N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Barkelsby vom 13.11.2013.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer, Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.35 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussmitglied Holger Hinrichsen
Ausschussmitglied Birgit Mackeprang
Ausschussmitglied Oliver Nießler
stellv. Ausschussvorsitzende/r Bernd Truelsen

Abwesend sind:
Ausschussvorsitzende/r Hans-Heinrich Köpke (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Fritz-Wilhelm Blaas
Gemeindevertreter Andreas Greis
Gemeindevertreter/in Silke Greis
Gemeindevertreter Sönke Greve
Gemeindevertreter Rainer Hagemann
Gemeindevertreter Gerhard Jordan
Gemeindevertreter Harald Wende
Amtsdirektor Gunnar Bock
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien
Verwaltung Godber Peters
Dirk Steinmetz (EZ)

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Kalkulation der Gebühren für die Krippe und den Kindergarten
  Beschlussvorlage - 56/2013
5. Beschaffung eine Mittellöschfahrzeuges (MLF)
  Beschlussvorlage - 58/2013
6. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013
  Beschlussvorlage - 52/2013
7. Erlass Haushaltssatzung 2014
  Beschlussvorlage - 53/2013
8. Anschaffung eines Beamers
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
12. Bekanntgaben der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Tagesordnung wird der Punkt "Anschaffung eines Beamers" als neuer TOP 8 hinzugefügt.


Ja-Stimmen :2
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Kalkulation der Gebühren für die Krippe und den Kindergarten
Beschlussvorlage - 56/2013
Durch die Errichtung einer U3-Gruppe in der öffentlichen Einrichtung "Kindergarten Barkelsby" war eine Neukalkulation der Gebühren erforderlich. Hierbei wurden die vom Sozialausschuss erarbeiteten veränderten Rahmenbedingungen in Bezug auf Frühbetreuung, Regelbetreuung und Nachmittagsbetreuung berücksichtigt. Der Finanzausschuss hat nun über die Gebühren zu beraten, damit diese in die von der Gemeindevertretung zu beschließende Satzung für den gemeindlichen Kindergarten aufgenommen werden können.

Beschluss:
Es wird empfohlen, folgende Gebühren für den gemeindlichen Kindergarten zu erheben.:
Ü3-Gruppen
 
 
5 Tagesbetrieb
 
 
7.00 - 8.00
25,00 €
 
8.00 - 13.00
100,00 €
 
13.00 - 14.00
25,00 €
 
14.00 - 16.30
75,00 €
 
3 Tagesbetrieb
 
 
7.00 - 8.00
15,00 €
 
8.00 - 13.00
60,00 €
 
13.00 - 14.00
15,00 €
 
14.00 - 16.30
45,00 €
 
2 Tagesbetrieb
 
 
7.00 - 8.00
10,00 €
 
8.00 - 13.00
40,00 €
 
13.00 - 14.00
10,00 €
 
14.00 - 16.30
30,00 €
 
 
 
 
 
 
 
U3-Gruppe
 
 
5 Tagesbetrieb
 
 
7.00 - 8.00
50,00 €
 
8.00 - 13.00
200,00 €
 
13.00 - 14.00
50,00 €
 
14.00 - 16.30
150,00 €
 
3 Tagesbetrieb
 
 
7.00 - 8.00
30,00 €
 
8.00 - 13.00
120,00 €
 
13.00 - 14.00
30,00 €
 
14.00 - 16.30
90,00 €
 
2 Tagesbetrieb
 
 
7.00 - 8.00
20,00 €
 
8.00 - 13.00
80,00 €
 
13.00 - 14.00
20,00 €
 
14.00 - 16.30
60,00 €
 

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Beschaffung eine Mittellöschfahrzeuges (MLF)
Beschlussvorlage - 58/2013

Am 12.02.2013 wurde durch die Gemeindevertretung Barkelsby beschlossen, einen Förderungsantrag beim Kreis Rendsburg-Eckernförde auf Bezuschussung eines neuen Mittellöschfahrzeuges (MLF) zu stellen. Der Förderungsantrag wurde am 13.03.2013 durch die Amtsverwaltung beim Kreis Rendsburg-Eckernförde eingereicht.

Mit Datum vom 19.09.2013 wurde durch den Kreis die Genehmigung zur vorzeitigen Beschaffung des MLF ausgesprochen. Da der Antrag auf Bezuschussung nach dem 31.12.2012 gestellt wurde, wird die endgültige Zustimmung auf eine finanzielle Förderung der Maßnahme erst im Februar 2014 erfolgen.

Die Zustimmung zur vorzeitigen Beschaffung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.


Beschluss:

Vorbehaltlich der Genehmigung des Kreises wird beschlossen, ein neues Mittellöschfahrzeug (MLF) für die FF-Barkelsby zu beschaffen. Die FF-Barkelsby wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Amtsverwaltung ein Leistungsverzeichnis zu erstellen. Das MLF ist gemäß Zustimmungsbescheid durch die Amtsverwaltung öffentlich auszuschreiben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Verpflichtungserklärungen zu unterschreiben.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013
Beschlussvorlage - 52/2013

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Barkelsby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 181.100 € erhöht und damit gegenüber bisher 1.848.200 € auf nunmehr 2.029.300€ festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 276.500 € erhöht und damit gegenüber bisher 605.300 € auf nunmehr 881.800 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass Haushaltssatzung 2014
Beschlussvorlage - 53/2013

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2015 bis 2017 werden beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     2.048.800 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     2.048.800 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     257.900 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     257.900 EUR
    festgesetzt.
§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     512.200 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        10,65 Stellen


§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     210 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     220 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     300 v. H.


§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Anschaffung eines Beamers

Der Ausschuss berät über die Anschaffung eines Beamers für den Gemeindetreff. Der Kostenrahmen soll ca. 700 € betragen.

Beschluss:
Es wird beschlossen einen Beamer für den Gemeindetreff anzuschaffen.


Ja-Stimmen :2
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 12. Bekanntgaben der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Da keine Öffentlichkeit anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 



Christian Levien  Bernd Truelsen 
Protokollführer  stellv. Ausschussvorsitzender