bankettenpflege
  • 3 Bänke wurden aufgestellt. 

zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
Es liegt ein Antrag einer Einwohnerin auf Versetzung der Altglascontainer auf dem Parkplatz beim Feuerwehrgerätehaus vor. Diese Angelegenheit wird zur weiteren Beratung einstimmig in den Bauausschuss verwiesen. 

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
Gemeindevertreter Ohrt spricht einen Zeitungsartikel an, nach dem der Bürgermeister geäußert haben soll, dass ein Schulanbau auch ohne öffentliche Zuschüsse durchgeführt werden wird. Diese Aussage wird vom Bürgermeister verneint.

Gemeindevertreter Jordan regt an, bei der Schule ebenfalls einen Tannenbaum aufzustellen. 

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 8. Entsendung eines Mitgliedes in die Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes Mittelschwansen
Beschlussvorlage - 75/2018
Auf der Gemeindevertretersitzung am 25.06.2018 wurde Herr Fritz-Wilhelm Blaas als Mitglied in die Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes Mittelschwansen (WBV) gewählt.
Nach §11 (3) S. 2 der Satzung des Wasserbeschaffungsverbandes Mittelschwansen nimmt der Vorstand des WBV nur beratend an der Sitzung der Verbandsversammlung teil. Gemäß §13 (3) der Satzung können Vorstandsmitglieder nicht Mitglied in der Verbandsversammlung sein.
Da Herr Blaas durch die Verbandsversammlung in den Vorstand gewählt wurde, muss nun ein neues Mitglied zur Entsendung in die Verbandsversammlung des WBV gewählt werden. 
Zur Wahl werden Gemeindevertreter Rettich und Gemeindevertreter Jordan vorgeschlagen. Auf Gemeindevertreter Jordan entfällt eine Ja-Stimme und auf Gemeindevertreter Rettich entfallen 12 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung. Somit ist Gemeindevertreter Rettich als Mitglied für die Verbandsversammlungdes Wasserbeschaffungsverbandes gewählt.

Da Gemeindevertreter Rettich bisher stellvertretendes Mitglied war, ist ein neuer persönlicher Stellvertreter zu wählen. Als persönlicher Stellvertreter für Gemeindevertreter Rettich wird Gemeindevertreter Jordan mit 12 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen gewählt. 

Beschluss:

zu TOP 9. Erlass Haushaltssatzung 2019
Beschlussvorlage - 68/2018

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.     

Gemeindevertreter Ohrt empfiehlt der Gemeindevertretung angesichts der Rücklagenhöhe über eine Hebesatzsenkung nachzudenken. Hieraus entwickelt sich eine Diskussion um den finanziellen Spielraum der Gemeinde. 

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019, das Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2022 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      2.725.900,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      2.725.900,00 EUR


2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      392.900,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      392.900,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      12,98Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          270 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          270 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         330 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 EUR.   


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Anbau Schule Barkelsby
Beschlussvorlage - 74/2018
Auf Grundlage des Gemeindevertreterbeschlusses vom 17.04.2018 wurde für das Bundesförderprogramm KInvFG II eine Anmeldung für die Investitionsmaßnahme "Erweiterung der Schule Barkelsby" beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur getätigt. Leider wurde die Anmeldung derGemeinde Barkelsby nicht berücksichtigt.
Ob das Vorhaben bei Nichtinanspruchnahme anderer Gemeinden in der Prioritätenliste so weit hochrutscht, dass vielleicht doch noch eine Förderung möglich ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Es wird zudem keine Auskunft darüber gegeben, auf welchen Platz die Gemeinde in der Prioritätenliste steht. Daher muss zunächst davon ausgegangen werden, dass keine Förderung für einen Anbau der Schule zur Verfügung stehen wird.

Für das Förderprogramm wurden folgende Kosten angegeben:
Baukosten Anbau: 290.000 €
Kosten Außenanlage 130.000 €

Die Bauabteilung des Amtes Schlei-Ostsee hat in Erfahrung gebracht, wie es zunächst mit der Containerlösung weitergehen kann.
Die Fortsetzung der Miete der Container kann ohne Probleme, zu den bekannten Konditionen, weitergeführt werden.
Nach Rückfrage bei der Unteren Bauaufsicht ist eine Verlängerung der Genehmigung der Container nicht ausgeschlossen, muss aber, nachdem der Antrag durch die Gemeinde gestellt wurde, geprüft werden. Die Untere Bauaufsicht hat jedoch auch klargestellt, dass die Containerlösung keine Dauerlösung sein kann. Die Gemeinde muss mit dem nächsten Antrag auf Verlängerung der Genehmigung (ab dem Schuljahr 2019/2020) deutlich machen, welche weiteren Schritte geplant sind.
Sollte der nächste Schritt der Anbau sein, wäre es sinnvoll, wenn ein grober Zeitplan des Bauablaufes dem Antrag auf Verlängerung beigefügt werden kann.
Sollte die Gemeinde sich gegen einen Anbau entscheiden, ist ungewiss wie die Untere Bauaufsicht über eine weitere Verlängerung der Genehmigung entscheidet. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass zunächst zwei weitere Jahre genehmigt werden, damit die Gemeinde in der Übergangszeit die Möglichkeit hat, den Schulbetrieb wieder einzügig zu gestalten, sodass in dem vorhandenen Gebäude wieder alle Klassen untergebracht werden können.

Die Gemeinde hat nun zu entscheiden, wie weiter verfahren werden soll.   

Beschluss:
Der Gemeindevertretung beschließt, Architekt Wohlenberg zu beauftragen, die Planung und eine Kostenermittlung für den Anbau eines Klassenraumes für die Schule durchzuführen. 

Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Antrag zur Ausstattung der Gruppenräume des Kindergartens Biberburg in Barkelsby
Beschlussvorlage - 73/2018
Die Wählergemeinschaft ABB hat einen Antrag zur Ausstattung der Gruppenräume des Kindergartens Biberburg in Barkelsby gestellt.
Der Schul- und Sozialausschuss stellt den Bedarf bei einer Begehung im Kindergarten fest. 
Der Bürgermeister berichtet, dass ein Angebot der Firma Widmaier für 46 Stühle und einen Tisch in Höhe von 3.437,03 € vorliegt. Für die gleichen Leistung liegt ebenfalls ein Angebot der Firma Wehrfritz über 4.064,- € vor. Die Firma Happy Kids bietet die Stühle über den Internetversand für 2.432,99 € an. Hier kann jedoch kein Musterstuhl begutachtet werden. Der Bürgermeister schlägt daher vor, das Angebot der Firma Widmaier anzunehmen.

Die Obere Ebene soll in Eigenleistung nach Beratung durch die Firma Jaich renoviert werden.

Gemeindevertreter Köpke beantragt, als Bestandteil des Beschlusses aufzunehmen, dass die Verwaltung die Kindergartenleiterin schriftlich auffordern möge, Schäden an der Einrichtung unverzüglich dem Bürgermeister zu melden.

Gemeindevertreter Nommels regt an, dass der Bauausschuss sich einmal Gedanken über vernetzte Rauchmelder oder ein aufgeschaltetes System für den Kindergarten Gedanken machen möge. Hieran schließt sich eine Diskussion über die Brandschutzfragen im Kindergarten allgemein an. 

Beschluss:
Die Gemeinde beschließt, 46 Stühle und einen Tisch bei der Firma Widmaier gemäß Angebot zu einem Preis von 3.437,03 € zu erwerben. Ferner wird die Verwaltung gebeten, die Kindergartenleiterin schriftlich aufzufordern, Schäden an der Einrichtung unverzüglich dem Bürgermeister zu melden. 

Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Konzept des gemeindlichen Kindergartens Biberburg
Beschlussvorlage - 72/2018
Die Arbeitsgruppe hat das Konzept für den gemeindlichen Kindergartens Biberburg erarbeitet und wird am 27.11.2018 ein letztes Mal zusammensitzen und die Endfassung erstellen.
Der Bürgermeister stellt sicher, dass das Konzept als Tischvorlage zur Sitzungdes Schul- und Sozialausschuss vorgelegt wird. Für die Sitzung der Gemeindevertretung soll das Konzept mit der Tagesordnung verschickt werden.

Das Konzept muss im Folgenden bei der Heimaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde vorgelegt werden. Eventuelle Einwände müssen dann noch eingearbeitet werden.  

Beschluss:
Das Konzept des Kindergartens Barkelsby wird in der vorliegenden Fassung beschlossen und wird bei der Heimaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Prüfung eingereicht.  

Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 16. Bekanntgaben
Die im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben. 


Godber Peters  Fritz-Wilhelm Blaas 
Protokollführer  Bürgermeister