Sitzungsort: | im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.40 Uhr |
Ausschussvorsitzender Sönke Greve |
Ausschussmitglied Christian Levien |
Ausschussmitglied Oliver Nießler |
Ausschussmitglied Harald Wende |
wählbarer Bürger Hans Gentz |
Ausschussmitglied Gerhard Jordan (entschuldigt ) |
wB / stellv. Ausschussvorsitzender Bernd Kiehl (entschuldigt ) |
Bürgermeister Fritz-Wilhelm Blaas |
Gemeindevertreter Andreas Greis |
Gemeindevertreterin Silke Greis |
Gemeindevertreter Rainer Hagemann |
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Köpke |
Gemeindevertreterin Birgit Mackeprang |
Gemeindevertreter Bernd Truelsen |
Protokollführerin Bärbel Schiewer |
Gast Jan Breckau |
Gast Jens Nommels |
Gast Angela Zanon |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
5. | 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 8 "Am Redder" der Gemeinde Barkelsby Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 32/2016 | |
6. | Rissbildsanierung an Gemeindestraßen |
Beschlussvorlage - 33/2016 | |
7. | Neuerrichtung von Stellplätzen zwischen Gemeindefreizeitstätte und Sportplatz |
Beschlussvorlage - 34/2016 | |
8. | Umrüstung der Beleuchtung des Gemeindetreffs, der Sporthalle und des Kindergartens auf LED-Leuchten |
Beschlussvorlage - 25/2016 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
11. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Anträge zur Änderung der Tagesordnung werden nicht gestellt.
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zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
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zu TOP 5. | 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 8 "Am Redder" der Gemeinde Barkelsby Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 32/2016 In der Gemeindevertretersitzung vom 16.06.2016 hat die Gemeinde Barkelsby den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 8 für den Bereich "Am Redder" gefasst. Mit der Aufstellung eines Planentwurfes wurde das Planungsbüro Springer in Busdorf beauftragt. Die Änderung wird gemäß § 13 i. V. m. § 10 Baugesetzbuch im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Somit konnte von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgesehen werden (Hierzu wird auf den Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung vom 16.06.2016 verwiesen). Am 19.07.2016 wurde der Planentwurf mit Vertretern der Fraktionen inhaltlich erörtert. Anregungen und Bedenken wurden gemeinsam mit der Städteplanerin erörtert. Der Planentwurf wurde mit der Erschließungsplanung abgestimmt.
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Aufgrund seiner Befangenheit verlässt Gemiendevertreter Christian Levien um zu diesem Tagesordnungspunkt den Raum. Der Aussussvorsitzende verweist nochmals auf das am 19.07.2016 im Amt Schlei-Ostsee stattgefundene Gespräch mit allen Fraktionsvorsitzenden. Die Änderungen im Entwurf der 1. Änderung des B-Planes wurden anschließend in den einzelnen Fraktionen erörtert. Frau Zanon vom Planungsbüro Springer in Busdorf hat daraufhin den gesamten Geltungsbereich überarbeitet. Alle Änderungen erläuterte sie anhand des Planes. Diese lauten wie folgt:
Herr Nießler räumt im Anschluss ein, dass laut Gespräch beim Amt Schlei-Ostsee der Knick am Fußweg Eckernförder Straße/Achterworth auch südlich des Schulgartens weitergeführt werden sollte. Dies wurde sowohl von Herrn Greve, Herrn Blaas als auch von der Planerin Frau Zanon revidiert. Eine Grünbegleitung des Fußweges ist durch den Schulgarten gegeben. Die Weiterführung eines Knicks würde ein Verschieben der Baugrenze auf dem betroffenen Grundstück bedeuten. Für die Anlage eines Knicks wären 7,0 m (Knick 3,0 m Breite, beidseitiger Knickschutzstreifen je 2,0 m Breite) erforderlich. Herr Blaas ergänzt, dass die Gemeinde sich mit dem zukünftigen Grundstückseigentümer in Verbindung setzen wird, um dort eine Heckenplanzung vornehmen zu lassen.
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Beschluss:
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Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Christian Levien |
Ja-Stimmen | :2 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Rissbildsanierung an Gemeindestraßen |
Beschlussvorlage - 33/2016 Im Zuge der Straßenunterhaltung besteht Bedarf, die vorhandenen Rissbilder in der Asphaltoberfläche der gemeindlichen Straßen zu sanieren. Eine vorläufige Begehung hat eine Gesamtrissbildlänge (Längs- und Querrisse) von ca. 800 m ergeben. Bei dem Verfahren werden die vorhandenen Risse gefräst, gesäubert, mit einer bituminösen, elastoplastischen Masse vergossen, die Oberfläche dann 5 - 6 cm breit versiegelt und abschließend mit Edelsplitt abgestreut. Zur Umsetzung der Maßnahme ist eine Bruttosumme von ca. 3.000,00 € erforderlich.
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Der Ausschussvorsitzende ergänzt, dass es sich hierbei um ein neues Verfahren für die Sanierung von Rissbildungen in Straßenflächen handelt. Auf Nachfrage berichtet er von bereits durchgeführten Maßnahmen in den Gemeinden Damp und Brodersby mit langwährendem Ergebnis. Die Sanierung wird zunächst für den Böhnrüher Weg vorgesehen, da die Straße erst vor ca. 6 Jahren saniert worden ist. Die Dorfstraße und der Kasmarker Weg werden folgen. Die Maßnahme wird noch vor dem Winter durchgeführt. Die Zustände der anderen Straßen in der Gemeinde werden parallel beobachtet und sollen dann gegebenenfalls einer Rissbildsanierung unterzogen werden.
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Beschluss: Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die Straßenunterhaltungsmaßnahmen durchführen zu lassen. Die hierzu erforderlichen Mittel in Höhe von 3.000,00 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Neuerrichtung von Stellplätzen zwischen Gemeindefreizeitstätte und Sportplatz |
Beschlussvorlage - 34/2016 Bevor der Umbau des Feuerwehrgerätehauses beginnt, soll die Parkplatzsituation zwischen der Gemeindefreizeitstätte und dem Sportplatz verbessert werden. Eine konzeptionelle Ausarbeitung ist bereits durch das Architekturbüro Wohlenberg erfolgt. Zur Umsetzung der baulichen Maßnahme ist die Erstellung eines Bauantrages erforderlich. Es gilt nun zu beraten und ggf. zu beschließen, das Architekturbüro Wohlenberg zu beauftragen, damit alle hierzu erforderlichen Schritte abgearbeitet werden können.
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Beschluss: Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, die im Sachverhalt beschriebenen Stellplätze in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Wohlenberg planerisch und baulich umsetzen zu lassen.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Umrüstung der Beleuchtung des Gemeindetreffs, der Sporthalle und des Kindergartens auf LED-Leuchten |
Beschlussvorlage - 25/2016 Herr Bürgermeister Blaas regt an, Beratungen über die energetische Sanierung der Beleuchtungsanlagen im Gemeindetreff (Kindergarten, Feuerwehrgerätehaus, Sporthalle und Bauhof) durchzuführen. Die Schleswig-Holstein Netz AG hat der Gemeinde ein Angebot für eine technische Grundlagenplanung unterbreitet. Parallel hat auch die Firma Stadt-Land-Licht angeboten, ein Konzept für die Sanierung der Beleuchtung auszuarbeiten. Als Grundlage einer ersten Vorplanung hat Herr Andresen der Firma Planunterlagen zur Verfügung gestellt. In der Bauausschusssitzung hat die Firma ihre Vorgehensweise und ihr Konzept persönlich vorgestellt. Unterm Strich ist das Einsparpotential im Vergleich zur Straßenbeleuchtung wesentlich geringer, so dass sich die hier vorgeschlagene Investition erst viel später amortisieren würde. Hinweis: Sofern die Gemeinde das Konzept in die Tat umsetzen lassen möchte, so muss die dazu erforderliche Leistung gemäß den Vergaberegeln der Gemeinde und des Landes SH sicherlich dem Wettbewerb unterstellt werden.
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Herr Jan Breckau von der Firma Stadt-Land-Licht stellt sein Konzept für die Sanierung der Beleuchtung vor. Er erläutert die unterschiedlichen Anforderungen für die Beleuchtung in Sporthallen oder Kindergärten. Für die Sporthalle sieht er für die jetzt 36 Leuchten nur noch 30 Leuchten mit je 90 Watt vor. Damit ist eine Grundhelligkeit von geforderten 300 Lux (Bestand 250 Lux) gewährleistet. Es ist von einem Investitionsvolumen von ca. 39.000 € für alle Gebäudeteile auszugehen, dafür sind insgesamt ca. 70 Leuchten vorgesehen. Die Verwendung von Trilux Leuchten würde eine Ersparnis von 60 % der heutigen Energiekosten bedeuten. Eine Amortisierung würde nach vier Jahren eintreten. Aus dem Publikum wird darauf hingewiesen, dass im Kindergarten bereits LED-Leuchten vorhanden sind. Damit würde sich eine Verringerung des aufgeführten Investitionsvolumen ergeben. Auf Nachfrage berichtet Herr Breckau von einer möglichen Förderung. Diese Bundesmittel wären beim Projektträger Jülich (PTJ) in Berlin jetzt noch bis zum 01.10. bzw. in zwei weiteren Zuschussperioden im nächsten Jahr zu beantragen. Ein Zuschuss bis zu 40 % ist möglich. Die Finanzstärke der antragstellenden Gemeinde ist dabei ausschlaggebend. Für die Gemeinde Barkelsby wird daher eher ein geringerer Prozentsatz zum Tragen kommen.
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Beschluss: Es wird beschlossen, die energetische Sanierung der Beleuchtung im Gemeindetreff in 2017 durchführen zu lassen. Der Wettbewerb mit Fachunternehmen soll hergestellt werden. Der wirtschaftlichste Bieter soll den Auftrag erhalten. Unter Einbeziehung des zu erwartenden Zuschusses werden die erforderlichen Mittel im Vermögenshaushalt 2017 (Ausgaben 40.000 €, Einnahmen 10.000 €) bereit gestellt.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 11. | Bekanntgaben |
Die Öffentlichkeit wird wieder hergestellt und die Ergebnisse der nicht öffentlich zu behandelnden Tagesordnungspunkte werden bekanntgegeben.
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Bärbel Schiewer | Sönke Greve |
Protokollführerin | Ausschussvorsitzender |