N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Wegeausschusses der Gemeinde Barkelsby vom 12.02.2013.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.15 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender/Bürgermeister Wolf-Dieter Ohrt
wählbarer Bürger Sönke Greve
stellvertr. Ausschussvorsitzender Gerhard Jordan
Ausschussmitglied Oliver Nießler
Ausschussmitglied Bärbel Schenk
Ausschussmitglied Bernd Truelsen
Ausschussmitglied Harald Wende

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Gemeindevertreter Rainer Hagemann
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Köpke
Verwaltung Michael Eggers
Gast  Herrn Gerhardt
Gast Christian Meyer

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Erweiterung Kindergarten
5. Feuerwehrbedarfsplanung in der Gemeinde Barkelsby
6. Vorstellung Erschließungsumfang Baugebiet "Kirchenweg"
7. Vermeidung von unerwünschten Einträgen in die Pumpwerke "Campingplatz Hemmelmark" und "Gut Hemmelmark"
  Beschlussvorlage - 8/2013
8. Schachtdeckelanhebung im Bereich der "Dorfstraße"
9. Schadenspotentialanalyse
  Beschlussvorlage - 11/2013
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
11. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Ohrt, werden folgende Änderungsanträge zur Tagesordnung gestellt:
  • Die öffentlich zu behandelnden Tagesordnungspunkte werden um den TOP 9 “Schadenspotentialanalyse“ erweitert. Alle weiteren Tagesordnungspunkte verschieben sich dementsprechend.
  • Der Antrag auf Anpassung der Baugrenzen im Bereich Achterworth 1 wird laut Vorschlag der Amtsverwaltung in dem nicht öffentlich zu behandelnden Teil der Sitzung beraten.

Beiden Anträgen wird einstimmig entsprochen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Erweiterung Kindergarten

Es ist angedacht den Kindergarten um einen zusätzlichen Gruppenraum zu erweitern. Herr Ohrt erläutert die baurechtliche Situation des gesamten Geländes und weist explizit auf noch zu klärende, baugenehmigungsrechtliche Fragen hin. Das Architekturbüro LPP, vertreten durch Herrn Gerhardt, stellt seinen Erweiterungsvorschlag für den Kindergarten vor. Dieser beinhaltet im Wesentlichen den Entwurf eines Gruppenraumes von mindestens 35 qm Größe, in dem zehn Kinder Platz finden. Zusätzlich ist ein Ruheraum mit fünf Schlafplätzen geplant, ein danebenliegendes Badezimmer soll kindgerecht mit Toilette, Dusche und Wickeltisch ausgestattet werden. Der Fluchtweg erfolgt über die hintere Zuwegung zum Sportplatz. Unter Einbeziehung der Meinung der Kindergartenleitung wird der Einbau einer Zwischentür befürwortet, um eine direkte Zuwegung vom Alt- zum Neubau zu gewährleisten.
Einvernehmlich wird beschlossen beim Kreis Rendsburg-Eckernförde bis zum 28.02.2013 Anträge zur Förderung der geplanten Baumaßnahme einzureichen. 


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Feuerwehrbedarfsplanung in der Gemeinde Barkelsby

Der Ausschussvorsitzende gibt noch einmal einen zusammenfassenden Überblick die Feuerwehrbedarfsplanung der Gemeinde Barkelsby, die bereits in der letzten Bauausschusssitzung ausführlich behandelt wurde. Die Probleme, die es im Zuge der Bedarfsplanung zu lösen gilt, wurden durch den Gemeindewehrführer in einem Schreiben an die Gemeinde Barkelsby mit eigenen Lösungsansätzen vorgestellt. Der Bau-, Umwelt- und Wegeausschuss kommt nach kontroverser Beratung im Einzelnen zu folgendem Ergebnis:
  • Fuhrpark: Die Förderungsanträge zur Neuanschaffung eines MLF sollen beim Kreis Rendsburg-Eckernförde gestellt werden.
  • Stellfläche für das MZF: Aufgrund der baurechtlichen Situation wird die Angelegenheit geschoben.
  • Umkleideraum Frauen / Männer: Aufgrund der baurechtlichen Situation wird die Angelegenheit geschoben.
  • Parkplätze für Feuerwehrfrauen/-männer: Die Sammelcontainer auf dem Parkplatz werden versetzt, dadurch entstehen drei neue Parkplätze.
  • Aktive Mitglieder gewinnen: Die Gemeinde lässt alle Frauen und Männer zwischen 18 und 45 Jahren zur Mitgliederwerbung anschreiben.  


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Vorstellung Erschließungsumfang Baugebiet "Kirchenweg"
Herr Meyer stellt den aktuellen Stand der Erschließungsplanung B-Plan Nr.9 “An der Dorfstraße - Kirchenweg“ vor. Analog zur Vorstellung des Erschließungsprojektes wird ein Projektzeitenplan durch den Bürgermeister vorgestellt, der sich chronologisch wie folgt darstellt:
  • 12.02.2013 Vorstellung im Bau-, Umwelt- und Wegeausschuss
  • 14.02.2013 Abstimmungstermin mit Versorgungsträgern
  • ab 05.03.2013 Versand der Ausschreibungsunterlagen
  • 19.03.2013 Angebotsabgabe / Übergabe Angebote an IB-Meyer
  • bis 22.03.2013 Prüfung der Angebote und Vergabevorschlag bei Bauherr
  • bis 27.03.2013 Auftragserteilung durch Bauherr
  • 08.04.2013 Baubeginn (Zwischenausbau)
  • 13.05.2013 Fertigstellung (Zwischenausbau)
  • 07.10.2013 Baubeginn (Endausbau)
  • 30.10.2013 Fertigstellung (Endausbau)

Dem Projektzeitenplan wird einvernehmlich entsprochen.

zu TOP 7. Vermeidung von unerwünschten Einträgen in die Pumpwerke "Campingplatz Hemmelmark" und "Gut Hemmelmark"
Beschlussvorlage - 8/2013

Die Pumpwerke am Campingplatz Hemmelmark und an der Gutsverwaltung Hemmelmark werden bereits seit längerer Zeit durch unerwünschte Einträge in das Schmutzwasserentwässerungssystem geschädigt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um diverse Gegenstände, kiessandiges erodiertes Material, sowie Hygieneartikel und Fette. Diese Fremdstoffe verstopfen die Pumpen und erzeugen hier einen massiv erhöhten Wartungs- und Instandsetzungsaufwand. Die in das Entwässerungssystem einleitenden Anwohner wurden bereits am 15.11.2012 durch die Bauamtsverwaltung angeschrieben und über den Sachverhalt aufgeklärt keine unzulässigen Fremdstoffe in das Schmutzwasserkanalsystem zu entsorgen. 
An einem Besprechungstermin am 25.01.2013 mit dem Verwalter des Campingplatzes und des Gutes Hemmelmark wurden folgende Verbesserungen zur Entwässerungssituation beraten:
  • Am Campingplatz Hemmelmark soll ein Vorschacht zur Pumpstation hergestellt werden. Der Vorschacht wird mit einem Sumpf ausgebildet, indem sich schwere Gegenstände absetzen und in regelmäßigen Abständen entfernt werden können. Die Herstellung und Wartung des Vorschachtes obliegt dem Campingplatzbetreiber.
  • Um den Eintrag von kiessandigem Material in das Pumpwerk des Gutes Hemmelmark zu vermeiden ist es sinnvoll die im Gutsweg liegenden Schachtabdechungen durch sogenannte Tagwasserdichte Schachtabdeckungen auszutauschen, die ein Eindringen von Fremdwasser und erodiertem Material verhindern. Der gemeindliche Kostenaufwand zur Umsetzung der Maßnahme wird seitens der Bauamtsverwaltung auf ca. 2.000,00 € geschätzt.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die Maßnahme durch die Bauamtsverwaltung umsetzen zu lassen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Schachtdeckelanhebung im Bereich der "Dorfstraße"

Der Ausschussvorsitzende berichtet über einige abgesackte Schachtdeckel in der Dorfstraße in Barkelsby. Auffällig ist, dass ausschließlich die Schächte des Schmutzwasserkanals betroffen sind. Ursächlich für die Absackungen ist eine sogenannte biogene Schwefelsäurekorrosion, die in diesem Fall den Beton der Ausgleichsringe schädigt. Einvernehmlich wird beschlossen, die Schachtdeckel zu sanieren und wieder höhenmäßig an den vorhandenen Fahrbahnbelag anzugleichen.    


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Schadenspotentialanalyse
Beschlussvorlage - 11/2013

Am 23. Januar 2013 hat im Amtsgebäude Schlei-Ostsee eine Veranstaltung zum Küstenschutz stattgefunden. Thema war die Vorstellung der Möglichkeiten sowie der Kosten einer Schadenspotentialanalyse. Hierbei wird das Szenario bei Hochwasser +3,50 m über NN dargestellt. Es wird ersichtlich inwieweit die Küste und das Landesinnere bei einer Sturmflut überflutet und betroffen sind. Eine solche Analyse wäre erforderlich um später Mittel für die Maßnahmenplanung und Umsetzung zum Küstenschutz beim Land erhalten zu können. Nur so kann nachgewiesen werden, dass es schützenswertes Vermögen innerhalb der Gemeinden gibt. Die Vergabe der Fördermittel hängt von der Bedeutung bzw. Gewichtung der jeweiligen Gebiete ab. Auch wenn vorrangig die Ostseeküste betroffen ist wirkt sich das Hochwasser auch auf die Schlei aus, so dass ebenfalls die Anrainerkommunen betroffen sind. Zurzeit werden überwiegend Fördermittel an der Westküste eingesetzt.

Die vorstellige Firma hat den Gemeinden ein Angebot unterbreitet, in welchem eine solche Analyse unterstützt durch eine Masterarbeit erstellt werden könnte. Die Kosten wären dementsprechend geringer als bei einem fertig ausgebildeten Geographen. Das derzeitige Angebot liegt bei 82.500,00 € /netto. Da die Ingenieurleistungen ausgeschrieben werden müssen wird Seitens der Verwaltung mit insgesamt 90.000,00 €/netto gerechnet. Die Mehrwertsteuer würde sich dann auf 17.100,00 € belaufen. Zu beachten ist hier, dass lediglich die Nettokosten, nicht aber die Mehrwertsteuer, durch die AktivRegion Schlei-Ostsee förderungsfähig sind. Im Rahmen des Gespräches ergab sich somit, dass man sich vorstellen könnte, die nicht förderungsfähige Mehrwertsteuer auf die betroffenen Campingplatzbetreiber zu verteilen, wobei eine Verteilung nach Stellplätzen erfolgen würde. Die, nach Abzug der Förderung, bereinigten Nettokosten wären dann auf die betroffenen Gemeinden prozentual nach dem Amtsumlagesatz aufzuteilen.

Weitere Überlegungen sind dahingehend zu machen, wann eine solche Analyse durchgeführt werden soll. Nach Abstimmung mit der AktivRegion Schlei-Ostsee kann festgehalten werden, dass eine solche Maßnahme grundsätzlich förderfähig wäre. Die Förderperiode I der AktivRegion Schlei-Ostsee läuft vom Jahre 2008 bis Ende 2013. Hier bestünde die Möglichkeit eine Förderung bis zu 55 % der Nettosumme zu erhalten. In solch einem Fall wären dann noch 45 % durch die Gemeinden selbst, als bereinigte Nettosumme, zu finanzieren. Die Förderperiode II betrifft den Zeitraum der Jahre 2014 bis Ende 2019. Fördeschwerpunkt ist dort der Klimawandel und die Energiewende. Aufgrund dessen ist davon auszugehen, dass die Förderung bei bis zu 80% der Nettosumme liegen kann und die Gemeinden somit nur noch die verbleibenden 20 % als bereinigte Nettosumme tragen müssten. Zu beachten ist, dass in diesem Zeitraum nicht mehr die Möglichkeit bestünde die Schadenspotentialanalyse unterstützt durch die Masterarbeit erstellen zu lassen. Die Kosten würden sich dann auf 30.00,00 € bis 50.000,00 € mehr belaufen.

Aufgrund dieser vorläufigen Schätzungen hat die Verwaltung eine Berechnung durchgeführt in der die jeweiligen Kosten und Möglichkeiten gegenübergestellt worden sind.
  1. Bei einer Investitionssumme von 90.000,00 € netto und einer Förderung von 55% würde ein Restbetrag für die Gemeinden i. H. v. 40.500,00 € verbleiben. Für die Gemeinde Barkelsby ergibt sich somit eine Kostenbeteiligung von ca. 3.400,00 €.
  2. Entscheiden sich die Gemeinden dafür das Projekt erst ab dem Jahr 2014 zu starten ist von den höheren Kosten und einer Förderung von 80 % zu rechnen.
Das bedeutet, dass bei einer zu erwartenden Investitionssumme von 120.000,00 € netto und einer Förderung von 80% eine Kostenbeteiligung für die Gemeinde Barkelsby von ca. 2.100,00 €.
  1. Geht man sogar von Kosten i. H. v. 140.00,00 € aus, so hätte die Gemeinde Barkelsby ca. 2.400,00 € davon zu tragen.

Für die Campingplatzbetreiber ergibt sich hinsichtlich der Mehrwertsteuer Folgendes:
  • Bei 90.000,00 € beträgt diese 17.100,00 €,
  • bei einer Investitionssumme von 120.000,00 € sind es 22.800,00 €
  • und bei Kosten von 140.000,00 € liegen die Steuern bei 26.600,00 €.

In die Überlegung der Gemeinde sollte mit einfließen, dass der Kostenaufwand für eine Schadenspotentialanalyse zu einem späteren Zeitpunkt steigen wird,so dass die Belastung der Campingplatzbetreiber in so einem Fall höher wäre. Dem steht gegenüber, dass, geht man von einer späteren möglichen Förderung von bis zu 80 % der Nettosumme aus, sich die Kosten für die Gemeinde verringern. Es sei aber dennoch darauf hingewiesen, dass es sich bei den 80 % um eine Angabe handelt, von der im jetzigen Zeitpunkt auszugehen ist, welche allerdings im Moment noch nicht fest steht. Weiter weist die Verwaltung auf den zeitlichen Aspekt und die Verzögerung der Umsetzung der Maßnahmen mit jedem weiteren Jahr hin.


Beschluss:

Die Gemeinde Barkelsby beschließt, sich im Verhältnis des Amtsumlagesatzes der 16 betroffenen Gemeinden mit einem Betrag bis zu 3.400,00 €, gemäß der 1. Kostenbeteiligungsform, zu beteiligen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 11. Bekanntgaben

Der Ausschussvorsitzende gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.



Michael Eggers  Wolf-Dieter Ohrt 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender