N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Wegeausschusses der Gemeinde Barkelsby vom 18.02.2016.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.30 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Sönke Greve
Ausschussmitglied Gerhard Jordan
Ausschussmitglied Oliver Nießler
Ausschussmitglied Harald Wende
wählbarer Bürger Hans Gentz

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Christian Levien (entschuldigt )
wB / stellv. Ausschussvorsitzender Bernd Kiehl (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Fritz-Wilhelm Blaas
Gemeindevertreterin Silke Greis
Gemeindevertreter Rainer Hagemann
Gemeindevertreterin Birgit Mackeprang
Gemeindevertreter Bernd Truelsen
Protokollführerin Bärbel Schiewer
Gast Jens Nommels
Gast Matthias Wohlenberg
Gast Angela Zanon
10 Gäste
EZ und KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Innenentwicklungspotentiale in der Gemeinde Barkelsby
  Beschlussvorlage - 2/2016
6. Antrag auf Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung an den Ortseingängen
  Beschlussvorlage - 6/2016
7. Antrag auf Erweiterung der Straßenbeleuchtung in Barkelsby
  Beschlussvorlage - 8/2016
8. Erweiterung des Kindergartens um ein Besprechungsraum
  Beschlussvorlage - 42/2015
9. Bestand des Mehrzweckfahrzeuges
  Beschlussvorlage - 1/2016
10. Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Barkelsby
  Beschlussvorlage - 7/2016

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. 

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Ausschussvorsitzende berichtet von der Ausschreibung für die Erneuerung der Druckrohrleitung, die in dieser Woche stattgefunden hat. Der Auftrag wird nach Prüfung des Angebotes an den günstigsten Bieter vergeben. 

zu TOP 5. Innenentwicklungspotentiale in der Gemeinde Barkelsby
Beschlussvorlage - 2/2016
Die Gemeinde hat in der Vergangenheit verschiedene Planungsansätze diskutiert. Um Bauleitplanung betreiben zu können wird von der Landesplanung eine Analyse der Innenentwicklungspotentiale gefordert. Dies wurde von der Gemeinde in Auftrag gegeben und liegt inzwischen vor.

Die Ergebnisse dieser Erfassung der Innenentwicklungspotentiale werden in die Bauleitplanung einfließen.   
Frau Zanon vom Planungsbüro Springer erläutert dazu anhand einer PowerPoint-Präsentation die folgenden Untersuchungen:
  1. Innenentwicklungspotential
  2. Siedlungsentwicklung

Im Innenentwicklungspotential wurden folgende Flächen erfasst:

Kategorie A: Potentialflächen mit Baurecht.
Diese Flächen sind städtebaulich geeignet und wären aus bauplanungsrechtlicher Sicht sofort umsetzbar. Sie sind als Baulücken bzw. gering bebaute Grundstücke zu klassifizieren, die Erschließung der Grundstücke ist gesichert. Zu diesen Flächen zählen die folgenden Grundstücke:
  • Böhnrüher Weg 20 (vorderer Grundstücksteil)
  • Böhnrüher Weg 18 (hinterer Grundstücksteil)
  • Böhnrüher Weg 12/Drosselweg 1
  • Dorfstraße 40-46 (hintere Grundstücksteile)
  • Achterworth 1
  • Dorfstarße 6
  • Kasmarker Weg 24

Kategorie B: Potentialflächen mit Baurecht und erkennbaren Realisierungshemmnissen.
Auch diese Flächen sind städtebaulich geeignet und wären aus bauplanungsrechtlicher Sicht sofort umsetzbar. Hier sind jedoch wesentliche Realisierungshemmnisse zu erkennen, die eine Umsetzung voraussichtlich erheblich erschweren bzw. verzögern. Dieses sind z.B erforderlicher Abriss von baulichen Anlagen, vorhandene Altlasten, höhere Immissionen, erhöhter Erschließungsaufwand. Zu dieser Kategorie zählende Flächen sind derzeit in Barkelsby nicht vorhanden.

Kategorie C: Potentialflächen mit Planungserfordernis bzw. Planungsempfehlung.
Die unter diese Kategorie fallenden Flächen sind städtebaulich geeignet, es besteht aber noch kein Baurecht bzw. es wird aufgrund des Umfanges bzw. der Sensibilität des Vorhabens empfohlen, einen Bebauungsplan aufzustellen. Zu diesen Flächen zählen die folgenden Grundstücke/Flächen:
  • Südlich des Friedhofes, nördlich der Straße "Rommelsworth" und östlich der Straße "Achterworth"
  • Östlich der Eckernförder Straße, westlich der Straße "Achterworth" und nördlich der Straße "Am Redder"
  • Kasmarker Weg 12
  • Kasmarker Weg 24

Nach dieser Untersuchung ist davon auszugehen, dass sich in den nächsten zehn Jahren ein Neubau von ca. 5 Wohneinheiten im Innenbereich der Ortslage realisieren lässt.
Zusammenfassend ergibt sich die folgende Wohnbauentwicklung bis zum Jahr 2025 in der Gemeinde Barkelsby:

Wohnungsbestand am 01.01.2010 595 WE
Nach LEP 2010 von 2010 bis 2025 anzusetzen (10 %) 59 WE
Wohnungsneubauten 2010 bis 2014 29 WE
Wohnungsneubauten in Bau (Fertigstellung bis Mitte 2016) 5 WE
Abzgl. Entwicklungspotential im Innenbereich (Kat. A und B) 5 WE
Verbleibende Wohnungsentwicklung über Bauleitplanung bis 2025 20 WE

Nach dem die Gemeinde Barkelsby auf die zuvor behandelten Innenentwicklungspotentiale nur begrenzt Zugriff hat, wurden auch die möglichen Perspektiven für die weitere Siedlungsentwicklung außerhalb des Innenbereiches betrachtet. Hierbei wurden mögliche Flächen für eine ortstypische Bebauung erfasst, die an den vorhandenen baulichen Bestand angrenzen und durch vorhandene Straßen an den Ort angebunden werden können. Neben den räumlich an das Gemeindegebiet angrenzenden Flächen wurden auch größere Flächen im Innenbereich der Gemeinde erfasst, die für eine wohnbauliche Entwicklung in Frage kommen. Zu diesen Flächen zählen die folgenden Bereiche:
  • Ehemaliges Kleingartengelände: Nordwestlich der Ortslage westlich der Straße "Am Sportplatz", ca. 15 Grundstücke
  • Nördlich Kasmarker Weg: Im Norden der Ortslage, zwischen Kasmarker Weg und Kollholmer Au, ca. 25 Grundstücke
  • Östlich Ringstraße: Im Osten der Ortslage, angrenzend an die Bebauung der Ringstraße, ca. 15 Grundstücke
  • Südlich Böhnrüher Weg: Westlich des Ortsteiles Böhnrüh, angrenzend an die Bebauung des Böhnrüher Weges und südlich der Bebauung des Drosselweges, ca. 37 Grundstücke
  • Zwischen Friedhof und Achterworth: Innerhalb der Ortslage, südlich des Friedhofes, nördlich der Straße "Rommelsworth" und östlich der Straße "Achterworth", ca. 10 Grundstücke
  • Eckernförder Straße/Erweiterung Am Redder: Innerhalb der Ortslage, östlich der Eckernförder Straße, südlich der Dorfstraße, westlich der Straße "Achterworth" und nördlich der Straße "Am Redder", ca. 10 Grundstücke
  • Westerschauer Weg (Süd): Westlich angrenzend an die Ortslage, südlich des Westerschauer Weges, ca. 20 Grundstücke
  • Westerschauer Weg (Nord): Westlich angrenzend an die Ortslage, nördlich des Westerschauer Weges und westlich der Straße "Diekstöcken"

Diese Flächen sind in unterschiedlicher Ausprägung für eine weitere Wohnbebauung geeignet. Die Vor- und Nachteile sowie evtl. Hinderungsgründe, die gegen eine Bebauung dieser Flächen sprechen, wurden ausführlich von Frau Zanon dargelegt.
Auf Nachfrage erläuterte die Planerin, dass die Gemeinde beachten sollte, Ihren eigenen Bedarf (nachfolgende Generation) zu decken. Eine kontinuierliche, vorausschauende Planung bis 2025 und der Grundsatz der Landesplanung "Innenbereich vor Außenbereich" sei zu beachten. 

Beschluss:
Die festgestellten Innenentwicklungspotentiale werden zur Kenntnis genommen.   

zu TOP 6. Antrag auf Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung an den Ortseingängen
Beschlussvorlage - 6/2016
In einem Schreiben an Herrn Bürgermeister Blaas, verfasst im Januar 2016, werden bauliche Maßnahmen an den Ortseingängen bzw. -ausgängen der L 27, im Hinblick auf Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit, beantragt. Die Antragsteller weisen in zahlreichen Beispielen auf die Notwendigkeit hin. Unterstützt wird das Vorhaben durch eine umfangreiche Unterschriftenliste von Barkelsbyer Bürgerinnen und Bürgern.         

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und zu unterstützen. Der Antrag wird an die zuständige Behörde des Kreises Rendsburg - Eckernförde weitergeleitet.     

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Antrag auf Erweiterung der Straßenbeleuchtung in Barkelsby
Beschlussvorlage - 8/2016
Bürger der Gemeinde Barkelsby haben einen Antrag an die Gemeinde gerichtet. Es wird um die Erweiterung der Straßenbeleuchtung am Rosseer Weg in Höhe des Baugebietes "Selbarg" gebeten. Bevor die Verwaltung den diesbezüglichen, finanziellen Aufwand ermittelt, ist es sinnvoll in der Gemeindevertretung zu beraten, ob eine derartige Erweiterung der Straßenbeleuchtung überhaupt in Frage kommt. Sofern dieses der Fall ist, könnte die Verwaltung in Abhängigkeit der Anzahl der zusätzlichen Leuchten und der Trassenführung der erforderlichen Stromversorgung die damit einhergehenden Kosten ermittelt. Ferner könnte in Verbindung mit der Straßenausbaubeitragssatzung eine Prüfung durchgeführt werden, ob Beiträge von den Anliegern zu erheben wären.
Sofern eine Erweiterung mehrheitlich nicht in Frage kommt, weil die fußläufige Anbindung der Erschließung "Selbarg" an die „Eckernförder Straße“ ausreichend beleuchtet ist, sollte der vorgeschlagene Beschlusstext abgelehnt werden.    
Ausschussmitglied Jordan weist darauf hin, dass sich nördlich des Baugebietes "Selbarg" ein ausgeleuchteter Fußweg befindet. Der dunkle Bereich des Rosseer Weges muss nicht benutzt werden, um die Eckernförder Straße zu überqueren und die Ortsmitte bzw. Schule zu erreichen. Es sollte vielmehr in diesem Überquerungsbereich über einen Zebrastreifen bzw. eine Bedarfsampel nachgedacht werden, was wiederum zur Verkehrsberuhigung beitragen würde. Die Ausschussmitglieder sind sich einig, dass hierfür ein Antrag beim Landesbetrieb für Verkehr (LBV SH) gestellt werden müsste, da es sich bei der Eckernförder Straße um eine Landesstraße handelt.

Frau Zanon als Anliegerin des Selbarges ergänzt zu dem Sachverhalt, dass es sich meist um Fremdnutzer des Rosseer Weges handeln würde, die beim Ausfahren aus dem Selbarg nicht zu sehen sind.

Herr Nießler weist darauf hin, dass die Anschaffung einer Beleuchtung des Rosseer Weges im Bereich Selbarg auch eine Kostenfrage sei. Er fragt, ob den Anliegern bewusst ist, dass Straßenausbaubeiträge auf sie zukommen können. Dies wurde von dem Ausschussvorsitzenden Greve bejaht, soll aber bis zur nächsten Bauausschusssitzung geklärt werden.

Trotz der Befürwortung des bereits im Norden vorhandenen Weges sollen die Kosten für die Beleuchtung ermittelt werden. Gleichzeitig ist durch einen Bewuchsschnitt im Rosseer Weg durchzuführen, um die Einsehbarkeit, aus dem Selbarg kommend, zu verbessern. 

Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, Kosten für eine Erweiterung der Beleuchtung zu ermitteln. Es soll davon ausgegangen werden, dass 3 Stück Straßenlaternen des gleichen Typs wie in der Erschließung "Selbarg" in einem Abstand von 50 Metern auf der nördlichen Straßenseite des Rosseer Wegs aufgestellt werden. Ferner soll geprüft werden, ob Anlieger zur Zahlung von Straßenausbaubeiträgen herangezogen werden müssen. Das Ergebnis wird in der kommenden Bauausschusssitzung vorgetragen.    

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erweiterung des Kindergartens um ein Besprechungsraum
Beschlussvorlage - 42/2015
Im Rahmen der Beratungen zur geplanten Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses wurde gleichzeitig der Wunsch an die Gemeinde herangetragen, den Kindergarten um ein Büro / einen Besprechungsraum zu erweitern. Dieses/r soll u. a. für Elterngespräche oder Mitarbeitergespräche dienen.

Bei einem Ortstermin zwischen Bürgermeister Blaas, dem Bau-, Umwelt- und Wegeausschussvorsitzenden Greve und Architekt Wohlenberg wurde sich die Situation vor Ort angesehen und ein Entwurf erarbeitet. Dieser Entwurf wurde den Vertretern der Gemeinde bereits im Rahmen der letzten Sitzung, im Zusammenhang mit der Erweiterung Feuerwehrgerätehaus, vorgelegt.

Da es bisher zur Erweiterung des Kindergartens keine konkrete Beschlusslage gibt, ist dies vor einer weiteren Planung, nachzuholen. Die Kosten für den Anbau werden auf ca. 20.000,00 € geschätzt, wenn dieser im Zusammenhang mit dem Anbau Feuerwehrgerätehaus erfolgt.    
Ausschussmitglied Wende fragt nach, ob die Größe des geplanten Besprechungsraumes für die KiTa ausreichend sei. Der Bürgermeister erklärt, dass nach Rücksprache mit der Kindergartenleitung die Größe ausreichend ist und dass kein weiterer Raumbedarf für die KiTa notwendig wird. Herr Wohlenberg weist nochmals darauf hin, dass die veranschlagten Kosten von 20.000 € für die Erweiterung der KiTa nur dadurch zu Stande kommen, da diese im Rahmen des Umbaus des Feuerwehrgerätehauses umgesetzt wird. Ansonsten wäre diese Maßnahme wesentlich teurer.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dass der Kindergarten um ein Büro / einen Besprechungsraum erweitert werden soll. Die Erweiterung erfolgt im Rahmen der geplanten Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses. Die Kosten in Höhe von ca. 20.000,00 € werden anerkannt und über den Nachtrag 2016 im Vermögenshaushalt zur Verfügung gestellt.

Bürgermeister Blaas wird ermächtigt, Architekt Wohlenberg, Eckernförde, mit der Planung und Umsetzung zu beauftragen.    

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Bestand des Mehrzweckfahrzeuges
Beschlussvorlage - 1/2016
Um die Umbauarbeiten zum Gemeinde-/ Feuerwehrgerätehaus besser planen zu können, ist es notwendig einen Beschluss herbeizuführen, in dem klargestellt wird, ob das Mehrzweckfahrzeug bei der Freiwilligen Feuerwehr Barkelsby verbleibt oder abgeschafft wird.    
Ausschussmitglied Jordan fragt nach, ob Ersatz beschafft werden soll, wenn das jetzt vorhandene Mehrzweckfahrzeug abgängig wird. Im Ausschuss wird diesbezüglich über die in der Sitzung vorgestellte Innenpotential-/Siedlungsentwicklung diskutiert. Wehrführer Jens Nommels ergänzt dazu, dass der Feuerwehrbedarfsplan dazu ein drittes Fahrzeug fordern könnte. Zudem wäre eine Ersatzbeschaffung nicht für den Neupreis erforderlich. 

Beschluss:
Die Gemeinde beschließt den Verbleib des Mehrzweckfahrzeuges bei der Freiwilligen Feuerwehr Barkelsby.   

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Barkelsby
Beschlussvorlage - 7/2016
Die gemeindlichen Gremien haben in den letzten Monaten mehrfach über einen möglichen Anbau an das Feuerwehrgerätehaus beraten. Hierzu wird auf die bisherigen Beschlussvorlagen zu den einzelnen Sitzungen verwiesen.

Die Gemeindevertretung hat über das Vorhaben letztmalig am 17.12.2015 beraten. Eine abschließende Entscheidung konnte zu diesem Zeitpunkt noch nicht getroffen werden. Es wurde beschlossen, Architekten Mathias Wohlenberg zu beauftragen, Konzepte und die damit verbundenen Kosten für die kleine Lösung (Umkleideräume, Abstellraum, KiTa-Sozialraum und Eingangsbereich) sowie für die große Lösung (wie vor plus Unterbringung des MFZ) zu erarbeiten.

Hierzu hat am 04.02.2016 ein entsprechendes Erörterungsgespräch stattgefunden. Hieran haben teilgenommen: Herr Bürgermeister Blaas, Wehrführer Nommels, Bau-, Umwelt- und Wegeausschussvorsitzender Greve sowie Architekt Wohlenberg. Im Ergebnis wurden darauf zwei neue Konzepte (2 und 2a) erarbeitet. Die Baukosten belaufen sich danach auf ca. 170.000,00 bis 185.000,00 €. Hierin enthalten wären jeweils auch die Kosten für den Anbau Kindergarten (ca. 20.000,00 €). Die Ergebnisse werden im Rahmen der Sitzungen näher erläutert.    

Architekt Wohlenberg erläutert erneut die beiden Konzepte für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses. Er macht darauf aufmerksam, dass die leichte Variante (Carport- Konstruktion mit Blechverkleidung) keine nachhaltige Planung sei. Bei einer Erweiterung des Feuerwehrbedarfsplanes sei diese Variante nicht ausreichend, eine kostenpflichtige Nachbesserung würde dann erforderlich werden.

Ausschussmitglied Wende schlägt eine Umnutzung der Räume (Wechsel Umkleide/Besprechungsraum) vor, um dann eine bessere Belichtung des Besprechungsraumes zu erzielen. Herr Wohlenberg erklärt dazu, dass diese Lösung über einen langen Zeitraum gewachsen und jetzt die optimale Lösung sei, zumal der Bestand soweit wie möglich genutzt werden sollte und die Forderungen des Feuerwehrbedarfsplanes bzw. der Feuerwehrunfallkasse einzuhalten waren. Eine Umnutzung würde Mehrkosten von 15.000 bis 20.000 € mit sich bringen. Herr Greve ergänzte hierzu, dass das Aufstellen der Spinte bei einer anderen Raumnutzung als die jetzige nicht möglich ist und man daher diese Raumanordnung gewählt habe.

Herr Wohlenberg teilte abschließend mit, dass er im Rahmen der Bestandsaufnahme für die Erweiterungsplanung auch den Dachbereich begutachtet hat. Dabei musste er feststellen, dass dort viel Wasser steht. Eine Sanierung/Erneuerung wird in 10 bis 15 Jahren erforderlich werden. Wenn dies jetzt bereits berücksichtigt werden würde, wären 20.000 bis 25.000 € Mehrkosten zu veranschlagen.

Alle Ausschussmitglieder sind sich einig, dass es sich um eine schwere Entscheidung handelt, die sie für die Gemeinde treffen müssen. Nach intensiver Diskussion erklärte Herr Nießler abschließend, dass nach langer Planungsphase jetzt der beste Kompromiss herausgearbeitet worden ist. Er verweist auf die Beschlussfassung des vorangegangenen Tagesordnungspunktes und drängt auf die Abstimmung . 

Beschluss:
Es wird beschlossen, das Feuerwehrgerätehaus gemäß Konzept 2 zu erweitern. Die notwendigen Kosten sind im Haushalt entsprechend bereitzustellen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung des Vorhabens zu veranlassen.    

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Bärbel Schiewer  Sönke Greve 
Protokollführerin  Ausschussvorsitzender