N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Wegeausschusses der Gemeinde Barkelsby vom 15.02.2012.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.15 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender/Bürgermeister Wolf-Dieter Ohrt
stellvertr. Ausschussvorsitzender Gerhard Jordan
Ausschussmitglied Oliver Nießler
Ausschussmitglied Bärbel Schenk
Ausschussmitglied Bernd Truelsen
Ausschussmitglied Harald Wende

Abwesend sind:
wählbarer Bürger Sönke Greve (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Gemeindevertreter Rainer Hagemann
Gemeindevertreter Karl-Heinz Hansmann
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Köpke
Gemeindevertreterin Erika Matt
Gemeindevertreter Harry Ossowski
Protokollführer Norbert Jordan
Gast Jens Nommels
8 Gäste

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Ankauf eines Mehrzweckbootes für die Freiwillige Feuerwehr
  Beschlussvorlage - 2/2012
5. Aufrüstung des Einsatzleitfahrzeuges der Freiwilligen Feuerwehr
  Beschlussvorlage - 8/2012
6. Vorplanung zur ehemaligen Hofstelle Huß in der Dorfstraße
  Beschlussvorlage - 4/2012
7. Prüfung einer Potentialfläche zur weiteren Innenentwicklung
  Beschlussvorlage - 3/2012
8. Errichtung eines Solarparks auf der ehemaligen Deponie im Bereich Rossee
  Beschlussvorlage - 6/2012
9. Erschließung von Fördermöglichkeiten im ländlichen Wegebau
  Beschlussvorlage - 5/2012
10. Ableitung von Niederschlagswasser
11. Verkehrssicherheit eines Baumes im Bereich Böhnrüher Weg
  Beschlussvorlage - 7/2012

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Ankauf eines Mehrzweckbootes für die Freiwillige Feuerwehr
Beschlussvorlage - 2/2012
Am 30.01.2012 wurde durch den Gemeindewehrführer ein mündlicher Antrag auf Erwerb eines gebrauchten Mehrzweckbootes gestellt. Hierbei handelt es sich um ein Boot, das von der Freiwilligen Feuerwehr Eckernförde, einschl. Motor und Trailer, zum Kauf angeboten wird.

Bei dem Boot handelt es sich um ein ein Mehrzweckboot des Typs TX 440 S mit folgenden Eckdaten:
  • Hersteller: Fa. M. Hühnke, Stade
  • Herstellungsjahr: 1982
  • Bau-Nr.: 123
  • Max. Zuladung: 800 kg
  • Max. Motorleistung: 50 PS
  • Länge: 4,40 m
  • Breite: 1,70 m
  • Tiefgang (Rumpf): je nach Zuladung 20-40 cm
  • Bootsschale auf GFK mit Mittelbank
  • Ausstattung:
  • Außenbootmotor Tohatsu (25 PS)
  • Mobiler Tank (20 Liter)
  • 2 Fender
  • 4 Holzpaddel
  • Magnetkompass
  • 12 V Ladesteckdose
  • Suchscheinwerfer Aquasignal mit Halterung (Wackelkontakt im Lampenschalter) - Anschlussdosen am Heck und am Bug
  • Rundumlaterne mit aufsteckbarer Verlängerung des Laternenträgers
  • beidseitige Handreeling VA
  • umlaufender Seilfender
Bootstrailer:
  • Hersteller: Firma Harbeck
  • Erstzulassung: 22. Februar 1982
  • Länge: 5,15 m
  • Breite: 1,43 m
  • Höhe: 1,00 m
  • Leergewicht: 135 kg
  • Max. zulässiges Gesamtgewicht: 450 kg
  • TüV bis Mai 2012
  • Nummernschildbeleuchtung defekt

Der Mindestkaufpreis für das Boot mit Trailer liegt bei 1.500,00 EURO. Bei Interesse ist ein Kaufpreisangebot in einem verschlossenen Umschlag mit dem Betreff „Kaufangebot Mehrzweckboot“ bis zum 29.02.2012, 12:00 Uhr, bei der Stadt Eckernförde einzureichen.

Durch den Gemeindewehrführer wurde umfassend dargestellt, dass die Finanzierung des Bootes einschl. notwendiger Anhängerkupplung am MZF durch Spendengelder finanziert werden kann. Ebenso könnten davon auch die Kosten für notwendige Rettungswesten /-anzüge gedeckt werden. Die laufenden Unterhaltungskosten sind sehr gering. Neben der Versicherung ist nur eine Wartung des Motors notwendig.
Weiterhin wurden sich Gedanken über die Unterbringung des Bootes gemacht. Innerhalb des Gemeindegebietes sind drei Standorte verfügbar, an denen das Boot dauerhaft untergestellt werden könnte. Neben einem Standort innerhalb der Ortslage sind noch ein Standort auf dem Gut Hemmelmark sowie auf dem Campingplatz Hemmelmark verfügbar.

Bei Einsätzen könnte das Boot entweder auf dem Campingplatz Hemmelmark bzw. an der Slipanlage des Eckernförder Segelclubs zu Wasser gelassen werden. Bereits jetzt besitzen fünf Feuerwehrkameraden einen entsprechenden Sportbootführerschein. Drei weitere beabsichtigen diesen zeitnah zu erhalten.

Zur Notwendigkeit eines solchen Bootes wurde darauf hingewiesen, dass die Freiwillige Feuerwehr in den letzten drei Jahren zu zehn Wasserrettungseinsätzen alarmiert wurde. Dabei war es in der Regel notwendig, dass der gesamte Strandabschnitt zu Fuß abgesucht werden musste. Dies könnte, auch unter Berücksichtigung der bevorstehenden digitalen Alarmierung, so optimiert werden, dass nur noch eine kleinere Gruppe ausrücken muss. Diese könnte dann schnell mit dem Boot eine erste Sichtung des Küstenabschnittes vornehmen. Parallel dazu würde der Strandabschnitt zu Fuß abgesucht werden.

Innerhalb des Ausschusses wird die Notwendigkeit eines solchen Bootes kontrovers diskutiert. In der gesamten Historie der Freiwilligen Feuerwehr wurde bisher kein Boot benötigt. Es müsse darauf geachtet werden, dass sich die Feuerwehr nicht zusätzliche Aufgaben aufbürdet, für die sie nicht zuständig ist.

Die Gemeinde verfügt über keinen eigenen Zugang zur Ostsee. Der Zutritt ist nur über privaten Grund und Boden möglich. Durch den Ausschussvorsitzenden wird weiterhin die Befürchtung geäußert, dass die Freiwillige Feuerwehr Barkelsby, sofern sie im Besitz eines Bootes ist, auch für andere Einsätze alarmiert wird. Hierzu wird durch den Gemeindewehrführer geäußert, dass dies bei der Rettungsleitstelle so hinterlegt werden kann, dass ein Einsatz nur im eigenen Bereich erfolgt.

Abschließend wird durch den Ausschussvorsitzenden angeregt, über den Erlass einer Satzung für technische Hilfeleistungen der Feuerwehr nachzudenken. Da die Einsätze der technischen Hilfeleistung sehr überwiegen, bestünde dann eine Möglichkeit der Abrechnung.


Beschluss:
Es wird beschlossen, ein Angebot zum Erwerb des Mehrzweckbootes abzugeben.

Ja-Stimmen :2
Nein-Stimmen :4
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 5. Aufrüstung des Einsatzleitfahrzeuges der Freiwilligen Feuerwehr
Beschlussvorlage - 8/2012

Das Mehrzweckfahrzeug (MZF) der FF Barkelsby erlitt einen Unfallschaden.
Beim Herausfahren des MZF aus dem Gerätehaus der FF Barkelsby, wurde das per Hand betriebene Rolltor des Gerätehauses zu früh heruntergelassen.
Dadurch wurde das MZF im Dachbereich beschädigt. Beschädigt wurden die Dachhaut im hinteren Bereich, beide Blinkleuchten auf dem Dach und der Arbeitsscheinwerfer.
Gemäß Kostenvoranschlag des Firma Ziegler, Rendsburg, beläuft sich der Schaden auf ca. 1.428,-- € (incl. MwSt.) Der Schaden ist durch den Kommunalen Schadensausgleich (KSA) versichert. 

Die FF Barkelsby möchte die beiden Blinkleuchten und den Arbeitsscheinwerfer allerdings nicht reparieren lassen, sondern stattdessen eine „Dacheinheit Hella OWS 7“ installieren. Diese Dacheinheit beinhaltet 2 Stück Rundumkennleuchten, eine Verkehrswarnanlage mit 6 gelben Blinkleuchten und 2 Halogenscheinwerfern.
Die Kosten für diese Dacheinheit betragen ca. 3.213,-- €. (brutto) bei Variante 2.

Der KSA würde den Versicherungsschaden bei Nichtreparatur gemäß Kostenvoranschlag abzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer bezahlen. Also ca. 1.200,-- €.
Somit müsste man diesen Betrag von den 3.213,-- € für die Dacheinheit abziehen.
Der Gemeinde Barkelsby würden somit Kosten in Höhe von ca. 2.013,-- € (brutto) entstehen.


Auch zu diesem Tagesordnungspunkt wird durch den Gemeindewehrführer ausführlich der Bedarf für eine solche Aufrüstung des MZF erläutert.

Ausschussmitglied Nießler weist darauf hin, dass die Polizei solche Lichtanlagen von defekten oder älteren Fahrzeugen aussondert. Ggf. könnten diese für das MZF geeignet sein.
Nach kurzer Erörterung besteht innerhalb des Ausschusses Einigkeit über den Bedarf der beantragten Lichtanlage. Der Gemeindewehrführer möge sich aber mit Herrn Nießler in Verbindung setzen und prüfen, ob die Lichtanlagen der Polizei mit denen der Feuerwehr vergleichbar sind und somit eine kostengünstigere Lösung realisierbar ist.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die von der Feuerwehr gewünschte Lichtanlage zu beschaffen. Es ist noch einmal zu prüfen, ob die Anschaffung über die Fa. Ziegler erfolgen muss oder eine Bereitstellung über die Polizei erfolgen kann.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Vorplanung zur ehemaligen Hofstelle Huß in der Dorfstraße
Beschlussvorlage - 4/2012

Die Gemeinde möchte den Bereich der ehemaligen Hofstelle Huß in der Dorfstraße 28 einer Nachnutzung zuführen. Mögliche Varianten wurden durch eine Fachplanerin bereits in einer Vorplanung erarbeitet und am 04.10.2011 zur Bauausschusssitzung vorgestellt.

Innerhalb der Fraktionen sollte diese Vorplanung diskutiert und weiter ausgearbeitet werden. Um die Nachnutzung zu konkretisieren, soll inhaltlich näher über die verschiedenen Varianten und die Ergebnisse der Fraktionen beraten werden.

Folgende Eckpunkte sollen dabei bei der weiteren Planung Berücksichtigung finden:
  • kleine Wohneinheit von ca. 80 bis 100 m² Wohnfläche
  • möglichst ebenerdige (behindertengerechte) Nutzung
  • Anordnung der Stellplätze am Haus
  • modernes Energiemanagement (z. B. BHKW)
  • Nutzung vorhandener Strukturen; z. B. Nutzung der ehem. Brunnenanlage


Innerhalb des Ausschusses besteht Einigkeit, dass die o. g. Eckpunkte bei weiteren Planungen zu beachten sind. Konkretere Regelungen können sich noch im weiteren Verfahren ergeben.

Durch den Ausschussvorsitzenden wird darauf hingewiesen, dass die Grundstücke verwertet werden sollten. Eine Beibehaltung im gemeindlichen Eigentum ist unter Beachtung des damit verbundenen Unterhaltungsumfangs nicht leistbar.

Dem Ausschussvorsitzenden ist ein Erschließungsträger bekannt, der, unter Beachtung der festgelegten Eckpunkte, eine Idee für eine mögliche Bebauung entwickeln könnte. Nach kurzer Erörterung wird dieser Vorschlag von allen Ausschussmitgliedern mitgetragen. Der Ausschussvorsitzende möge entsprechenden Kontakt aufnehmen und den Erschließungsträger zur nächsten Sitzung des Bau-, Umwelt- und Wegeausschusses einladen.
Ein formeller Beschluss wird nicht gefasst.


Beschluss:

zu TOP 7. Prüfung einer Potentialfläche zur weiteren Innenentwicklung
Beschlussvorlage - 3/2012

Im Gemeindegebiet Barkelsby befindet sich im Bereich „Riesebyer Straße / Kasmarker Weg“ ein Grundstück, welches auf dem allgemeinen Immobilienmarkt zum Kauf angeboten wird. Unter Berücksichtigung der Grundstücksgröße weist dieses Grundstück Potential für eine weitere bauliche Verdichtung auf.
Da die Gemeinde bereits an anderer Stelle einen Ankauf eines Grundstücks getätigt hat, soll innerhalb des Ausschusses beraten werden, ob auch hier ein mögliches Interesse am Erwerb besteht. Durch einen solchen Erwerb könnte die Gemeinde die städtebauliche Entwicklung und Vermarktung selbst steuern sowie zur weiteren Nutzung von Innenpotentialen beitragen.


Ausschussmitglied Truelsen trägt kurz seine Argumente für einen Ankauf dieser Fläche vor. Im Bereich des Gemeindetreffs stehen nur bedingt Stellplätze zur Verfügung. Auf diesem Grundstück könnten somit neue Stellplätze geschaffen werden. Die verbleibende Fläche stünde dann für eine Bebauung zur Verfügung. Durch einen Erwerb dieser Fläche würde man auch hier in die Situation gelangen, die bauliche Entwicklung selbst steuern zu können.

Diese Argumente finden nur teilw. Zustimmung. Das Grundstück ist nicht vergleichbar mit der ehemaligen Hofstelle Huß in der Dorfstraße. Die Lage des Grundstücks bringt auch durch die angrenzende Au sowie die Landesstraße und den Sportplatz viele Nachteile mit sich.


Beschluss:

Der Bürgermeister wird gebeten, mit dem betroffenen Grundeigentümer zeitnah ein Vorgespräch zu führen. In diesem Gespräch sollen die Rahmenbedingungen für einen möglichen Ankauf erörtert werden. Das Ergebnis soll dann im Rahmen der nächsten Sitzung des Finanzausschusses vorgetragen werden.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Errichtung eines Solarparks auf der ehemaligen Deponie im Bereich Rossee
Beschlussvorlage - 6/2012

An die Gemeinde Barkelsby sind verschiedene Anfragen zur Ansiedelung eines Solarparks herangetragen worden. Ziel ist es dabei, die ehemalige Mülldeponie im Bereich Rossee mit Solarmodulen zu versehen. Denkbar ist ggf. auch eine weitere Entwicklung im Bereich der angrenzenden Kiesgrube.

Dieser Standort hat neben der Tatsache, dass es sich um eine Konversionsfläche handelt, den Vorteil der Nähe zum Umspannwerk. Die erzeugte Energie könnte dort direkt eingespeist werden.

Gemäß gemeinsamen Beratungserlass des Innenministeriums, der Staatskanzlei, des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom 5. Juli 2006 sollte die Überplanung von (als Ackerland genutzten) Freiflächen zugunsten bereits vorbelasteter Landschaftsteile zurückgestellt werden. Dabei handelt es sich insbesondere um
  • versiegelte Konversionsflächen aus wirtschaftlicher und militärischer Nutzung,
  • sonstige brachliegende, ehemals baulich genutzte Flächen im Außenbereich,
  • Flächen im räumlichen Zusammenhang mit größeren Gewerbebetrieben im Außenbereich,
  • Abfalldeponien und Altlastenflächen, sofern dies mit Umweltanforderungen (z.B. Schutz der Deponieabdichtung), dem Sanierungserfordernis und bauordnungsrechtlichen Anforderungen (Standfestigkeit der baulichen Anlagen) vereinbar ist,
  • ...
Auch wenn der Beratungserlass zum 31.12.2011 außer Kraft getreten ist, dient dieser dennoch als Handlungsleitfaden für neu geplante Anlagen.

Unter Berücksichtigung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind die Einspeisevergütungssätze für solare Strahlungsenergie auf Konversionsflächen aus wirtschaftlicher, verkehrlicher, wohnungsbaulicher oder militärischer Nutzung höher, als auf anderen Flächen. Konversionsflächen dürfen zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes jedoch nicht
a) als Naturschutzgebiet im Sinne des § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes oder
b) als Nationalpark im Sinne des § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes
rechtsverbindlich festgesetzt worden sein. Dies würde für die in Barkelsby betroffenen Flächen nicht zutreffen.

Betrachtet man nur die Fläche der ehemaligen Deponie, ist ein Gebiet von ca. 9 ha betroffen. Dies würde für ca. 21.000 Solarmodule und einer energetischen Leistung von ca. 4,1 MW reichen.

Derzeit befinden sich die betroffenen Grundeigentümer noch im Entscheidungsprozess, ob die Flächen für diese Zwecke zur Verpachtung angeboten werden sollen. Mit einer Entscheidung wird voraussichtlich zeitnah zu rechnen sein.

Für ein solches Vorhaben wird zwingend Bauleitplanung sowie der Abschluss städtebaulicher Verträge notwendig. Unter Berücksichtigung der kommunalen Planungshoheit gilt es darüber zu beraten, ob sich die Gemeinde Barkelsby die Ansiedelung eines solchen Solarparks grundsätzlich vorstellen kann.


Durch den Ausschussvorsitzenden wird ergänzend geschildert, dass dieser Standort für eine Anbindung an das Umspannwerk sehr attraktiv ist. Denkbar wäre auch eine spätere Weiterentwicklung im Bereich der Kiesgrube.

Innerhalb des Ausschusses werden kurz mögliche Bedenken zu einer solchen Nutzung erörtert. Insbesondere wird befürchtet, dass bei evtl. Beschädigungen der Deponie nicht ausreichend gehandelt werden kann, da dann Teile der Solaranlage beseitigt werden müssten. Evtl unzureichende Unterhaltungsmaßnahmen könnten sich dann ggf. nachteilig auf das Grundwasser auswirken.

Der Ausschussvorsitzende weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bis ca. 1990 auf der Deponie Bäume und Sträucher aufgrund von austretenden Gasen eingegangen sind. Die Wildpopulation ist nach Rücksprache mit den Jagdpächtern angemessen.

Abschließend kann festgehalten werden, dass sich die Gemeinde Barkelsby eine Ansiedelung einer Flächensolaranlage vorstellen kann. Hiervon losgelöst ist die Entscheidung des Grundeigentümers, ob eine Verpachtung für solche Zwecke erfolgt.


Beschluss:

Die Gemeinde Barkelsby spricht sich für eine Ansiedelung einer Flächensolaranlage auf der ehemaligen Deponie aus. Die Gemeinde könnte sich vorstellen, die notwendige Bauleitplanung für ein solches Vorhaben zu betreiben.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erschließung von Fördermöglichkeiten im ländlichen Wegebau
Beschlussvorlage - 5/2012

Über die Aktiv-Regionen werden EU-Mittel aus dem Bereich der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums für die Sanierung von Kernwegen bereit gestellt. Die erste Förderperiode, die diese Möglichkeit vorsieht, läuft von 2011 bis Ende 2013. Den 21 Aktiv-Regionen des Landes SH wurden für diesen Zeitraum nach zwischenzeitlicher Anpassung jeweils rund 430.000 € bereit gestellt. Bedenkt man, dass z.B. allein die Aktiv-Region Schlei-Ostsee über 80 Gemeinden und die Städte Kappeln und Schleswig vereint, so erschließt sich einem schnell, dass die bereit gestellten Mittel bei einer Förderhöhe von 55 % der Nettobaukosten nicht jeder Gemeinde zugute kommen können. Vielmehr muss eine möglichst objektive Auswahl getroffen und eine Priorisierung vorgenommen werden.
Wie das Budget jeder Aktiv-Region für die kommende Förderperiode ab 2014 ausgestattet sein wird, steht noch nicht genau fest. Jedoch strebt die EU an, Mittel aus der GAP Säule 1 (Regelungen zu den Agrarmärkten und zu den Direktzahlungen für die Landwirtschaft) in die Säule 2 zu verlagern, d.h. für die Entwicklung des ländlichen Raums bereit zu stellen. Daher ist es mittelfristig zu empfehlen, sich bei abzusehendem Sanierungsbedarf an gemeindlichen Kernwegen frühzeitig um Fördergelder, sprich um ein Sanierungskonzept zu bemühen.

Um überhaupt in den Genuss dieser Mittel zu kommen, bedarf es der Darstellung eines Kernwegenetzes auf der Ebene der Aktiv-Region und eines Kernwegekonzeptes auf der Ebene jeder interessierten Gemeinde. Das übergemeindliche Netz der Aktiv-Region Schlei-Ostsee wurde Anfang 2011 aufgestellt und im Juni 2011 vom zuständigen Landesamt (LLUR) geprüft und genehmigt. Anliegender Ausschnitt daraus zeigt u.a. Ihre Gemeinde. Im Rahmen der Aufstellung dieses Kernwegenetzes galt es, Kernwege zu definieren. Dabei sollte ein Kernweg eine gemeindeverbindende Funktion besitzen und überdies der Landwirtschaft, dem Tourismus und als Schulweg dienen (Stichwort Multifunktionalität). Damit kommen die meisten Wirtschafts- und Feldwege sowie alle innerorts führenden Straßen automatisch nicht in Frage. Vielmehr sind es eher die Wege mit der alten Bezeichnung der „Gemeindeverbindungswege erster Klasse“ (GIK). Wenn die Multifunktionalität erwiesenermaßen dokumentiert werden kann, können allerdings auch andere Wege durchaus als Kernweg definiert und anerkannt werden.

In der Gemeinde Barkelsby wurden folgende Wege als Kernwege definiert:
  1. Barkelsby - Hemmelmark
  2. Böhnrüh - Mohrberg - B203
  3. B 203 - Mohrbergmühle - Loose (GIK20)
  4. L 27 - Rögen

Herr Bürgermeister Ohrt bat Herrn Andresen um die Erläuterung der Möglichkeiten einer Bezuschussung der Wegesanierung „Böhnrüh - Mohrberg - B 203“ und „L 27 - Rögen“.
Herr Andresen ist der Auffassung, dass die Sanierung dieser beiden Wege über absehbare Zeit nur noch über die EU, sprich über die Aktiv-Region möglich sein wird. Lediglich die Sanierung des Weges „B 203 - Mohrbergmühle - Loose“ könnte noch aus FAG-Mitteln über den Kreis bezuschusst werden, da dieser die alte Klassifizierung als GIK (Nr.20) besitzt.

Um also die EU-Mittel über die Aktiv-Region einwerben zu können, muss zunächst ein Kernwegekonzept auf Gemeindeebene erstellt werden. Da die äußere Form dieses Konzeptes vom LLUR und der EU vorgegeben ist, bedarf es zur Darstellung einer bestimmten GIS-Software. Da es nicht wirtschaftlich ist, diese Software im Amt Schlei-Ostsee vorzuhalten, muss dieses Konzept mit einem Dienstleister in Zusammenarbeit mit der Gemeinde und der Verwaltung aufgestellt werden. Dabei gilt es, alle Versorgungseinrichtungen, Schulen, Kindergärten, Betriebe, Landwirte, Forste... und die sich daraus ergebenden Ziel- und Quellverkehre aller Art darzustellen und diese textlich zu erläutern.
Dieses Konzept muss abschließend durch die Gemeindevertretung beschlossen werden. Ebenso müssen die Nachbargemeinden, zu denen man vernetzte Kernwegefunktionen unterhält, dem Konzept zustimmen.
Erst nach Vorlage des allseits beschlossenen Konzeptes kann dieses durch das LLUR anerkannt und genehmigt werden. Danach sind die Voraussetzungen für die Beantragung der Bezuschussung eines konkreten Wegbauprojektes geschaffen. Bezuschusst werden lediglich Ausbauprojekte, d.h. die Ertüchtigung von Wegen im Hinblick auf gestiegene Beanspruchungen. Bei den in Frage kommenden Projekten muss der Weg verbreitert und / oder der Unterbau wesentlich verbessert werden. Einfache Deckenerneuerungen oder -verstärkungen werden nicht für eine Förderung anerkannt. Daher muss für die Beantragung eines konkreten Projektes zu gegebener Zeit eine sogenannte Qualifizierte Entwurfsplanung (LP 1 - LP 3 nach HOAI § 46) vorgelegt werden. In diesem Stadium der Planung muss geprüft werden, inwiefern Grunderwerb erforderlich ist.

Die Beratung und Beschlussfassung der Aufnahme von konkret beantragten Projekten nimmt die LAG (Lokale Aktionsgruppe der Aktiv-Region) in Zusammenarbeit mit einem Expertengremium vor. D.h., dass Prinzip der Verteilung von EU-Mitteln über die Länder und die Aktiv-Regionen mit Priorisierung an der Basis in den LAGs findet auch hier Anwendung. Daher ist es von besonderer Bedeutung, dass stets Interessensvertreter aus den Ämtern als Vertreter der Amtsgemeinden die betreffenden Gremien der Aktiv-Region besetzen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, ein Kernwegekonzept für die Gemeinde Barkelsby zu erstellen. Das erarbeitete Konzept wird der Gemeindevertretung zu gegebener Zeit zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Die Beratung über die konkrete Entwurfsplanung der beiden angedachten Projekte wird frühestens nach der Genehmigung des Kernwegekonzeptes begonnen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Ableitung von Niederschlagswasser

Durch Ausschussmitglied Jordan wird darüber informiert, dass es in der Zeit, in der massiv Niederschläge zu verzeichnen waren, in verschiedenen Bereichen des Gemeindegebietes zu Überschwemmungen gekommen ist. In einigen Bereichen musste auch die Freiwillige Feuerwehr Hilfeleistung geben. Neben einem Grundstück an der Eckernförder Straße war auch der Bereich zwischen der Kirche und Rommelsworth ein Problemschwerpunkt. Auf der Fläche der Kirche hatten sich erhebliche Wassermengen angesammelt. Anlieger im unmittelbar angrenzenden Bereich Rommelsworth klagten aufgrund der massiven Staunässe über Wasser im Keller. Bohrungen im Kellerfußboden der betroffenen Liegenschaften haben aufgezeigt, dass das Wasser unter dem Gebäude steht. Die Betroffenheit eines Anliegers wird durch den Gemeindewehrführer bestätigt.

Prüfungen haben ergeben, dass es sich um keine öffentliche Leitung handelt. Die betroffenen Grundeigentümer sind in der Pflicht notwendige Unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Für das Grundstück der Kirche wäre die Zuständigkeit bei der Friedhofsverwaltung. Innerhalb des Ausschusses besteht Einigkeit, dass die betroffenen Grundeigentümer zur Unterhaltung aufgefordert werden sollen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Friedhofsverwaltung schriftlich zur kurzfristigen Unterhaltung des Grabens aufzufordern. Hierdurch soll ein künftiges Einschreiten der Freiwilligen Feuerwehr sowie Feuchtigkeitsprobleme im Bereich der angrenzenden Wohnbebauung unterbunden werden.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Verkehrssicherheit eines Baumes im Bereich Böhnrüher Weg
Beschlussvorlage - 7/2012

Im Rahmen von Baumpflegemaßnahmen zur Sicherung des Straßenlichtraumprofils öffentlicher Straßen wurde durch das beauftragte Fachunternehmen festgestellt, dass eine Linde im Bereich Böhnrüher Weg eine Rissbildung im Stamm aufweist. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass es im Kronenholz ebenfalls zu Rissbildungen kommen kann. Sofern keine sichernden Maßnahmen veranlasst werden, geht von diesem Baum eine latente Verkehrsgefährdung aus.

Nach Auswertung von Luftbildern ist davon auszugehen, dass der Baum auf öffentlichem Grund und Boden steht. Ggf. müsste zur Klärung der tatsächlichen Zuständigkeit eine einfache Grenzfeststellung erfolgen. Die Kosten hierfür würden ca. 250,00 EURO betragen.

Innerhalb des Ausschusses ist über das weitere Vorgehen und die notwendigen Maßnahmen zu beraten.


Durch den Ausschussvorsitzenden werden noch einmal nähere Informationen zu diesem Tagesordnungspunkt mitgeteilt. Die festgestellten Mängel haben dabei lediglich statische Probleme zur Folge. Die Vitalität ist derzeit nicht eingeschränkt.

Innerhalb des Ausschusses schließt sich eine Diskussion über die geplante Maßnahme und die Möglichkeit einer Fällung des Baumes an.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die von der Fachfirma vorgeschlagenen Maßnahmen zur statischen Sicherung des Baumes durchführen zu lassen. Die damit verbundenen Kosten von ca. 1.500,00 EURO werden anerkannt.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.


Abschließend weist der Ausschussvorsitzende darauf hin, dass die notwendigen Knickpflegemaßnahmen im Gemeindegebiet weitestgehend abgeschlossen sind. In verschiedenen Bereichen müssen noch Restarbeiten (teilweise auch per Hand) durchgeführt werden.



Norbert Jordan  Wolf-Dieter Ohrt 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender