N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Wegeausschusses der Gemeinde Barkelsby vom 22.09.2016.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.40 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Sönke Greve
Ausschussmitglied Christian Levien
Ausschussmitglied Oliver Nießler
Ausschussmitglied Harald Wende
wählbarer Bürger Hans Gentz

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Gerhard Jordan (entschuldigt )
wB / stellv. Ausschussvorsitzender Bernd Kiehl (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Fritz-Wilhelm Blaas
Gemeindevertreter Andreas Greis
Gemeindevertreterin Silke Greis
Gemeindevertreter Rainer Hagemann
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Köpke
Gemeindevertreterin Birgit Mackeprang
Gemeindevertreter Bernd Truelsen
Protokollführerin Bärbel Schiewer
Gast Jan Breckau
Gast Jens Nommels
Gast Angela Zanon
11 Gäste
Rainer Krüger KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 8 "Am Redder" der Gemeinde Barkelsby
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 32/2016
6. Rissbildsanierung an Gemeindestraßen
  Beschlussvorlage - 33/2016
7. Neuerrichtung von Stellplätzen zwischen Gemeindefreizeitstätte und Sportplatz
  Beschlussvorlage - 34/2016
8. Umrüstung der Beleuchtung des Gemeindetreffs, der Sporthalle und des Kindergartens auf LED-Leuchten
  Beschlussvorlage - 25/2016
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
11. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.  

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Anträge zur Änderung der Tagesordnung werden nicht gestellt.  

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.  

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
  • Der Ausschussvorsitzende berichtet über die abgeschlossene Deckensanierung des Böhnrüher Weges. Die endgültige Abnahme wird am 14.10.2016 erfolgen.
  • Die Fräsarbeiten am Rögener Weg haben begonnen. An den mittlerweile gefällten Bäumen wurde überall Strahlenpilzbefall festgestellt, der bereits im Gutachten von Herrn Stuhr prognostiziert wurde. Auf Grund der Sanierungsmaßnahme wird der Rögener Weg für die nächsten drei Wochen voll gesperrt sein.
  • Durch den Abgang der befallenen Bäume im Rögener Weg soll die Baumallee neu gepflanzt werden. Dank der Initiative des Herrn Jan Andresen vom Amt Schlei-Ostsee konnte die finanzielle Unterstützung der Firma Fielmann eingeholt werden. Diese wird die Kosten für die Anschaffung aller Bäume übernehmen. In Abstimmung mit dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Flintbek (LLUR) wird demnächst die Auswahl der Arten getroffen. Kosten von ca. 12.000 € werden der Gemeinde auf diese Weise abgenommen. Nach Abschluss der Maßnahme soll im Rahmen eines Pressetermins die Öffentlichkeit nochmals auf die Unterstützung aufmerksam gemacht werden und der Fielmann Stiftung gedankt werden.
  

zu TOP 5. 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 8 "Am Redder" der Gemeinde Barkelsby
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 32/2016
In der Gemeindevertretersitzung vom 16.06.2016 hat die Gemeinde Barkelsby den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 8 für den Bereich "Am Redder" gefasst. Mit der Aufstellung eines Planentwurfes wurde das Planungsbüro Springer in Busdorf beauftragt. Die Änderung wird gemäß § 13 i. V. m. § 10 Baugesetzbuch im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Somit konnte von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgesehen werden (Hierzu wird auf den Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung vom 16.06.2016 verwiesen).

Am 19.07.2016 wurde der Planentwurf mit Vertretern der Fraktionen inhaltlich erörtert. Anregungen und Bedenken wurden gemeinsam mit der Städteplanerin erörtert. Der Planentwurf wurde mit der Erschließungsplanung abgestimmt.     
Aufgrund seiner Befangenheit verlässt Gemiendevertreter Christian Levien um zu diesem Tagesordnungspunkt den Raum.

Der Aussussvorsitzende verweist nochmals auf das am 19.07.2016 im Amt Schlei-Ostsee stattgefundene Gespräch mit allen Fraktionsvorsitzenden. Die Änderungen im Entwurf der 1. Änderung des B-Planes wurden anschließend in den einzelnen Fraktionen erörtert.
Frau Zanon vom Planungsbüro Springer in Busdorf hat daraufhin den gesamten Geltungsbereich überarbeitet. Alle Änderungen erläuterte sie anhand des Planes. Diese lauten wie folgt:
  • Es werden 10 Grundstücke vorgesehen mit Größen von 555 - 715 m². Die Grundstücksgrößen sind flexibel und können dem Bedarf der zukünftigen Eigentümer angepasst werden.
  • Die Baugrenzen sind nicht grundstücksbezogen, sondern grundstücksübergreifend festgesetzt.
  • Der Schulgarten wird als "grüne Lunge" der Gemeinde erhalten
  • Die jetzige Ausfahrt "Am Redder/Eckernförder Straße" wird geschlossen. Die neue Ausfahrt wird weiter nach Norden verlegt und mündet im Kurvenbereich in die Eckernförder Straße. Somit wird eine wesentlich bessere Einsehbarkeit in die Landesstraße geschaffen.
  • Die verkehrliche Erschließung wird als verkehrsberuhigter Bereich mit Einbahnstraßenregelung festgesetzt. Die vorhandenen Parkplatzausweisungen werden verlegt.
  • Da es keine Wendemöglichkeit für die Müllfahrzeuge gibt, werden Standorte für die Mülltonnen vorgesehen.
  • Auf den größeren Grundstücken sind Baufenster mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,25, bei den kleineren Grundstücken von 0,30 vorgesehen.
  • Um den Eindruck der dörflichen Struktur zu erhalten, ist für die zu bebauenden Grundstücke eine eingeschossige Bauweise vorgesehen.
  • Die als Verkehrsfläche aufgehobene Fläche wird dem Grundstück nördlich dieser Fläche zugeordnet.
  • Die Knickanpflanzung entlang des Redders wird rechtwinklig an der Fußwegverbindung zwischen Eckernförder Straße und Achterworth bis zur Straße Am Redder weitergeführt. Ab dort wird dieser Weg am Schulgarten entlanggeführt, so dass durchgehend eine Grünbegleitung geschaffen wird. 
  • Die vorhandene Waldfläche entfällt. Der erforderliche Ausgleich wird durch den Erwerb von Ökopunkten in der Gemeinde Fleckeby im OT Götheby ausgeglichen. Weitere Ausgleichsflächen für den Geltungsbereich sind nicht erforderlich, da es sich hier um eine Innenentwicklung der Gemeinde handelt.
  • Da der Waldschutzstreifen auf den Grundstücken Am Redder 8 und 10 wegfällt, wird hier jetzt eine Errichtung von Nebenanlagen, Garagen oder Carports möglich.
  • Der Knick nördlich der Grundstücke Am Redder 8 und 10 wird entfernt und entlang des Fußweges Eckernförder Straße/Achterworth wieder neu aufgesetzt. Die so geschaffene Fläche wird dem neu geschaffenen Grundstück im Südosten zugerechnet, da sich hier ein Leitungsrecht zu Gunsten der Gemeinde und der Versorgungsträger befindet.
  • Je angefangene 80 m² Wohnfläche ist ein Stellplatz vorzusehen. 

Herr Nießler räumt im Anschluss ein, dass laut Gespräch beim Amt Schlei-Ostsee der Knick am Fußweg Eckernförder Straße/Achterworth auch südlich des Schulgartens weitergeführt werden sollte. Dies wurde sowohl von Herrn Greve, Herrn Blaas als auch von der Planerin Frau Zanon revidiert. Eine Grünbegleitung des Fußweges ist durch den Schulgarten gegeben. Die Weiterführung eines Knicks würde ein Verschieben der Baugrenze auf dem betroffenen Grundstück bedeuten. Für die Anlage eines Knicks wären 7,0 m (Knick 3,0 m Breite, beidseitiger Knickschutzstreifen je 2,0 m Breite) erforderlich.
Herr Blaas ergänzt, dass die Gemeinde sich mit dem zukünftigen Grundstückseigentümer in Verbindung setzen wird, um dort eine Heckenplanzung vornehmen zu lassen.

Beschluss:
  1. Der Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 8 "Am Redder" und die Begründung werden mit folgender Änderung gebilligt:
    Die Baugrenze auf den Grundstücken 8 und 10 werden bis auf 3m an die derzeitig vorhandene Grundstücksgrenze (Richtung Nordwesten) erweitert.
  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen / zu beteiligen.       
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Christian Levien

Ja-Stimmen :2
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Rissbildsanierung an Gemeindestraßen
Beschlussvorlage - 33/2016
Im Zuge der Straßenunterhaltung besteht Bedarf, die vorhandenen Rissbilder in der Asphaltoberfläche der gemeindlichen Straßen zu sanieren. Eine vorläufige Begehung hat eine Gesamtrissbildlänge (Längs- und Querrisse) von ca. 800 m ergeben. Bei dem Verfahren werden die vorhandenen Risse gefräst, gesäubert, mit einer bituminösen, elastoplastischen Masse vergossen, die Oberfläche dann 5 - 6 cm breit versiegelt und abschließend mit Edelsplitt abgestreut. Zur Umsetzung der Maßnahme ist eine Bruttosumme von ca. 3.000,00 € erforderlich.    
Der Ausschussvorsitzende ergänzt, dass es sich hierbei um ein neues Verfahren für die Sanierung von Rissbildungen in Straßenflächen handelt. Auf Nachfrage berichtet er von bereits durchgeführten Maßnahmen in den Gemeinden Damp und Brodersby mit langwährendem Ergebnis.
Die Sanierung wird zunächst für den Böhnrüher Weg vorgesehen, da die Straße erst vor ca. 6 Jahren saniert worden ist. Die Dorfstraße und der Kasmarker Weg werden folgen.
Die Maßnahme wird noch vor dem Winter durchgeführt. Die Zustände der anderen Straßen in der Gemeinde werden parallel beobachtet und sollen dann gegebenenfalls einer Rissbildsanierung unterzogen werden.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die Straßenunterhaltungsmaßnahmen durchführen zu lassen. Die hierzu erforderlichen Mittel in Höhe von 3.000,00 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.       

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Neuerrichtung von Stellplätzen zwischen Gemeindefreizeitstätte und Sportplatz
Beschlussvorlage - 34/2016
Bevor der Umbau des Feuerwehrgerätehauses beginnt, soll die Parkplatzsituation zwischen der Gemeindefreizeitstätte und dem Sportplatz verbessert werden. Eine konzeptionelle Ausarbeitung ist bereits durch das Architekturbüro Wohlenberg erfolgt. Zur Umsetzung der baulichen Maßnahme ist die Erstellung eines Bauantrages erforderlich. Es gilt nun zu beraten und ggf. zu beschließen, das Architekturbüro Wohlenberg zu beauftragen, damit alle hierzu erforderlichen Schritte abgearbeitet werden können.            

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, die im Sachverhalt beschriebenen Stellplätze in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Wohlenberg planerisch und baulich umsetzen zu lassen.     

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Umrüstung der Beleuchtung des Gemeindetreffs, der Sporthalle und des Kindergartens auf LED-Leuchten
Beschlussvorlage - 25/2016
Herr Bürgermeister Blaas regt an, Beratungen über die energetische Sanierung der Beleuchtungsanlagen im Gemeindetreff (Kindergarten, Feuerwehrgerätehaus, Sporthalle und Bauhof) durchzuführen. Die Schleswig-Holstein Netz AG hat der Gemeinde ein Angebot für eine technische Grundlagenplanung unterbreitet.
Parallel hat auch die Firma Stadt-Land-Licht angeboten, ein Konzept für die Sanierung der Beleuchtung auszuarbeiten. Als Grundlage einer ersten Vorplanung hat Herr Andresen der Firma Planunterlagen zur Verfügung gestellt. In der Bauausschusssitzung hat die Firma ihre Vorgehensweise und ihr Konzept persönlich vorgestellt. Unterm Strich ist das Einsparpotential im Vergleich zur Straßenbeleuchtung wesentlich geringer, so dass sich die hier vorgeschlagene Investition erst viel später amortisieren würde.

Hinweis: Sofern die Gemeinde das Konzept in die Tat umsetzen lassen möchte, so muss die dazu erforderliche Leistung gemäß den Vergaberegeln der Gemeinde und des Landes SH sicherlich dem Wettbewerb unterstellt werden.  
Herr Jan Breckau von der Firma Stadt-Land-Licht stellt sein Konzept für die Sanierung der Beleuchtung vor. Er erläutert die unterschiedlichen Anforderungen für die Beleuchtung in Sporthallen oder Kindergärten. Für die Sporthalle sieht er für die jetzt 36 Leuchten nur noch 30 Leuchten mit je 90 Watt vor. Damit ist eine Grundhelligkeit von geforderten 300 Lux (Bestand 250 Lux) gewährleistet. Es ist von einem Investitionsvolumen von ca. 39.000 € für alle Gebäudeteile auszugehen, dafür sind insgesamt ca. 70 Leuchten vorgesehen. Die Verwendung von Trilux Leuchten würde eine Ersparnis von 60 % der heutigen Energiekosten bedeuten. Eine Amortisierung würde nach vier Jahren eintreten.

Aus dem Publikum wird darauf hingewiesen, dass im Kindergarten bereits LED-Leuchten vorhanden sind. Damit würde sich eine Verringerung des aufgeführten Investitionsvolumen ergeben.

Auf Nachfrage berichtet Herr Breckau von einer möglichen Förderung. Diese Bundesmittel wären beim Projektträger Jülich (PTJ) in Berlin jetzt noch bis zum 01.10. bzw. in zwei weiteren Zuschussperioden im nächsten Jahr zu beantragen. Ein Zuschuss bis zu 40 % ist möglich. Die Finanzstärke der antragstellenden Gemeinde ist dabei ausschlaggebend. Für die Gemeinde Barkelsby wird daher eher ein geringerer Prozentsatz zum Tragen kommen.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, die energetische Sanierung der Beleuchtung im Gemeindetreff in 2017 durchführen zu lassen. Der Wettbewerb mit Fachunternehmen soll hergestellt werden. Der wirtschaftlichste Bieter soll den Auftrag erhalten. Unter Einbeziehung des zu erwartenden Zuschusses werden die erforderlichen Mittel im Vermögenshaushalt 2017 (Ausgaben 40.000 €, Einnahmen 10.000 €) bereit gestellt.  

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 11. Bekanntgaben
Die Öffentlichkeit wird wieder hergestellt und die Ergebnisse der nicht öffentlich zu behandelnden Tagesordnungspunkte werden bekanntgegeben.  


Bärbel Schiewer  Sönke Greve 
Protokollführerin  Ausschussvorsitzender