Sitzungsort: | im Sitzungszimmer, Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.00 Uhr |
Ausschussvorsitzender Karl-Heinz Hansmann |
stellvertr. Ausschussvorsitzender Harald Nissen |
Ausschussmitglied Wolf-Dieter Ohrt |
Ausschussmitglied Bärbel Schenk |
Ausschussmitglied Bernd Truelsen |
Bürgermeister Hans-Heinrich Köpke |
Gemeindevertreter Günther Ina |
Gemeindevertreter Oliver Nießler |
Protokollführer Christian Levien |
T a g e s o r d n u n g |
I. | Öffentlicher Teil |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 28.05.2009 |
4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
5. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009 |
Beschlussvorlage - 49/2009 | |
6. | Haushaltsplanung 2010 |
7. | Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Benutzung und Gebührenerhebung für die betreute Grundschule |
Beschlussvorlage - 50/2009 | |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
9. | Bekanntgaben der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
I. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende stellt bei Eröffnung der Sitzung fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß ergangen und der Ausschuss aufgrund der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Es werden keine Änderungsanträge zur Tagesordnung gestellt. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 28.05.2009 |
Es werden keine Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 28.05.09 gestellt. |
zu TOP 4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Der Ausschussvorsitzende teilt mit, dass seit der letzten Sitzung über keine neuen Angelegenheiten im Ausschuss zu berichten ist. |
zu TOP 5. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009 |
Beschlussvorlage - 49/2009 Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Barkelsby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 47.700 € vermindert und damit gegenüber bisher 1.587.900 € auf nunmehr 1.540.200 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 312.000 € erhöht und damit gegenüber bisher 301.800 € auf nunmehr 613.800 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. |
Die Abschreibungsrücklage nach §19 Abs. 4 Nr. 2 ist für das Kanalkataster vorgesehen, nicht für den Kanalausbau im Bereich Drosselweg und Ringstraße. Zudem besteht von dem gewährten Darlehen für die Nachrüstung der Klärteichanlage an die Gemeinde Loose eine Restschuld von 140.600 €. |
Beschluss: Es wird der Gemeindevertretung empfohlen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009 zu erlassen, wenn die außerplanmäßige Ausgabe zur Renovierung der Schule in Höhe von 16.300 € durch die Gemeindevertretung im Nachgang genehmigt wird. |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Haushaltsplanung 2010 |
Für die Haushaltsstellen im Verwaltungshaushalt, deren Ansätze von der Verwaltung weder errechnet noch geschätzt werden können, wird im Ausschuss eine Liste über die Höhe der jeweiligen Haushaltsansätze erarbeitet. Die Liste wird als Anlage dem Protokoll beigefügt. Des Weiteren werden die Mittelanmeldungen der Freiwilligen Feuerwehr, der Schule und des Kindergartens geprüft und in den Haushalt 2010 eingearbeitet. Über eine Veränderung der Hebesätze der Gemeinde soll im nächsten Finanzausschuss nach Erstellung des Haushaltes 2010 beraten werden. |
zu TOP 7. | Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Benutzung und Gebührenerhebung für die betreute Grundschule |
Beschlussvorlage - 50/2009 Zum 01.08.2009 wurde in Barkelsby die betreute Grundschule eingerichtet. Dazu wurde eine Satzung über die Benutzung und Gebührenerhebung erlassen. Im Rahmen des Betriebs hat sich ergeben, dass Veränderungen an den satzungsrechtlichen Regelungen erforderlich sind. Zukünftig sollen nicht in Anspruch genommene Mittagessen bei rechtzeitiger Abmeldung erstattet werden. Die Erstattung wird jeweils in einem Betrag zum Ende des Schulhalbjahres durchgeführt. Notwendig geworden ist diese Regelung, da Kinder bei längerer Krankheit oder in den Ferien ansonsten Mittagessen bezahlen würden, die nicht in Anspruch genommen und auch der Gemeinde Barkelsby nicht in Rechnung gestellt werden. Insofern entstehen der Gemeinde durch die Erstattungsregelung keine Kosten. Für die o. g. Regelung wurde in der 1. Nachtragssatzung in § 7 ein entsprechender Absatz 5 eingefügt. |
Beschluss: Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Benutzung und Gebührenerhebung für die betreute Grundschule wird rückwirkend zum 01.08.2009 erlassen. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 9. | Bekanntgaben der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. |
Christian Levien | Karl-Heinz Hansmann |
Protokollführer/in | Ausschussvorsitzender |