N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Barkelsby vom 22.11.2011.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer, Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.55 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Karl-Heinz Hansmann
stellvertr. Ausschussvorsitzender Harald Nissen
Ausschussmitglied/Bürgermeister Wolf-Dieter Ohrt
Ausschussmitglied Bärbel Schenk
Ausschussmitglied Bernd Truelsen

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Gemeindevertreter Rainer Hagemann
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Köpke
Gemeindevertreter Oliver Nießler
Gemeindevertreter Harald Wende
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten
  Beschlussvorlage - 57/2011
5. Erlass einer Hundesteuersatzung
  Beschlussvorlage - 60/2011
6. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011
  Beschlussvorlage - 70/2011
7. Erlass Haushaltssatzung 2012
  Beschlussvorlage - 71/2011
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
9. Bekanntgaben der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten
Beschlussvorlage - 57/2011

Ein Problem stellt das sog. „wilde Plakatieren“ dar, welches immer weiter zunimmt. Um diesem vorzubeugen bzw. diesem Trend entgegenzuwirken, bedarf es einer Regelung in Form einer „Plakatierungssatzung“, in welcher ordnende Regelungen getroffen werden.

Die Verwaltung hat hierzu eine Mustersatzung erarbeitet, welche als Anlage der Vorlage beigefügt ist.

Pro Veranstaltung sollen maximal 2 Plakatträger aufgestellt werden dürfen, auch wenn für mehrere Veranstaltungen auf einem Plakat geworben wird. Zudem soll der letzte Punkt unter §3 Plakatierungsrichtlinien gestrichen werden. Das Inkrafttreten der Satzung wird auf den 01.01.2012 festgelegt

Beschluss:

Es wird beschlossen, die Satzung gem. anliegendem Satzungsmuster zu erlassen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Erlass einer Hundesteuersatzung
Beschlussvorlage - 60/2011

Die derzeit gültigen Steuersätze betragen seit 2003 25,00 € für den ersten, 50,00 € für den zweiten und 75,00 € für jeden weiteren Hund.
Der durchschnittliche Steuerbetrag im Amtsgebiet Schlei-Ostsee liegt bei 39,00 € für den ersten Hund. Der vom Land im Zusammenhang mit Fehlbedarfszuweisungen geforderte Steuersatz für einen ersten Hund liegt derzeit bei 100,00 €.
Die Verwaltungskosten betragen rund 27,00 € jährlich pro Hundesteuerfall.

Eine Erhöhung der Steuersätze auf 40,00 € für den ersten, 60,00 € für den zweiten und 80,00€ für jeden weiteren Hund erscheint angemessen.

Die Ermäßigungstatbestände für die Reduzierung der Hundesteuer um die Hälfte ist in das Ermessen der Gemeinde gestellt, Ermäßigungen müssen also nicht gewährt werden. Im Satzungsentwurf sind diese nicht mehr enthalten.
Dies gilt genauso für die Zwingersteuer, die eine Privilegierung von Hundezüchtern zum Ausdruck bringt.
Steuerbefreiungen sind nur in dem im Entwurf enthaltenen Umfang zwingend.


Beschluss:

Der Erlass der Hundesteuersatzung zum 01.01.2012 wird beschlossen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011
Beschlussvorlage - 70/2011

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Barkelsby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 103.000 € erhöht und damit gegenüber bisher 1.560.200 € auf nunmehr 1.663.200€ festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 145.300 € erhöht und damit gegenüber bisher 794.600 € auf nunmehr 939.900 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass Haushaltssatzung 2012
Beschlussvorlage - 71/2011

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Im Rahmen der Besprechung des Haushaltes 2012 werden folgende HHSt. geändert:
46410.95000: 12.000,- € Sanierung Außenanlage
21100.93500: 1.000,- € Spülmaschine für die Schule
46400.17100: 38.000,- € Personalkostenzuschuss Land
Laut Rücksprache nach der Sitzung mit Frau Braun erfolgt der Personalkostenzuschuss ab 2011 als Pro-Platz Budget. Somit ist der Ansatz für 2012 auf 38.000,- € zu erhöhen.

Dem Protokoll werden die Rücklagenübersicht, die neue Haushaltssatzung sowie der Stellenplan beigefügt.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2011 bis 2015 werden beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     1.690.700 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     1.690.700 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     278.100 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     278.100 EUR
    festgesetzt.
§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     422.600 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        7,04 Stellen





§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     230 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     250 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     300 v. H.


§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 9. Bekanntgaben der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.



Christian Levien  Karl-Heinz Hansmann 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender