Sitzungsort: | im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.10 Uhr |
Ausschussvorsitzender/Bürgermeister Wolf-Dieter Ohrt |
wählbarer Bürger Sönke Greve |
stellvertr. Ausschussvorsitzender Gerhard Jordan |
Ausschussmitglied Oliver Nießler |
Ausschussmitglied Bärbel Schenk |
Ausschussmitglied Bernd Truelsen |
Ausschussmitglied Harald Wende |
Gemeindevertreter Rainer Hagemann |
Gemeindevertreter Karl-Heinz Hansmann |
Protokollführer Norbert Jordan |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Besichtigung verschiedener Baumaßnahmen |
4.1 | Wanderweg Ringstraße in Richtung Kasmarker Weg |
4.2 | Schulhof der Grundschule |
4.3 | Baugebiet "Am Redder" |
4.4 | Baugebiet "Selbarg" |
4.5 | Spielplatz Kindergarten |
5. | Anschaffung von Handtrocknern in der Schule |
Beschlussvorlage - 37/2012 | |
6. | Verlagerung des Schießplatzes der Gilde |
Beschlussvorlage - 36/2012 | |
7. | Befplanzung der Grünflächen in den Baugebieten |
8. | Schulhofgestaltung |
8.1 | Durchführung der Planung |
Beschlussvorlage - 38/2012 | |
8.2 | Regenwasserabfühung |
Beschlussvorlage - 39/2012 | |
9. | Erschließung von Fördermöglichkeiten im ländlichen Wegebau |
Beschlussvorlage - 35/2012 |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Durch den Ausschussvorsitzenden wird beantragt, die Tagesordnung um den Tagesordnungspunkt 9 „Erschließung von Fördermöglichkeiten im ländlichen Wegebau“ zu ergänzen. Ebenso wird gebeten, den Tagesordnungspunkt Nr. 7 vorzuziehen. Dieser soll neu als Tagesordnungspunkt 5 beraten werden. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 4. | Besichtigung verschiedener Baumaßnahmen |
zu TOP 4.1 | Wanderweg Ringstraße in Richtung Kasmarker Weg |
Durch den Ausschuss wird der instandgesetzte Weg in Augenschein genommen. Im Rahmen der letzten Beratungen wurde auf die Grundproblematik eines Teiches hingewiesen, der sich auf einem benachbarten Privatgrundstück befindet. Das dort vorhandene Wasser drückt durch die Böschung bis auf den Weg. Angedacht war die Herstellung einer Drainageleitung. Unter Berücksichtigung dessen, dass die Felder derzeit bestellt sind, hat der Eigentümer der angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche der Verlegung nicht zugestimmt. Der Fußweg wurde daher seitlich ein wenig angepasst, so dass das Wasser dort versickern soll. Im Rahmen des Ortstermins war jedoch erkennbar, dass dies keine endgültige Lösung sein kann. Der gesamte Seitenbereich ist stark durchnässt und weich. Innerhalb des Ausschusses besteht Einigkeit, dass der Grundeigentümer des Teiches dahingehend aufgefordert werden soll, sein Wasser schadlos zu beseitigen. Ein Ableiten auf den gemeindlichen Weg ist zu unterbinden. Sofern eine schadlose Beseitigung auf dem eigenen Grundstück nicht möglich ist, bestünde die Möglichkeit, nach der Ernte eine Drainageleitung über die Landwirtschaftliche Fläche bis zur Vorflut zu verlegen. |
zu TOP 4.2 | Schulhof der Grundschule |
Durch den Ausschussvorsitzenden wird darauf hingewiesen, dass bei einer Vielzahl von Holzpalisaden Gefahr in Verzug war und sofort gehandelt werden musste. Alle im Hang befindlichen Palisaden wurden mit einem Bagger durch ein Lohnunternehmen beseitigt. Die Böschung wurde vorerst mit Kies angefüllt. Zur Neugestaltung des Schulhofes wird auf Tagesordnungspunkt Nr. 8 verwiesen. Weiterhin wird auf die derzeitige Oberflächenentwässerungsproblematik hingewiesen. Ein im Aspahlt vorhandener Regenwassereinlauf verfügt über keine Ableitungsmöglichkeit. Er ist an keine Regenwasserleitung angeschlossen, die das Wasser abführen könnte. Dies führt dazu, dass das Wasser über den Schacht hinweg fließt und unkontrolliert auf den Schulhof läuft. Diese Situation ist bei der Thematik der Neugestaltung des Schulhofes mit abzuarbeiten. |
zu TOP 4.3 | Baugebiet "Am Redder" |
Durch den Ausschussvorsitzenden wird mitgeteilt, dass die Baumaßnahme abgeschlossen ist. Es verbleibt noch die Anlegung der gemeindlichen Grünanlagen. Vorerst sollen die Flächen mit Rasen eingesät werden. Die notwendigen Baumpflanzungen sollen dann im Herbst erfolgen. Es wird noch einmal hervorgehoben, dass die Durchführung der Erschließungsmaßnahmen sehr gut gelaufen ist. Bei der Abnahme wurden keine Mängel festgestellt. Treffpunkt zu diesem Ortstermin war der Einmündungsbereich „Schusterredder / Am Redder“. Hier wird im Einzelnen noch einmal auf die neue Verkehrsführung hingewiesen. Durch Ausschussmitglied Jordan erfolgt die Anfrage, ob es nicht besser wäre, wenn der landwirtschaftliche Verkehr, kommend vom Schusterredder, direkt zur Eckernförder Landstraße fahren dürfte und nicht erst durch das Baugebiet fahren muss. Die Vor- und Nachteile werden kurz erörtert. Die Ausschilderung soll vorerst so bleiben und ist ggf. zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal zu beraten. |
zu TOP 4.4 | Baugebiet "Selbarg" |
Bei dieser Ortsbesichtigung wird sich u. a. das Regenwasserrückhaltebecken angesehen. Hier wird durch den Ausschussvorsitzenden kurz erläutert, welche Schwierigkeiten während und nach der Bauphase aufgetreten waren. Diese sind aber alle zur Zufriedenheit der Gemeinde und der Anlieger beseitigt worden. In diesem Zusammenhang wird auf die derzeitige Auslastung des Regenwasserrückhaltebeckens hingewiesen und dass die Möglichkeit der Abflussregulierung besteht. Die Gemeindearbeiter haben eine entsprechende Einweisung erhalten. Die verkehrliche Erschließung ist auch hier zur vollsten Zufriedenheit erfolgt. Die Grundstücke sind zwischenzeitlich alle verkauft. |
zu TOP 4.5 | Spielplatz Kindergarten |
Durch den Ausschussvorsitzenden wird darauf hingewiesen, dass hier zwei Themen zum tragen kommen. Zum Einen der Wunsch der Gilde, hier einen Schießstand einzurichten und zum Anderen die Umgestaltung des Kindergartenspielplatzes. Betreffend des Schießplatzes der Gilde werden die Beweggründe näher vorgetragen. Die Schießrichtung wäre dabei von der Halle in Richtung Wald vorgesehen. Sofern dieser Standort realisierbar wäre, wurde schon der Wunsch der teilweisen Überdachung durch ein Carport geäußert. Da in diesem Bereich auch der gemeindliche Bauhof vorhanden ist und die Fläche über das Jahr hinweg mit genutzt wird, findet dieser Wunsch keine Zustimmung. Der Kinderspielplatz wurde bisher mit Bordmitteln umgestaltet. Der veranschlagte Haushaltsansatz wird somit nicht voll aufgebracht. |
Nach Beendigung der Ortsbesichtigungen wird die Sitzung ab 20:00 Uhr im Gemeindetreff fortgeführt. |
zu TOP 5. | Anschaffung von Handtrocknern in der Schule |
Beschlussvorlage - 37/2012 Durch Bürgermeister Ohrt wird mitgeteilt, dass es im Schulbetrieb mit der derzeitigen Lösung, dem Einsatz von Papierhandtüchern, zu Problemn kommt. Einige Kinder werfen das Papier in die Toiletten, so dass Verstopfungen nicht ausgeschlossen werden können. Neben dem hohen Verbrauch von Papier wird diese Lösung aus Sicht des Schulleiters auch hygienisch in Frage gestellt. Es entstand daher die Überlegung, die Papiertücher gegen elektrische Handtrockner auszutauschen. Nachdem sich die Räumlichkeiten mit einem Elektriker angesehen wurden, musste festgestellt werden, dass es bei der Bereitstellung der Stromversorgung zu Problemen kommt. Die vorhandenen Stromleitungen sind, was die zulässige Belastbarkeit betrifft, voll ausgelastet. Ebenso ist die Hauptverteilung sehr alt und verfügt zum Teil nicht über die gesetzlich vorgeschriebenen FI-Schutzschalter. Um die Handtrockner sicher anbinden zu können, müssten zwei neue Leitungen verlegt werden. Diese könnten über bestehende Kabelkanäle, über die auch die DSL-Leitungen verlegt wurden, verlegt werden. Weiterhin wäre die Hauptverteilung zu erneuern. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass in den Klassenräumen Waschbecken vorhanden sind. Daneben befindet sich i. d. R. jeweils eine Steckdose. Diese sind nicht über einen FI-Schutzschalter abgesichert. Auch für die im Gebäude befindliche Mietwohnung wäre ein FI-Schutzschalter erforderlich. Durch den Elektriker wurde festgestellt, dass das Leitungsnetz bei einem noch erforderlichen E-Check voraussichtlich nicht die Voraussetzungen erfüllen würde, die der Gesetzgeber an Leitungsnetze in öffentlichen Gebäuden stellt. In der Küche (Schule) muss weiterhin ein Notaus-Schalter vorhanden sein. Ein Handtrockner hat eine Leistung von ca. 2.400 Watt und würde für den geplanten Schulbetrieb Kosten von jährlich ca. 170,00 EURO verursachen. Der Gemeinde liegen Angebote über ein Gerät in zwei verschiedenen Ausführungen vor. Neben diesen Kosten ist festzuhalten, dass
zu veranschlagen sind.
|
Zu diesem Tagesordnungspunkt werden durch den Elektriker, der sich das Leitungsnetz in der Schule angesehen hat, ergänzende Ausführungen gemacht. Auf Fragen der Ausschussmitglieder zu verschiedenen Ausführungen von Handtrockern wird näher eingegangen. Ergänzend wird durch den Ausschussvorsitzenden zu diesem Sachverhalt mitgeteilt, dass im Büro der Sekretären auch noch Veränderungen notwendigen werden. Im Rahmen der Überprüfung des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz wurde festgestellt, dass der Schrank für den Router des Landesnetzes nicht an der jetzigen Stelle verbleiben kann. Dieser muss an eine andere Stelle versetzt werden. Die Kosten hierfür betragen 500,97 EURO. Weiterhin wurde durch den Schulleiter der Wunsch geäußert, dass jeder Klassenraum einen eigenen Internetanschluss bekommt. Der jetzige EDV-Raum soll aufgelöst werden. Dies ist insbesondere deswegen geplant, da ab dem nächsten Jahr mit zwei ersten Klassen zu rechnen ist. Der EDV-Raum würde dann wieder als Klassenraum genutzt werden können. Angedacht ist die Ausstattung jedes Klassenraumes mit einem normalen LAN-Anschluss. WLAN ist nicht vorgesehen. Die Kosten hierfür würden 1.125,03 EURO betragen. Innerhalb des Ausschusses besteht dahingehend Einigkeit, dass bei einer Anpassung der Hauptverteilung auch eine Anpassung der anderen notwendigen Elektroinstallationen erfolgen sollte. Auch wird der Einsatz von einer vollständigen WLAN Versorgung erörtert. Hier gibt es verschiedene Vor- aber auch Nachteile.
|
Beschluss: Es wird beschlossen, die notwendigen Veränderungen an der Elektroinstallation der Grundschule durchzuführen. Dies sind:
|
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Verlagerung des Schießplatzes der Gilde |
Beschlussvorlage - 36/2012 Die Gilde ist an den Bürgermeister herangetreten und hat den Wunsch geäußert, den Schießstand vom „alten“ Sportplatz in die Halle verlegen zu dürfen. Ziel der Gilde ist es, die Veranstaltung auf einen Standort zu konzentrieren. Derzeit erfolgt das Schießen auf dem Sportplatz und der übrige Teil im Bereich der Halle/Gemeindetreff. Prüfungen über das Amt Schlei-Ostsee beim kommunalen Versicherer, dem Kommunalen Schadenausgleich Schleswig-Holstein, haben ergeben, dass beim Schießen in der Halle keine Haftung übernommen werden kann. Unter Berücksichtigung dieses Umstandes erscheint diese Lösung nicht tragbar. Die Gilde hat sich daraufhin Gedanken über einen Alternativstandort gemacht und würde es begrüßen, wenn der Schießstand hinter der Halle (neben dem Spielplatz des Kindergartens) errichtet werden könnte. Die Schießrichtung ist dabei in Richtung Wald angedacht. Während der Veranstaltung müsste der Fußweg in diesem Bereich gesperrt werden. Ebenso wäre es ggf. notwendig eine entsprechende Aufwallung vorzunehmen. Herr Blaas ist als Gildevorsitzender anwesend und erklärt sein Einverständnis mit der Verlegung. |
Innerhalb des Ausschusses erfolgt eine kurze Diskussion über einen geeigneten Standplatz. Ein Schießplatz direkt neben einem Kinderspielplatz wird grundsätzlich nicht befürwortet. Es wird der Vorschlag unterbreitet, den Schießstand auf den „neuen“ Sportplatz zu verlegen. Somit wäre der räumliche Zusammenhang gegeben und das Gefährdungspotential reduziert.
|
Beschluss: Es wird beschlossen, dass gegen die Verlegung des Schießplatzes grundsätzlich keine Bedenken bestehen. Unter Berücksichtigung haftungsrechtlicher Fragen wird jedoch empfohlen, die Verlegung auf den „neuen“ Sportplatz vorzunehmen. Die Gilde ist hierüber entsprechend zu informieren. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Befplanzung der Grünflächen in den Baugebieten |
Durch den Ausschussvorsitzenden wird der derzeitige Stand dargelegt. Die Pflanzflächen sollen im ersten Schritt mit Rasen eingesät werden. Im Herbst erfolgen dann die im Bebauungsplan festgesetzten Baumpflanzungen. Betreffend der Auswahl möglicher Baumarten wurden durch das Amt Schlei-Ostsee folgende Sorten vorgeschlagen:
Der Feldahorn ist bereits in den Bereichen Rommelsworth I und II gepflanzt. Es wurden bisher keine schlechten Erfahrungen gesammelt. Beschluss: Es wird beschlossen, die Baumpflanzungen in den Neubaugebieten mit Feldahorn vorzunehmen. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Schulhofgestaltung |
zu TOP 8.1 | Durchführung der Planung |
Beschlussvorlage - 38/2012 Bereits im Schul-, Sport- undKulturausschuss wurde über die Neugestaltung des Schulhofes beraten. Nach der Beseitigung der Holzpalisaden ist zu überlegen, wie der Böschungsbereich langfristig sinnvoll genutzt werden kann. Angedacht ist evtl. die Errichtung eines Atriums. Hieran sind jedoch verschiedene sicherheitstechnische Anforderungen gestellt, die es zu beachten gilt. Für die Umgestaltung des Schulhofes wird es grundsätzlich als notwendig erachtet, sich durch einen Fachplaner begleiten zu lassen. Dieser kann aus seinen Erfahrungen Lösungsansätze aufzeigen, die den Schulhof langfristig attraktiv gestalten lassen.
|
Beschluss: Sofern eine umfangreiche Neugestaltung des Schulhofes erfolgt, soll dies nur mit fachlicher Begleitung erfolgen.
|
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8.2 | Regenwasserabfühung |
Beschlussvorlage - 39/2012 Die asphaltierte Hofplatzfläche des Schulgeländes verfügt über keine optimale Regenwasserbeseitigungsanlage. Es ist zwar ein Regenwassereinlauf vorhanden, dieser ist jedoch an keinen Schacht angebunden. Weiter in der Fläche vorhandene Schächte sind ebenfalls nicht mehr aktiv genutzt. Bei stärkeren Niederschlägen führt dies dazu, das das Niederschlagswasser in Richtung Schulhof (Spielplatz) unkontrolliert abfließt. Da dieser Bereich wassergebunden hergestellt ist, kommt es zu entsprechenden Ausspülungen. Um die Regenwasserproblematik in diesem Bereich zu optimieren, sollte im Zuge einer Umgestaltung des Schulhofes auch dieses Problem mit aufgenommen und beseitigt werden. |
Beschluss: Sofern eine Umgestaltung des Schulhofes erfolgt, soll in diesem Zusammenhang auch die Regenwasserbeseitigung optimiert und angepasst werden. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Erschließung von Fördermöglichkeiten im ländlichen Wegebau |
Beschlussvorlage - 35/2012 Über die Aktiv-Regionen werden EU-Mittel aus dem Bereich der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums für die Sanierung von Kernwegen bereit gestellt. Die erste Förderperiode, die diese Möglichkeit vorsieht, läuft von 2011 bis Ende 2013. Den 21 Aktiv-Regionen des Landes SH wurden für diesen Zeitraum nach zwischenzeitlicher Anpassung jeweils rund 430.000 € bereit gestellt. Bedenkt man, dass z.B. allein die Aktiv-Region Schlei-Ostsee über 80 Gemeinden und die Städte Kappeln und Schleswig vereint, so erschließt sich einem schnell, dass die bereit gestellten Mittel bei einer Förderhöhe von 55 % der Nettobaukosten nicht jeder Gemeinde zugute kommen können. Vielmehr muss eine möglichst objektive Auswahl getroffen und eine Priorisierung vorgenommen werden. Wie das Budget jeder Aktiv-Region für die kommende Förderperiode ab 2014 ausgestattet sein wird, steht noch nicht genau fest. Jedoch strebt die EU an, Mittel aus der GAP Säule 1 (Regelungen zu den Agrarmärkten und zu den Direktzahlungen für die Landwirtschaft) in die Säule 2 zu verlagern, d.h. für die Entwicklung des ländlichen Raums bereit zu stellen. Daher ist es mittelfristig zu empfehlen, sich bei abzusehendem Sanierungsbedarf an gemeindlichen Kernwegen frühzeitig um Fördergelder, sprich um ein Sanierungskonzept zu bemühen. Um überhaupt in den Genuss dieser Mittel zu kommen, bedarf es der Darstellung eines Kernwegenetzes auf der Ebene der Aktiv-Region und eines Kernwegekonzeptes auf der Ebene jeder interessierten Gemeinde. Das übergemeindliche Netz der Aktiv-Region Schlei-Ostsee wurde Anfang 2011 aufgestellt und im Juni 2011 vom zuständigen Landesamt (LLUR) geprüft und genehmigt. Im Rahmen der Aufstellung dieses Kernwegenetzes galt es, Kernwege zu definieren. Dabei sollte ein Kernweg eine gemeindeverbindende Funktion besitzen und überdies der Landwirtschaft, dem Tourismus und als Schulweg dienen (Stichwort Multifunktionalität). Damit kommen die meisten Wirtschafts- und Feldwege sowie alle innerorts führenden Straßen automatisch nicht in Frage. Vielmehr sind es eher die Wege mit der alten Bezeichnung der „Gemeindeverbindungswege erster Klasse“ (GIK). Wenn die Multifunktionalität erwiesenermaßen dokumentiert werden kann, können allerdings auch andere Wege durchaus als Kernweg definiert und anerkannt werden. In der Gemeinde Barkelsby wurden folgende Wege als Kernwege definiert: 1. B 203 - Mohrberg - Böhnrüh 2. Barkelsby - Böhnrüh - Hemmelmark L 26 (GIK 19) 3. L 27 - Rögen - Gammelby 4. B 203 - Mohrbergmühle - Loose Bei allen übrigen Wegen der Gemeinde Barkelsby ließ sich 2009 auch mit Wohlwollen keine Kernwegfunktion begründen. Herr Bürgermeister Ohrt bat Herrn Andresen vor kurzen um die Erläuterung der Möglichkeiten einer Bezuschussung anstehenden Wegesanierungen. Herr Andresen ist der Auffassung, dass eine Bezuschussung der Sanierung der Wege 1 + 3 + 4 über absehbare Zeit nur noch über die EU, sprich über die Aktiv-Region möglich sein wird. Voraussetzung ist allerdings, dass die Gemeinde ein Kernwegekonzept vorweisen kann. Um also die EU-Mittel über die Aktiv-Region einwerben zu können, muss zunächst ein Kernwegekonzept auf Gemeindeebene erstellt werden. Da die äußere Form dieses Konzeptes vom LLUR und der EU vorgegeben ist, bedarf es zur Darstellung einer bestimmten GIS-Software. Da es nicht wirtschaftlich ist, diese Software im Amt Schlei-Ostsee vorzuhalten, muss dieses Konzept mit einem Dienstleister in Zusammenarbeit mit der Gemeinde und der Verwaltung aufgestellt werden. Dabei gilt es, alle Versorgungseinrichtungen, Schulen, Kindergärten, Betriebe, Landwirte, Forste usw. und die sich daraus ergebenden Ziel- und Quellverkehre aller Art darzustellen und diese textlich zu erläutern. Dieses Konzept muss abschließend durch die Gemeindevertretung beschlossen werden. Ebenso müssen die Nachbargemeinden, zu denen man vernetzte Kernwegefunktionen unterhält, dem Konzept zustimmen. Erst nach Vorlage des allseits beschlossenen Konzeptes kann dieses durch das LLUR anerkannt und genehmigt werden. Danach sind die Voraussetzungen für die Beantragung der Bezuschussung eines konkreten Wegbauprojektes geschaffen. Bezuschusst werden lediglich Ausbauprojekte, d.h. die Ertüchtigung von Wegen im Hinblick auf gestiegene Beanspruchungen. Bei den in Frage kommenden Projekten muss der Weg verbreitert und der Unterbau wesentlich verbessert werden. Einfache Deckenerneuerungen oder -verstärkungen werden nicht für eine Förderung anerkannt. Daher muss für die Beantragung eines konkreten Projektes zu gegebener Zeit eine sogenannte Qualifizierte Entwurfsplanung (LP 1 - LP 3 nach HOAI § 46) vorgelegt werden. In diesem Stadium der Planung muss geprüft werden, inwiefern Grunderwerb erforderlich ist. Die Beratung und Beschlussfassung der Aufnahme von konkret beantragten Projekten nimmt die LAG (Lokale Aktionsgruppe der Aktiv-Region) in Zusammenarbeit mit einem Expertengremium vor. D.h., dass Prinzip der Verteilung von EU-Mitteln über die Länder und die Aktiv-Regionen mit Priorisierung an der Basis in den LAGs findet auch hier Anwendung. Daher ist es von besonderer Bedeutung, dass stets Interessensvertreter aus den Ämtern als Vertreter der Amtsgemeinden die betreffenden Gremien der Aktiv-Region besetzen. Aktuelle Entwicklung Stand 26.06.2012: Da das innerhalb der Aktiv-Region Schlei-Ostsee zur Verfügung stehende Förderbudget möglicherweise auf Grund unentschlossener Antragsteller nicht ausgeschöpft wird, wird ggf. ein Nachrückeprojekt benötigt. Dabei könnte das Barkelsbyer Projekt „B 203 - Mohrberg - Böhnrüh“ möglicherweise in Frage kommen. Um hier keine Gelegenheit zu verpassen, hat Herr Andresen sich mit Herrn Ohrt abgestimmt und die Fertigstellung des Kernwegekonzeptes forciert. Die Ergebnisse werden zur Sitzung durch den Bürgermeister vorgetragen. Die Fraktionsvorsitzenden haben von Herrn Andresen über Herrn Ohrt jeweils ein Entwurfsexemplar erhalten. Die Kosten dieser Entscheidung bewegen sich in einem vertretbaren Rahmen. |
Die für den Mohrberger Weg vorgesehene Maßnahme würde voraussichtlich ca. 330.000,00 EURO kosten. Der Nettoaufwand würde eine Förderung von 55 % erhalten. Neben diesem Weg sind auch weitere Wege angemeldet. Hier sind aber immer Nachbargemeinden mit einzubinden. Diese Bereiche können nur gemeinschaftlich Umsetzung finden. Für den Bereich Mohrberger Weg könnte die Gemeinde Barkelsby direkt tätig werden, ohne sich mit anderen Gemeinden abstimmen zu müssen. Innerhalb des Ausschusses erfolgt eine kurze Diskussion über mögliche Vor- und Nachteile eines Ausbaus. |
Beschluss: Es wird beschlossen, das vorgestellte Kernwegekonzept zu genehmigen. Sofern das Wegekonzept genehmigt wird, wird ferner beschlossen, eine Vorplanung der Ausbau- und Sanierungsmaßnahme „B 203 - Mohrberg - Böhnrüh“ in Form einer qualifizierten Entwurfsplanung zur Antragsreife an das LLUR über die Aktiv-Region zu bringen. Diese Planung wird vor Versendung als Förderantrag in einer einzuberufenden Bauausschusssitzung vorgestellt und beraten. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Norbert Jordan | Wolf-Dieter Ohrt |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |