N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Wegeausschusses der Gemeinde Barkelsby vom 22.05.2012.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.25 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender/Bürgermeister Wolf-Dieter Ohrt
stellvertr. Ausschussvorsitzender Gerhard Jordan
Ausschussmitglied Oliver Nießler
Ausschussmitglied Bärbel Schenk
Ausschussmitglied Harald Wende

Abwesend sind:
wählbarer Bürger Sönke Greve (entschuldigt )
Ausschussmitglied Bernd Truelsen (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Gemeindevertreter Rainer Hagemann
Gemeindevertreter Harry Ossowski
Protokollführer Norbert Jordan
Gast Monika Bahlmann
2 Gäste
EZ

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Bauplanung Kirchenweg
  Beschlussvorlage - 18/2012
5. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) - erneutes Beteiligungsverfahren
  Beschlussvorlage - 13/2012
6. Planfeststellungsverfahren für die Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals - erneutes Beteiligungsverfahren
  Beschlussvorlage - 14/2012
7. Oberflächenwasserabführung "Rosseer Weg" und "Schusterredder"
  Beschlussvorlage - 20/2012
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
9. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Zu diesem Tagesordnungspunkt erläutert der Ausschussvorsitzende die Änderungen im Kommunalverfassungsrecht. Danach sind grundsätzlich alle Sitzungen der Ausschüsse öffentlich. Auch nichtöffentliche Tagesordnungspunkte können zunächst lediglich als voraussichtlich nichtöffentlich gekennzeichnet werden. Der Beschluss, einen Tagesordnungspunkt nichtöffentlich zu behandeln, muss dann in der jeweiligen Sitzung erfolgen.

Unter Beachtung dieser Ausführungen wird durch den Ausschussvorsitzenden beantragt, den Tagesordnungspunkt 8 in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Bauplanung Kirchenweg
Beschlussvorlage - 18/2012

Im Rahmen der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 25.04.2012 wurde beschlossen, die vorgestellte Struktur des potentiellen Baugebiets weiter zu verfolgen. Dies beinhaltet insbesondere die südlich angrenzende Erschließungsstraße mit Flächeninanspruchnahme der Kirche sowie die Einbindung einer Teilfläche des Grundstücks „Achterworth 3“.

Nachdem dem Ausschuss die Möglichkeiten der Bebauung näher vorgestellt wurden, gilt es nun, die Bebauung weiter zu konkretisieren. Hierzu wird die Fachplanerin, Frau Bahlmann, nähere Ausführungen tätigen.


Ergänzend wird durch Ausschussmitglied Ohrt der aktuelle Sachverhalt erläutert. Neu ist, dass der Eigentümer des Grundstücks „Dorfstraße 26“ eine Anfrage gestellt hat, sein Grundstück durch teilw. Ankauf verbreitern zu können. Wünschenswert wäre dabei ein Streifen von ca. 3 bis 5 m. Zur Klärung des tatsächlichen Bedarfs wird durch den Bürgermeister zeitnah ein entsprechendes Abstimmungsgespräch erfolgen.

Frau Bahlmann schildert, dass die Bauleitplanung für diese Fläche in einem vereinfachten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch erfolgen könne. Um jetzt in die konkrete Vorbereitung einsteigen zu können, wäre eine Bestandsaufnahme durch einen Vermesser notwendig. Nach ihrer Einschätzung befindet sich die vorhandene Straße „Kirchenweg“ nicht vollständig auf dem als Wegefläche vermessenen Flurstück. Bei der Vermessung ist die gesamt zu überplanende Fläche auzunehmen.

Sofern jetzt die notwendigen Beschlüsse gefasst werden, könnte das Bauleitplanverfahren bis zum Frühjahr 2013 abgeschlossen werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, Frau Bahlmann, Architektin für Stadtplanung, Eckernförde, mit der Durchführung der Bauleitplanung zu beauftragen. Die notwendigen Vermessungsarbeiten sollen durch das Vermessungsbüro Radeleff erfolgen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) - erneutes Beteiligungsverfahren
Beschlussvorlage - 13/2012

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat im Juli 2011 Entwürfe für die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung vorgelegt und von August bis November 2011 hierzu ein erstes Anhörungs- und Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die rund 1.850 Stellungnahmen, die im Rahmen dieses Verfahrens abgegeben wurden, sind vom Innenministerium ausgewertet und bewertet worden. Anschließend wurden die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne überarbeitet.

Am 27. März 2012 hat der Innenminister bekanntgegeben, dass die Änderungen der Teilfortschreibungen gegenüber den Entwurfsfassungen vom Juli 2011 so erheblich sind, dass die Grundzüge der Planung berührt sind. Das Raumordnungsgesetz des Bundes verlangt in einem solchen Fall eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit.

Von Ende Mai bis Anfang Juli 2012 wird es daher ein zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zu allen Teilfortschreibungen der Regionalpläne geben.

Mit der zweiten Anhörung sollen rechtliche Risiken für die Teilfortschreibungen von vornherein ausgeschlossen werden. Andernfalls könnte das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Pläne wegen eines schweren Verfahrensfehlers für nichtig erklären. Ziel ist zudem, eine größtmögliche Akzeptanz der Eignungsgebiete für die Windenergienutzung. Deshalb wird es die Möglichkeit geben, zu den vorgenommenen Planänderungen Stellung zu nehmen.

Die Auswertung der Stellungnahmen aus der zweiten Anhörung und die Erstellung der neuen Pläne will das Innenministerium bis Mitte Oktober abschließen. Danach folgen Sitzungen des Landesplanungsrates und des Kabinetts. Mit einer Veröffentlichung im Amtsblatt im November oder Dezember 2012 sollen die Teilfortschreibungen der Regionalpläne zur Ausweisung von Windenergieeignungsflächen schließlich rechtskräftig werden.

Die Entwürfe vom Juli 2011 zeigten 22.800 Hektar Eignungsgebiete für die Windenergienutzung in Schleswig-Holstein auf. Nachdem die Eignungsgebiete aufgrund von Einwänden und Anregungen aus der ersten Anhörung an rund 180 Stellen geändert wurden, hat sich ihre Fläche auf jetzt rund 25.000 Hektar erhöht. Das entspricht etwas mehr als 1,5 Prozent der Landesfläche.
(Quelle: Pressemitteilung IM)


Wie einem Fragenkatalog des IM zu entnehmen ist, ist eine Meldung von neuen, bisher noch nicht bekannten Flächen, nicht möglich.


Beschluss:

Dass die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung erneut ausgelegt werden soll, wird zur Kenntnis genommen. Im Hinblick auf die bisherige Beschlussfassung sowie der Tatsache, dass das Gemeindegebiet Barkelsby teilw. als Ausschlussgebiet für Windkraftanlagen zu bewerten ist, wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.

Der Bürgermeister wird dennoch legitimiert, Stellungnahmen abzugeben. Dies wird insbesondere dann erforderlich, wenn erst nach erfolgter Beschlussfassung in der Gemeindevertretung neue Informationen bekannt werden, die die Abgabe einer Stellungnahme notwendig erscheinen lassen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Planfeststellungsverfahren für die Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals - erneutes Beteiligungsverfahren
Beschlussvorlage - 14/2012

Seit 2008 laufen die Planungen für den Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals. Im Frühjahr 2010 erfolgte die erstmalige Auslegung der Planfeststellungsunterlagen. Durch die seinerzeit vorgebrachten Stellungnahmen haben die Anrainerkommunen der Ostseeküste (Eckernförder Bucht) und die Bundesrepublik Deutschland, endvertreten durch die Planungsgruppe zum Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals beim Wasser und Schifffahrtsamt, eine Vereinbarung über die Verbringung von Nassbaggergut aus dem Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals treffen können.

Die Vielzahl vorgebrachter Stellungnahmen hat die Planfeststellungsbehörde dazu veranlasst, die Planfeststellungsunterlagen erneut öffentlich auszulegen. Die Auslegung erfolgt dabei in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 15.05.2012. Stellungnahmen können bis spätestens 29.05.2012 bei der Planfeststellungsbehörde eingereicht werden (es zählt das Eingangsdatum).

Sofern eine Betroffenheit im Bereich der einzelnen Änderungsmaßnahmen vorliegen sollte, also nicht ausschließlich von der ursprünglichen Planung betroffen ist, hat man die Möglichkeit eine Einwendung zu erheben. Es ist nicht erforderlich, bereits erhobene Einwendungen gegen den ursprünglich ausgelegten Plan erneut zu erheben. Die bisher erhobenen Einwendungen bleiben weiterhin Gegenstand des Verfahrens.

Die Änderungen der vorliegenden Planfeststellungsunterlagen beziehen sich auf folgende Punkte:

Kurve Landwehr (Baulos 1)
  • Reduzierung der Eingriffe im Böschungskörper im Bereich der nördlichen Zufahrtsstraße zur Fähre Landwehr
  • Einrichtung einer neuen Umschlagstelle für Schuten östlich der Fährstelle Landwehr (Kkm 87,135 bis 87,360)
  • Rückverlegung von Baufeldgrenzen

Wittenbeker Kurve (Baulos 2)
  • Verlegung der Umschlagstelle nach Osten (Kkm 90,060 bis 90,275)
  • Überarbeitung der Zufahrtsrampe an die verlegte Umschlagstelle
  • Verschiebung der Wendestelle bzw. der Betriebswegsausweiche für LKW auf dem Betriebsweg nach Kkm 89,57 bzw. 87,9
  • Ausführung einer flacheren Böschungsneigung

Kurve Groß Nordsee (Baulos 4)
  • Verlegung der Baustraße 4b östlich der Waldfläche „Im Linden"

Gerade Königsförde (Baulos 5)
  • Anschluss des oberen Wirtschaftsweges an die Straße Bökenrott
  • Anpassung des Wendehammers an der Dorfstraße in Königsförde
  • Zusätzliche Zuwegung zum unteren Betriebsweg für Fußgänger und Radfahrer
  • Schaffung von Ersatzparkflächen im Bereich der Gaststätte „Lindenkrug"
  • Änderung der Straßenanbindung Ziegeleiweg

Spülfeldkomplex Flemhude
  • Verkleinerung der Baustelleneinrichtungsfläche und Begrenzung des Baufeldes
  • Geringfügige Vergrößerung des Eingriffsbereichs im Bereich der Umschlagstelle
  • Umlagerung des im Flemhuder See gewonnenen Materials in den südlichen Bereich des Sees
  • Herstellung von Steininseln im Flemhuder See
  • Veränderte Trassierung der neuen Zufahrtstraße
  • Gestaltung des Strohweges vom Einmündungsbereich der neuen Zufahrt bis zur K67
  • Profilierung eines neuen bepflanzten Erdwalls südlich des Spülfeldkomplexes als Verbringungs- und Kompensationsfläche
  • Errichtung eines Sportbootanlegers als Ersatz für Sportbootreede

Verbringungsflächen
  • Veränderter Zuschnitt der Ablagerungsfläche „Warleberg Süd"
  • Verlegung der Förderbandtrasse nach Osten
  • Änderung der Entwässerungsführung der Ablagerungsfläche „Warleberg Zentral"
  • Veränderte Nutzhöhen der Ablagerungsfläche „Gut Rosenkrantz Schinkel /Kippland"
  • Änderung der Zufahrt 4b zur Ablagerungsfläche „Gut Rosenkrantz, Ziegelgrube"

Nassbaggergutverbringung in die Kieler Bucht
  • Reduzierung der Verbringungsfläche von 3,75 km2 auf 0,81 km2 durch Aufhöhung bis auf 14 m Wassertiefe - jetzige Tiefe ca. 20 m
  • Anlage eines Steinfeldes vor Bookniseck, Waabs als Kompensationsmaßnahme

Darüber hinaus hat der Vorhabensträger den Antrag auf Erlass einer vorläufigen Anordnung für vorgezogene Teilmaßnahmen gem. § 14 Abs. 2 Wasserstraßengesetz zurückgenommen.

Zum Steinfeld kann von hier angemerkt werden, dass dies aus den im Trockenabtrag separierten Findlingen (>30 cm Durchmesser) angelegt und - sofern genügend Findlinge vorhanden sind - weitere auf der Verbringungsfläche abgelegt werden soll/en. Nach telef. Rücksprache wurde die Planänderung damit begründet, dass das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) dies als Kompensation des geplanten Eingriffs fordert. Aus verschiedenen Bereichen wurde vorrangig Strandbek ausgewählt. Die Steine sollen dabei unter der Wasseroberfläche in einem Bereich von ca. drei ha abgelegt werden. Ziel ist die Ansiedelung von Pflanzen und Tieren. Das LLUR hat sich zwischenzeitlich ausführlich zur geplanten Maßnahme geäußert und die näheren Beweggründe für das Vorhaben geschildert. Betreffend des Steinfeldes ist Herr Prof. Malcherek gehört worden. Dieser hat grundsätzlich keine Bedenken gegen die Herstellung geäußert.

Steine für den Küstenschutz oder einen Buhnenbau stehen hingegen nicht zur Verfügung. Evtl. überschüssige Steine sollen, wie bereits erwähnt, auf der Verbringungsfläche abgelegt werden.

Die Fachgutachten wurden überdies um eine Einschätzung der langfristigen Auswirkungen der Verbringung von Nassbaggergut in die Ostsee ergänzt. Die Inhalte stellen im wesentlichen auf Schwerpunkte ab, die für die Anrainergemeinden sekundär von Bedeutung sind. Dies sind u. a. die Tierwelt und die Entwicklungsprognose nach Abschluss der Ablagerung.


Beschluss:

Unter Berücksichtigung der bisher eingereichten Stellungnahme sowie der vereinbarten Monitoring-Maßnahmen wird auf die Abgabe einer ergänzenden Stellungnahme verzichtet.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Oberflächenwasserabführung "Rosseer Weg" und "Schusterredder"
Beschlussvorlage - 20/2012

Im Rahmen der letzten Sitzung des Bau-, Umwelt- und Wegeausschusses vom 25.04.2012 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Rosseer Weg:
Es wird beschlossen, die verwurzelte Leitung in Teilen durch eine neue Leitung zu ersetzen. Der Bürgermeister wird mit einer Tiefbaufirma einen Ortstermin vereinbaren, in dem nach einer kostengünstigen Lösung gesucht werden soll.

Schusterredder:
Es wird beschlossen, die ehemaligen Entwässerungsrinnen entlang des Schusterredders wiederherzustellen und die Zuleitung in die Drainage zu verschließen. Der Bürgermeister wird beauftragt, notwendige Maßnahmen zu veranlassen.

Zu beiden Maßnahmen wurden die notwendigen Gespräche durch den Bürgermeister veranlasst und Kostenvoranschläge eingeholt. Die verschiedenen Varianten werden dem Ausschuss vorgestellt.


Schusterredder:
Für die notwendigen Maßnahmen liegt ein Kostenangebot in Höhe von 2.017,05 EURO vor.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dass die Maßnahme für den Bereich Schusterredder gemäß vorliegendem Kostenangebot umgesetzt werden soll.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Rosseer Weg:
Es liegen 3 Alternativen vor.

1. Alternative:
Ausbau der vorhandenen Verrohrung (DN 300 Beton) und Herstellung eines offenen Grabens; der Boden soll seitlich einplaniert werden
1.819,99 EURO (brutto)

2. Alternative
Ausbau der vorhandenen Verrohrung (DN 300 Beton) und Herstellung einer Kunststoffleitung PP DN 300
2.700,23 EURO (brutto)

3. Alternative
Ausbau der beschädigten Teile vorhandenen Verrohrung (DN 300 Beton) und Punktuelle Instandstandsetzung in DN 300 Beton; danach Einbau einer Kunststoffleitung PP DN 250 in die vorhandene Betonleitung
2.495,01 EURO (brutto)

Die Angebote sind von einem Unternehmen, welches aktuell verschiedene Erschließungsmaßnahmen im Gemeindegebiet durchführt. Kosten für eine Baustelleneinrichtung würden somit nicht anfallen.

Innerhalb des Ausschusses ergibt sich eine kurze Diskussion über die vorgestellten Varianten. Der verrohrte Bereich dient u. a. als zusätzliche Zufahrt zur angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche.
Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass noch bis zu zwei weitere Firmen um Abgabe eines Kostenangebots gebeten werden sollen. Überdies soll die Alternative 2 weiter verfolgt werden.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Alternative 2 umzusetzen. Hierfür sollen von bis zu zwei weiteren Firmen Alternativangebote eingeholt werden. Der Bürgermeister wird beauftragt entsprechendes zu veranlassen. Im Rahmen der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung soll dann eine abschließende Entscheidung getroffen werden.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 9. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.



Norbert Jordan  Wolf-Dieter Ohrt 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender