Sitzungsort: | im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.35 Uhr |
Ausschussvorsitzende/r Sönke Greve |
wählbarer Bürger Hans Gentz |
Ausschussmitglied Karl-Heinz Hansmann |
Ausschussmitglied Gerhard Jordan |
wB / stellv. Ausschussvorsitzender Bernd Kiehl |
Ausschussmitglied Oliver Nießler |
Ausschussmitglied Harald Wende (entschuldigt ) |
Bürgermeister Fritz-Wilhelm Blaas |
Gemeindevertreter Andreas Greis |
Gemeindevertreter/in Silke Greis |
Gemeindevertreter Rainer Hagemann |
Gemeindevertreter Holger Hinrichsen |
Gemeindevertreter Bernd Truelsen |
Protokollführer Jan Andresen |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
5. | Ausbau des Mohrberger Weges |
Beschlussvorlage - 51/2013 |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
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zu TOP 5. | Ausbau des Mohrberger Weges |
Beschlussvorlage - 51/2013 Nachdem die Bürgerinitiative des Mohrberger Weges zu den Ausbauplanungen Stellung genommen und die Bedenken schriftlich formuliert und an die Gemeinde gerichtet hat, kann nunmehr folgendes erklärt werden:
In Abstimmung mit Herrn Bürgermeister Blaas am 06.11.2013 wird das Ingenieurbüro Meyer nunmehr unter Berücksichtigung der unter Punkt 2 genannten Möglichkeiten einen neuen, geänderten Entwurf erarbeiten. Einhergehend damit werden die zu erwartenden Kosten neu berechnet. Dieser Entwurf muss in der GV beraten und ggf. beschlossen werden. Sofern das Projekt umgesetzt werden soll, so muss ein Änderungsantrag zum Zuschussantrag an das LLUR nach Flensburg gesendet werden. Hier muss der Änderungsantrag geprüft und genehmigt werden. Erst nach Vorlage der Genehmigung in Form eines neuen Bewilligungsbescheides kann die Ausführungsplanung abgeschlossen und eine öffentliche Ausschreibung veranlasst werden. Da die Sitzungen der Gemeinde Barkelsby kurz bevor stehen, kann der geänderte Entwurf nicht vor der Sitzung versendet werden. Daher wird er in der Sitzung vorgetragen. Folgende, mögliche zeitliche Abfolge kann skizziert werden:
Es soll deutlich werden, dass eine Beschlussfassung erst im Dezember 2014 dazu führen würde, dass sich der Zeitraum zwischen Bewilligung des Zuschusses und Ausführung der Arbeiten weiter verkürzen und dafür sorgen würde, dass Firmen bei der Ausschreibung wahrscheinlich teurer kalkulieren werden. |
Der Ausschussvorsitzende erklärt kurz den Werdegang des Projektes. Der Bewilligungsbescheid des Zuschusses wurde inhaltlich geprüft und es wurden seitens des LLUR auch unter Einbeziehung der vorgebrachten Kritik keine Gründe erkannt, den Bestand des Bescheides zurück nehmen zu müssen. Das durch die Bürgerinitiative eingeholte Angebot für eine Sanierung der Straße zeigt eine einfache Bauweise auf, für die der Anbieter keine Gewährleistung gibt. Als Angebotspreis wurde eine Summe von 165.000 € genannt. Ferner hat das LLUR erklärt, dass die Förderung zunächst von den Baukosten abzuziehen ist und sich dann der beitragsfähige Aufwand ergibt. Der EU- Zuschusstopf sieht vor, dass die Zuschüsse nicht nur der Gemeinde, sondern auch den Anliegern zugute kommen. Herr Andresen wird gebeten, die organisatorischen und technischen Zusammenhänge aus Sicht der Verwaltung zu erläutern. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen muss festgehalten werden, dass die Anrechnung von Zuschüssen Dritter auf den beitragsfähigen Aufwand nur ausnahmsweise möglich ist. Eine umfassende Prüfung des Zuschussgebers (LLUR) hat ergeben, dass hier die Ausnahmekriterien vorliegen. Ob diese Ausnahme auch bei anderen Maßnahmen zum Tragen kommt, ist in jedem Einzelfall separat zu klären. Hinsichtlich des Ausbaustandards hat das LLUR den Maßstab etwas zurückgenommen und gestattet nunmehr auch einen Ausbau unter Beibehaltung der Fahrbahnbreite von 3,50 m. Jedoch muss ein stabiler Kantenschutz hergestellt werden. Herr Andresen hat den quasi minimal erforderlichen Umfang in enger Zusammenarbeit mit dem LLUR abgestimmt. Dazu gehören auch einige Rasengittersteinbefestigungen in Innenradien oder an Gefällestellen sowie eine Muldenrinne. Das Ergebnis ist in den nunmehr in der Sitzung vorgetragenen Entwurf und die zugehörige Kostenschätzung eingeflossen. Die Kosten werden geschätzt auf rund 330.000 €. Die Planungen stehen dennoch unter dem Vorbehalt der schriftlichen Genehmigunng durch das LLUR. Die Planunterlagen konnten vor der Sitzung weder an den Bürgermeister noch an die Ausschussmitglieder versendet werden, weil diese infolge der Kürze der Zeit erst am 14.11.2013 am Nachmittag fertig wurden. Herr Wolfgang Schmidt gibt eine persönliche Erklärung bzgl. persönlicher Differenzen zwischen verschiedenen Protagonisten ab. Ferner dankt er allen am Prozeß Beteiligten für die Erarbeitung der nunmehr vorgetragenen Ausbauoption. Er stellt folgende Fragen:
Herr Andresen beantwortet: zu 1: Sofern die Maßnahme beschlossen wird und Anerkennung bei den betroffenen Landanliegern erlangt, könnte es in geringem Umfang möglich sein, dass Grunderwerb sinnvoll wird. So könnten Böschungen standsicher unter einem natürlichen Winkel gebaut werden. zu 2: Der Ausbau zwischen den Bäumen findet genau so statt, wie auf der Strecke. Allerdings kann der Kantenschutz natürlich wegen der Baumwurzeln nur schwächer ausgeführt werden. zu 3: Die Anzahl der Ausweichstellen wird sich bei 3 -4 einstellen. Die Lage kann im Zuge der weiteren Planung und auch noch im Bau in einem gewissen Rahmen verschoben werden. Dieses ist mit dem LLUR abgestimmt. Herr Schmidt regt an, dass die 30 kmh- Beschilderung in Mohrberg erhalten bleibt. An der Schweinestallzufahrt müsste ein 50 kmh-Schild Richtung B203 ergänzt werden. Nach weitergehender Beratung unter Einbeziehung der anwesenden Anlieger regt der Ausschussvorsitzende in Abstimmung mit dem Wehrführer der Feuerwehr an, dass die Löschwassersituation geprüft werde. Möglicherweise macht eine Ergänzung eines Hydranten Sinn. Herr Nießler nimmt zur persönlichen Erklärung von Herrn Schmidt in Bezug auf die Person des Ausschussvorsitzenden Stellung und kritisiert die magelhafte Transparenz der Beratung hinsichtlich der kurzfristig erst in der Sitzung vorgelegten Unterlagen. Abschließend wird folgender Beschluss gefasst.
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Beschluss: Es wird beschlossen, den Ausbau des Mohrberger Weges in der geänderten Planfassung vom 14.11.2013 durchzuführen. Die geschätzten Kosten in Höhe von 330.000 € werden anerkannt und die erforderlichen Mittel im Vermögenshaushalt 2014 bereit gestellt. Ferner wird eine Einnahmehaushaltsstelle für den EU-Zuschuss eingerichtet. Ein geänderter Zuschussantrag ist zu stellen. Sofern der neu beantragte Zuschuss bewilligt wird, wird ferner beschlossen, das bereits tätig gewordene Ingenieurbüro Meyer mit den weiteren Planungsphasen nach HOAI zu beauftragen und eine öffentliche Ausschreibung der Maßnahme durchzuführen. Sofern der Kostenanschlag nach Submission und Wertung der eingegangenen Angebote im Rahmen der geschätzten Kosten und bereit gestellten Mittel liegt, wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die Ausführung der Arbeiten soll im Frühjahr 2014 erfolgen. |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :2 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Jan Andresen | Sönke Greve |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |