N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Wegeausschusses der Gemeinde Barkelsby vom 29.03.2011.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.10 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender/Bürgermeister Wolf-Dieter Ohrt
wählbarer Bürger Sönke Greve
stellvertr. Ausschussvorsitzender Gerhard Jordan
Ausschussmitglied Oliver Nießler
Ausschussmitglied Bärbel Schenk
Ausschussmitglied Bernd Truelsen
Ausschussmitglied Harald Wende

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Gemeindevertreter Karl-Heinz Hansmann
Gemeindevertreter Günther Ina
Protokollführer Norbert Jordan
Gast Claus Becker
Gast Christian Meyer
4 Gäste
EZ, KN

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Beginn der Aufstellung des Kanalkatasters
Vorstellung des ausführenden Ingenieurbüros
  Beschlussvorlage - 10/2011
5. Skateranlage (Standortfrage)
6. Anfragen Verkehrsberuhigung
6.1. Riesebyer Straße
6.2. Weidenkamp/Kasmarker Weg
7. Baumfällungen
7.1. Spielplatz Rommelsworth 1
7.2. Stichstraße Rommelsworth 1
8. Beleuchtung der Buswartehäuser
9. Fußgängerbrücke Kolholmer Au (Neubau/Sanierung)

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. Betreffend der Ladungsfrist erfolgt durch den Vorsitzenden der Hinweis, dass die Ladungsfrist um einen Tag unterschritten wurde. Dies bittet er zu entschuldigen.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Beginn der Aufstellung des Kanalkatasters
Vorstellung des ausführenden Ingenieurbüros
Beschlussvorlage - 10/2011

Nachdem der Bau-, Umwelt- und Wegeausschuss der Gemeinde Barkelsby schon am 08.04.2009 empfohlen hat, ein Kanalkataster aufzustellen, steht ein Gemeindevertretungsbeschluss noch aus.

Zwischenzeitlich hat Herr Andresen amtsweit eine beschränkte Ausschreibung mit vorangestelltem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Der vorangestellte Teilnahmewettbewerb diente dazu, tatsächlich nur fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Dienstleister, die an der beschränkten Ausschreibung zu beteiligen waren, zu ermitteln. Die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit waren durch schriftliche Belege nebst Referenzen und Angabe der dazugehörigen Kontaktpersonen nachzuweisen. Dem ausgewählten Bieterkreis wurde dann die tatsächliche Ausschreibung mit den Vergabeunterlagen und Leistungstexten zugesendet.
Dabei hat sich u.a. für die Gemeinde Barkelsby zufällig das bekannte Ingenieurbüro Meyer aus Eckernförde als wirtschaftlichster Dienstleister herausgestellt. Es handelt sich um ein Ingenieurbüro für Wasserwirtschaft sowie Straßen- und Tiefbau.

Im Rahmen der Befugnis des Bürgermeisters wurde das Büro Meyer unterdessen beauftragt, die vorhandenen Bestandsunterlagen zu sichten und in Bezug auf die bisher gelieferten Erklärungen zur Aufstellung eines Kanalkatasters zu bewerten. Diese Leistung wird beschrieben in den abgeforderten Positionen des Titels 1.1 der Leistungsbeschreibung des Amtes Schlei-Ostsee.

Damit die Kosten der Einzelleistungen zur Erstellung eines Katasters in Bezug auf die Ingenieurs- und Vermessungsleistungen abgeschätzt werden können, wurde dieser Vorlage das entsprechende Leistungsverzeichnis beigefügt. Dabei wurde dem Ergebnis der Beratung aus 2009 dahingehend Rechnung getragen, dass nur die Schmutzwasserkanäle in der genaueren Betrachtung und Inspektion Berücksichtigung finden. Das Regenwasserkanalnetz würde lediglich mit aufgemessen und anhand dieser Erkenntnisse dargestellt. Die somit ermittelten Kosten für die Ingenieurs- und Vermessungsleistungen belaufen sich vorläufig auf rund 60.000,00 EURO.
Hinweis: Diese Summe beinhaltet lediglich die Ingenieur- und Vermessungsleistungen, die Kosten für die Reinigungs- und Inspektionsleistungen werden durch das Büro Meyer berechnet bzw. abgeschätzt und schlussendlich durch dritte Fachfirmen erbracht.

In der Sitzung wird das Ingenieurbüro Meyer selbst vorstellig. Es hat die vorhandenen Bestandsunterlagen erhalten, gescannt und kopiert und grob ausgewertet. Ferner hat das Ingenieurbüro die ALK (automatische Liegenschaftskarte) der Gemeinde, die bisher von Herrn Andresen vermittelten Grundlagen und die daraus hervorgegangenen Beschlüsse sowie Presseartikel zur Verfügung gestellt bekommen.

Im Ergebnis soll der genaue Umfang der zu erbringenden Leistung (Ingenieurleistungen und Reinigungs- sowie Inspektionsleistungen) beraten und beschlossen werden.

Im Haushalt 2011 sind Mittel in Höhe von 100.000,00 EURO bereit gestellt.

Neben den Schilderungen des Sachverhaltes wird durch Herrn Andresen eine Anregung gegeben:

Das Wissen um die Lage und Führung der Stromversorgungskabel der Straßenbeleuchtung liegt meistens nahezu ausschließlich bei dem örtlichen Elektriker. Auch wenn derzeit niemand davon ausgeht, dass die erfolgreiche Zusammenarbeit weder kurz- noch langfristig aufgegeben werden soll, so muss dennoch festgestellt werden, dass es anzuraten ist, mittelfristig ein Planwerk zu erstellen.
Dieses muss nicht zwangsläufig teuer sein. Ggf. könnten die Laternen im Zuge der Vermessung der Kanäle mit eingemessen werden. Pro Laterne würde dieses Einmessen und Darstellen in der ALK Kosten von 4,91 € verursachen. Da das Kanalkataster nur in den Ortsteilen mit zentraler Ortsentwässerung aufgebaut wird, müssten die Laternen in den Außerortslagen separat eingemessen werden. Somit wäre für wenige Euro eine gute und dauerhafte Basis für einen Leitungsplan geschaffen. Nachfolgend könnte man mit dem Mitarbeiter des örtlichen Elektrikers die Kabelführung sukzessive einpflegen. Die Kosten ließen sich ggf. aus dem Straßenbeleuchtungshaushalt bestreiten.


Ergänzend zum zuvor genannten Sachverhalt wird durch Herrn Meyer vorgetragen, dass nach einer ersten Durchsicht der Unterlagen das Kanalnetz der Gemeinde ca. 13.400 m Gesamtlänge aufweist. Dies ist etwas mehr als die durch die Verwaltung ermittelte Länge (12.750 m). Die sonstigen Schätzungen der Verwaltung treffen im Übrigen zu.

Durch Herrn Meyer wird die Empfehlung ausgesprochen, im Rahmen der Gesamtmaßnahme auch die Regenwasserschächte mit einmessen zu lassen. Hierdurch würde das Gesamtkartenwerk vervollständigt und könnte als Basis für eine evtl. spätere Digitalisierung des verbleibenden Netzes genutzt werden. Die übrigen Daten würden aus den Bestandsplänen übernommen. Da nicht bei jedem Schacht eindeutig zu erkennen ist, ob es sich um einen Schmutzwasser- oder Regenwasserschacht handelt, müssten eh viele Regenwasserschächte mit geöffnet werden.
In diesem Zusammenhang erfolgt der Hinweis, dass das der Beschlussvorlage beigefügte Leistungsverzeichnis auch die Leistungen für Regenwasser berücksichtigt. Unter Beachtung der jeweiligen Kanallängen würden die reinen Leistungen für den Schmutzwasserkanal ca. 12.000,00 EURO (netto) betragen. Sofern die Gemeinde sich für die Einmessung der Regenwasserschächte aussprechen sollte, würden hierfür ca. 2.500,00 EURO anfallen.

Sofern die Straßenlaternen mit eingemessen werden sollen, würden weitere Kosten in Höhe von ca. 750,00 EURO bei 150 Laternen anfallen.

Innerhalb des Ausschusses erfolgt eine umfangreiche Beratung zum gesetzlichen Umfang des Kanalkatasters und den vom Gesetzgeber vorgegebenen Zeitplan. Um die Gebühren für die Schmutz- und Regenwasserbeseitigung nicht unnötig erhöhen zu müssen, sollte auf eine Berücksichtigung der Einmessung des Regenwasserkanals verzichtet werden.
Durch Herrn Meyer sowie dem Protokollführer werden noch einmal die Vorteile für eine Vermessung dargelegt. Neben der reinen Datenerfassung (Bestandsplan) werden die Lage und die Höhe der Regenwasserschächte erfasst. Diese Daten fließen in eine Datenbank ein und können in Zusammenhang mit den ALK-Daten der Gemeinde und den Einwohnern Barkelsbys von Nutzen sein. Sofern die Gemeinde diese Daten zu einem späteren Zeitpunkt erfassen wollte, müsste mit entsprechenden Mehrkosten gerechnet werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die bereits im Februar 2009 empfohlene Erstellung des Kanalkatasters mit folgenden technischen Details in die Tat umzusetzen:
  • Grundsätzlich soll nur der notwendige Aufwand für die Schmutzwasserkanalisation in Auftrag gegeben werden.
  • Weiterhin sollen die Regewasserschächte (Lage und Höhe) mit eingemessen werden. Die übrigen Daten sind aus den Bestandsplänen zu übernehmen. Hierfür fallen Kosten von ca. 2.500,00 EURO (netto) an.
  • Die Straßenlaternen sollen nicht mit eingemessen werden.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Skateranlage (Standortfrage)

Durch den Ausschussvorsitzenden wird einleitend erläutert, dass die Jugendlichen ihre „Hausaufgabe“ umfassend erfüllt haben. Auf der Unterschriftenliste standen nicht nur mögliche Jugendliche Nutzer, sondern auch Einwohner, die das Projekt grundsätzlich unterstützen. Ca. 20 bis 30 Personen wären jedoch potentielle Nutzer einer Skateranlage.

Durch den Protokollführer wird noch einmal ausführlich dargestellt, wie sich die bisherige Standortuntersuchung darstellt. Der einzig denkbare Standort ist danach der Sportplatz. Selbst hier wäre noch im weiteren Verfahren zu klären, ob ggf. ein Lärmschutzgutachten zu erstellen ist.

Der Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass das Sportplatzgelände eingezäunt ist. Die Jugendlichen müssten somit immer erst nach einem Schlüssel fragen. Dies ist ggf. nicht im Interesse der Jugendlichen. Eine Nutzung wird vielmehr frei und jederzeit gewünscht.

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde der Vorsitzende des Sportvereins als Gast geladen. Es ergibt sich eine kurze Diskussion über einen möglichen Standort auf dem Sportplatz sowie die Nutzungszeiten bei Fußballspielen.
Die Jugendlichen würden sich wünschen, dass der entsprechende Teilbereich vom Sportplatz separiert wird und somit dauerhaft frei zugänglich ist.

Denkbar wäre aus versicherungsrechtlichen Gründen auch die Gründung einer eigenen Sparte im Sportverein. Die Nutzung wäre dann nur für Vereinsmitglieder möglich.
Da die Jugendlichen die Skateranlage auch gern mit Freunden nutzen möchte, die nicht im Sportverein sind, entspricht dies nicht den Vorstellungen der Jugendlichen. Die Anlage sollte frei von evtl. Mitgliedschaften im Verein nutzbar sein.
Es kann somit festgehalten werden, dass sich der Standort auf dem Sportplatz (Höhe Gemeindetreff) als geeigneteste Fläche darstellt. Diese sollte vom übrigen Sportplatz separiert werden und für alle potentiellen Nutzer frei zugänglich sein, losgelöst von evtl. Mitgliedschaften im Verein.

Beschluss:

Der Standort auf dem Sportplatz ist unter Berücksichtigung aller Umstände der geeigneteste. Durch die Verwaltung soll eine Bauvoranfrage für eine ca. 20 x 30 m große Skateranlage an die Untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde gestellt werden. Betreffend einer möglichen Grundausstattung werden sich die Jugendlichen direkt mit der Verwaltung in Verbindung setzen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Anfragen Verkehrsberuhigung

zu TOP 6.1. Riesebyer Straße

Durch den Ausschussvorsitzenden wird auf eine schriftliche Eingabe zur Verkehrssituation auf der Riesebyer Straße hingewiesen. Im wesentlichen wird die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer bemängelt, mit der Bitte, hier lenkend einzugreifen.

Innerhalb des Ausschusses erfolgt der Hinweis, dass es sich bei der Riesebyer Straße um eine Landesstraße handelt. Anfragen zur Verkehrssituation kommen in regelmäßigen Abständen. Die Zuständigkeit liegt grundsätzlich beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr S.-H. (Straßenbaulastträger).

Bei der Polizei sowie der Verkehrsaufsicht des Kreises können erneut Geschwindigkeitsmessungen beantragt werden. Alternativ können die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen sowie das Unfalllagebild angefordert werden.

Beschluss:

Die Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde sowie der zuständige Straßenbaulastträger sollen erneut auf die Verkehrssituation hingewiesen werden. Ziel sollen erneute Geschwindigkeitsmessungen sein. Sofern aktuelle Daten vorliegen, auch zum Unfalllagebild, sollen diese bei den zuständigen Stellen angefordert werden. Die Antragstellerin ist hierüber entsprechend zu informieren.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6.2. Weidenkamp/Kasmarker Weg

Der Ausschussvorsitzende erläutert den Anwesenden, dass eine Anliegerin des Weidenkamp an ihn herangetreten ist. Dieser Kreuzungsbereich hat in der Vergangenheit zu Unfällen geführt. Beim Weidenkamp handelt es sich um eine Einmündung an der rechts vor links gilt. Aufgrund der Straßenführung wird der Einmündungsbereich häufig zu spät erkannt.

Nach kurzer Beratung im Ausschuss besteht dahingehend Einigkeit, dass durch eine entsprechende Beschilderung besser auf die verkehrsrechtliche Situation hingewiesen werden soll. Denkbar wäre dabei das Verkehrszeichen 102 (Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts).

Beschluss:

Die Verkehrssituation im Kreuzungsbereich Weidenkamp / Kasmarker Weg soll durch entsprechende Beschilderung optimiert werden.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

ab hier anwesend: Herr Sönke Greve

zu TOP 7. Baumfällungen

zu TOP 7.1. Spielplatz Rommelsworth 1

Durch den Ausschussvorsitzenden wird mitgeteilt, dass eine Anliegerin im Bereich des Spielplatzes (Rommelsworth I) den Wunsch zur Beseitigung von Bäumen geäußert hat. Die Bäume stehen sehr dicht an der Grundstücksgrenze und haben eine Höhe von ca. 15 m erreicht.

Unter Berücksichtigung der Fällfristen kommt eine Beseitigung grundsätzlich erst im Herbst 2011 in Betracht. Ob ein tatsächliches Erfordernis zur Beseitigung gegeben ist, sollte durch einen Ortstermin überprüft werden.

Beschluss:

Vor Eintritt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Bau-, Umwelt- und Wegeausschusses sollen die Bäume durch die Ausschussmitglieder in Augenschein genommen werden.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7.2. Stichstraße Rommelsworth 1

Auch hier wird durch den Ausschussvorsitzenden auf einen Antrag zur Beseitigung von Bäumen informiert. Zum einen handelt es sich um einen Baum im Bereich Rommelsworth 68 zum anderen um einen Baum im Bereich Rommelsworth 62/64. Da sich diese Bäume in der Nähe zu den Bäumen des Tagesordnungspunktes 7.1 befinden, sollen diese ebenfalls vorab in Augenschein genommen werden.

Weiterhin soll sich der Wall zwischen Rommelsworth I und II betreffend möglicher Pflegemaßnahmen angesehen werden.

Beschluss:

Vor Eintritt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Bau-, Umwelt- und Wegeausschusses sollen die betroffenen Bäume sowie der Wall zwischen Rommelsworth I und II durch die Ausschussmitglieder in Augenschein genommen werden.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Beleuchtung der Buswartehäuser

Durch Ausschussmitglied Truelsen wird darauf hingewiesen, dass es im Bereich des Buswartehauses am Böhnrüher Weg recht dunkel ist. Hierzu erklärt der Ausschussvorsitzende, dass in unmittelbarer Nähe eine Straßenlaterne vorhanden ist. Hieran schließt sich eine kurze Diskussion über eine mögliche Verbesserung der Beleuchtungssituation an. Im Ergebnis besteht dahingehend Einigkeit, die vorhandene Laterne mit einem stärkeren Leuchtmittel auszustatten.

Beschluss:

Zur Optimierung der Beleuchtungssituation soll die vorhandene Straßenlaterne mit einem stärkeren Leuchtmittel ausgestattet werden.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Fußgängerbrücke Kolholmer Au (Neubau/Sanierung)

Durch den Ausschussvorsitzenden wird auf ein vorliegendes Angebot zur Erneuerung der Brücke hingewiesen. Die Erneuerung würde Kosten in Höhe von 8.746,00 EURO verursachen.

An der Brücke sind mehrere Schäden vorhanden. Da die Brücke viel genutzt wird, muss im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht über notwendige Sanierungsmaßnahmen beraten werden. Neben dem Geländer ist auch die Beplankung reparaturbedürftig.

Innerhalb des Ausschusses ergibt sich eine kurze Diskussion über erforderliche Maßnahmen. Eine Erneuerung wird dabei aus Kostengründen nicht befürwortet. Innerhalb des Ausschusses besteht Einigkeit darüber, dass die Brücke vorerst im Rahmen der regulären Wartung repariert werden soll. Die erforderlichen Maßnahmen werden durch den Bürgermeister veranlasst.

Eine Beschluss wird zu diesem Tagesordnungspunkt nicht gefasst.



Durch den Ausschussvorsitzenden wird über folgende Themen informiert:

  • Die Baumaßnahme am Westerschauer Weg ist etwas teurer geworden. Der betroffene Teilabschnitt ist etwas größer geworden, als in der Kostenkalkulation vorgesehen war. Die Kosten betragen nunmehr 13.000,00 EURO statt 10.000,00 EURO (netto).
  • Die Schwarzdeckensanierung im Bereich Böhnrüher Weg wird sich voraussichtlich zeitlich verzögern. Der Wasserbeschaffungsverband hat verschiedene Schäden am Leitungsnetz (Schieber) festgestellt. Diese müssen erst abgestellt werden. Weitere Untersuchung stehen noch aus.
  • Betreffend der Überplanung des gemeindeeigenen Grundstücks an der Dorfstraße liegt der erste Vorschlag vor. Es wird um weitere Vorschläge gebeten. Parallel hierzu werden Gespräche mit der Pastorin geführt und gefragt, ob es von dort Anregungen oder Bedenken gibt.



Norbert Jordan  Wolf-Dieter Ohrt 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender