N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Wegeausschusses der Gemeinde Barkelsby vom 02.09.2014.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby
Beginn der Sitzung:  19.31 Uhr
Ende der Sitzung:  22.00 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende/r Sönke Greve
Ausschussmitglied Gerhard Jordan
Ausschussmitglied Christian Levien
Ausschussmitglied Oliver Nießler
Ausschussmitglied Harald Wende
wählbarer Bürger Hans Gentz
wB / stellv. Ausschussvorsitzender Bernd Kiehl

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Fritz-Wilhelm Blaas
Gemeindevertreter Holger Hinrichsen
Gemeindevertreter/in Birgit Mackeprang
Protokollführer Michael Eggers

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. einheitliches Schließsystem für gemeindliche Einrichtungen
  Beschlussvorlage - 29/2014
6. Umstufungen von Teilstrecken der Landesstraße 27 zum 01.01.2015
  Beschlussvorlage - 41/2014
7. Schadenspotentialanalyse durch SIEZ
  Beschlussvorlage - 33/2014
8. Verkehrsrechtliche Entscheidungen
8.1 Verkehrsangelegenheiten, hier: Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches im Kirchenweg
  Beschlussvorlage - 44/2014
8.2 Verkehrsangelegenheiten, hier: Geschwindigkeitsreduzierung Mohrberger Weg
  Beschlussvorlage - 45/2014
8.3 Verkehrsangelegenheiten, hier: Geschwindigkeitsreduzierung Böhnrüher Weg (außerorts)
  Beschlussvorlage - 46/2014
9. Löschwasserversorgung Mohrberg
  Beschlussvorlage - 42/2014
10. Prüfung weiterer baulicher Entwicklung nördlich "Am Redder"
  Beschlussvorlage - 48/2014
11. Sonnenschutz Sandkiste Kindergarten
  Beschlussvorlage - 43/2014
12. Erneuerung der SW - Druckrohrleitung zwischen Barkelsby und Eckernförde
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
14. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Ausschussvorsitzende, Herr Greve, stellt den Antrag, die Tagesordnung wie folgt zu ändern:
  • Top 7 wird auf Top 5 vorverlegt, alle weiteren Tagesordnungspunkte verschieben sich dementsprechend.
  • Die Tagesordnung wird im öffentlichen Teil um den Punkt 12, "Erneuerung der SW-Druckrohrleitung zwischen Barkelsby und Eckernförde", erweitert.
  • Der unter Top 12 gelistete Punkt wird zu Top 13 und nicht öffentlich behandelt.

Den Änderungsvorschlägen des Ausschussvorsitzenden wird einvernehmlich entsprochen. 


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Der Ausschussvorsitzende berichtet über die zukünftig angedachten Straßensanierungsmaßnahmen vom Böhnrüher Weg (südlicher Teil), dem Westerschauer Weg und dem Rögener Weg. Vorläufige Kostenschätzungen stellen sich wie folgt dar:
  • Böhnrüher Weg (Vollausbau): 540.000,00 €
  • Böhnrüher Weg (Deckensanierung): 162.000,00 €
  • Westerschauer Weg (Deckensanierung): 61.200,00 €
  • Rögener Weg (Vollausbau): 147.900,00 €

Die weitere Vorgehensweise wird in den nächsten Ausschüssen beraten.   


zu TOP 5. einheitliches Schließsystem für gemeindliche Einrichtungen
Beschlussvorlage - 29/2014

Im Rahmen der Einwohnerfragestunde der Sitzung der Gemeindevertretung vom 27.03.2014 wurde durch Gemeindewehrführer Nommels angeregt ein einheitliches Schließsystem für alle gemeindlichen Einrichtungen einzusetzen. Die Feuerwehr könnte dann einen Generalschlüssel erhalten und hierdurch im Falle eines Rettungs- oder Löscheinsatzes schneller in die Gebäude bzw. in abgeschlossene Räume gelangen. Dies ist insbesondere auch dann von Belang, wenn es sich um evtl. Fehlalarme handelt. So könnte besser sichergestellt werden, dass Türen und Fenster nicht zerstört werden müssen. Der Bedarf eines einheitlichen Schließsystems erstreckt sich dabei nicht nur auf Gebäude, sondern auch auf Tore in Zufahrtsbereichen von Regenwasserrückhaltebecken oder dem Sportplatz.

Die Gemeindevertretung hat empfohlen, diese Angelegenheit im Bau-, Umwelt- und Wegeausschuss weiter zu beraten.

Um nicht nur über die Zweckmäßigkeit der Anregung des Gemeindewehrführers zu beraten, sondern auch über technische Möglichkeiten und den damit verbundenen Kosten, hat Herr Bürgermeister Blaas zwei alternative Angebote eingeholt.

Dabei ist er von einer Anzahl von 10 umzurüstenden Türen und Toren ausgegangen. Herr Andresen wurde lediglich um die Formulierung dieser Vorlage gebeten und zitiert hier den Inhalt der Angebote:
  1. GHS-Schließanlage Wilka AEB 401
    1. 10 Profilhalbzylinder
    2. 120 Schließanlagenschlüssel
    3. Sicherungskarte
    4. Montage                                                Brutto 1.368,86 €
  1. Elektronik-Schließanlage Winkhaus Blue-Chip
    1. 10 Profilhalbzylinder
    2. 120 Bluechipschlüssel
    3. Sicherungskarte
    4. Montage                                                Brutto 8.415,09 €

Gedanken von Herrn Andresen:

Wichtig:
Es muss sich jemand finden, der/die die Schlüsselverwaltung erledigt mit:
  • Schlüsselausgabe
  • Schlüsselannahme
  • Schlüsselverlustmeldungsannahme und Reaktion
  • gesamten Dokumentation

Herr Blaas erklärt, dass keine der gemeindlichen Liegenschaften ein Schließsystem besitzt. Wäre dieses der Fall, würde sich ein Zielkonflikt ergeben, denn dann müssten doch wieder zusätzliche Schlüssel an die Hauptnutzer der einzelnen Liegenschaften verteilt werden.

Bei Verlust des Hauptschlüssels Version 1 muss man sich dessen bewusst sein, dass der Finder des Schlüssels im Falle der möglichen Zuordnung zu einem gemeindlichen Gebäude (Schlüsselanhänger mit entsprechendem Text) im Zweifel alle Liegenschaften der Gemeinde betreten kann und damit auch Zutritt zu großen Werten besitzt. Schlechtestenfalls muss die gesamte Anlage ausgetauscht werden. Dann gilt es natürlich auch alle neuen Schlüssel wieder zu verteilen.
Der Vorteil der Version 2 liegt darin, dass verloren gemeldete Schlüssel aus der Anlage herausprogrammiert werden können, so dass die Anlage an sich behalten werden kann. Ferner wäre eine nachträgliche Zutrittskontrolle optional möglich.


Beschluss:

Es wird beschlossen, ein einheitliches Schließsystem zu beschaffen. Es wird sich für folgende technische Lösung entschieden: GHS - Schließanlage Wilka AEB 401
Die Kosten in Höhe von 2.500,00 € werden anerkannt. Die erforderlichen Mittel werden über den Vermögenshaushalt 2015 bereitgestellt. Die Schlüsselverwaltung übernimmt der Bürgermeister.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Umstufungen von Teilstrecken der Landesstraße 27 zum 01.01.2015
Beschlussvorlage - 41/2014

Einleitend wird zu diesem Tagesordnungspunkt auf die Beschlussvorlage 30/2014, beraten am 15.05.2014 im gemeindlichen Bau-, Umwelt- und Wegeausschuss, verwiesen. Danach wurde die Abgabe einer Stellungnahme vorerst vertagt. Es sollten zuerst noch Gespräche mit den angrenzenden Straßenbaulastträgern zur Übernahme der Straßenbaulast erfolgen.

Durch die Verwaltung wurden die Gespräche gesucht. Ein Verbleib der Straßenbaulast beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV SH) wurde dabei nicht in Aussicht gestellt. Dies gilt auch für den Verbleib dieses Teilstücks als Landesstraße 27. Gemäß Kreuzungsrecht beginnt die Baulast und die Unterhaltung nach der Abstufung für die Gemeinde Barkelsby am äußeren Rand des Kreisverkehrs. Die Verkehrsinsel in diesem Bereich würde ebenfalls mit in die Unterhaltung der Gemeinde fallen. Der Kreisverkehr verbleibt bei der Landesstraße 26.
Entsprechende Vereinbarungen zwischen dem LBV SH und der Gemeinde wurden bereits durch den LBV-SH vorbereitet und übersandt.

Weiterhin wurde die Stadt Eckernförde um Prüfung gebeten, ob eine Übernahme der Trägerschaft der Straßenbaulast für den betroffenen Abschnitt in Aussicht gestellt wird. Die Prüfung dauert derzeit noch an.

Im Ergebnis ist derzeit festzuhalten, dass sich die Gemeinde Barkelsby auf eine Übernahme der Straßenbaulast für das betroffene Teilstück einstellen muss. Da der LBV SH um eine Stellungnahme bis Oktober 2014 gebeten hat, wird diese Angelegenheit erneut zur Beratung gestellt.


Beschluss:

Es wird beschlossen, folgende Stellungnahme gegenüber dem LBV SH abzugeben:

Die Gemeinde Barkelsby spricht sich gegen eine Umstufung des im Gemeindegebiet Barkelsby befindlichen Teilstücks der L 27 (L 27 -030 Stat./km 1,931 bis L 27 -030 Stat./km 1,974) aus. Die Gemeinde verfügt erst in ca. 670 m Entfernung über die nächste Gemeindestraße. Es ist unzumutbar, für diesen untergeordneten Teilabschnitt den Winterdienst und Straßenunterhaltungsarbeiten durchzuführen.
Überdies wird die Auffassung vertreten, dass sich das Verkehrsaufkommen in diesem Bereich nicht wie prognostiziert verringern wird. Die Straßenbaulast sollte daher beim LBV SH verbleiben.

Die Gemeinde Barkelsby behält sich im Verfahren weitere Stellungnahmen bzw. die Einreichung von Widersprüchen vor.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Schadenspotentialanalyse durch SIEZ
Beschlussvorlage - 33/2014

Am 06.05.2014 hat eine Informationsveranstaltung des Schleiinformations- und Erlebniszentrums (SIEZ) im Amtsgebäude Schlei-Ostsee stattgefunden. Zu dieser Veranstaltung waren alle Bürgermeister der 19 amtsangehörigen Gemeinden eingeladen. Sinn und Zweck der Veranstaltung war die Vorstellung einer Schadenspotentialanlyse sowie deren Inhalte durch das SIEZ. Das Thema Schadenspotentialanlayse soll auf Wunsch der Gemeinde somit noch einmal aufgegriffen werden.

Hinweis: Die Erstellung einer Schadenspotentialanalyse setzt voraus, dass sich Personen aus der Gemeinde bereit erklären, Flächen- und Gebäudewerte zu ermitteln. Eine Schulung und Unterstützung erfolgt durch die SIEZ.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Angelegenheit zurückzustellen und den 1. Vorsitzenden des Schleiinformations- und Erlebniszentrums durch den Bürgermeister zu der nächsten Bauausschusssitzung einladen zu lassen. Der 1. Vorsitzende des SIEZ erhält somit die Möglichkeit, den Sachverhalt persönlich darzustellen. 


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Verkehrsrechtliche Entscheidungen

zu TOP 8.1 Verkehrsangelegenheiten, hier: Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches im Kirchenweg
Beschlussvorlage - 44/2014

Anwohner haben beantragt, dass der Kirchenweg als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden möge (die Umsetzung solle geprüft werden - auch im Hinblick auf die anstehende Erneuerung der Fahrbahn). 

Zum "Verkehrsberuhigten Bereich" folgende Informationen seitens des Ordnungsamtes:

Die Anordnung der Ausweisung als Verkehrsberuhigter Bereich obliegt der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Für die Beantragung wäre ein entsprechender Beschluss des Straßenbaulastträgers / der Gemeinde erforderlich.

Als verkehrsberuhigter Bereich wird in Deutschland eine mit Verkehrszeichen 325.1 beschilderte Straße oder Verkehrsfläche bezeichnet. Der Bereich dient der Verkehrsberuhigung in geschlossenen Ortschaften. Umgangssprachlich wird der verkehrsberuhigte Bereich häufig als "Spielstraße" bezeichnet, was aber kein verkehrsrechtlicher Begriff ist.

Die Verkehrsberuhigung wird durch das Verkehrszeichen 325.1 angekündigt und durch das Verkehrszeichen 325.2 aufgehoben.

Die Kennzeichnung von verkehrsberuhigten Bereichen setzt voraus, dass die in Betracht kommenden Straßen, insbesondere durch geschwindigkeitsmindernde Maßnahmen des Straßenbaulastträgers oder der Straßenbaubehörde, überwiegend Aufenthalts- und Erschließungsfunktion haben. Das bedeutet, der verkehrsberuhigte Bereich muss baulich so angelegt sein, dass der typische Charakter einer Straße mit Fahrbahn, Gehweg, Radweg nicht vorherrscht. In der Regel wird dies durch einen niveaugleichen Ausbau (Pflasterung), Pflanzbeete, wechselseitige Parkstände, Plateau-Aufpflasterungen und Einengungen erreicht.

Innerhalb dieses Bereiches gilt:

  • Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.

  • Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.

  • Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.

  • Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.

  • Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen. Die Markierung der Parkflächen geschieht meist nicht durch Schilder, sondern über Markierungen wie verschiedenfarbige Pflasterungen.

  • Das Halten oder Parken ist dann auf der rechten oder linken Seite möglich.

  • Das Überholen im verkehrsberuhigten Bereich ist per se ausgeschlossen. In einem verkehrsberuhigten Bereich muss man nicht damit rechnen, überholt zu werden.

Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist gemäß § 10 StVO eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Wie beim Ausfahren aus einem Grundstück ist man gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern wartepflichtig.

Beschilderung des verkehrsberuhigten Bereiches

  • graphic

    Zeichen 325.1
    Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs

  • graphic

Zeichen 325.2
Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs



Beschluss:

Die Gemeinde beantragt bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde die Anordnung, dass der Kirchenweg als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen wird.  


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8.2 Verkehrsangelegenheiten, hier: Geschwindigkeitsreduzierung Mohrberger Weg
Beschlussvorlage - 45/2014

Erörterung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km / h für den Mohrberger Weg.


Beschluss:

Die Gemeinde beschließt, einen Antrag an die Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu richten, um für den Mohrberger Weg die Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km / h zu erreichen, außerhalb der 30er Zone.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8.3 Verkehrsangelegenheiten, hier: Geschwindigkeitsreduzierung Böhnrüher Weg (außerorts)
Beschlussvorlage - 46/2014

Erörterung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km / h für den Böhnrüher Weg - außerorts Rtg. / bis L 26.


Beschluss:

Die Gemeinde beschließt, einen Antrag an die Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu richten, um für den Böhnrüher Weg - außerorts Rtg. / bis L 26 - die Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km / h zu erreichen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Löschwasserversorgung Mohrberg
Beschlussvorlage - 42/2014

Die Beratung über die Situation der Löschwasserversorgung Mohrberg wird auf Veranlassung des Bauausschussvorsitzenden auf die Tagesordnung gesetzt.

In der Bauausschusssitzung am 15.05.2014 wurde unter dem TOP "Bericht des Ausschussvorsitzenden" beraten und protokolliert:

Zitat Anfang:
"
Das Thema "zusätzliche Hydranten" wird erklärt. Nach Recherche des WBV Mittelschwansen hat sich herausgestellt, dass die Frischwasserleitung weit außerhalb des Straßenkörpers liegt. Daher muss das Thema nicht in Verbindung mit der Baumaßnahme der Straße erörtert werden. Ein Bau kann auch noch später erfolgen. Der WBV hat Angebote für den Bau von Hydranten vorgelegt. Der Bau eines Hydranten bei Nehls-Westphal würde rund 4.000 € kosten. Der Bau eines zusätzlichen Hydranten in Mohrberg bei Sievers ist technisch nicht ohne weiteres möglich, da die Frischwasserleitung nördlich und östlich um den Hof herum verlegt ist. Würde man eine Stichleitung an die Straße legen, um dort einen Hydranten zu installieren, so bekäme man quasi einen "Totstrang", der infolge Stagnationswasserbildung zu verkeimen droht.
Es wird eine Zisterne im Bereich Mühlenweg angesprochen. Diese wurde nach Erinnerung von Herrn Ohrt als Ersatz für eine Kuhle in der angrenzenden Koppel vor rund 20 Jahren gebaut. Da nicht bekannt ist, wie groß das Fassungsvolumen ist, kommt man überein, dass Gemeinde und Feuerwehr, z.B. in Verbindung mit einer Übung, gemeinsam Recherche betreiben.
"
Zitat Ende.

Nach Aussage des Bürgermeisters steht die Recherche bzgl. der Ermittlung des Fassungsvolumens und der Funktion der benannten Zisterne noch aus.


Beschluss:

Es wird beschlossen, in Höhe Mohrberg 5 einen Hydranten zu installieren. Die Kosten in Höhe von 4.000 € werden anerkannt. Die erforderlichen Mittel werden im Vermögenshaushalt 2015 bereitgestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Aufträge zu vergeben.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Prüfung weiterer baulicher Entwicklung nördlich "Am Redder"
Beschlussvorlage - 48/2014

Es stellte sich die Frage, ob der Bereich nördlich vom B-Plan Nr. 8 "Achterworth II" einer Bebauung zugeführt werden könnte. Es handelt sich hier um eine Teilfläche des Flurstückes 81/29 mit einer Größe von ca. 3.650 qm.

graphic


Die Recherche der Verwaltung ergibt folgendes:
  1. Der Flächennutzungsplan weist diesen Bereich als Grünfläche aus.
  2. Der Landschaftsplan hat hier eine Fläche für Anpflanzungen vorgesehen (A1)
  3. Der Siedlungsentwicklungsrahmen bis zum Jahr 2025 beträgt 10% vom Wohnungsbestand 31.12.2009, d. h. für Barkelsby 59 Wohneinheiten. Hiervon sind jedoch noch evtl. Wochenend- und Ferienhäuser sowie vorhandenes Innenentwicklungspotenzial in Abzug zu bringen.
  4. Bei der Erstellung des B-Planes Nr. 8 wurden im Januar 2009 durch das Planungsbüro Vorabsprachen mit den betroffenen Behörden geführt. Dabei kam es zu einer sehr klaren Aussage der Unteren Forstbehörde (UFB):
    • Es handelt sich bei dem o. a. Bereich um Wald nach dem Landeswaldgesetz. Von einer Umwandlung des südlichen Teilbereiches des Flurstückes 81/27 (jetzt 81/29) einschließlich des an der südlichen Grenze verlaufenden Knicks von Wald in Bauland wird wegen der Qualität und der zwischenzeitlichen Entwicklung des Baumbestandes dringend abgeraten. Andernfalls würde die UFB prüfen, ob hier nicht eine Aufforstungsgenehmigung nach dem Landeswaldgesetzt erteilt und öffentliche Mittel für die Aufforstung in Anspruch genommen worden sind.

Der unter 4. aufgeführte Belang hat bei der Bereichsabgrenzung zur Erstellung des B-Planes 8 dazu geführt, dass diese Fläche nicht in die Bauleitplanung aufgenommen wurde.

Der Bürgermeister hat einen Vorort-Termin mit der Unteren Forstbehörde vereinbart. Über das Ergebnis des Gespräches wird er zur nächsten Bauausschuss-Sitzung berichten.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Angelegenheit weiter zu verfolgen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Sonnenschutz Sandkiste Kindergarten
Beschlussvorlage - 43/2014

Der Kindergarten ist auf den Bürgermeister zugekommen und hat darum gebeten, dass ein Sonnenschutz über der „Sandkiste“ installiert wird. Herr Bürgermeister Blaas hat sich daraufhin bei anderen Einrichtungen umgesehen und erkundet, wie man dort eine Lösung geschaffen hat. Beispielsweise hat der kirchliche Kindergarten Rieseby ein Sonnensegel aufgebaut, welches einen stabilen Eindruck vermittelt und mit einem Tuch bespannt ist, welches Wasserdurchlässig ist. Die Kosten dort lagen wohl bei rund 2.800 €. Gleiches gilt für den Kindergarten an der Schule in Rieseby.
Um eine belastbare Kostenaussage tätigen zu können, hat Herr Blaas sodann ein Angebot für ein vergleichbares, geprüftes und zugelassenes Segel eingeholt. Dieses sei hiermit zitiert:

Sonnenpavillon-Abdeck-Kombination Sonnensegel aus luft- und wasserdurchlässigem PE-Gewebe, Schattierwert ca. 50%, ringsum eingenähtem Polyester-Gurtband, an den Ecken mit Gurtschlaufen. Planfarbe: blau. Incl. 4 Stück Stützstangen aus verz. Stahlrohr, 3 m lang, Aussen 76 mm, inkl. Rohrschellen und Pfostenkappe. Inkl. 1-teiligem Verzurrgurt, Standardlänge 2,00 m. Inkl. 4 Stück Edelstahlschiebemanschetten mit Grifföffnung und Öse. ** Inkl. Bodenhülsen ** Größe der Plane: 5,50 x 5,50 m.

erforderliches Grundmaß: 6,90 x 6,90 m. Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Sonnensegel um ein Segel handelt, welches nur für den zeitweisen Aufbau gedacht ist.


Das Angebot schließt einschließlich Fracht und MwSt. mit 1.953,98 €. Die Montage ist in diesem Preis nicht enthalten.

Herr Andresen weist besonders auf den letzten Satz des Angebotstextes hin. Möglicherweise sollten stabilere Stützen verwendet werden. Die Kräfte des Windes sollten nicht unterschätzt werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem Wunsch des Kindergartens zu entsprechen. Die Kosten von rund 2 - 3 Tsd. € für die Anschaffung und die stabile Montage werden anerkannt. Die erforderlichen Mittel werden über den Vermögenshaushalt 2015 bereitgestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Aufträge zu vergeben.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Erneuerung der SW - Druckrohrleitung zwischen Barkelsby und Eckernförde

Im August 2012 kam es bekanntlich zu mehreren Brüchen in der Abwasserdruckrohrleitung zwischen Barkelsby und Eckernförde. Diese Brüche sind dem hohen Alter (ca. 45 Jahre) der aus Asbestzement bestehenden Leitung geschuldet. Um die Funktionalität der Druckrohrleitung wieder zu gewährleisten, musste die Gemeinde Barkelsby im Jahr 2012 bereits 25.000,00 € und in diesem Jahr 10.000,00 € ausgeben. Seitens der Bauamtsverwaltung sei in dieser Vorlage darauf hingewiesen, dass mittelfristig für die gesamte Rohrleitung zwischen Barkelsby und Eckernförde Sanierungsbedarf besteht. Es ist sinnvoll, die Sanierungsmaßnahme konzeptionell durch ein Ingenieurbüro überplanen zu lassen und die für diese Baumaßnahme anfallenden Kosten schätzen zu lassen. Die ermittelten Ergebnisse könnten dann in den Ausschüssen weiter beraten werden. Die Erstellung eines Vorkonzeptes wurde vom Ingenieurbüro Meyer für Brutto 1.240,58 € angeboten und umfasst folgende Leistungen:
  • Sichtung der vorh. Bestandsunterlagen
  • Erstellung eines Übersichtsplanes
  • Überschlägige Kostenschätzung
  • Vorstellung in einer Ausschusssitzung

Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen, das Ingenieurbüro Meyer zu beauftragen und laut Angebot vom 22.08.2013 zu verfahren.  


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 14. Bekanntgaben

Der Ausschussvorsitzende gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.



Michael Eggers  Sönke Greve 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender