N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Eil- Sitzung des Bau-, Umwelt- und Wegeausschusses der Gemeinde Barkelsby vom 14.11.2013.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.35 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende/r Sönke Greve
wählbarer Bürger Hans Gentz
Ausschussmitglied Karl-Heinz Hansmann
Ausschussmitglied Gerhard Jordan
wB / stellv. Ausschussvorsitzender Bernd Kiehl
Ausschussmitglied Oliver Nießler

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Harald Wende (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Fritz-Wilhelm Blaas
Gemeindevertreter Andreas Greis
Gemeindevertreter/in Silke Greis
Gemeindevertreter Rainer Hagemann
Gemeindevertreter Holger Hinrichsen
Gemeindevertreter Bernd Truelsen
Protokollführer Jan Andresen
EZ
KN
Sprecher der Bürgerinitiative "Mohrberger Weg", Herr Wolfgang Schmidt
Diverse Anlieger / Bürger

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Ausbau des Mohrberger Weges
  Beschlussvorlage - 51/2013

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden

  • Der Schmutzwasserübergabeschacht zwischen Gemeinde Barkelsby und Stadt Eckernförde am Jungmannufer in Eckernförde wurde planmäßig erneuert. Die Baumaßnahmen mussten unter erheblichen Schwierigkeiten hinsichtlich der Grundwasserhaltung durchgeführt werden. Der Kostenrahmen der Gemeinde Barkelsby konnte infolge einer guten Planung dennoch eingehalten werden. Eine Abrechnung zwischen der Stadt und der Gemeinde wird wahrscheinlich erst in 2014 vorgenommen.
  • Der Ausschussvorsitzende spricht der Feuerwehr und dem Bauhof sowie helfenden Landwirten großes Lob, Dank und Anerkennung für die geleistete Arbeit im Hilfeeinsatz nach dem Orkan Christian aus.
  • Der Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr hat die Parksituation an der Schule Barkelsby kritisiert. Es müsse die Erreichbarkeit für Rettungsdienst und Feuerwehr gewährleistet sein. Daher erklärt der Ausschussvorsitzende, dass dieses Thema auf einer der kommenden Sitzungsrunden zu beraten sein wird. Jeder könne sich vorbereitend schon mal sein eigenes Bild machen.


zu TOP 5. Ausbau des Mohrberger Weges
Beschlussvorlage - 51/2013

Nachdem die Bürgerinitiative des Mohrberger Weges zu den Ausbauplanungen Stellung genommen und die Bedenken schriftlich formuliert und an die Gemeinde gerichtet hat, kann nunmehr folgendes erklärt werden:
  1. Die schriftlich formulierten Bedenken wurden von Herrn Andresen m.d.B. um Kommentierung an das LLUR übermittelt. Im Ergebnis wurden alle Bedenken zerstreut. Der Bewilligungsbescheid ist rechtmäßig und behält seine Gültigkeit.
  2. Das LLUR und das MELUR haben erkannt, dass die Akzeptanz der Maßnahme bei den Anliegern eingeschränkt und daher die Umsetzung gefährdet ist. Auch wenn die im Antragsentwurf fixierte Bauweise in vollem Umfang den Empfehlungen des Leitfadens zum Wegebau in Schleswig-Holstein entspricht, so kann in diesem Falle mit einer entsprechenden Begründung auch einer etwas schlankeren Bauweise entsprechend des Leitfadens zugestimmt werden. Dann muss allerdings ein besonders stabiler und den Gegebenheiten angepasster Kantenschutz in den Banketten vorgesehen werden. Ferner müssen an geeigneten Stellen Ausweichstellen in Form von Fahrbahnaufweitungen vorgesehen werden.

In Abstimmung mit Herrn Bürgermeister Blaas am 06.11.2013 wird das Ingenieurbüro Meyer nunmehr unter Berücksichtigung der unter Punkt 2 genannten Möglichkeiten einen neuen, geänderten Entwurf erarbeiten. Einhergehend damit werden die zu erwartenden Kosten neu berechnet.
Dieser Entwurf muss in der GV beraten und ggf. beschlossen werden. Sofern das Projekt umgesetzt werden soll, so muss ein Änderungsantrag zum Zuschussantrag an das LLUR nach Flensburg gesendet werden. Hier muss der Änderungsantrag geprüft und genehmigt werden. Erst nach Vorlage der Genehmigung in Form eines neuen Bewilligungsbescheides kann die Ausführungsplanung abgeschlossen und eine öffentliche Ausschreibung veranlasst werden.


Da die Sitzungen der Gemeinde Barkelsby kurz bevor stehen, kann der geänderte Entwurf nicht vor der Sitzung versendet werden. Daher wird er in der Sitzung vorgetragen.

Folgende, mögliche zeitliche Abfolge kann skizziert werden:
  • Beschlussfassung in der GV am 18.11.2013
  • Endformulierung des Änderungsantrages nebst den zugehörigen Entwurfsunterlagen und Versendung an das LLUR in der 47. KW
  • Genehmigung des geänderten Entwurfes bis Weihnachten 2013
  • Von der 52.KW 2013 bis Mitte der 2.KW 2014 haben sowohl die meisten Firmen als auch das Planungsbüro Betriebsferien.
  • Vollendung der Ausführungsplanung und Veröffentlichung der Ausschreibung bis frühestens Ende Januar 2014.
Es soll deutlich werden, dass eine Beschlussfassung erst im Dezember 2014 dazu führen würde, dass sich der Zeitraum zwischen Bewilligung des Zuschusses und Ausführung der Arbeiten weiter verkürzen und dafür sorgen würde, dass Firmen bei der Ausschreibung wahrscheinlich teurer kalkulieren werden.

Der Ausschussvorsitzende erklärt kurz den Werdegang des Projektes. Der Bewilligungsbescheid des Zuschusses wurde inhaltlich geprüft und es wurden seitens des LLUR auch unter Einbeziehung der vorgebrachten Kritik keine Gründe erkannt, den Bestand des Bescheides zurück nehmen zu müssen.
Das durch die Bürgerinitiative eingeholte Angebot für eine Sanierung der Straße zeigt eine einfache Bauweise auf, für die der Anbieter keine Gewährleistung gibt. Als Angebotspreis wurde eine Summe von 165.000 € genannt.
Ferner hat das LLUR erklärt, dass die Förderung zunächst von den Baukosten abzuziehen ist und sich dann der beitragsfähige Aufwand ergibt. Der EU- Zuschusstopf sieht vor, dass die Zuschüsse nicht nur der Gemeinde, sondern auch den Anliegern zugute kommen.
Herr Andresen wird gebeten, die organisatorischen und technischen Zusammenhänge aus Sicht der Verwaltung zu erläutern.
Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen muss festgehalten werden, dass die Anrechnung von Zuschüssen Dritter auf den beitragsfähigen Aufwand nur ausnahmsweise möglich ist. Eine umfassende Prüfung des Zuschussgebers (LLUR) hat ergeben, dass hier die Ausnahmekriterien vorliegen. Ob diese Ausnahme auch bei anderen Maßnahmen zum Tragen kommt, ist in jedem Einzelfall separat zu klären.
Hinsichtlich des Ausbaustandards hat das LLUR den Maßstab etwas zurückgenommen und gestattet nunmehr auch einen Ausbau unter Beibehaltung der Fahrbahnbreite von 3,50 m. Jedoch muss ein stabiler Kantenschutz hergestellt werden. Herr Andresen hat den quasi minimal erforderlichen Umfang in enger Zusammenarbeit mit dem LLUR abgestimmt. Dazu gehören auch einige Rasengittersteinbefestigungen in Innenradien oder an Gefällestellen sowie eine Muldenrinne. Das Ergebnis ist in den nunmehr in der Sitzung vorgetragenen Entwurf und die zugehörige Kostenschätzung eingeflossen. Die Kosten werden geschätzt auf rund 330.000 €. Die Planungen stehen dennoch unter dem Vorbehalt der schriftlichen Genehmigunng durch das LLUR. Die Planunterlagen konnten vor der Sitzung weder an den Bürgermeister noch an die Ausschussmitglieder versendet werden, weil diese infolge der Kürze der Zeit erst am 14.11.2013 am Nachmittag fertig wurden.

Herr Wolfgang Schmidt gibt eine persönliche Erklärung bzgl. persönlicher Differenzen zwischen verschiedenen Protagonisten ab. Ferner dankt er allen am Prozeß Beteiligten für die Erarbeitung der nunmehr vorgetragenen Ausbauoption.
Er stellt folgende Fragen:
  1. Ist Grunderwerb erforderlich?
  2. Findet zwischen den Bäumen in Mohrberg ein Ausbau statt?
  3. Wie viele Ausweichstellen werden wo eingerichtet?
Herr Andresen beantwortet:
zu 1: Sofern die Maßnahme beschlossen wird und Anerkennung bei den betroffenen Landanliegern erlangt, könnte es in geringem Umfang möglich sein, dass Grunderwerb sinnvoll wird. So könnten Böschungen standsicher unter einem natürlichen Winkel gebaut werden.
zu 2: Der Ausbau zwischen den Bäumen findet genau so statt, wie auf der Strecke. Allerdings kann der Kantenschutz natürlich wegen der Baumwurzeln nur schwächer ausgeführt werden.
zu 3: Die Anzahl der Ausweichstellen wird sich bei 3 -4 einstellen. Die Lage kann im Zuge der weiteren Planung und auch noch im Bau in einem gewissen Rahmen verschoben werden. Dieses ist mit dem LLUR abgestimmt.
Herr Schmidt regt an, dass die 30 kmh- Beschilderung in Mohrberg erhalten bleibt. An der Schweinestallzufahrt müsste ein 50 kmh-Schild Richtung B203 ergänzt werden.

Nach weitergehender Beratung unter Einbeziehung der anwesenden Anlieger regt der Ausschussvorsitzende in Abstimmung mit dem Wehrführer der Feuerwehr an, dass die Löschwassersituation geprüft werde. Möglicherweise macht eine Ergänzung eines Hydranten Sinn.
Herr Nießler nimmt zur persönlichen Erklärung von Herrn Schmidt in Bezug auf die Person des Ausschussvorsitzenden Stellung und kritisiert die magelhafte Transparenz der Beratung hinsichtlich der kurzfristig erst in der Sitzung vorgelegten Unterlagen.

Abschließend wird folgender Beschluss gefasst.

Beschluss:

Es wird beschlossen, den Ausbau des Mohrberger Weges in der geänderten Planfassung vom 14.11.2013 durchzuführen. Die geschätzten Kosten in Höhe von 330.000 € werden anerkannt und die erforderlichen Mittel im Vermögenshaushalt 2014 bereit gestellt. Ferner wird eine Einnahmehaushaltsstelle für den EU-Zuschuss eingerichtet. Ein geänderter Zuschussantrag ist zu stellen.
Sofern der neu beantragte Zuschuss bewilligt wird, wird ferner beschlossen, das bereits tätig gewordene Ingenieurbüro Meyer mit den weiteren Planungsphasen nach HOAI zu beauftragen und eine öffentliche Ausschreibung der Maßnahme durchzuführen. Sofern der Kostenanschlag nach Submission und Wertung der eingegangenen Angebote im Rahmen der geschätzten Kosten und bereit gestellten Mittel liegt, wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die Ausführung der Arbeiten soll im Frühjahr 2014 erfolgen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.


Jan Andresen  Sönke Greve 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender