N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Barkelsby vom 30.10.2014.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer, Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.46 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende/r Hans-Heinrich Köpke
Ausschussmitglied Holger Hinrichsen
Ausschussmitglied Birgit Mackeprang
Ausschussmitglied Oliver Nießler

Abwesend sind:
stellv. Ausschussvorsitzende/r Bernd Truelsen (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Fritz-Wilhelm Blaas
Gemeindevertreter Andreas Greis
Gemeindevertreter/in Silke Greis
Gemeindevertreter Sönke Greve
Gemeindevertreter Rainer Hagemann
Gemeindevertreter Harald Wende
Protokollführer Ulrich Erichsen
Verwaltung Godber Peters

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Verfahren zur Beratung über wiederkehrende Straßenausbaubeiträge nach § 8a Kommunalabgabengesetz
  Beschlussvorlage - 56/2014
5. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Barkelsby für das Haushaltsjahr 2014
  Beschlussvorlage - 51/2014
6. Zuschuss für das dänische Büchereiwesen für das Jahr 2015
Ggf.: Fassung eines Grundsatzbeschlusses
  Beschlussvorlage - 50/2014
7. Erlass einer 9. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung)
  Beschlussvorlage - 53/2014
8. Erlass der 3. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Barkelsby über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Offene Ganztagsschule Barkelsby
  Beschlussvorlage - 55/2014
9. Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Barkelsby für den gemeindlichen Kindergarten
  Beschlussvorlage - 54/2014
10. Förderung von Taxifahrten zur Disco für Jugendliche nach dem Vorbild der Gemeinde Waabs
  Beschlussvorlage - 57/2014
11. Erlass Haushaltssatzung 2015
  Beschlussvorlage - 52/2014

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Verfahren zur Beratung über wiederkehrende Straßenausbaubeiträge nach § 8a Kommunalabgabengesetz
Beschlussvorlage - 56/2014
Mit § 8a KAG-SH hat der Landesgesetzgeber grundsätzlich die Möglichkeit der Erhebung wiederkehrender statt einmaliger Straßenausbaubeiträge geschaffen.
Da die Verfassungsmäßigkeit der wiederkehrenden Beiträge in Frage stand, wurde von Seiten der Verwaltung geraten, eine anhängige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes hierzu abzuwarten.
Nunmehr hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss vom 25.06.2014 wiederkehrende Beiträge grundsätzlich für verfassungsrechtlich zulässig erklärt.
Es wurde zwar auf die verfassungsrechtlichen Grenzen bei der Bildung von Abrechnungseinheiten eingegangen, konkrete Aussagen zu den Voraussetzungen wurden jedoch nicht gemacht. Viele Fragen, die sich für die Erhebung wiederkehrender Beiträge stellen, wurden unbeantwortet gelassen. Insbesondere hilft der Beschluss nicht bei der Beantwortung, wie denn § 8a KAG-SH mit seinen Bestimmungen rechtmäßig anzuwenden ist, weil dem Bundesverfassungsgericht ein Sachverhalt aus Rheinland-Pfalz vorlag. Das dortige KAG unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von dem schleswig-holsteinischen KAG.

Um sich mit den Fragestellungen zur möglichen Einführung wiederkehrender Beiträge inhaltlich ernsthaft auseinandersetzen zu können, bedarf es eines gewissen allgemeinen Grundverständnisses und des individuellen Blickes auf die einzelne Gemeinde, denn wie bei den einmaligen sind auch bei den wiederkehrenden Beiträgen das Straßennetz und die Grundstücksgegebenheiten der jeweiligen Gemeinde entscheidend (Bildung von Abrechnungsgebieten, Grundstücksgewichtung und die voraussichtlich anfallenden Kosten hierfür, bauliche Planungserfordernisse auf Seiten der Gemeinde, usw.).

Diese Informationen könnten im Rahmen einer Finanzausschusssitzung durch Herrn Belz von der Firma COMUNA-Gesellschaft für Kommunal- und Wirtschaftsberatung mbH erfolgen.
Mit entsprechender Vorbereitung würden hierfür Kosten in Höhe von 1000 bis 1500 € anfallen.
Der Sachverhalt wird vom Ausschussvorsitzenden erläutert.

Beschluss:
Eine Finanzausschusssitzung zum Thema "wiederkehrende Straßenausbaubeiträge"mit der COMUNA-Gesellschaft für Kommunal- und Wirtschaftsberatung soll möglichst im Frühjahr 2015 durchgeführt werden.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Barkelsby für das Haushaltsjahr 2014
Beschlussvorlage - 51/2014

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2014 und ein Nachtragshaushaltsplan 2014 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2014 werden vom Ausschussvorsitzenden erläutert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2014 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Zuschuss für das dänische Büchereiwesen für das Jahr 2015
Ggf.: Fassung eines Grundsatzbeschlusses
Beschlussvorlage - 50/2014

Die dänische Zentralbibliothek hat für das Jahr 2015 einen Zuschuss zur Förderung des dänischen Büchereiwesens beantragt.
Gleichlautende Anträge wiederholen sich jährlich und werden regelmäßig in den gemeindlichen Gremien behandelt. Die Bezuschussung von Kindergärten der dänischen Minderheit wurde bereits vor Jahren (auswärtigen) deutschen Kindergärten gleichgestellt. Hierbei ging es um ein vielfaches dessen, was bei einer Unterstützung der jetzt in Rede stehenden Organisationen zu zahlen wäre. Bei einer Gleichbehandlung kann von unterschiedlichen Ansätzen ausgegangen werden (absoluter Betrag, Anzahl der Fälle, Bevölkerungsanteil o.ä.). Um den Aufwand einer ständigen wiederkehrenden Grundlagenermittlung zu sparen, sollte bei einer grundsätzlichen Befürwortung der Förderung ein einfacher Schlüssel gewählt werden. Der dänische Bevölkerungsanteil liegt unter 10 %. Es erscheint daher ein "gerundeter" Förderschlüssel von 10 % als gerechter Maßstab. Danach würde sich folgendes Beispiel ergeben:
Zuschuss Büchereiverein 2014 = 2.866,50 € --> Zuschuss dän. Büchereiwesen 10 % = 286,65 €

Ein entsprechender Grundsatzbeschluss würde bedeuten, dass die Verwaltung grundsätzlich 10 % errechnet und als Zuschuss auszahlen würde. Die dänische Zentralbibliothek, die gemeindlichen Gremien und die Amtsverwaltung könnten sich erheblichen Aufwand ersparen (jährliche Antragsstellung, Befassung, Zuschussbescheid usw.).

Bei allen Anwesenden stellt sich die Frage, wie das dänische Büchereiwesen in der Gemeinde Barkelsby funktioniert.
Hierzu sollen von der Verwaltung bis zur nächsten Gemeindevertretersitzung die nötigen Erkundigungen eingeholt werden.

Der Ausschussvorsitzende schlägt eine Ablehnung des Antrages vor.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Die Angelegenheit wird zur weiteren Beratung in 2015 vertagt.



Ja-Stimmen :2
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass einer 9. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung)
Beschlussvorlage - 53/2014

Durch die Verwaltung wurde eine Neukalkulation der Gebühren für die Ortsentwässerung erstellt. Dabei hat sich herausgestellt, dass aufgrund der erheblichen Reparaturkosten an Hauptdruckrohrleitungen und gestiegener Abschreibungen aufgrund der Kosten für das Kanalkataster eine Erhöhung der Abwassergebühren (verteilt auf Grund- und Zusatzgebühren für Schmutzwasser und die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren) erforderlich ist.

Der Umfang der Erhöhungen ergibt sich aus der beigefügten Gebührenkalkulation.

Darüber hinaus erfolgt in § 18 Abs. 1 Satz 1 der Satzung eine Ergänzung zur Klarstellung des Entstehens der Gebührenpflicht für die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren.

Die Gebührenkalkulation wird von Herr Peters erläutert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Die 9. Nachtragssatzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung wird beschlossen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass der 3. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Barkelsby über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Offene Ganztagsschule Barkelsby
Beschlussvorlage - 55/2014
Aufgrund der Ausweitung des Betreuungsangebotes in der Offenen Ganztagsschule der Gemeinde Barkelsby und der damit verbundenen Erhöhung der Personalkosten war eine Neukalkulation der Gebühren erforderlich.

Es wurden dabei nachfolgende Gebührensätze errechnet:

a) Bei einer Teilnahme 1 x in der Woche 36,00 € / Monat.
b) Bei einer Teilnahme 2 - 3 x in der Woche 90,00 € / Monat.
c) Bei einer Teilnahme 4 - 5 x in der Woche 160,00 € / Monat.

Die entsprechende Gebührenkalkulation ist in der Anlage beigefügt.

Gemäß der Satzung ist eine Ermäßigung der Gebühren für das Mittagessen aufgrund der Sozialstaffelregelung möglich. Den Unterschiedsbetrag trägt in voller Höhe die Gemeinde, so dass die Benutzungsgebühr für das Mittagessen kostendeckend erhoben werden sollte.

Die derzeitigen Kosten für das Mittagessen betragen 3,30 EUR pro Essen zuzüglich 11,00 EUR Transportkosten pro Tag, so dass sich eine kostendeckende Gebühr von 3,45 EUR ergibt.

Diese Änderungen münden in der 3. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Barkelsby über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Offene Ganztagsschule Barkelsby, die als Anlage beigefügt ist.
Über die neu kalkulierten Gebührensätze wird intensiv diskutiert. In die Diskussion wird auch der Schulleiter, Herr Düllmann, einbezogen.

Man kommt überein, eine moderate Erhöhung vorzunehmen.

Der Ausschussvorsitzende beantragt, die vorliegende Fassung der 3. Nachtragssatzung über den er auch abstimmen läßt, wie folgt zu änden:

Artikel I
§ 7 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

Sie betragen
a. bei einer Teilnahme 1 x/Woche 15 €/Monat
b. bei einer Teilnahme 2-3 x/Woche 30 €/Monat
c. bei einer Teilnahme 4-5 x/Woche 45 €/Monat

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Die 3. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Barkelsby über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Offene Ganztagsschule Barkelsby wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Barkelsby für den gemeindlichen Kindergarten
Beschlussvorlage - 54/2014
Zur Neuregelung der in der bisherigen Satzung des gemeindlichen Kindergartens festgelegten Aufteilung der Betreuungszeiten war eine Neukalkulation der Gebühren erforderlich. Dabei wurden folgende Betreuungszeiten berücksichtigt:

a) 7.00 Uhr bis 8.00 Uhr
b) 8.00 Uhr bis 13.30 Uhr
c) 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr.

Die entsprechende Gebührenkalkulation ist als Anlage beigefügt.

Bei der Prüfung der derzeitigen Inanspruchnahme des gemeindlichen Kindergartens wurde außerdem festgestellt, dass die 2- und 3- Tagesregelung nur sehr begrenzt genutzt wird (siehe Anlage). Daher wird angeregt, diese Regelung aus dem § 3 Abs. 4 der Satzung gänzlich zu streichen und nur noch eine 5-tägige Betreuung anzubieten.

Gemäß der Satzung ist eine Ermäßigung der Gebühren für das Mittagessen aufgrund der Sozialstaffelregelung möglich. Den Unterschiedsbetrag trägt in voller Höhe die Gemeinde, da eine Erstattung des Kreises Rendsburg-Eckernförde nicht für Einnahmeausfälle des Mittagessens erfolgt. Diese Gebühr sollte daher kostendeckend erhoben werden.

Die derzeitigen Kosten für das Mittagessen betragen 3,30 EUR pro Essen zuzüglich 11,00 EUR Transportkosten pro Tag, so dass sich eine kostendeckende Gebühr von 3,45 EUR ergibt.

Diese Änderungen münden in der 1. Nachtragssatzung zur Satzung für den gemeindlichen Kindergarten der Gemeinde Barkelsby, die als Anlage beigefügt ist.
Über die 1. Nachtragssatzung für den gemeindlichen Kindergarten wird ausführlich gesprochen.

Die vorliegende Fassung soll wie folgt geändert werden:

Betreuungszeiten
a. 7-13 Uhr
b. 7-14 Uhr
c. 7-16.30 Uhr

Der 5-Tagesbetrieb findet von montags bis freitags statt.
Für die Krippe gilt eine 5-Tagesbetrieb und ein 3-Tagesbetrieb.

Gebühren
Keine Änderung zur bestehenden Satzung

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Barkelsby für den gemeindlichen Kindergarten wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Förderung von Taxifahrten zur Disco für Jugendliche nach dem Vorbild der Gemeinde Waabs
Beschlussvorlage - 57/2014

Gemeindevertreter Greis erläutert seine Idee der Förderung von Taxifahrten zur Disco für Jugendliche der Gemeinde nach dem Vorbild der Gemeinde Waabs. Nach kurzer Erläuterung wird die Angelegenheit zur Diskussion über die Modalitäten einstimmig in den Finanzausschuss verwiesen.

Die Gemeinde Waabs hat zu den Taxifahrten zur Disco für Jugendliche folgende Regeln aufgestellt:

1. Der Personalausweis der Person, die den entsprechenden Gutschein in Anspruch nehmen möchte, muss vorliegen.
2. Der Gutschein muss von dem/der Bürgermeister/in unterschrieben sein.
3. Das Siegel der Gemeinde muss auf dem Gutschein vorhanden sein.
4. Der Gutschein gilt nur in der Zeit von 20.00 Uhr bis 05:00 Uhr.
5. Der Gutschein gilt nur für das Taxiunternehmen Ottenberg.
6. Durch den Gutschein werden 8,- € von der Gemeinde übernommen.
7. Der Gutschein ist nicht übertragbar!
8. Jeder Jugendliche kann sich einmal im Monat einen solchen Gutschein bei dem/der Bürgermeister/in besorgen.

Die Förderung von Taxifahrten wird von allen Anwesenden begrüßt.

Die Regeln werden auf die Gegebenheiten in der Gemeinde Barkelsby angepasst.

Im Haushalt 2015 soll ein Budget in Höhe von 1.000 € eingerichtet werden.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, eine Förderung von Taxifahrten von Eckernförde nach Barkelsby für Jugendliche einzuführen. Dazu werden folgende Regeln festgelegt:

1. Der Personalausweis oder Schülerausweis der Person, die den entsprechenden Gutschein in Anspruch nehmen möchte, muss vorliegen.
2. Der Gutschein muss von dem/der Bürgermeister/in unterschrieben sein.
3. Das Siegel der Gemeinde muss auf dem Gutschein vorhanden sein.
4. Der Gutschein gilt nur für Taxiunternehmen in Eckernförde.
5. Durch den Gutschein werden 5,- € von der Gemeinde übernommen.
6. Der Gutschein ist nicht übertragbar!
7. Jede Person mit gültigem Schülerausweis kann sich einmal im Quartal 3 Gutscheine bei der Familie Greis besorgen.

Die Förderung ist zunächst bis zum 31.12.2015 begrenzt.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass Haushaltssatzung 2015
Beschlussvorlage - 52/2014
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2015 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.
Der entwurf des Haushalts 2015 wird vom Ausschussvorsitzenden erläutert.

Jens Nommels, dem als Gemeindewehrführer das Wort erteilt wird, vermisst einen Ansatz für den Anbau des Feuerwehrhauses im Haushaltsentwurf.
Herr Greve entgegnet, dass die Angelegenheit zunächst im Bauausschuss behandelt werden soll. Ggf. muss im Nachtrag 2015 ein Ansatz im Haushalt geschaffen werden.

Man kommt überein, in den Entwurf folgende Punkte einzuarbeiten:
  • Ergebnis der nochmaligen Kalkulation der betreuten Grundschule
  • Ergebnis der nochmaligen Kalkulation der Kindergartengebühren
  • Budget für die Förderung von Taxifahrten in Höhe von 1.000 €

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 und Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 werden mit den besprochenen Änderungen beschlossen.

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.


Ulrich Erichsen  Hans-Heinrich Köpke 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender