N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Wegeausschusses der Gemeinde Barkelsby vom 24.01.2013.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.15 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender/Bürgermeister Wolf-Dieter Ohrt
wählbarer Bürger Sönke Greve
stellvertr. Ausschussvorsitzender Gerhard Jordan
Ausschussmitglied Oliver Nießler
Ausschussmitglied Bärbel Schenk
Ausschussmitglied Bernd Truelsen
Ausschussmitglied Harald Wende

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Gemeindevertreter Karl-Heinz Hansmann
Protokollführer Norbert Jordan
5 Gäste
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bebauungsplan Nr.9 "An der Dorfstraße - Kirchenweg"
  Beschlussvorlage - 4/2013
5. Ergebnisse des Arbeitskreises zum Schulhofausbau
6. Knickpflegemaßnahmen im Gemeindegebiet
  Beschlussvorlage - 5/2013
7. Feuerwehrbedarfsplanung in der Gemeinde Barkelsby
  Beschlussvorlage - 1/2013
8. Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie
8.1 Aufstellungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 2/2013
8.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 3/2013
9. Errichtung von Werbeschildern im Gemeindegebiet
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
12. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Durch den Ausschussvorsitzenden wird beantragt, die Tagesordnung um den Punkt „Errichtung von Werbeschildern im Gemeindegebiet“ zu ergänzen. Es wird beabsichtigt, die im Gemeindegebiet vorhandenen Littfasssäulen durch Werbeschilder zu ersetzen. Dieser Tagesordnungspunkt soll an das Ende des öffentlichen Teils der Tagesordnung gestellt werden.
Weiterhin wird beantragt, die dann neuen Tagesordnungspunkte 10 und 11 nicht öffentlich zu beraten. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.

Ausschussmitglied Jordan fragt nach dem aktuellen Stand zu einer möglichen Nachrüstung von elektrischen Handtrocknern im Gemeindetreff. Aus Sicht des Ausschussvorsitzenden sollte eine Beratung erst auf einer der nächsten Sitzungen stattfinden. Derzeit liegen noch nicht genug Erfahrungswerte von den Handtrocknern aus der Schule vor. Gegen die Verschiebung dieses Punktes auf eine der nächsten Sitzungen werden ebenfalls keine Bedenken erhoben.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bebauungsplan Nr.9 "An der Dorfstraße - Kirchenweg"
Beschlussvorlage - 4/2013

Am 11.01.2013 fand ein örtlich anberaumtes Abstimmungsgespräch zur Umsetzung des B-Plans
Nr.9 am Kirchenweg in Barkelsby statt. Hierbei wurde folgendes festgelegt:
  • Die zu fällenden Bäume wurden markiert.
  • Das beauftragte Planungsbüro soll die Umsetzung der Baumaßnahme zügig vorantreiben.
  • In der 3. KW erfolgt die Vermessung der Erschließungsstraße sowie der Grundstücke.
  • Die Oberfläche soll wie in den letzten Erschließungsgebieten durch rote Pflastersteine erfolgen.
  • Im Vorfeld soll eine Baugrunduntersuchung im Bereich der Erschließungsstraße erfolgen. 


Ergänzend zum Sachverhalt wird durch den Ausschussvorsitzenden berichtet, dass die benötigten Flächen von der Kirche erworben wurden. Der notarielle Vertrag ist unterzeichnet.

Ein Bewerber ist zwischenzeitlich von einem zugesagten Grundstück zurückgetreten. Die nächsten Interessenten wurden hierüber unterrichtet und haben das Grundstück dankend angenommen. Für ein weiteres Grundstück steht die mögliche Rückgabe des Interessenten noch aus.
Ziel ist es, möglichst Mitte Februar 2013 die Kaufverträge mit den Interessenten zu schließen. Die Grundbücher wären dann voraussichtlich im April angelegt, so dass der Kaufpreis dann im Mai 2013 fällig werden wird.

Die notwendigen Fällarbeiten wurden zwischenzeitlich durchgeführt.

Betreffend der Bauausführung erfolgt weiterhin der Hinweis, dass die Oberfläche der Erschließungsstraße nur mit 6 cm starken Pflastersteinen ausgeführt werden soll. In diesem Bereich ist nicht mit Schwerlastverkehr zu rechnen, so dass die geringere Stärke als ausreichend erachtet wird.


Beschluss:

Dem zuvor beschriebenen Sachverhalt wird entsprochen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die B-Planumsetzung weiterhin zügig voranzutreiben.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Ergebnisse des Arbeitskreises zum Schulhofausbau

Durch den Ausschussvorsitzenden wird ausführlich über die aktuellsten Ergebnisse des Arbeitskreises unterrichtet. Im Wesentlichen kann festgestellt werden, dass in Gesprächen mit dem Planungsbüro „Mut zur Wildnis“ die Kosten deutlich reduziert werden konnten. Statt der bisher kalkulierten 40.000,00 € betragen diese jetzt noch 20.548,00 € (netto). Im Haushalt sind insgesamt 20.000,00 € zur Verfügung gestellt. Dieser Ansatz würde leicht überschritten werden.

In den zuvor genannten Preisen ist nicht die Beseitigung der Nierschlagswasserproblematik enthalten. Hierzu erfolgt eine weitergehende Planung und Abarbeitung durch die Verwaltung.

Die geplante Arena ist für 100 Sitzplätze ausgelegt und soll nicht nur als Spielbereich sondern insbesondere auch für schulische Zwecke Nutzen finden.

Auf Nachfrage wird durch den Ausschussvorsitzenden erläutert, dass die Kostenberechnung auf Erfahrungswerten anderer, vergleichbarer Projekte beruht, die durch das Planungsbüro bereits umgesetzt wurden.

Die Umsetzung der Maßnahme kann aufgrund von Lieferschwierigkeiten von Baumaterial erst in den Sommerferien beginnen.

Der Bau-, Umwelt- und Wegeausschuss nimmt das Ergebnis des Arbeitskreises wohlwollend zur Kenntnis. Ein Beschluss wird nicht gefasst.


zu TOP 6. Knickpflegemaßnahmen im Gemeindegebiet
Beschlussvorlage - 5/2013

Es besteht die Notwendigkeit, in der Gemeinde Barkelsby Knickpflegemaßnahmen durchzuführen, um das erforderliche Lichtraumprofil im öffentlichen Straßenbereich wieder herzustellen. Hierzu wurden zwei Angebote eingeholt.


Durch den Ausschussvorsitzenden wird ergänzend zum Sachverhalt erläutert, dass ihm ein weiteres Angebot eines ortsansässigen Unternehmens vorliegt. Die Angebote werden insgesamt inhaltlich vorgestellt. Im Ergebnis kann man festhalten, dass die Angebote nicht vollständig vergleichbar sind, da die Anbieter einen unterschiedlichen Stundenaufwand bzw. unterschiedliche Abrechnungseinheiten zugrunde gelegt haben.

Da ein Anbieter deutlich abweicht, soll der Bürgermeister mit den verbleibenden zwei Anbietern einen Festpreis verhandeln.

Hieran schließt sich eine kurze Diskussion darüber an, dass das anfallende Buschwerk durch die Gemeindearbeiter beseitigt werden muss. Im Ergebnis wird festgehalten, dass mit den Gemeindearbeitern noch einmal gesprochen werden soll, wie man diese Maßnahme am praktischsten umsetzen kann.


Beschluss:

Der Bürgermeister wird beauftragt mit zwei Anbietern einen Festpreis auszuhandeln. Hierbei handelt es sich um die Angebote, die auf einem Stundensatz basieren.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Sönke Greve

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Feuerwehrbedarfsplanung in der Gemeinde Barkelsby
Beschlussvorlage - 1/2013

In Wahrnehmung seiner Aufgabe als Gemeindewehrführer hat Herr Jens Nommels den Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Barkelsby erstellt. Der Feuerwehrbedarfsplan bildet die Entscheidungsgrundlage für die verantwortlichen Gremien des Trägers des Feuerwehrwesens. Ziel ist es, auf der Grundlage des kritischen Wohnungsbrandes, den geltenden Bemessungswerten und dem in Schleswig-Holstein angewandten Merkblatt zur Ermittlung notwendiger Feuerwehrfahrzeuge (Löschfahrzeuge) aufgrund von Risikoklassen den für eine leistungsfähige Feuerwehr erforderlichen Bedarf festzustellen.

Im Rahmen der Beratungen zum Feuerwehrbedarfsplan ist auch ggf. eine Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Betracht zu ziehen.

Der Vorlage sind das Schreiben des Herrn Wehrführers Jens Nommels vom 02.12.2012 und der Hanseatischen Feuerwehrunfallkasse Nord vom 29.11.2012 als Anlage beigefügt.


Ergänzend zum Sachverhalt erläutert der Ausschussvorsitzende noch einmal den Feuerwehrbedarfsplan und die konkret festgestellten Probleme mit den aufgezeigten Lösungsansätzen.

Hieran anschließend werden weitere Informationen durch den Gemeindewehrführer Jens Nommels gegeben. Der Feuerwehrbedarfsplan basiert auf einem Punktesystem. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass diese durch das Gefährdungspotential des Umspannwerks und einer Heimeinrichtung entsprechend hoch sind. Derzeit erreicht die Freiwillige Feuerwehr nicht die notwendigen Punktezahlen. Dieses Punktedefizit wird durch eine Alarmbereitschaft mit der Gemeinde Loose aufgefangen. Dies ist jedoch keine Dauerlösung, da jede Wehr so leistungsfähig sein muss, dass diese die an sie gestellten Anforderungen auch abdecken kann.

Durch den Ausschussvorsitzenden wird noch einmal ausgeführt, dass das Grundproblem die Punktebewertung ist. Ziel sollte daher u. a. eine Prüfung der Reduzierung der Punkte sein.

Die im Bedarfsplan aufgezeigten Problemstellungen zum Fuhrpark und zur Stellfläche für das MFZ werden zur Kenntnis genommen. Eine Lösung kann aber im Rahmen dieser Sitzung noch nicht aufgezeigt werden.

Zu dem Thema „Umkleideraum Frauen / Männer“ wird darauf hingewiesen, dass auch der Kindergarten ggf. einen Bedarf an Erweiterung hat. Hier wäre zu prüfen, ob diese Projekte nicht gemeinsam entwickelt werden könnten. Unter Berücksichtigung der derzeitigen Situation wird hier aber ein starker Bedarf anerkannt.

Da der Spielplatz Bestandteil des wirksamen Bebauungsplans für den Bereich „Diekstöken“ ist, ist eine Veränderung in diesem Bereich grundsätzlich nicht möglich. Um die Stellplatzsituation jedoch zu verbessern, sollte als Erstmaßnahme eine Versetzung der Glascontainer in Betracht gezogen werden. Dadurch würden zwei zusätzliche Stellplätze zur Verfügung stehen.

Da die Gemeinde Träger der Feuerwehr ist, ist diese auch gern bereit über die Verwaltung die 18 bis 50-jährigen Einwohner/innen anzuschreiben und über die Aufgaben der Feuerwehr zu informieren. Ebenso soll in diesem Schreiben für das Ehrenamt geworben werden.

Damit sich zu den o. g. Punkten ein besserer Überblick verschafft werden kann, soll vor Beginn der nächsten Sitzung des Bau-, Umwelt- und Wegeausschusses ein Ortstermin stattfinden.


Beschluss:

Die Gesamtsituation wird zur Kenntnis genommen. Um sich einen besseren Überblick zu verschaffen, soll vor Beginn der nächsten Sitzung des Bau-, Umwelt- und Wegeausschusses ein Ortstermin stattfinden. Danach soll dieses Thema weiter erörtert werden.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie

zu TOP 8.1 Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorlage - 2/2013

Mit der Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) hat die Europäische Gemeinschaft ein Konzept vorgegeben, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und ihnen vorzubeugen. Die Richtlinie 2002/49/EG ist mit den §§ 47 a bis f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie mit Erlass der Lärmkartierung – 34. BImSchV in deutsches Recht umgesetzt worden.

Gem. § 47 d (1) S. 2 BImSchG stellen die zuständigen Gemeinden auf der Grundlage der Lärmkarten, Lärmaktionspläne auf. Diese sind für sämtliche Hauptverkehrsstraßen bis zum 18.07.2013 zu erstellen. Hauptverkehrsstraßen im Sinne der Richtlinie sind Bundes-, Landes- oder auch sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr. In der Gemeinde Barkelsby wäre das die Schwansenstraße (B 203) und die Eckernförder Landstraße (L 27).

Eine zentrale Bedeutung hat die Information der Öffentlichkeit über Lärmbelastungen und die Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Aktionsplanung. Durch die Lärmaktionspläne sollen Lärmprobleme und Auswirkungen geregelt werden. Die Festlegung von Maßnahmen in den Plänen sind in das Ermessen der zuständigen Behörde gestellt. Die Lärmaktionspläne müssen dabei die Mindestanforderungen der Richtlinie erfüllen. Die Öffentlichkeit ist zu Vorschlägen für die Lärmaktionspläne anzuhören. Sie muss rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhalten an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken.

Lärmaktionspläne zielen auf mehr Lärmschutz ab und dienen damit der Wohnqualität sowie dem Erhalt bzw. der Steigerung von Immobilienwerten. Weiterhin können andere gemeindliche Ziele, wie beispielsweise die Erhöhung der Attraktivität der Gemeinde, unterstützt werden.


Beschluss:

  1. Es wird ein Lärmaktionsplan für die Gemeinde Barkelsby aufgestellt.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes wird die Verwaltung des Amtes Schlei-Ostsee beauftragt.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 3/2013

In der Beschlussvorlage zum Aufstellungsbeschluss des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Barkelsby wurde die Notwendigkeit eines solchen Planes eingehend erläutert. Die Verwaltung hat anhand des Leitfadens für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holsteins (MLuR S-H) einen Lärmaktionsplan für die Gemeinde Barkelsby erarbeitet. Dieser ist in der Anlage beigefügt.


Beschluss:

  1. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Barkelsby wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf des Planes ist öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) sind zu beteiligen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Errichtung von Werbeschildern im Gemeindegebiet

Der Ausschussvorsitzende berichtet über den vorliegenden Antrag, die Littfasssäulen durch Werbetafeln zu ersetzen und zeigt den Ausschussmitgliedern entsprechende Fotomontagen.

Nach kurzer Beratung besteht innerhalb des Ausschusses Einigkeit, dass dem Antrag auf Herstellung der Werbetafeln nicht zugestimmt werden soll.

Beschluss:
Dem Antrag auf Herstellung von Werbetafeln an den Standorten der bisherigen Littfasssäulen wird nicht zugestimmt.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 12. Bekanntgaben

Da keine Öffentlichkeit mehr zugegen ist, wird auf eine Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse verzichtet.



Norbert Jordan  Wolf-Dieter Ohrt 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender