N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Barkelsby vom 03.11.2015.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer, Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.47 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Hans-Heinrich Köpke
Ausschussmitglied Holger Hinrichsen
Ausschussmitglied Birgit Mackeprang
Ausschussmitglied Oliver Nießler
stellv. Ausschussvorsitzender Bernd Truelsen

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Fritz-Wilhelm Blaas
Gemeindevertreterin Silke Greis
Gemeindevertreter Rainer Hagemann
Gemeindevertreter Harald Wende
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Barkelsby für das Haushaltsjahr 2015
  Beschlussvorlage - 31/2015
5. Erlass Haushaltssatzung 2016
  Beschlussvorlage - 32/2015
6. Förderung von Taxifahrten zur Disco für Jugendliche
  Beschlussvorlage - 33/2015

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Barkelsby für das Haushaltsjahr 2015
Beschlussvorlage - 31/2015
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2015 und ein Nachtragshaushaltsplan 2015 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.
Der 1. Nachtragshaushaltsplan und die 1. Nachtragshaushaltssatzung wird von Herrn Köpke ausführlich erläutert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 werden beschlossen.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Erlass Haushaltssatzung 2016
Beschlussvorlage - 32/2015
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. 
Der Entwurf des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung 2016 wird von Herrn Köpke vorgetragen:

Einvernehmlich werden folgende Änderungen der Gemeindevertretung empfohlen:
  • Miete Kopiergerät: Von bisher 2.800 € auf nunmehr 500 € (Seite 7)
  • Miete Containerlösung: Von bisher 15.000 € auf nunmehr 8.200 € (Seite 7)
  • Schlüsselzuweisungen: Von bisher 422.400 € auf nunmehr 423.900 € (Seite 40)
  • Grundsteuer A: Von bisher 20.900 € auf nunmehr 26.800 € (Seite 40)
  • Grundsteuer B: Von bisher 108.000 € auf nunmehr 132.600 € (Seite 40)
  • Gewerbesteur: Von bisher 95.000 € auf nunmehr 105.000 € (Seite 40)
  • Kreisumlage: Von bisher 453.300 € auf nunmehr 453.800 € (Seite 40)
  • Amtsumlage: Von bisher 240.400 € auf nunmehr 240.700 € (Seite 40)
  • Erweiterung Feuerwehrgerätehaus und Sozialraum: Von bisher 250.000 € auf nunmehr 150.000 € (Seite 47)
  • Straßenausbau Rögener Weg: Von bisher 147.900 € auf nunmehr 0 € (Seite 67)


Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus: 

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016, das Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2019 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      2.381.800,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      2.381.800,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      180.900,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      180.900,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      13,2 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          270 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          270 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         330 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan. 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Förderung von Taxifahrten zur Disco für Jugendliche
Beschlussvorlage - 33/2015
Am 06.11.2014 wurde beschlossen, eine Förderung von Taxifahrten von Eckernförde nach Barkelsby für Jugendliche einzuführen. Dazu wurden folgende Regeln festgelegt:

1. Der Personalausweis oder Schülerausweis der Person, die den entsprechenden Gutschein in Anspruch nehmen möchte, muss vorliegen.
2. Der Gutschein muss von dem/der Bürgermeister/in unterschrieben sein.
3. Das Siegel der Gemeinde muss auf dem Gutschein vorhanden sein.
4. Der Gutschein gilt nur für Taxiunternehmen in Eckernförde.
5. Durch den Gutschein werden 5,- € von der Gemeinde übernommen.
6. Der Gutschein ist nicht übertragbar!
7. Jede Person mit gültigem Schülerausweis kann sich einmal im Quartal 3 Gutscheine bei der Familie Greis besorgen.

Die Förderung wurde zunächst bis zum 31.12.2015 begrenzt.

Im Jahre 2015 wurden bis zur Erstellung der Vorlage insgesamt 16 Gutscheine à 5 € abgerechnet.
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Förderung von Taxifahrten von Eckernförde nach Barkelsby für Jugendliche unbefristet bis zu einer gegenteiligen Beschlussfassung fortzusetzen. Die am 06.11.2014 festgelegten Regeln bleiben bestehen.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Ulrich Erichsen  Hans-Heinrich Köpke 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender