N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Wegeausschusses der Gemeinde Barkelsby vom 25.04.2012.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.50 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender/Bürgermeister Wolf-Dieter Ohrt
wählbarer Bürger Sönke Greve
stellvertr. Ausschussvorsitzender Gerhard Jordan
Ausschussmitglied Oliver Nießler
Ausschussmitglied Bernd Truelsen
Ausschussmitglied Harald Wende

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Bärbel Schenk (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Gemeindevertreter Rainer Hagemann
Gemeindevertreter Karl-Heinz Hansmann
Gemeindevertreter Kai Lohman
Gemeindevertreterin Erika Matt
Protokollführer Norbert Jordan
Gast Arne Bossmann

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Ausbau Wanderweg Kasmark / Ringstraße
  Beschlussvorlage - 15/2012
5. Bauplanung Kirchenweg
  Beschlussvorlage - 16/2012
6. Oberflächenwasserabführung "Rosseer Weg" und "Schusterredder"
  Beschlussvorlage - 17/2012

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Durch den Ausschussvorsitzenden wird der Antrag gestellt, die Tagesordnung um folgenden Punkt zu ergänzen:

- Oberflächenwasserabführung „Rosseer Weg“ und Schusterredder“


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Ausbau Wanderweg Kasmark / Ringstraße
Beschlussvorlage - 15/2012

Überschüssiges Recyclingmaterial, welches im Zuge der Erschließungsmaßnahmen der Neubaugebiete anfällt, steht der Gemeinde kostenfrei zur Verfügung. Sofern die Gemeinde einen Bedarf nicht geltend macht, fällt dieses, so ist es in der Ausschreibung geregelt, an die Baufirma zurück. Ein Teil des Materials wurde im Rahmen der Wegeunterhaltung bereits zur Aufwertung des Wanderweges Kasmark / Ringstraße eingesetzt. Vom Kasmarker Weg bis zur Au erfolgte bereits eine Instandsetzung. Die Kosten hierfür betrugen ca. 2.500,00 EURO.

Angedacht ist nunmehr die weitere Instandsetzung von der Au bis zur Ringstraße. Durch eine Neuprofilierung des Weges soll das Gefälle zur Au optimiert werden. Hierdurch kann es zu einer Erhöhung des Weges führen. Durch diese Erhöhung wird das Oberflächenwasser der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen voraussichtlich nicht mehr schadlos abgeführt werden können, so dass eine Drainage verlegt werden muss.
Weiterhin ist im Bereich des Grundstücks „Ringstraße 11“ ein Teich vorhanden. Wasser aus diesem Teich drückt teilw. in den Bereich des Wanderweges und vernässt diesen. Auch hier ist eine Drainage zwingend ratsam. Betreffend der dafür entstehenden Kosten sollte mit den Grundeigentümern das Gespräch gesucht werden.

Durch die etwas aufwendigeren Bauarbeiten und die Herstellung einer Drainage bis zur Au ist dieser Abschnitt etwas kostenaufwendiger. Nach Rücksprache mit der bisher ausführenden Firma betragen die Kosten ca. 5.000,00 EURO.


Beschluss:

Basierend auf der Grundlage für den Ausbau des ersten Abschnittes soll auch der zweite Abschnitt des Wanderweges instandgesetzt werden. Die Ausbaubreite soll 1,40 m betragen. In den notwendigen Bereichen ist eine Drainage mit Anschluss an die Au herzustellen. Die Kosten für diese Maßnahme betragen voraussichtlich ca. 5.000,00 EURO und sind über den Nachtrag im Haushalt zur Verfügung zu stellen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Bauplanung Kirchenweg
Beschlussvorlage - 16/2012

Um eine kostengünstige Erschließung dieses potentiellen Baugebiets zu ermöglichen, wird es als erforderlich angesehen, Teile des angrenzenden Grundstücks der Kirche mit in Anspruch zu nehmen. Zur Klärung dieser Möglichkeit haben zwischen dem Bürgermeister und dem Kirchenvorstand notwendige Gespräche stattgefunden. Dieser kann sich eine Bereitstellung von Grund und Boden generell vorstellen.

In der Vergangenheit wurden bereits verschiedene Entwürfe entwickelt und erörtert. Der nunmehr vorliegende Entwurf mit einer südlich angrenzenden Erschließungsstraße, der Einbindung eines weiteren Grundstücks (Teilfläche von Achterworth 3) und der damit verbundenen Neuaufteilung der Grundstücke, weicht hiervon ab. Die auf dem Kirchengrundstück vorhandene Garage müsste beseitigt werden. Hierfür ist an anderer Stelle ein entsprechender Ersatz zu schaffen.

Insgesamt würden ca. 3.200 m² Baufläche zur Verfügung stehen. Für den Erwerb des Grundstücks sowie den Abbruch der alten Bausubstanz sind 220.000,00 EURO angefallen. Die Erschließung würde voraussichtlich weitere 100.000,00 EURO kosten. Unter Berücksichtigung dieser Zahlen würde ein möglicher Grundstückspreis bei ca. 100,00 EURO/m² liegen.

Die Herstellung der Entwässerungsleitungen kann sich in diesem Bereich evtl. als schwierig darstellen, da die vorhandenen Abwasserleitungen in der Dorfstraße sehr tief liegen. Die verkehrliche Anbindung der Grundstücke an der Dorfstraße, soll sowohl über die Dorfstraße als auch über den Kirchenweg erfolgen.

Betreffend der Einbindung des zuvor genannten weiteren Grundstücks in das Baugebiet würde sich eine bessere Verteilung der Erschließungskosten pro m² ergeben. Die Bebauung würde überdies eine gute städtebauliche Abrundung erfahren.

Dieser Entwurf wird zur Diskussion gestellt.


Ausschussmitglied Jordan weist darauf hin, dass im Bereich der angedachten Erschließungsstraße ein nicht unerheblicher Baumbestand vorhanden ist. Dieser führt zu einer Beschattung der Grundstücke und müsste voraussichtlich beseitigt werden. Ebenso erhebt sich eine kurze Diskussion über die Herstellung weiterer Stellplätze in diesem Bereich.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die vorgestellte Struktur des potentiellen Baugebiets weiter zu verfolgen. Dies beinhaltet insbesondere die südlich angrenzende Erschließungsstraße mit Flächeninanspruchnahme der Kirche sowie die Einbindung einer Teilfläche des Grundstücks „Achterworth 3“.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Oliver Nießler

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Im Anschluss an diese Beratung wurde dem Gast, Herrn Bossmann, die Möglichkeit eingeräumt, eine mögliche Bebauung dieser Fläche vorzustellen. Vorstellbar wären dabei folgende Möglichkeiten:
  • Es sollte versucht werden, Alt und Jung in diesem Gebiet zu kombinieren.
  • Die Grundstücke an der Dorfstraße sollten mit Doppelhäusern, Firsthöhe zwischen 8 und 9 m liegen.
  • Die Grundstücke zur Kirche könnten mit Einfamilienhäusern, Firsthöhe ebenfalls zwischen 8 und 9 m, oder Bungalows, Firsthöhe zwischen 7 und 7,5 m, bebaut werden.
  • Die südlich angrenzenden Bäume müssten wegen zu starker Beschattung beseitigt werden.

In diesem Zusammenhang erfolgt der Hinweis, dass den Bauherrn eine höchstmögliche Flexibilität bei der Bebauung eingeräumt werden sollte und der Preis pro m² Bauland 100,00 EURO nicht übersteigen sollte.

Hieran schließt sich eine umfangreiche Diskussion über die mögliche Schaffung von kleinteiligen Wohnungen für ältere Menschen an. Hierfür würden der Gemeinde bereits einige Anfragen vorliegen. Durch den Ausschussvorsitzenden wird hervorgehoben, dass eine Herstellung und Vermietung von solchem Wohnraum durch die Gemeinden nicht leistbar ist. Hier ist es notwendig, einen entsprechenden Träger (Herstellung und Vermietung) zu finden.
Herr Bossmann erklärt hierzu, dass er sich eine solche Bebauung, auch als Träger, vorstellen könnte. Die Bebauung müsste dann aber in Form von Kettenhäusern erfolgen.

Abschließend kann festgehalten werden, dass die Bebauung entlang der Dorfstraße in der vorhandenen Bauweise, nämlich in Einzel- und Doppelhausbebauung, weitergeführt werden sollte. Für die Errichtung von kleineren Wohneinheiten, die auch für ältere Menschen geeignet sind, müsste ein Träger gefunden werden. Für eine Bebauung mit Einzelhäusern liegen dem Bürgermeister bereits drei verbindliche Anfragen vor.

Zur nächsten Sitzung des Ausschusses soll noch einmal Frau Bahlmann als Gast eingeladen werden. Die erarbeiteten Vorplanungen sollen dann weitere Konkretisierung finden.

Der Ausschuss bedankt sich bei Herrn Bossmann für seine Ideen und Anregungen. Ein Beschluss wird hierzu nicht gefasst.


zu TOP 6. Oberflächenwasserabführung "Rosseer Weg" und "Schusterredder"
Beschlussvorlage - 17/2012

Im Frühjahr 2012 haben die Gemeinden erheblich unter den Starkniederschlagereignissen gelitten. In der Gemeinde Barkelsby hat sich insbesondere an zwei Stellen gezeigt, dass eine Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers nicht ausreichend gesichert ist. Dies ist zum einen eine Regenwasserleitung im Bereich „Rosseer Weg“ und zum anderen eine Oberflächenwasserbeseitigung im Bereich „Schusterredder“.

Im Bereich des Grundstücks „Eckernförder Straße 35“ hatte sich eine erhebliche Menge Niederschlagswasser angesammelt. Hier musste die Freiwillige Feuerwehr technische Hilfe leisten. Die dortige Regenwasserleitung führt unter der Landesstraße 27 hindurch in Richtung Rosseer Weg. Im ersten Bereich sind DN 200 Betonleitungen vorhanden, bevor es in einen offenen Graben übergeht. Diese Betonleitung ist stark verwurzelt und muss saniert werden. Ebenso muss der Graben kontinuierlich gewartet und unterhalten werden. Die Wiederherstellung des verrohrten Teilstücks zu einem offenen Graben wird unter Berücksichtigung der unmittelbaren Nähe zur Fahrbahnkante als nicht empfehlenswert beurteilt.

Die Zuständigkeit für diese Leitung liegt bei der Gemeinde.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die verwurzelte Leitung in Teilen durch eine neue Leitung zu ersetzen. Der Bürgermeister wird mit einer Tiefbaufirma einen Ortstermin vereinbaren, in dem nach einer kostengünstigen Lösung gesucht werden soll.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Bernd Truelsen

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Auf einer landwirtschaftlichen Fläche am Schusterredder hat sich ebenfalls Wasser angesammelt. Die vorhandenen Drainageleitungen wurden durch den Grundeigentümer gespült. Eine Besserung ist jedoch nicht eingetreten. Der Grundeigentümer führt an, dass im Bereich des Schusterredders zwei Schächte vorhanden sind, die in seine Drainageleitung einleiten. Die Drainageleitungen wären für die Gesamtwassermengen nicht mehr ausreichend.

Hierzu kann festgehalten werden, dass der Schacht auf der Nordseite des Schusterredders über keinen Zulauf verfügt. Dieser führt ein Rohr unter dem Weg hindurch zu dem anderen Schacht, der dann wiederum an der zuvor genannten Drainage anschließt. Unter Berücksichtigung des Ober-/Unterliegerverhältnisses müsste sich die Gemeinde bei möglichen Kosten beteiligen. Diese wären jedoch aufgrund der geringen Einleitmenge nicht sehr hoch.
Empfehlungen von der Verwaltung sowie einem externen Ingenieurbüro sprechen sich jedoch für die Wiederherstellung der ehemaligen Entwässerungsrinnen entlang des Schusterredders aus. Das Wasser könnte in diesem Retentionsraum versickern. Der Anschluss des Schachtes an die Drainageleitung könnte dann verschlossen werden.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die ehemaligen Entwässerungsrinnen entlang des Schusterredders wiederherzustellen und die Zuleitung in die Drainage zu verschließen. Der Bürgermeister wird beauftragt, notwendige Maßnahmen zu veranlassen.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Gerhard Jordan

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Norbert Jordan  Wolf-Dieter Ohrt 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender