Sitzungsort: | im Sitzungszimmer, Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.15 Uhr |
Ausschussvorsitzender Hans-Heinrich Köpke |
Ausschussmitglied Holger Hinrichsen |
Ausschussmitglied Oliver Nießler |
stellv. Ausschussvorsitzender Bernd Truelsen |
Ausschussmitglied Birgit Mackeprang (entschuldigt ) |
Bürgermeister Fritz-Wilhelm Blaas |
Gemeindevertreterin Silke Greis |
Gemeindevertreter Rainer Hagemann |
Gemeindevertreter Christian Levien |
Gemeindevertreter Harald Wende |
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes |
Beschlussvorlage - 26/2015 | |
5. | Vereinbarung der Breitbandzweckverbandssatzung |
Beschlussvorlage - 27/2015 | |
6. | Erlass der 4. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Barkelsby über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Offene Ganztagsschule Barkelsby |
Beschlussvorlage - 28/2015 | |
7. | Grundsatzbeschluss für eine Förderung des dänischen Büchereiwesens |
Beschlussvorlage - 23/2015 | |
8. | Ersatzbeschaffung eines Kopierers für die Schule |
Beschlussvorlage - 22/2015 | |
9. | Erlass einer neuen Entschädigungssatzung |
Beschlussvorlage - 19/2015 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
12. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Ausschussvorsitzender Köpke beantragt die TOP`s 10 und 11 unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu behandeln. TOP 8 muss heißen: Ersatzbeschaffung eines Kopierers für die Schule
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 4. | Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes |
Beschlussvorlage - 26/2015 Die Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee haben die Amtsverwaltung im vergangenen Jahr mit der Planung einer Breitbandversorgung beauftragt. Zwischenzeitlich wurden die Infrastrukturvorplanung für eine glasfaserbasierende Breitbandversorgung der Haushalte im Amtsgebiet, ein Business Case sowie Entwürfe eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes sowie deren Satzungsentwurf erstellt. Den Gemeinden werden damit die wesentlichen Grundlagen für die Entscheidung über die Errichtung einer Breitbandinfrastruktur und der entsprechenden Organisationsform zur Verfügung gestellt. Sie wurden am 26. August 2015 den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern dargestellt und erläutert. Im Ergebnis wird die Gründung eines Breitbandzweckverbandes empfohlen, der nach seiner Konstituierung die weiteren Voraussetzungen für einen Breitbandausbau (Finanzierung, Förderung, EU-weite Ausschreibung usw.) mit dem Ziel der Realisierung klärt. Als mögliche zusätzliche Partnerin kommt die Stadt Kappeln in Betracht. Der Fördergeber und das Breitbandkompetenzzentrum haben bereits vor einiger Zeit signalisiert, dass sie eine Zusammenarbeit wünschen. Die Planung wurde daher aufeinander abgestimmt. Eine Zusammenarbeit kann nur gegenseitig befruchten, da die Wirtschaftlichkeit einer Breitbandversorgung entscheidend von der Anschlussnehmerquote innerhalb eines zusammenhängenden Gebietes abhängt. |
Herr Erichsen weist auf zwei Änderungen zum vorgelegten Vertragsentwurf hin:
Der neue Vertragsentwurf wird dem Protokoll beigefügt. Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus
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Beschluss: Der öffentlich-rechtliche Vertrag wird beschlossen. |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 5. | Vereinbarung der Breitbandzweckverbandssatzung |
Beschlussvorlage - 27/2015 Nach § 5 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vereinbaren die Verbandsmitglieder eine Verbandssatzung, die der Zweckverband erlässt. Der vorliegende Satzungsentwurf wurde mit der Aufsichtsbehörde (Ministerium) abgestimmt. |
Herr Erichsen weist auf folgende Änderungen zum vorgelegten Satzungsentwurf hin:
Der neue Satzungsentwurf wird dem Protokoll beigefügt. Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Die Verbandssatzung wird beschlossen. |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Erlass der 4. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Barkelsby über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Offene Ganztagsschule Barkelsby |
Beschlussvorlage - 28/2015 Aufgrund der Ausweitung des Betreuungsangebotes in der Offenen Ganztagsschule der Gemeinde Barkelsby und der damit verbundenen Erhöhung der Personalkosten wurde in 2014 eine Neukalkulation der Gebühren durchgeführt. Durch die Verwaltung wurden dabei nachfolgende kostendeckende Gebührensätze errechnet: a) Bei einer Teilnahme 1 x in der Woche 36,00 € / Monat. b) Bei einer Teilnahme 2 - 3 x in der Woche 90,00 € / Monat. c) Bei einer Teilnahme 4 - 5 x in der Woche 160,00 € / Monat. Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 11.12.2014 beschlossen, die Gebührensätze wie folgt festzulegen: a) Bei einer Teilnahme 1 x in der Woche 15,00 € / Monat. b) Bei einer Teilnahme 2 - 3 x in der Woche 30,00 € / Monat. c) Bei einer Teilnahme 4 - 5 x in der Woche 45,00 € / Monat. Für das neue Schuljahr 2015/2016 wurde zusätzliches Personal für die offene Ganztagsschule bereitgestellt. Gleichzeitig nehmen aber auch mehr Schüler die Einrichtung in Anspruch. An der in 2014 durchgeführten Kakulation ergeben sich dadurch keine wesentlichen Veränderungen. Die Gemeinde beabsichtigt jedoch eine weitere Gebührenerhöhung durchzuführen, um den Grad der Kostendeckung zu erhöhen. Ab dem 01.01.2016 sollen die Gebühren wie folgt geändert werden: a) Bei einer Teilnahme 1 x in der Woche 20,00 € / Monat. b) Bei einer Teilnahme 2 - 3 x in der Woche 40,00 € / Monat. c) Bei einer Teilnahme 4 - 5 x in der Woche 60,00 € / Monat. Diese Änderungen münden in der 4. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Barkelsby über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Offene Ganztagsschule Barkelsby, die als Anlage beigefügt ist. |
Herr Levien erscheint zur Sitzung. Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Die 4. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Barkelsby über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Offene Ganztagsschule Barkelsby wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Grundsatzbeschluss für eine Förderung des dänischen Büchereiwesens |
Beschlussvorlage - 23/2015 Die Dansk Centralbibliotek for Sydslesvig hatte im August 2014 einen Antrag auf Förderung des dänischen Büchereiwesens für das Jahr 2015 gestellt. Dieser Sachverhalt wurde am 30.10.2014 im Finanzausschuss diskutiert und eine Abstimmung auf die Gemeindevertretersitzung am 06.11.2014 verschoben. Bei der Gemeindevertretersitzung am 06.11.2014 wurde jedoch beantragt, die Angelegenheit zur Beratung ins nächste Jahr zu vertagen. Bis heute kam es in diesem Fall zu keiner Beschlussfassung. Mittlerweile hat die Dansk Centralbibliotek for Sydslesvig einen neuen Antrag auf Förderung für das Jahr 2016 gestellt. Die beantragten Zuschüsse belaufen sich für 2015 auf 652,80 € und für 2016 auf 720,11 €. Würde man einen Förderschlüssel von 10 % des Zuschussbetrages an die deutsche Fahrbüchereiversorgung als Maßstab anlegen (Zuschuss 2015 = 2.982,48 €), wie er auch schon im letzten Jahr in den Sitzungen diskutiert wurde, würde sich für 2015 eine Zuschusssumme von 298,25 € ergeben. Für 2016 ist abzuwarten, was an die Fahrbüchereiversorgung gezahlt wird. Durch einen entsprechenden Grundsatzbeschluss , bei dem die Verwaltung grundsätzlich 10 % errechnet und als Zuschuss auszahlen würde, könnten sich die gemeindlichen Gremien und die Amtsverwaltung einen erheblichen Aufwand ersparen, da eine jährliche Beschlussfassung entfällt. |
Beschluss: Es wird beschlossen, der dänischen Zentralbibliothek ab dem Jahr 2015 für den Zeitraum bis einschließlich 2020 einen Zuschuss in Höhe von 10 % des Zuschussbetrages für den Büchereiverein Schleswig-Holstein e.V., höchstens jedoch 300 € zu gewähren. |
Ja-Stimmen | :0 |
Nein-Stimmen | :3 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
zu TOP 8. | Ersatzbeschaffung eines Kopierers für die Schule |
Beschlussvorlage - 22/2015 Es besteht die Notwendigkeit einer Ersatzbeschaffung eines Kopierers für die Schule zum 01.01.2016. Bis zum 01.01.2016 besteht ein Wartungsvertrag. Die Kosten belaufen sich auf max. ca. 5.000 €
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Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Es wird beschlossen, eine Ersatzbeschaffung eines Kopierers für die Schule und den Abschluss eines Wartungsvertrages zum 01.01.2016 vorzunehmen. Die erforderlichen Mittel werden in den Haushalt 2016 eingestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, drei Preisanfragen durch die Verwaltung zu veranlassen und den Auftrag an den günstigsten Anbieter zu vergeben.
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Erlass einer neuen Entschädigungssatzung |
Beschlussvorlage - 19/2015 Im Rahmen der überörtlichen Kassen- und Ordnungsprüfung der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde wurde u. a. darauf hingewiesen, dass die Entschädigungen für die Feuerwehrgerätewarte in die Entschädigungssatzung der jeweiligen Gemeinde aufzunehmen ist. In diesem Zusammenhang wurde die bisherige Entschädigungssatzung durch das Amt überarbeitet. Hinsichtlich der einzelnen Entschädigungen wurde die bisherigen Summen in Prozentsätze übernommen, um bei Änderungen der Entschädigungsverordnungen und der Entschädigungsrichtlinien keine Änderung der Satzung durchführen zu müssen. Durch die Verwendung von Prozentsätzen kann es zu vernachlässigen Rundungsabweichungen kommen.
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Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Es wird beschlossen, die vorliegende Entschädigungssatzung gem. Entwurf mit folgender Änderung zu beschließen: In § 2 Absatz 1 wird der letzte Satz ersatzlos gestrichen.
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 12. | Bekanntgaben |
Da keine Öffentlichkeit anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. Von Herrn Levien wird angeregt, für 2016 feste Termine für die Gemeindevertretersitzungen zu vereinbaren.
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Ulrich Erichsen | Hans-Heinrich Köpke |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |