Sitzungsort: | im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.40 Uhr |
Bürgermeister Hans-Heinrich Köpke |
Gemeindevertreter Rainer Hagemann |
Gemeindevertreter Karl-Heinz Hansmann |
1. stellvertr. Bürgermeister Günther Ina |
Gemeindevertreter Gerhard Jordan |
2. stellvertr. Bürgermeister Oliver Nießler |
Gemeindevertreter Harald Nissen |
Gemeindevertreter Wolf-Dieter Ohrt |
Gemeindevertreter Harry Ossowski |
Gemeindevertreterin Bärbel Schenk |
Gemeindevertreter Bernd Truelsen |
Gemeindevertreter Harald Wende |
Gemeindevertreterin Erika Matt (entschuldigt ) |
Protokollführer Christoph Stöcks |
T a g e s o r d n u n g |
I. | Öffentlicher Teil |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Einwohnerfragezeit |
4. | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
5. | Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
6. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 23.03.2010 |
8. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2009, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2009 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 11/2010 | |
9. | Erlass der Satzung über die außerschulische Benutzung der Sportstätten |
Beschlussvorlage - 6/2010 | |
10. | 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Rosseer Weg - Selbarg" a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 7/2010 | |
11. | 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Rosseer Weg - Selbarg" b) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 8/2010 | |
12. | Bebauungsplan Nr. 8 "Achterworth II" a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 9/2010 | |
13. | Bebauungsplan Nr. 8 "Achterworth II" b) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 10/2010 | |
14. | Teerarbeiten am Böhnrüher Weg |
Beschlussvorlage - 12/2010 | |
15. | Anschaffung von Spielgeräten für den Spielplatz Diekstöken |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
18. | Bekanntgaben der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
I. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Der Bürgermeister beantragt, die Tagesordnung um den Punkt 17 im nichtöffentlichen Teil „Grundstücksangelegenheiten“ zu erweitern. Des Weiteren müssen die TOP 12 und 13 aus formellen Gründen getauscht werden. Herr Hagemann beantragt, die Tagesordnung um den Punkt 15 „Anschaffung von Spielgeräten für den Spielplatz Diekstöken“ zu erweitern. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Einwohnerfragezeit |
Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern werden nicht gestellt. |
zu TOP 4. | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt. Der Bauausschussvorsitzende Ohrt berichtet über folgende Punkte:
Alle anderen Punkte stehen heute auf der Tagesordnung. Der Sozialausschussvorsitzende Hagemann informiert darüber, dass die Punkte aus der letzten Sozialausschusssitzung auf der heutigen Tagesordnung stehen. Herr Hagemann berichtet über Erneuerungen auf den Spielplätzen Rommelsworth. Finanzausschussvorsitzender Hansmann teilt mit, dass die Beratungspunkte der letzten Ausschusssitzung ebenfalls Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind. |
zu TOP 5. | Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern liegen nicht vor. |
zu TOP 6. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
Herr Jordan bemängelt, dass die Eckermförder / Riesebyer Str. mit Plakaten, von vergangenen Veranstaltungen, tlws. zugestellt sind. Auch wenn es sich bei dieser Straße um eine Kreisstraße handelt, können die Aufsteller aufgefordert werden, diese nach der Veranstaltung wieder zu entfernen. Herr Köpke teilt mit, dass zur Aufstellung eine Genehmigung durch das Amt vorliegt. Es sagt eine Überprüfung durch das Ordnungsamt zu. Des Weiteren wird der optische Zustand der Mauer an der Bushaltestelle Rommelsworth bemängelt. Diese ist durch wetterbedingte Grünfärbung unansehnlich geworden. Der Bürgermeister sagt eine Beseitung der Grünfärbung zu. Darüber hinaus wird angefragt, warum die Freiwillige Feuerwehr das Fahnenhissen für die Dorfwoche diesmal nicht durchgeführt hat. Herr Köpke berichtet, dass aus feuerwehrtechnischen Gründen das Fahrzeug nicht genutzt werden sollte. Herr Truelsen fragt bezüglich der geplanten Überprüfung zur Standfestigkeit der Mauer gegenüber der Schule nach. Herr Köpke verweist hierzu auf eine stattgefundene Überprüfung durch Ingenieur Carstensen, die ergeben hat, dass nur die obere Platte locker ist.
|
zu TOP 7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 23.03.2010 |
Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am 23.03.2010 erhoben. |
zu TOP 8. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2009, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2009 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 11/2010 Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Barkelsby zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob 1. der Haushaltsplan eingehalten ist, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind, 3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist, 4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist. Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten. Diese muss dann der Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung zustimmen und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigen. Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2009. |
Herr Hansmann teilt als Finanzausschussvorsitzender mit, das die Kostenüberschreitung zur Einrichtung des Computerraumes an der Schule geklärt ist. Die Erläuterung hierfür wurde zum Protokoll des Finanzausschusses gegeben. Bezüglich der Nachfrage zur Abrechnung der außerschulischen Nutzung von Sportstätten hinsichtlich Fasching und Dorfwoche 2008 und 2009,wird von Herrn Köpke mitgeteilt, dass diese zwischenzeitlich abgerechnet sind. Die Nutzung durch die Schule am Noor wird soweit wie möglich nachträglich abgerechnet. Weitere Anmerkungen zu diesem Tagesordnungspunkt werden nicht gemacht. Es wird vorgeschlagen, gemäß Beschlssvorlage abzustimmen. |
Beschluss: Die Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Barkelsby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2009 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Erlass der Satzung über die außerschulische Benutzung der Sportstätten |
Beschlussvorlage - 6/2010 Die bisherige Satzung der Gemeinde Barkelsby über die außerschulische Benutzung der gemeindlichen Sportstätten hat die Lebensdauer einer kommunalen Abgabensatzung von 20 Jahren erreicht. Daher ist eine Neufassung erforderlich. Diese Neufassung wurde inhaltlich geringfügig überarbeitet und an die neue Rechtslage angepasst. So wurde unter anderem ein Paragraf mit den Regelungen zum Datenschutz eingefügt. Außerdem wurden die Gebührensätze in Euro umgerechnet und angepasst. |
Herr Hansmann verweist auf die Empfehlung des Finanzausschusses, die vorsieht, den Punkt 3 in der vorgelegten Gebührentabelle herauszunehmen. Ansonsten wurde empfohlen gem. Vorlage die Satzung zu beschließen. |
Beschluss: Die Satzung über die außerschulische Benutzung der Sportstätten wird erlassen. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Rosseer Weg - Selbarg" a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 7/2010 Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde und die Begründung haben in der Zeit vom 25.01.2010 bis 26.02.2010 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 11.01.2010 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 18.06.2009. |
Herr Ohrt trägt als Bauausschussvorsitzender die Vorlage mit ihren Inhalten und den notwendigen Änderung vor. Der Ausschuss hat in seiner letzten Sitzung der Gemeindevertretung empfohlen, der Abwägung zuzustimmen. |
Beschluss: Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Vorlage des Planungsbüros Bahlmann - wird Bestandteil des Originalprotokolls. Insgesamt gingen ein:
Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht. Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen, sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Rosseer Weg - Selbarg" b) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 8/2010 Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde und die Begründung haben in der Zeit vom 25.01.2010 bis 26.02.2010 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 11.01.2010 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 18.06.2009. |
Der Bauausschussvorsitzende teilt hierzu mit, dass der Ausschuss empfohlen hat, den notwendigen Satzungsbeschluß zu fassen und die Begründung zu billigen. |
Beschluss: Satzungsbeschluss 1. Anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen und Hinweise zur Planung vorgetragen. Die eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden geprüft und dazu Beschlüsse gefasst; andere Beurteilungskriterien haben sich nicht ergeben. In den Beschlussfassungen sind die jeweiligen abwägungsrelevanten Gesichtspunkte aufgeführt und die Ergebnisse der Prüfung begründet; weiterhin ist dargelegt, welche Anregungen berücksichtigt, nicht berücksichtigt oder teilweise berücksichtigt worden sind. Die - aufgrund der Abwägung - vorgenommenen Änderungen bzgl. der Ergänzung der Zweckbestimmung des Fuß- und Radweges sowie die Ergänzungen in der Begründung aufgrund der Kriterien für die Schalltechnische Begutachtung und die Festsetzung der Anzahl der Stellplätze sind redaktioneller Art oder dienen der Klarstellung und lösen keine Drittbetroffenheit aus. Eine erneute Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit ist somit nicht erforderlich. Der Amtsvorsteher des Amtes Schlei - Ostsee wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgetragen bzw. Hinweise zur Planung gegeben haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl.I S.2414) in der zuletzt geltenden Fassung sowie nach § 84 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) vom 22.01.2009 (GVOBl. Schl.-H. S.6) in der zuletzt geltenden Fassung wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Rosseer Weg - Selbarg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Das Gebiet der 1. Änderung des Bebauungsplanes liegt am südwestlichen Rand der bebauten Ortslage von Barkelsby und umfasst den gesamten Geltungsbereich des seit dem 20.09.1996 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 7 „Gewerbegebiet Rosseer Weg“ einschließlich des vorhandenen und zu ergänzenden Knicks an der Südseite des Rosseer Weges. Der Plangeltungsbereich ist in der anliegenden Übersichtskarte durch schwarze Umstrichelung gekennzeichnet. 3. Die Begründung und der Umweltbericht dazu werden gebilligt. 4. Der Amtsvorsteher des Amtes Schlei - Ostsee wird beauftragt, den Beschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Rosseer Weg - Selbarg“ nach § 10 BauGB - nach erfolgter Bekanntmachung der Genehmigung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes - ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes dazu sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs.4 BauGB während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Die Bekanntmachung soll parallel mit der Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Achterworth II“ am 01.10.2010 erfolgen. Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen, sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Bebauungsplan Nr. 8 "Achterworth II" a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 9/2010 Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde und die Begründung haben in der Zeit vom 25.01.2010 bis 26.02.2010 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 11.01.2010 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 18.06.2009. |
Hierzu hat der Bauausschuß ebenfalls der Gemeindevertretung empfohlen, der Abwägung zuzustimmen. |
Beschluss: Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 8 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Vorlage des Planungsbüros Bahlmann- wird Bestandteil des Originalprotokolls. Insgesamt gingen ein:
Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht. Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen, sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Bebauungsplan Nr. 8 "Achterworth II" b) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 10/2010 Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde und die Begründung haben in der Zeit vom 25.01.2010 bis 26.02.2010 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 11.01.2010 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 18.06.2009. |
Herr Ohrt verweist hierzu auf die Empfehlung des Bauausschusses, der Beschlussvorlage in der vorliegenden Form zu folgen. |
Beschluss: Satzungsbeschluss 1. Anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen und Hinweise zur Planung vorgetragen. Die eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden geprüft und dazu Beschlüsse gefasst; andere Beurteilungskriterien haben sich nicht ergeben. In den Beschlussfassungen sind die jeweiligen abwägungsrelevanten Gesichtspunkte aufgeführt und die Ergebnisse der Prüfung begründet; weiterhin ist dargelegt, welche Anregungen berücksichtigt, nicht berücksichtigt oder teilweise berücksichtigt worden sind. Die - aufgrund der Abwägung - vorgenommenen Ergänzungen in der Begründung aufgrund der Kriterien für die Schalltechnische Begutachtung und die Festsetzung der Anzahl der Stellplätze sind redaktioneller Art oder dienen der Klarstellung und lösen keine Drittbetroffenheit aus. Eine erneute Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit ist somit nicht erforderlich. Der Amtsvorsteher des Amtes Schlei - Ostsee wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgetragen bzw. Hinweise zur Planung gegeben haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl.I S.2414) in der zuletzt geltenden Fassung sowie nach § 84 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) vom 22.01.2009 (GVOBl. Schl.-H. S.6) in der zuletzt geltenden Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 8 „Achterworth II“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Das Gebiet des Bebauungsplanes liegt im südlichen Bereich der bebauten Ortslage, östlich der Eckernförder Straße (L 27) und nördlich der Straße Schusterredder. Der Plangeltungsbereich ist in der anliegenden Übersichtskarte durch schwarze umstrichelung gekennzeichnet. 3. Die Begründung und der Umweltbericht dazu werden gebilligt. 4. Der Amtsvorsteher des Amtes Schlei - Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 8 „Achterworth II“ nach § 10 BauGB - nach erfolgter Bekanntmachung der Genehmigung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und nach dem im gerichtlichen Vergleich vereinbarten Zeitpunkt zur Umsetzung des gewerblichen Betriebes südlich der Straße Schusterredder - ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes dazu sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs.4 BauGB während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Die Bekanntmachung soll parallel mit der Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Achterworth II“ am 01.10.2010 erfolgen. Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen, sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 14. | Teerarbeiten am Böhnrüher Weg |
Beschlussvorlage - 12/2010 Durch den Bau-, Umwelt- und Wegeausschuss wurde am 22.04.2010 eine Besichtigung des „Böhnrüher Weges“ vorgenommen. Es war festzustellen, dass die Asphaltdecke in vielen Bereichen große Schäden (Löcher) aufweist. Einige Schäden sind auf den vergangenen Winter zurückzuführen. Die Straße wurde 1979 ausgebaut. 1985 wurde diese um eine Kanalisation ergänzt. Festzustellen war, dass der Teil der Straße in dem die Kanalisation verlegt wurde, heute der schlechtere Teil ist. Unter Berücksichtigung des Alters der Asphaltdecke und den bestehenden Schäden besteht die Überlegung, den Bereich zwischen der Brücke (B 203) bis zur letzten Aufpflasterung im Bereich der Glascontainer, mit einer neuen Asphaltdecke zu versehen. Die vorhandenen Aufpflasterungen sind noch gut und sollen bestehen bleiben. Da die Kosten hierfür ca. 50.000,00 EURO betragen werden, soll geprüft werden, ob entsprechende Fördermittel/Zuschüsse beantragt werden können. Bis zur Entscheidung der Gemeindevertretung sollen die Schäden provisorisch beseitigt werden. |
Aufgrund der durchgeführten Ortsbegehung wurde die Notwendigkeit gesehen, die Straße mit einer neuen Asphaltdecke zu versehen. Herr Ohrt schlägt vor, die Verwaltung zu beauftragen, für die Maßnahme Landesmittel einzuwerben. Sollte eine Förderung durchs Land genehmigt werden, soll die Verwaltung die Bauarbeiten ausschreiben. Erfolgt keine Förderung, wird über die Maßnahme noch mal beraten.
|
Beschluss: Unter Berücksichtigung des vorhandenen Zustandes der Asphaltdecke des „Böhnrüher Weges“ wird beschlossen, die Fahrbahn von der Brücke (B 203) bis zur letzten Aufpflasterung bei den Glascontainern zu erneuern. Die Kosten von ca. 50.000,00 EURO sollen hierfür im Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellt werden. Die vorhandenen Aufpflasterungen bleiben bestehen. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Maßnahme Landesmittel einzuwerben. Sollte eine Förderung durchs Land genehmigt werden, soll die Verwaltung die Bauarbeiten ausschreiben. Erfolgt keine Förderung, wird über die Maßnahme noch mal beraten. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 15. | Anschaffung von Spielgeräten für den Spielplatz Diekstöken |
Herr Hagemann berichtet, dass für den Spielplatz Diekstöken zwei Spielgeräte durch den Kindergarten ausgesucht wurden. Dabei handelt es sich um ein Karussel und ein Wipptier. Des Weiteren soll noch eine zweite Schaukel an der dort bereits vorhandenen Schaukel montiert werden. Die Gesamtkosten hierfür belaufen sich auf ca. 1.500,- €. Auf Nachfrage von Herrn Ossowski teilt Herr Ohrt mit, dass bei einer Nutzung des Spielplatzes der Versicherungsschutz für die Kinder gegeben ist, da die Erzieherinnen die Kinder beaufsichtigen. Es wird vorgeschlagen, die Anschaffungen zu tätigen. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 18. | Bekanntgaben der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. |
Hans-Heinrich Köpke | Christoph Stöcks |
Bürgermeister | Protokollführer |